Schwerbehindertenrecht Michael Berger. Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
|
|
- Stefanie Amsel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schwerbehindertenrecht Michael Berger Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
2 LAsD: Antragszahlen im Jahr 2016, SGB IX Erstanträge Neufeststellungsanträge Entscheidungen zur Feststellung von Amts wegen (z. B. Ablauf Heilungsbewährung, vermutete Besserung) 7500 Summe aller Entscheidungen zur Feststellung Die durchschnittliche Erledigungszeit aller Vorgänge beträgt 3,5 Monate.
3
4
5
6
7 Wünsche an Befundberichte Möglichst Beifügung der relevanten Facharzt-, Reha- und Krankenhausberichte zur bestmöglichen Beurteilungsbasis. Die Unterlagen werden zeitnah zurückgesandt. Falls möglich, Beantwortung der gestellten Fragen. Möglichst keine ausufernden Diagnoselisten oder nur Symptomschilderungen ohne Diagnoseangaben. Problematisch sind nicht selten unübersichtliche EDV Auszüge der letzten Jahre.
8 Beurteilung mit Untersuchung Reichen die übermittelten Unterlagen für eine Beurteilung nicht aus, ist eine Untersuchung durchzuführen, deren Umfang und deren Fachgebiet davon bestimmt werden, welche geltend gemachten Gesundheitsstörungen oder welche gutachterlichen Fragen anhand der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt werden können.
9 Arten der Behinderung 64%: Körperliche Behinderungen. 26% Beteiligung innerer Organe, 13% Wirbelsäulenfunktionsstörung 14% Arm- und Beinfunktionsstörungen, 5% Blindheit bzw. Sehbehinderung, 4% Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- und Sprachstörungen. Zu je 18% geistige und seelische Behinderungen, hier mit deutl. steigender Tendenz.
10 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen GdB 0-20 Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- oder Gestaltungsfähigkeit (z.b. ausgeprägtere depressive, hypochondrische oder phobische Störungen, Entwicklung mit Krankheitswert, somatoforme Störungen GdB 30-40
11 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen Schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB 50-70, mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB
12 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen Mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten: Deutliche verminderte berufliche Einsatzfähigkeit einschließlich deutlicherer beruflicher Gefährdung. Erhebliche familiäre Probleme durch Kontaktverlust und affektive Nivellierung, aber noch keine Isolierung und noch keine sehr starke Gefährdung einer zuvor intakten Ehe.
13 Vergleich Bund - Land SH Schwerbehinderte Einwohner in %: 9,4% Bund 10,2% Land SH Merkzeichen G 4,1% Bund, 5% Land Merkzeichen B 2,1% Bund, 2,1% Land Merkzeichen RF 1,3% Bund, 1,3% Land Merkzeichen H 1,1% Bund, 1,2% Land Merkzeichen ag 0,8% Bund, 0,9% Land Merkzeichen Bl. 0,2% Bund, 0,1% Land
14 Grad der Behinderung (GdB) Organsysteme werden zusammenfassend beurteilt Gehirn einschließlich Psyche; Augen; Ohren; Atmung; Herz- Kreislauf; Verdauung; Harnorgane; Geschlechtsapparat; Haut; Blut einschließlich blutbildendes Gewebe und Immunsystem; innere Sekretion und Stoffwechsel; Arme; Beine; Rumpf.
15 Grad der Behinderung (GdB) Der GdB und setzt eine mehr als sechs Monate andauernde Gesundheitsstörung voraus. Die in der GdB-Tabelle niedergelegten Sätze berücksichtigen bereits die üblichen seelischen Begleiterscheinungen und Schmerzen.
16 Gesamt-GdB/GdS Ermittlung des Gesamt-GdB/GdS: Die einzelnen Werte dürfen nicht addiert werden. Es erfolgt eine Gewichtung. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
17 Gesamt-GdB Ein Gesamt-GdB von 50 (Schwerbehinderung) ist nur anzunehmen, wenn Gesamtauswirkung der Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie bei Verlust einer Hand, bei einer vollständigen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz-Kreislaufschäden mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung oder bei Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung.
18 Gesamt-GdB Leichte Gesundheitsstörungen, die einen GdB von 10 bedingen, führen nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung. Auch bei eher leichten Funktionsstörungen mit einem GdB Grad von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen.
19 Nachteilsausgleiche und Merkzeichen G erhebliche Gehbehinderung B Begleitung ag außergewöhnliche Gehbehinderung H Hilflosigkeit RF Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht Bl Blindheit Gl Gehörlosigkeit
20 Ausnahmegenehmigung nach 46 STVO über Parkerleichterungen In Schleswig- Holstein kann das Merkzeichen P wie Parkerleichterung dann gewährt werden, wenn ein GdB von 70G vorliegt und die Wegstrecke nicht mehr als 100 m beträgt. Für eine bundesweit gültige Genehmigung gelten breiter gefächerte aber etwas strengere Voraussetzungen. Etwa 60% der Anträge positiv beschieden.
Grad der Behinderung bei Depression
Dauert eine depressive Erkrankung länger als 6 Monate, können Patienten einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Je nach Grad der Behinderung
MehrZBFS Regionalstelle Mittelfranken
Feststellung des GdS nach dem Opferentschädigungsgesetz und des GdB nach dem Schwerbehindertenrecht bei PTBS Heinz-Werner Bader Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken ZBFS Regionalstelle
MehrMenschen mit Behinderungen in Würzburg
Menschen mit Behinderungen in Würzburg Statistische Daten und Entwicklung 31.07.2015 HR(c) Was ist eine Behinderung? Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische
MehrLandratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt
Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt Referent : Wolfgang Bender Dienstgebäude: Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg Postanschrift: Versorgungsamt Rhein - Neckar - Kreis Postfach 10 46 80
MehrDer Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
MehrSchwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Behinderung Was ist das? Behindert oder Schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Wer kann
MehrDie Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann
Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich 1 Gliederung des Vortrages Einführung in das Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das BTHG Ermittlung des Grades
MehrARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner
ARD Ratgeber Geld bei Haufe Schwerbehinderung Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 01310 6 Recht > Sozialrecht > SGB IX - Rehabilitation,
MehrNeufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen
Amt für Versorgung und Integration Bremen Doventorscontrescarpe 172 D 28195 Bremen Amt für Versorgung und Integration Bremen, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen Sprechzeiten: Bremen: Mo. bis Do.
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte K III 1-2j 2015 Schwerbehinderte im Saarland am 31. Dezember 2015 Schwerbehinderte im Saarland am 31.12.2015 nach Altersgruppen und Geschlecht 40 000 35 000 30 000 25 000 männlich
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel- 3862 15001 Öffentliche Sozialleistungen K III 1-2j/15 Fachauskünfte: (0711) 641-25 47 30.11.2016 Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2015 Die Statistik der Behinderten
MehrNeufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen
Amt für Versorgung und Integration Bremen Doventorscontrescarpe 172 D 28195 Bremen Sprechzeiten: Bremen: Besuchszeiten Bremen Mo. bis Do. 09:00-12:30 Uhr Do. 13:30 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.
MehrSchwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung
Schwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung K.I.S. Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Juli 2013 Behinderung
Mehr2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts Menschen gelten gemäß 2 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit
MehrBeratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung und den Sozialverbänden am in Potsdam
Beratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung und den Sozialverbänden am 09.11.2015 in Potsdam Schwerbehindertenrecht und die Mobilität von Menschen mit Behinderung Voraussetzung zur
MehrKontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis
((1)) Logos der Universität Würzburg Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis ((2)) Einen Schwerbehindertenausweis
MehrNeufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen
Sprechzeiten: Amt für Versorgung und Integration Bremen Doventorscontrescarpe 172 D 28195 Bremen 27568 Bremerhaven, Mo. Fr. von 9 bis 13, Tel. 590-2252 e-mail: office@avib.bremen.de Bremen: Besuchszeiten
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100
Stadt Neuss 4.6.4 Schwerbehinderte Datenquelle: IT.NRW Grundzahlen: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt, Bevölkerung insgesamt Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten
MehrGrundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion
I Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion I.1 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)..................................... 16 I.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Schwerbehinderte Menschen. Fachserie 13 Reihe 5.1
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 5.1 Sozialleistungen Schwerbehinderte Menschen 2015 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 14. November 2017 Artikelnummer: 2130510159004 Ihr Kontakt zu
Mehrauf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D :
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Frau Marianne Mustermann Musterstraße 1 55270 Musterhausen Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Telefon (06131) 264-0 Telefax (06131)
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte K III 1-2j 2013 Schwerbehinderte im Saarland am 31. Dezember 2013 Schwerbehinderte im Saarland am 31.12.2013 nach Altersgruppen und Geschlecht 35 000 30 000 25 000 20 000 männlich
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Dezember 2012 ISSN 1610-417X K III 1-2 - 2 j / 11 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Schwerbehinderte am 31.
MehrMenschen mit Behinderungen in Würzburg
Menschen mit Behinderungen in Würzburg Statistische Daten und Entwicklung Zentrum Bayern Familie und Soziales Familie Soziale Entschädigung Kriegsopferfürsorge Schwerbehindertenrecht Integration Schwerbehindertenrecht
MehrA. Allgemeine Hinweise zur GdB/GdS- und MdE-Tabelle
und -Tabelle Anhang 2: und -Tabelle A. Allgemeine Hinweise zur und -Tabelle In der Begutachtungspraxis wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit () im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vielfach mit
MehrMenschen mit Behinderungen 2005
Menschen mit Behinderungen 2005 Von Günter Ickler Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. In Rheinland-Pfalz leben
MehrSTATISTISCHE BERICHTE
STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: K III 2j/03 Bestellnr.: K 3013 200301 Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-0 Telefax 02603 71-3150
MehrNeue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht
Begutachtung an der Schnittstelle zwischen Neurologie und Psychiatrie 17. Jahrestagung der DGNB in Zusammenarbeit mit der DGPPN Aachen 8./9. Mai 2015 Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht Dr. Marianne
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Schwerbehinderte Menschen. Fachserie 13 Reihe 5.1
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 5.1 Sozialleistungen Schwerbehinderte Menschen 2013 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 08. Januar 2016 Artikelnummer: 2130510139004 Ihr Kontakt zu
MehrAnerkennung der Schwerbehinderung mit einem Grad von unter 50. Was nun? Referent: Carsten Schnauß 1. Vorsitzender HOCM Deutschland e.v.
Anerkennung der Schwerbehinderung mit einem Grad von unter 50. Was nun? Referent: Carsten Schnauß 1. Vorsitzender HOCM Deutschland e.v. 1 Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung: Nach dem
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im August 2008 ISSN 1610-417X KIII1-2-2j/07 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Schwerbehinderte am 31. 12. 2007
MehrFachserie 13 / Reihe 5.1. SOZIALLEISTUNGEN Schwerbehinderte Menschen. Statistisches Bundesamt. Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen im Juni 2003
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 / Reihe 5.1 SOZIALLEISTUNGEN Schwerbehinderte Menschen 2001 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen im Juni 2003 Fachliche Informationen zu diesem Produkt können
MehrEinführung ins Schwerbehindertenrecht
Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Einführung ins Schwerbehindertenrecht Begriffserklärung Behinderung im Sinne des Gesetzes SGB IX: - wenn eine nicht nur vorübergehende regelwidrige körperliche,
MehrStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015 2 STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTENSTATISIK 2015 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung
MehrStatistik der schwerbehinderten Menschen
Statistisches Bundesamt Kurzbericht Statistik der schwerbehinderten Menschen 2015 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 24. Februar 2017 Artikelnummer: 5227101159004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrSchwerbehinderte am im Land Bremen
STATISTISCHER BERICHT K III 1-2 - 2 j / 13 Schwerbehinderte am 31. 12. 2013 im Land Bremen Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert ist unbekannt
MehrDie Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
2. Mitteldeutsches CI-Symposium, 5.6.2010, Leipzig Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Christine Rasinski Universitätsklinikum Halle Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
MehrBundesverband der Kehlkopfoperierten e. V. (Kehlkopflose, Rachen- und Kehlkopfkrebs-Erkrankte, Halsatmer) Gemeinnütziger Verein
Festsetzung des Grades der Behinderung bei Kehlkopfoperierten Ein Informationsblatt Einleitung Die Abkürzung GdB bedeutet Grad der Behinderung. Was eine Behinderung ist, regelt 2 Abs. 1 SGB IX. Weicht
MehrDas Schwerbehindertenrecht Referent: Monika Härtl, ZBFS
Das Schwerbehindertenrecht 10.05.2017 Referent: Monika Härtl, ZBFS Das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht, 69 SGB IX Grad der Behinderung (GdB) Ausweis Nachteilsausgleiche 1 Stand 31.12.2016
MehrWelcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu?
Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu? Den rechtlichen Rahmen für die Beurteilung des Grad der Behinderung (abgekürzt GdB) bilden die gutachterlichen Anhaltspunkte (http://www.agsv.nrw.de/service/gutachterlicheanhaltspunkte/index.php).
MehrGesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Merkzeichen G Nach 146 Abs. 1 des SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer
MehrStatistik der schwerbehinderten Menschen
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Kurzbericht Statistik der schwerbehinderten Menschen 2017 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 13.07.2018 Artikelnummer: 5227101179004 Ihr Kontakt zu uns:
MehrAmt für soziale Angelegenheiten. Vorstellung der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung einer Behinderung Parkerleichterungen
Amt für soziale Angelegenheiten Vorstellung der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung einer Behinderung Parkerleichterungen 23.04.2018 1 Aufgaben der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung
MehrSTATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013 Fast jede zehnte Person in Karlsruhe ist betroffen 2 STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTENSTATISTIK 2013 IMPRESSUM
MehrStatistische Berichte Schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember 2015 Bestell-Nr. K313 2015 51, (Kennziffer K III 2j/15) www.it.nrw.de
MehrK III - 2j/11 K
2012 am 31. Dezember 2011 K III - 2j/11 K3013 201101 Zeichenerklärung (nach DIN 55301) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau Null)...
MehrStatistische Berichte Niedersachsen
Statistische Berichte Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Statistik K III 1 - j / 03 Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2003 Verantwortlich für diese Veröffentlichung: Dr. Rudolf Bedenbender
MehrBerufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin
Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin Berufliche und soziale Sicherung Schwerbehindertenrecht Teilhabe am Arbeitsleben Rente Schwerbehinderten- recht Als Schwerbehinderte
MehrSTATISTISCHE BERICHTE
STATISTISCHE BERICHTE Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-0 Telefax 02603 71-3150 E-Mail poststelle@statistik.rlp.de Internet www.statistik.rlp.de
MehrSTATISTISCHE BERICHTE
STATISTISCHE BERICHTE Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-0 Telefax 02603 71-3150 E-Mail poststelle@statistik.rlp.de Internet www.statistik.rlp.de
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Ergebnisdarstellung 4 Abbildungen Abb. 1 Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen am 31. Dezember 1993 bis 2011 nach Anzahl der Behinderungen
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen 31. Dezember 2017 K III 1 2j/17 Herausgeber, Redaktion, Gestaltung, Satz Statistisches Landesamt des Freistaates
MehrSchwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis von der Beantragung zur Bewilligung www.zbfs.bayern.de Inhaltsverzeichnis Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Überblick Antragstellung Sozialmedizinische
MehrStatistische Berichte Schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen. am 31. Dezember
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember 2013 Bestell-Nr. K313 2013 51, (Kennziffer K III 2j/13) www.it.nrw.de
MehrMenschen mit Behinderung in Konstanz 2012
Statistik-Info Nr. 4/2013 März 2013 Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012 In Konstanz lebten Mitte des Jahres 2012 insgesamt 80.288 Menschen (Stand Ende Mai). Davon hatten 10.679 (13,3%) der Personen
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Schwerbehinderte, Rehabilitationsmaßnahmen, Kriegsopferfürsorge Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern K III - 2j Schwerbehinderte in Mecklenburg-Vorpommern 1995 Bestell-:
MehrSchwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen
DIENSTLEISTUNGSPORTAL SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten als schwerbehindert. Sie haben Anspruch
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Schwerbehinderte Menschen, Kriegsopferfürsorge K III 2j Schwerbehinderte Menschen in MecklenburgVorpommern 2013 Bestell: Herausgabe: Printausgabe: K313 2013 01 5. November 2014 EUR
MehrAntrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß 69 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
An das Landratsamt / die kreisfreie Stadt Bitte für amtliche Zwecke freihalten Eingangsstempel Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß 69 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Feststellung des Grades
MehrVersorgungsamt Hamburg. Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Versorgungsamt Hamburg Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht Schwerbehindertenrecht Antragsberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung
MehrBeurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Schmerzen
Beurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der "Versorgungsmedizinischen
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Ergreifen Sie die Initiative.... 7 Abkürzungen... 8 1 2 Antragstellung für einen
MehrSeminar Recht und Soziales. Schwerbehindertenausweis: Antragstellung Nachteilsausgleiche. GdB-abhängig Merkzeichenabhängig
Seminar Recht und Soziales Schwerbehindertenausweis: Antragstellung Nachteilsausgleiche GdB-abhängig Merkzeichenabhängig Feststellungsverfahren nach dem SGB IX - 69 I SGB IX; (anders 69 II SGB IX) - Antrag
MehrErgreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13
Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9 1 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
MehrTeilhabe in Beruf und Gesellschaft
Teilhabe in Beruf und Gesellschaft Gesetzes-Infos zur Schwerbehinderung zusammengestellt nach bestem Wissen und Gewissen und ohne rechtliche Verbindlichkeit! - Stand: 19. Oktober 2014 2 Behinderung was
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Menschen mit Behinderung in Berlin. Drucksache 18 /
Drucksache 18 / 16 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Menschen
Mehr07 / 2002 Stand:
Stand: 31.12.21 Die Schwerbehinderten in Mülheim an der Ruhr am 31.12.21 Datengrundlage Nach 53 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz
MehrMerkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie?
Merkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie? Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen
MehrDer Schwer-Behinderten-Ausweis. Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen. Den Ausweis bekommen Sie nur: Wenn Sie einen Antrag stellen. Den Antrag gibt es
MehrVerfahrensweise und Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht
Verfahrensweise und Bewertung nach dem SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
MehrHessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K III 1 - j/16 Oktober 2017 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Dienstgebäude: Rheinstraße 35/37, 65185 Wiesbaden
MehrErläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom , in Kraft getreten am Umsetzung im Gutachterverfahren (GUV)
Versorgungsamt Hamburg Fachliche Leitstelle FS 5138 Dr. Kölln Tel.: 428 63 3266 27. Januar 2017 Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016, in Kraft getreten am 30.12.2016 Umsetzung im Gutachterverfahren
MehrTeil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht
Teil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht Voraussetzungen für eine Pflegezulage mindestens nach Stufe III gegeben. k. Blinde erhalten mindestens die Pflegezulage nach Stufe III. Treten bei Blinden
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Schwerbehinderte, Rehabilitationsmaßnahmen, Kriegsopferfürsorge K III 2j Schwerbehinderte Menschen in MecklenburgVorpommern 2011 BestellNr.: K313 2011 01 Herausgabe: 7. September
MehrBehinderung und Nachteilsausgleiche
Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.v. Behinderung und Rund 6,5 Millionen Deutsche haben einen Schwerbehindertenausweis in ihrer Tasche und nutzen die Vorteile des grünen Scheins. Der Ausweis
MehrANTRAG. auf Bewilligung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Anlage 1 ANTRAG auf Bewilligung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Antragsteller: Name, Vorname: Straße, Hausnummer:............................... PLZ, Ort: Geburtsdatum:
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Schwerbehinderte Menschen, Kriegsopferfürsorge K III 2j Schwerbehinderte Menschen in MecklenburgVorpommern 2015 Bestell: Herausgabe: Printausgabe: K313 2015 01 31. August 2016 EUR
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Schwerbehinderte Menschen, Kriegsopferfürsorge K III 2j Schwerbehinderte Menschen in MecklenburgVorpommern 2017 Kennziffer: Herausgabe: K313 2017 01 2. Oktober 2018 Herausgeber: Statistisches
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K III 1 - j/17 April 2018 Die schwerbehinderten Menschen in Hessen Ende 2017 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K III 1 - j/15 März 2016 Die schwerbehinderten Menschen in Hessen Ende 2015 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum
MehrLEBEN MIT DIALYSE SCHWERBEHINDERUNG. AMG DialyseSoziales.indd 12
LEBEN MIT DIALYSE 2. SCHWERBEHINDERUNG 12 AMG-17-0001-DialyseSoziales.indd 12 SCHWERBEHINDERUNG Menschen mit einer schwerwiegenden Nierenerkrankung können bei dem für sie zuständigen Versorgungsamt (auch:
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juni 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt
Mehr2 Antragsteller/in Nachname (ggf. Geburtsname), Vorname
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß 69 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen, Ausstellung eines Ausweises - Stadtverwaltung
MehrBehinderte Menschen nach Altersgruppen und nach bestimmten Merkzeichen im Kreis Unna am
Kreis Unna Grad der Behinderung () 0-6 Jahre 7-15 Jahre 16-65 Jahre älter als 65 Jahre alle Altersgruppen behinderte Menschen ins 46 206 252 202 733 935 23.813 26.668 50.481 9.632 37.303 46.935 33.693
MehrParkerleichterungen für Schwerbehinderte
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Sie wohnen in der Stadt Nienburg/Weser und benötigen einen Parkausweis und/oder eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte? An wen muss ich mich wenden? Für die
Mehr1. Ausfertigung Verbleib bei der Straßenverkehrsbehörde
1. Ausfertigung Verbleib bei der Straßenverkehrsbehörde Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Ordnungs- und Standesamt Neuer Markt 1 55218 Ingelheim am Rhein Antragsteller: Adresse: _ (Vor- und Nachname,
MehrParkerleichterung für Menschen mit Behinderungen beantragen, Merkmale G und B
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen beantragen, Merkmale G und B Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen. Basisinformationen
MehrSchwerbehindertenrecht Ablauf des Antragsverfahrens Versorgungsmedizin Verordnung. Versorgungsamt Hamburg
Schwerbehindertenrecht Ablauf des Antragsverfahrens Versorgungsmedizin Verordnung Versorgungsamt Hamburg Schwerbehindertenrecht In Hamburg leben rund 1,7 Mio. Menschen jeder 7. Hamburger ist behindert,
MehrSchwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen
VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 6 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten als schwerbehindert. Sie haben
MehrBA Mitte von Berlin Berlin, im März 2014 Behindertenbeauftragte. Jahresstatistik Menschen mit Behinderung. Stand
BA Mitte von Berlin Berlin, im März 2014 Behindertenbeauftragte Jahresstatistik Menschen mit Behinderung Stand 31.12.2012 Kurzfassung nach ausgewählten Schwerpunkten: Lebensweltlich orientierten Räumen
MehrStatistische Berichte Schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte in Nordrhein-Westfalen am. Dezember Bestell-Nr. K, (Kennziffer K III j/) www.it.nrw.de in Nordrhein-Westfalen
MehrDie Schwerbehinderten in Mülheim an der Ruhr am
Die Schwerbehinderten in Mülheim an der Ruhr am 31.12.23 Datengrundlage Nach 53 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz
Mehr2.3 Welchen Trend erkennt die Staatsregierung bei der Beantragung von Behindertenausweisen in den letzten zehn Jahren in Bayern?
18. Wahlperiode 15.03.2019 Drucksache 18/195 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.12.2018 Beantragung von Schwerbehindertenausweisen in Bayern Ab einem Grad
MehrStatistischer Bericht
Statistischer Bericht K III 1-2j / 15 Schwerbehinderte Menschen in Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht K III 1-2j/15 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen im April
MehrAnerkennung einer Schwerbehinderung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/933 Landtag 18. Wahlperiode 04.06.13 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Anerkennung einer Schwerbehinderung Antwort des Senats auf die Kleine
MehrSchwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Regierungspräsidium Gießen Schwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Landesversorgungsamt Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641
MehrGrad einer Schwerbehinderung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1071 Landtag 18. Wahlperiode 24.09.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Grad einer Schwerbehinderung Antwort des Senats auf die Kleine
MehrStatistische Berichte Niedersachsen
Statistische Berichte Niedersachsen Landesamt für Statistik Niedersachsen 800 000 Menschen mit Behinderungen 2009, 2011, 2013 und 2015 nach Geschlecht 700 000 600 000 500 000 400 000 300 000 200 000 100
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID
ABSCHRIFT SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 41 SB 712/11 In dem Rechtsstreit A., IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Kläger, Proz.-Bev.: B., g e g e n Land Niedersachsen C., Beklagter, hat das Sozialgericht
Mehr