Lärmtechnische Untersuchung

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Transkript:

HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung Lärmtechnische Untersuchung Berlin 15. Oktober 2013

IMPRESSUM Titel... Lärmtechnische Untersuchung \\HLPROJEKTE\Projekte\1362_SÄNTIS\01 Bericht\Lärm\SÄNTIS_Lärm_2013-10-15.docx Auftraggeber... Loran Immobilien GmbH & Co. KG Säntisstraße 89 12277 Berlin Bearbeitung... HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee 13-14 10719 Berlin www.hoffmann-leichter.de Projektteam... Dipl.-Ing. Siegmar Gumz (Projektmanager) Dipl.-Ing. Christian Hecht Ort Datum... Berlin 15. Oktober 2013

INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung... 1 2 Rechtliche Grundlagen der schalltechnischen Beurteilung... 3 3 Schalltechnische Grundlagen... 4 3.1 Örtliche Gegebenheiten... 4 3.1.1 Warenverkehr... 6 3.1.2 Beschäftigtenverkehr... 7 4 Emissionsberechnungen... 8 4.1 Parkplatzlärm... 8 4.2 Fahrbewegungen der Kraftfahrzeuge... 11 4.3 Warenumschlag... 14 4.3.1 Be- und Entladen... 14 4.3.2 Gabelstaplerbetrieb... 14 4.4 Straßenverkehrslärm... 15 5 Immissionsberechnungen... 16 5.1 Allgemeines... 16 5.2 Beurteilung nach TA Lärm... 16 5.3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für die Werkswohnungen... 18 6 Zusammenfassung... 19 7 Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien... 20 8 Glossar, Abkürzungen... 22 Anlagen... 24 Inhaltsverzeichnis Seite I

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 Lage des Plangebiets im Bezirk Tempelhof-Schöneberg... 1 Abbildung 2 Aktueller Planentwurf des Geländes Säntisstraße 95 (Quelle: Planungsgesellschaft von Kathen und Wall mbh)... 2 Abbildung 3 Überblick der Lage von Gebäuden und Parkplätzen im Modell Säntisstraße 89... 5 Abbildung 4 Überblick der Lage von Gebäuden und Parkplätzen im Modell Säntisstraße 95... 6 Abbildung 5 Isophonen-Lärmkarte in 2 m Höhe über dem Gelände, Bewertung nach TA Lärm, werktags (6-22 Uhr)... 16 Abbildungsverzeichnis Seite II

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm... 3 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Tabelle 5 Ermittlung der Emissionspegel für die Parkplätze Säntisstraße 89, Referenzlärmwert (L w,ref) für eine Bewegung pro Stunde und Maximalpegel (L WA,max)... 9 Ermittlung der Emissionspegel für die Parkplätze Säntisstraße 95, Referenzlärmwert (L w,ref) für eine Bewegung pro Stunde und Maximalpegel (L WA,max)... 9 Bewegungshäufigkeiten [Bewegungen/Stellplatz h] der Parkbereiche auf dem Grundstück Säntisstraße 89... 10 Bewegungshäufigkeiten [Bewegungen/Stellplatz h] der Parkbereiche auf dem Grundstück Säntisstraße 95... 11 Tabelle 6 Emissionswerte für Linienschallquellen bei einem Kfz pro Stunde... 12 Tabelle 7 Tagesgang der Linienschallquellen... 13 Tabelle 8 Zusammenstellung der maßgebenden Beurteilungspegel und Schallpegelspitzen nach TA Lärm (werktags) für den Tageszeitbereich 6:00-22:00 Uhr... 17 Tabelle 9 Ermittlung des erforderlichen Schalldämmmaßes nach DIN 4109... 18 Tabellenverzeichnis Seite III

1 Aufgabenstellung Die Planungsgesellschaft von Kathen und Wall mbh plant die Errichtung von zwei Lagerhallen, eines Bürogebäudes und vier Werkswohnungen auf dem Grundstück Säntisstraße 95 in Berlin- Marienfelde (siehe Abbildung 1). Auf dem Grundstück Säntisstraße 89 wird eine Lagerhalle mit einem Verwaltungsgebäude errichtet. Westlich des Plangebiets befindet sich derzeit noch eine Kleingartensiedlung, im Norden Wohnbebauung. Die Erschließung des Grundstücks Säntisstraße 95 durch Lkw soll über die schwach belastete Schwechtenstraße erfolgen. Es sind bis zu 30 Lkw Zu- und Abfahrten pro Tag vorgesehen. Die Erschließung durch Pkw erfolgt über die Säntisstraße. Der Verkehr des Grundstücks Säntisstraße 89 wird komplett über eine Zu- und Abfahrt in der Säntisstraße abgewickelt. Für die Genehmigung des Bauvorhabens wird ein Lärmgutachten gefordert. Darin gilt es nachzuweisen, dass sich nach Realisierung des Bauvorhabens keine lärmtechnischen Unverträglichkeiten ergeben. Abbildung 1 Lage des Plangebiets im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 1 Aufgabenstellung Seite 1

Abbildung 2 Aktueller Planentwurf des Geländes Säntisstraße 95 (Quelle: Planungsgesellschaft von Kathen und Wall mbh) Hierfür werden alle durch das Vorhaben zu erwartenden Lärmquellen ermittelt und in einem digitalen Modell abgebildet. Anschließend können in diesem digitalen Modell die Immissionen an allen relevanten Immissionsorten berechnet und mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen werden. Bei Überschreitungen sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln und deren Wirkung nachzuweisen. 1 Aufgabenstellung Seite 2

2 Rechtliche Grundlagen der schalltechnischen Beurteilung Die durchzuführende Untersuchung und deren Methodik beruhen auf der TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Diese wird im Folgenden kurz beschrieben. Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen ist im Zuge der Erteilung der Anlagengenehmigung eine Beurteilung der Immissionen nach der TA Lärm vorzunehmen. Bei nicht genehmigungspflichtigen Anlagen ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens oder bei späteren Beschwerden ebenfalls eine Beurteilung der Immissionen nach der TA Lärm vorzunehmen. Die Immissionsrichtwerte sind in der Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Gebietstyp tags nachts Krankenhäuser 45 db(a) 35 db(a) Reine Wohngebiete (WR) 50 db(a) 35 db(a) Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 db(a) 40 db(a) Kleinsiedlungsgebiete 55 db(a) 40 db(a) Dorfgebiete (MD) 60 db(a) 45 db(a) Mischgebiete (MI) 60 db(a) 45 db(a) Kerngebiete (MK) 60 db(a) 45 db(a) Gewerbegebiete (GE) 65 db(a) 50 db(a) Lärmimmissionen werden werktags zwischen 6:00-7:00 Uhr und zwischen 20:00-22:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 6:00 9:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und zwischen 20:00 22:00 Uhr nach der TA Lärm mit einem Zuschlag von 6 db(a) belegt, allerdings nur in Wohnund Kurgebieten sowie in Gebieten mit Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Dabei handelt es sich um die sogenannten Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit. Die Beurteilungszeit wird tags mit 16 Stunden angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Bei der Beurteilung der Nacht nach TA Lärm ist die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel anzusetzen. Die Immissionsrichtwerte gelten auch dann als überschritten, wenn einzelne Geräuschspitzen im Tagzeitraum mehr als 30 db(a) und im Nachtzeitraum um mehr als 20 db(a) über den Richtwerten liegen. 2 Rechtliche Grundlagen der schalltechnischen Beurteilung Seite 3

3 Schalltechnische Grundlagen Für die lärmtechnischen Berechnungen wird ein Rechenmodell erstellt. Die notwendigen Berechnungsgrundlagen und Eingangsdaten werden im Folgenden beschrieben. 3.1 Örtliche Gegebenheiten Als Grundlage für die Erstellung des Rechenmodells werden die folgenden Plangrundlagen verwendet: Der aktuelle Planungsstand des Bauvorhabens auf dem Grundstück Säntisstraße 89 im DXF- Format der Planungsgesellschaft von Kathen und Wall mbh vom 18. Dezember 2012 mit den Grundrissen der geplanten Gebäude und Parkplatzflächen Der aktuelle Planungsstand des Bauvorhabens auf dem Grundstück Säntisstraße 95 im DXF- Format der Planungsgesellschaft von Kathen und Wall mbh vom 11. April 2013 mit den Grundrissen der geplanten Gebäude und Parkplatzflächen Angaben des Auftraggebers zum Betrieb auf dem Grundstück Säntisstraße 89: Betriebszeiten: werktags von 6:00 bis 18:00 Uhr in einer Schicht bis zu 13 Mitarbeiter bis zu 20 Zu- und Abfahrten durch Lkw pro Tag Kühltechnische Aggregate sind weder an den Gebäuden noch an Fahrzeugen vorgesehen, da keine zu kühlenden Waren gelagert werden sowie Angaben des Auftraggebers zum Betrieb auf dem Grundstück Säntisstraße 95: bis zu 30 Zu- und Abfahrten durch Lkw pro Tag über die Schwechtenstraße bis zu 50 Zu- und Abfahrten durch Pkw und Kleintransporter pro Tag über die Säntisstraße Kühltechnische Aggregate sind weder an den Gebäuden noch an Fahrzeugen vorgesehen, da keine zu kühlenden Waren gelagert werden relevante Fahrzeugbewegungen durch Lkw finden nur im Bereich der Halle 2 statt Zusätzlich zu diesen Angaben wird ein Betrieb von Gabelstaplern zur Verteilung des Lagerguts und der Bedienung der nördlichen Halle angenommen. Die vorhandenen Planunterlagen wurden anhand der Erkenntnisse einer Ortsbegehung um die Informationen ergänzt, die zur Berechnung der Schallausbreitung und der Bewertung der Immissionsberechnungen erforderlich sind. Dabei werden die tatsächliche Nutzung, die Geschossanzahl und die Höhe aller in der Berechnung zu berücksichtigenden Gebäude und Immissionsorte sowie die Beschaffenheit der Fassaden ermittelt. Sämtliche Fassaden werden als schallhart mit üblichen Streuverlusten durch Fenster, Balkone usw. eingestuft, sodass ein pauschaler Reflexionsverlust von 1,0 db(a) angesetzt wird. Der Schutzstatus der umliegenden Bebauung wird entsprechend der jeweiligen Nutzung zugewiesen. Die Wohnhäuser an der Nordseite der Säntisstraße erhalten demnach den Status eines allgemeinen Wohngebiets (WA). Die Immissionsorte an Verwaltungsgebäuden werden als Gewerbe (GE) betrachtet, ebenso wie die Immissionsorte an den Werkswohnungen. 3 Schalltechnische Grundlagen Seite 4

Den Werkswohnungen sind zum Betriebsgelände hin Garagen vorgelagert, welche zumindest auf Erdgeschosshöhe eine schallmindernde Wirkung haben sollten. Im Zuge der Berechnung der Beurteilungspegel für die zu betrachtenden Immissionsorte stellt der Anlagenverkehr die wesentliche Lärmquelle dar. Die den Berechnungen zugrunde gelegten Eingangsdaten und Annahmen werden im Folgenden beschrieben. Einen Überblick über die Anlagen bieten Abbildung 3 und Abbildung 4: Abbildung 3 Überblick der Lage von Gebäuden und Parkplätzen im Modell Säntisstraße 89 3 Schalltechnische Grundlagen Seite 5

Abbildung 4 Überblick der Lage von Gebäuden und Parkplätzen im Modell Säntisstraße 95 3.1.1 Warenverkehr Säntisstraße 89 Der Warenverkehr des Grundstücks Säntisstraße 89 besteht aus bis zu 20 Zu- und Abfahrten mit Lkw. In der Untersuchung wird als ungünstigster Fall angenommen, dass alle Lkw an das nordwestliche Tor der Lagerhalle andocken, was die höchste Lärmbelastung für die Wohngebäude in der Säntisstraße darstellen würde. Durch das Andocken der Lkw an die Rampen finden die Be- und Entladevorgänge selbst im Inneren der Halle statt. Dabei auftretende Geräusche wie die Fahrgeräusche von Handhubwagen können somit vernachlässigt werden. Säntisstraße 95 Der Zugang des Warenverkehrs mit Lkw zum Gelände erfolgt über die Zufahrt in der Schwechtenstraße. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber sind dabei 30 Lkw-Fahrten täglich zu berücksichtigen, die während der Betriebszeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr stattfinden. Für die Modellierung des Anlagenlärmes wird der für die empfindliche Wohnbebauung (sowohl für die Werkswohnungen als auch für die Wohngebäude der Säntisstraße) ungünstigste Fall angenommen. Demnach würden alle Lkw zum Be- und Entladen an der nördlichen Rampe der Halle 2 andocken. Diese weist von allen Rampen die geringste Entfernung zu den Wohnnutzungen auf. In der Realität ist hingegen eher anzunehmen, dass sich die Lkw-Fahrten gleichmäßig 3 Schalltechnische Grundlagen Seite 6

auf alle Rampen verteilen, sodass die Annahme der alleinigen Nutzung der nördliche Rampe deutlich auf der "sicheren Seite" liegt. Da auch hier die Lkw an die Rampen andocken und die Be- und Entladevorgänge im Inneren der Halle stattfinden, können auftretende Verladegeräusche analog zur Betrachtung des Warenverkehrs auf dem Grundstück Säntisstraße 89 vernachlässigt werden. Fahrten mit Kleintransportern werden über die Zufahrt in der Säntisstraße abgewickelt, wobei in der Untersuchung auf die Angabe von 50 Zu- und Abfahrten mit Pkw und Kleintransportern zurückgegriffen wird. 3.1.2 Beschäftigtenverkehr Säntisstraße 89 Insgesamt geht die Betriebsbeschreibung von bis zu 13 Mitarbeitern aus. Demzufolge ergibt sich ein Verkehrsaufkommen durch die Mitarbeiter von maximal 26 Fahrten. Säntisstraße 95 Der Beschäftigtenverkehr auf dem Grundstück Säntisstraße 95 wird über die Pkw-Zufahrt in der Säntisstraße abgewickelt. Er ist in der Angabe über die täglich 50 Zu- und Abfahrten mit Pkw und Kleintransportern enthalten. Darüber hinaus sind in der Planung 63 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen. Radverkehr ist geräuscharm und kann daher in der weiteren Betrachtung vernachlässigt werden. 3 Schalltechnische Grundlagen Seite 7

4 Emissionsberechnungen Die Lärmemissionsberechnungen werden nach den gültigen Regelwerken, Richtlinien sowie nach allgemein gültigen technischen Zusammenhängen vorgenommen. Diese werden im Folgenden beschrieben. Die räumliche Lage der Emissionsquellen ist in der Abbildung 5 im Kapitel 5 dargestellt. Die Pegelberechnung sowie die Höhe der Emissionsquellen über dem Gelände sind nachfolgend beschrieben. 4.1 Parkplatzlärm Emissionen von Parkplätzen werden mit Hilfe der Methodik der Bayerischen Parkplatzlärmstudie 1 berechnet. Diese Studie enthält ein zusammengefasstes Berechnungsverfahren, bei dem die Fahrgassen zwischen den Stellplätzen pauschal mit einem Zuschlag berücksichtigt werden und ein getrenntes Berechnungsverfahren, bei dem die Fahrgassen separat modelliert werden. Beim zusammengefassten Berechnungsverfahren ist der Durchfahranteil in der Formel zur Berechnung des flächenbezogenen Schallleistungspegels so festgelegt, dass damit die berechneten Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen. Anlieferbereiche gehen als Parkplätze in die Berechnung ein. Alle Parkplätze werden als Flächenschallquelle angesehen. Die Berechnung zur Ermittlung des Emissionspegels erfolgt entsprechend der Gleichung 11a der Bayerischen Parkplatzlärmstudie: = + + + + + 10 log 10 log 1 mit: flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / h auf einem Parkplatz Zuschlag für die Parkplatzart Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren Schallanteil, der von den durchfahrenden Kfz verursacht wird Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnflächen, = 0 für Asphalt Bewegungshäufigkeit Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes 1 Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. Auflage, 2007. 4 Emissionsberechnungen Seite 8

Im Fall des zusammengefassten Berechnungsverfahrens wird der Zuschlag für Fahrgassen (K D) aus der Anzahl der Stellplätze ermittelt (Formel 3 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie). Das Berechnungsverfahren gilt für eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h. Es wird entsprechend dem Kapitel 7.1.5 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ein Ausgangsschallleistungspegel (L w0) von 63 db(a) angesetzt. Der Zuschlag K PA für die Parkplatzart wird entsprechend der Tabelle 29 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie vergeben. Der Zuschlag für den Taktmaximalpegel wird entsprechend der Tabelle 31 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie vergeben. Der Spitzenschallleistungspegel (, ) wird für das lauteste anzunehmende Ereignis in Abhängigkeit der Parkplatzart entsprechend Tabelle 35 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie vergeben. Die darin enthaltenen Werte gelten in einer Entfernung von 7,5 m, sodass 25,5 db(a) addiert werden. Auf dem Lade- bzw. Lieferbereich für Lkw wird das Entspannen der Druckluftbremse mit 108,0 db(a) angesetzt. Bei den Stellplätzen, die von Mitarbeitern genutzt werden, wird das Zuschlagen der Seitentür mit 97,5 db(a) angesetzt. Eine Zusammenstellung der Emissionswerte (, ) der Parkplatzflächen sowie eine Darstellung über deren Zustandekommen enthalten Tabelle 2 und Tabelle 3. Tabelle 2 Ermittlung der Emissionspegel für die Parkplätze Säntisstraße 89, Referenzlärmwert (L w,ref) für eine Bewegung pro Stunde und Maximalpegel (L WA,max) Parkplatz Berechnungsverfahren Parkplatzart Anzahl Stellplätze *Alle Anfahrten werden für die nordwestliche Rampe berechnet L W0 db(a) K PA db(a) K I db(a) K D db(a) K StrO db(a) L W,ref L WA,max db(a) db(a) Parkbereich 1 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 14 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 78,5 97,5 Parkbereich 2 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 4 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 73,0 97,5 Parkbereich 3 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 2 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 70,0 97,5 Parkbereich 4 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 3 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 71,8 97,5 Ladebereich* getrennt Autohöfe (Lkw) 1 63,0 14,0 3,0 0,0 0,0 80,0 108,0 Tabelle 3 Ermittlung der Emissionspegel für die Parkplätze Säntisstraße 95, Referenzlärmwert (L w,ref) für eine Bewegung pro Stunde und Maximalpegel (L WA,max) Parkplatz Berechnungsverfahren Parkplatzart Anzahl Stellplätze *Alle Anfahrten werden für die nördliche Rampe berechnet L W0 db(a) K PA db(a) K I db(a) K D db(a) K StrO db(a) L W,ref L WA,max db(a) db(a) Parkbereich Bürogebäude 1 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 6 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 74,8 97,5 Parkbereich Bürogebäude 2 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 4 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 73,0 97,5 Parkbereich zwischen den Hallen 1 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 4 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 73,0 97,5 Parkbereich zwischen den Hallen 2 getrennt Besucher- und Mitarbeiter 8 63,0 0,0 4,0 0,0 0,0 76,0 97,5 Ladebereich Halle 2* getrennt Autohöfe (Lkw) 1 63,0 14,0 3,0 0,0 0,0 80,0 108,0 4 Emissionsberechnungen Seite 9

In Tabelle 4 und Tabelle 5 sind die angesetzten Bewegungshäufigkeiten der Parkplatzbereiche dargestellt. Tabelle 4 Bewegungshäufigkeiten [Bewegungen/Stellplatz h] der Parkbereiche auf dem Grundstück Säntisstraße 89 Uhrzeit Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Lkw- Ladebereich (nordwestl. Rampe) 00:00-01:00 0 0 0 0 0 01:00-02:00 0 0 0 0 0 02:00-03:00 0 0 0 0 0 03:00-04:00 0 0 0 0 0 04:00-05:00 0 0 0 0 0 05:00-06:00 0 0 0 0 0 06:00-07:00 0,57 0,57 0,57 0,57 2 07:00-08:00 0 0 0 0 2 08:00-09:00 0 0 0 0 2 09:00-10:00 0 0 0 0 2 10:00-11:00 0 0 0 0 2 11:00-12:00 0 0 0 0 0 12:00-13:00 0 0 0 0 0 13:00-14:00 0 0 0 0 2 14:00-15:00 0 0 0 0 2 15:00-16:00 0 0 0 0 2 16:00-17:00 0 0 0 0 2 17:00-18:00 0,57 0,57 0,57 0,57 2 18:00-19:00 0 0 0 0 0 19:00-20:00 0 0 0 0 0 20:00-21:00 0 0 0 0 0 21:00-22:00 0 0 0 0 0 22:00-23:00 0 0 0 0 0 23:00-24:00 0 0 0 0 0 Anzahl Stellplätze 14 4 2 3 1 4 Emissionsberechnungen Seite 10

Tabelle 5 Bewegungshäufigkeiten [Bewegungen/Stellplatz h] der Parkbereiche auf dem Grundstück Säntisstraße 95 Uhrzeit Bereich Bürogebäude 1 Bereich Bürogebäude 2 Bereich zwischen den Hallen Lkw- Ladebereich (nördl. Rampe) 00:00-01:00 0 0 0 0 01:00-02:00 0 0 0 0 02:00-03:00 0 0 0 0 03:00-04:00 0 0 0 0 04:00-05:00 0 0 0 0 05:00-06:00 0 0 0 0 06:00-07:00 0,57 0,57 0,57 4 07:00-08:00 0,57 0,57 0,57 2 08:00-09:00 0 0 0 2 09:00-10:00 0 0 0 2 10:00-11:00 0 0 0 2 11:00-12:00 0 0 0 2 12:00-13:00 0 0 0 2 13:00-14:00 0 0 0 2 14:00-15:00 0 0 0 2 15:00-16:00 0 0 0 2 16:00-17:00 0,57 0,57 0,57 4 17:00-18:00 0,57 0,57 0,57 4 18:00-19:00 0 0 0 0 19:00-20:00 0 0 0 0 20:00-21:00 0 0 0 0 21:00-22:00 0 0 0 0 22:00-23:00 0 0 0 0 23:00-24:00 0 0 0 0 Anzahl Stellplätze 6 4 12 1 4.2 Fahrbewegungen der Kraftfahrzeuge Die Fahrbewegungen der Kraftfahrzeuge werden als Linienschallquellen in einer Höhe von 0,5 m (entsprechend den RLS-90) über dem Gelände angesetzt. Diese Linienschallquellen werden auf den zu berücksichtigenden Fahrlinien zum Erreichen der Parkplatzflächen angeordnet. Der Verlauf der Linienschallquellen ist dabei so gewählt, dass diese an allen Parkbereichen und allen Stellplätzen vorbeiführen, um so den Parksuchverkehr möglichst sicher berücksichtigen zu können. Der Endpunkt jeder Linienschallquelle ist so gelegt, dass entsprechend der Erläuterung zu Pkt. 7.4 der TA Lärm auch der Bereich zwischen Parkplatz und der Teilnahme am öffentlichen Verkehr vollständig abgedeckt ist. Dazu müssen sich alle Achsen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Straßenland befinden. Die Linienschallquellen verlaufen deshalb im Fall eines Lkw mit einer Län- 4 Emissionsberechnungen Seite 11

ge von 16,5 m und im Fall eines Pkw mit 3 m Länge auf der Fahrbahn im öffentlichen Straßenland. Die Emissionsberechnung für eine Linienschallquelle erfolgt nach der Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie. Demnach gilt:, =, + 19 Der Emissionspegel, berechnet sich nach den RLS-90 2 wie folgt: mit: Mittelungspegel, = + + + + Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschlag für Steigungen und Gefälle Korrektur bei Einfachreflexionen Die sich daraus ergebenden Emissionswerte finden sich in der Tabelle 6. Die angesetzten Tagesgänge sind in der Tabelle 7 dargestellt. Tabelle 6 Emissionswerte für Linienschallquellen bei einem Kfz pro Stunde Fahrlinie Straßenoberfläche Geschwindigkeit M Kfz/h Lw' db(a) Pkw-Zufahrten Asphalt < 30 km/h 1 47,5 Lkw-Zufahrt Asphalt < 30 km/h 1 60,5 2 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bundesministerium für Verkehr, Abteilung "Straßenbau", Wiesbaden, 1990 4 Emissionsberechnungen Seite 12

Tabelle 7 Tagesgang der Linienschallquellen Säntisstraße 95 Säntisstraße 89 Uhrzeit Zu- und Abfahrten mit Pkw und Kleintransportern Lkw-Zufahrt nördliche Rampe Zu- und Abfahrten mit Pkw Lkw-Zufahrt nordwestliche Rampe QV ZV QV ZV QV ZV QV ZV 00:00-01:00 0 0 0 0 0 0 0 0 01:00-02:00 0 0 0 0 0 0 0 0 02:00-03:00 0 0 0 0 0 0 0 0 03:00-04:00 0 0 0 0 0 0 0 0 04:00-05:00 0 0 0 0 0 0 0 0 05:00-06:00 0 0 0 0 0 0 0 0 06:00-07:00 3 3 2 2 2 2 1 1 07:00-08:00 2 2 1 1 1 1 1 1 08:00-09:00 2 2 1 1 1 1 1 1 09:00-10:00 2 2 1 1 1 1 1 1 10:00-11:00 2 2 1 1 1 1 1 1 11:00-12:00 2 2 1 1 1 1 0 0 12:00-13:00 2 2 1 1 1 1 0 0 13:00-14:00 2 2 1 1 1 1 1 1 14:00-15:00 2 2 1 1 1 1 1 1 15:00-16:00 2 2 1 1 1 1 1 1 16:00-17:00 2 2 2 2 1 1 1 1 17:00-18:00 2 2 2 2 1 1 1 1 18:00-19:00 0 0 0 0 0 0 0 0 19:00-20:00 0 0 0 0 0 0 0 0 20:00-21:00 0 0 0 0 0 0 0 0 21:00-22:00 0 0 0 0 0 0 0 0 22:00-23:00 0 0 0 0 0 0 0 0 23:00-24:00 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe 25 25 15 15 13 13 10 10 QV = Quellverkehr, ZV = Zielverkehr 4 Emissionsberechnungen Seite 13

4.3 Warenumschlag 4.3.1 Be- und Entladen Bei dem Be- und Entladen im Untersuchungsgebiet treten gegebenenfalls Emissionen durch das Bewegen von Handhubwagen auf. Diese finden im Gebäudeinneren der Lagerhalle statt und können deshalb aus lärmtechnischen Gesichtspunkten vernachlässigt werden. Das Heben und Senken der Ladebordwand entfällt ebenfalls aufgrund der Verfügbarkeit von Laderampen. 4.3.2 Gabelstaplerbetrieb Zur Verteilung des Lagerguts und der Bedienung der nördlichen Halle wird ein Gabelstaplerbetrieb angenommen. Zur Modellierung des Gabelstaplerbetriebes wird eine Flächenschallquelle verwendet, die sich über das Gelände vor den Hallen erstreckt und ca. 8.000 m² umfasst. Der Gabelstapler selbst besitzt einen Schallleistungspegel von L W = 103 db(a) 3 (davon 3 db(a) für die Impulshaltigkeit), sodass sich für die Flächenschallquelle ein Schallleistungspegel LW'' von 63 db(a) ergibt. Ferner wird ein dauerhafter Einsatz eines Staplers von 6 bis 19 Uhr angesetzt. 3 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Wiesbaden, 2002 4 Emissionsberechnungen Seite 14

4.4 Straßenverkehrslärm Die Berechnungen der Emissionen für den Straßenverkehrslärm werden entsprechend den RLS- 90 4 vorgenommen. Dabei werden die nachfolgend aufgeführten Faktoren zur Umrechnung des Schwerverkehrsanteils und der Bestimmung der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärken (M) zur Berechnung der Lärmemissionspegel angesetzt. Die Hochrechnung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) aus der Querschnittszählung kann anhand der Anlage 1 nachvollzogen werden. Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, Abteilung VII Lkw (<3,5 t) 1,2 Lkw (>2,8 t) Lkw (<3,5 t) 1,25 Für eine Betrachtung zur sicheren Seite wird der Faktor 1,25 angesetzt. Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, Abteilung III D Anteil des DTV [Pkw/24h] zwischen 6-22 Uhr = 89 % Anteil des DTV [Pkw/24h] zwischen 22-6 Uhr = 11 % Anteil des DTV [Lkw/24h] zwischen 6-22 Uhr = 88 % Anteil des DTV [Lkw/24h] zwischen 22-6 Uhr = 12 % Damit ergeben sich bei einem DTV von 6.858 Kfz/24h bzw. 258 Lkw/24h: maßgebende stündliche Verkehrsstärke von 384 Kfz/h bzw. 19 Lkw/h tags maßgebende stündliche Verkehrsstärke von 96 Kfz/h bzw. 5 Lkw/h nachts Emissionspegel L m,e25: 64,85 db(a) tags 58,68 db(a) nachts 4 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), berichtigter Nachdruck 1992, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung "Straßenbau", Wiesbaden 1990 4 Emissionsberechnungen Seite 15

5 Immissionsberechnungen 5.1 Allgemeines Die Berechnungen der vorliegenden Untersuchung werden mit dem EDV-Programm SoundPLAN in der aktuellen Version 7.2 auf der Basis des allgemeinen Berechnungsverfahrens der DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien durchgeführt. Die Immissionsberechnungen der detaillierten Prognose berücksichtigen Entfernungseinflüsse, Bodendämpfungen, Abschirmungen und Reflexionen. Pegelminderungen durch Bewuchs werden wegen ihrer geringen Wirkung hingegen vernachlässigt. Das Rechenverfahren entspricht dem heutigen Stand der Technik. 5.2 Beurteilung nach TA Lärm Der maßgebende Beurteilungszeitraum für beide Anlagen ist der Tag (6:00 bis 22:00 Uhr), da kein Betrieb in der Nacht stattfindet. In der Abbildung 5 ist eine Isophonen-Lärmkarte in einer Höhe von 2 m über dem Gelände dargestellt, die zur Veranschaulichung der Lärmausbreitung im Tageszeitbereich dient. Zudem ist die Lage aller Emissionsquellen und Immissionsorte zu erkennen. Die Beurteilungspegel werden immissionspunktbezogen berechnet und sind in der Tabelle 8 zusammengestellt. Abbildung 5 Isophonen-Lärmkarte in 2 m Höhe über dem Gelände, Bewertung nach TA Lärm, werktags (6-22 Uhr) 5 Immissionsberechnungen Seite 16

Tabelle 8 Zusammenstellung der maßgebenden Beurteilungspegel und Schallpegelspitzen nach TA Lärm (werktags) für den Tageszeitbereich 6:00-22:00 Uhr Immissionsort Nutzung SW HR RW,T db(a) LrT db(a) RW,T,max db(a) LrT,diff db(a) LT,max db(a) LT,max,diff db(a) Brandaustraße 40 WA EG SO 55 44,2 85-10,8 60,9-24,1 Brandaustraße 40 WA 1.OG SO 55 45,6 85-9,4 61,6-23,4 Brandaustraße 40 WA EG SO 55 44,4 85-10,6 61,2-23,8 Brandaustraße 40 WA 1.OG SO 55 45,6 85-9,4 62-23 Säntisstraße 88 WA EG SO 55 44,5 85-10,5 64,9-20,1 Säntisstraße 88 WA 1.OG SO 55 46 85-9 66-19 Säntisstraße 88 WA EG SW 55 44,2 85-10,8 64,7-20,3 Säntisstraße 88 WA 1.OG SW 55 46 85-9 65,7-19,3 Säntisstraße 89 GE EG SW 65 53,7 95-11,3 70,5-24,5 Säntisstraße 89 GE 1.OG SW 65 53,7 95-11,3 69,4-25,6 Säntisstraße 89 GE EG SW 65 52,8 95-12,2 68,9-26,1 Säntisstraße 89 GE 1.OG SW 65 52,7 95-12,3 68,4-26,6 Säntisstraße 94 WA EG SO 55 42,3 85-12,7 56,7-28,3 Säntisstraße 94 WA 1.OG SO 55 44,9 85-10,1 57,4-27,6 Säntisstraße 96 b/c WA EG SO 55 42,3 85-12,7 57,7-27,3 Säntisstraße 96 b/c WA 1.OG SO 55 44,6 85-10,4 58,4-26,6 Säntisstraße 96 b/c WA EG SO 55 41,3 85-13,7 57,2-27,8 Säntisstraße 96 b/c WA 1.OG SO 55 44 85-11 57,9-27,1 Säntisstraße 98a WA EG SO 55 39,2 85-15,8 49,1-35,9 Säntisstraße 98a WA 1.OG SO 55 42,2 85-12,8 50,4-34,6 Säntisstraße 98a WA EG SO 55 39,9 85-15,1 51,6-33,4 Säntisstraße 98a WA 1.OG SO 55 42,9 85-12,1 52,8-32,2 Säntisstraße 102a WA EG SO 55 37,6 85-17,4 50,8-34,2 Säntisstraße 102a WA 1.OG SO 55 39,3 85-15,7 51,6-33,4 Säntisstraße 102a WA EG SO 55 35,1 85-19,9 50,8-34,2 Säntisstraße 102a WA 1.OG SO 55 39,5 85-15,5 51,9-33,1 Verwaltungsgebäude GE EG SO 65 50,7 95-14,3 71,3-23,7 Verwaltungsgebäude GE 1.OG SO 65 52 95-13 70,3-24,7 Verwaltungsgebäude GE EG SO 65 45,4 95-19,6 72,8-22,2 Verwaltungsgebäude GE 1.OG SO 65 45,8 95-19,2 71,4-23,6 Werkswohnung 1 GE EG NW 65 34,6 95-30,4 45,2-49,8 Werkswohnung 1 GE 1.OG NW 65 39,4 95-25,6 50-45 Werkswohnung 1 GE EG SO 65 51,7 95-13,3 66,7-28,3 Werkswohnung 1 GE 1.OG SO 65 53,1 95-11,9 66,6-28,4 Werkswohnung 2 GE EG SO 65 51,5 95-13,5 64,2-30,8 Werkswohnung 2 GE 1.OG SO 65 53,4 95-11,6 65,4-29,6 Werkswohnung 2 GE EG NW 65 35,8 95-29,2 48,1-46,9 Werkswohnung 2 GE 1.OG NW 65 40,6 95-24,4 51,2-43,8 Werkswohnung 3 GE EG SO 65 50,3 95-14,7 65,9-29,1 Werkswohnung 3 GE 1.OG SO 65 52,9 95-12,1 67,4-27,6 Werkswohnung 3 GE EG NW 65 37,5 95-27,5 48,5-46,5 Werkswohnung 3 GE 1.OG NW 65 41,8 95-23,2 52,9-42,1 Werkswohnung 4 GE EG SO 65 50,5 95-14,5 69,4-25,6 Werkswohnung 4 GE 1.OG SO 65 52,9 95-12,1 69,9-25,1 Werkswohnung 4 GE EG NW 65 41,1 95-23,9 52,6-42,4 Werkswohnung 4 GE 1.OG NW 65 43,6 95-21,4 56,6-38,4 An keinem der Immissionsorte ergeben sich sowohl für den Tag als auch für die Nacht Überschreitungen der Lärmrichtwerte der TA Lärm. Die Immissionen liegen an jedem Immissionsort 5 Immissionsberechnungen Seite 17

mehr als 6 db(a) unter den Richtwerten der TA Lärm, womit auf eine Untersuchung der Vorbelastung verzichtet werden kann. Die Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen werden an keinem Immissionsort überschritten. Eine separate Berechnung für die Situation an Sonn- und Feiertagen ist nicht erforderlich. Das Überschreiten von Immissionsrichtwerten an Sonn- und Feiertagen kann auch ohne rechnerischen Nachweis ausgeschlossen werden, da an solchen Tagen ein Warenumschlag von relevantem Umfang nicht stattfindet. Die geplanten Immobilien sind mit diesen Einschränkungen lärmtechnisch verträglich, erfüllen die Anforderungen der TA Lärm und sind nach TA Lärm genehmigungsfähig. 5.3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für die Werkswohnungen Zur Bestimmung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 werden die maßgeblichen Außenlärmpegel aus dem Gesamtlärm von Verkehr und Gewerbe bestimmt, weshalb für die Werkswohnung auf dem Grundstück Säntisstraße 95 sowohl straßenseitig (Himmelsrichtung Nordwest) als auch werksseitig (Himmelsrichtung Südost) Immissionsorte vorgesehen sind. Für diese werden die Verkehrslärmimmissionen nach DIN 18005 Verkehr berechnet und mit einem Zuschlag von 3 db versehen. Die Immissionen durch Gewerbelärm werden mit dem Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 60 db(a) angesetzt und energetisch zu den Verkehrsimmissionen addiert. Die Summe wird anschließend auf volle Dezibel aufgerundet. Diese Berechnung ist in der Tabelle 9 für die Immissionsorte der Werkswohnungen dargestellt. Tabelle 9 Ermittlung des erforderlichen Schalldämmmaßes nach DIN 4109 Nutzung SW HR Beurteilungspegel nach DIN 18005 Verkehr Zuschlag Verkehr maßgebliche Verkehrslärmimmission (LrT DIN 18005 + 3 db) maßgeblicher Gewerbelärmpegel (mindestens IRW der TA Lärm) maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Immissionsort Lärmpegelbereich Erforderliches resultierendes Schalldämmmaß R' w,res [db(a)] für Aufenthaltsräume in Wohnungen Werkswohnung 1 GE EG NW 66,7 3,0 69,7 65 71 V 45,0 Werkswohnung 1 GE 1.OG NW 67,4 3,0 70,4 65 72 V 45,0 Werkswohnung 1 GE EG SO 51,7 3,0 54,7 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 1 GE 1.OG SO 53,3 3,0 56,3 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 2 GE EG SO 52,1 3,0 55,1 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 2 GE 1.OG SO 53,0 3,0 56,0 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 2 GE EG NW 66,7 3,0 69,7 65 71 V 45,0 Werkswohnung 2 GE 1.OG NW 67,4 3,0 70,4 66 72 V 45,0 Werkswohnung 3 GE EG SO 51,8 3,0 54,8 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 3 GE 1.OG SO 52,7 3,0 55,7 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 3 GE EG NW 66,7 3,0 69,7 65 71 V 45,0 Werkswohnung 3 GE 1.OG NW 67,3 3,0 70,3 65 72 V 45,0 Werkswohnung 4 GE EG SO 50,9 3,0 53,9 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 4 GE 1.OG SO 53,1 3,0 56,1 65 66 IV 40,0 Werkswohnung 4 GE EG NW 66,7 3,0 69,7 65 71 V 45,0 Werkswohnung 4 GE 1.OG NW 67,4 3,0 70,4 66 72 V 45,0 Das erforderliche Schalldämmmaß für die Werkswohnungen liegt bei 45 db(a) (Lärmpegelbereich V) an der straßenseitigen Fassade beziehungsweise bei 40 db(a) (Lärmpegelbereich IV) an der werksseitigen Fassade des Werkswohnungsgebäudes. 5 Immissionsberechnungen Seite 18

6 Zusammenfassung Die Planungsgesellschaft von Kathen und Wall mbh plant die Errichtung zweier Lagerhallen, eines Bürogebäudes sowie eines Gebäudes für vier Werkswohnungen auf dem Grundstück Säntisstraße 95 in Berlin-Marienfelde. Im Nachbargrundstück Säntisstraße 89 wird eine Lagerhalle mit einem Verwaltungsgebäude errichtet. An der Säntisstraße befindet sich gegenüber der betrachteten Grundstücke Wohnbebauung, zu den anderen Seiten grenzen die Grundstücke an bestehendes Gewerbe und eine Kleingartenanlage, welche in Zukunft ebenfalls der gewerblichen Nutzung weichen wird. Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks Säntisstraße 89 erfolgt komplett über eine Zu- und Abfahrt an der Säntisstraße, für das Grundstück Säntisstraße 95 wird nur die Erschließung für Pkw und Kleintransporter über die Säntisstraße erfolgen. Lkw nutzen hingegen eine Zufahrt an der Schwechtenstraße am südlichen Rand des Grundstückes. Es wurde eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt, die die Genehmigungsfähigkeit beider Bauvorhaben entsprechend der TA Lärm für die zugrundegelegten Betriebskonzepte nachgewiesen hat. Zusätzlich zu den Aussagen des Betriebskonzeptes wurde ein Gabelstaplerbetrieb auf dem Betriebsgelände Säntisstraße 95 berücksichtigt. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden flächendeckend um mehr als 6 db(a) unterschritten. Zusätzlich zu den Berechnungen ist für die Werkswohnungen in der Säntisstraße 95 das für ein behagliches Wohnen erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile gemäß DIN 4109 für die Bauplanung ermittelt worden. Fazit: Die geplanten Anlagen auf den Grundstücken Säntisstraße 89 sowie Säntisstraße 95 sind unter Berücksichtigung der geplanten Betriebszeiten ohne zusätzlichen Schallschutz lärmtechnisch verträglich und nach TA Lärm genehmigungsfähig. 6 Zusammenfassung Seite 19

7 Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagen-Lärmschutz-Verordnung 18. BImSchV), 18. Juli 1991, zuletzt geändert am 9. Februar 2006 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge), September 2002 (BGBI. I S. 880), zuletzt geändert im Juni 2005 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntgabe zur Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. Nr. 61 Teil 1 vom 03.09.1997), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGB. I S. 1950) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 31.08.1990 i. V. mit Gesetz vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.08.1990 i. V. mit Gesetz vom 23.09.1990 (BGBI. II S. 885, 1124) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 2002 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, 1989 DIN EN 1793 Lärmschutzeinrichtungen an Straßen, Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften, November 1997 Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. Auflage, 2007 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, Fassung Mai 2009 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97), 1997 Schall 03 Richtlinie zur Berechnung von Schallimmissionen von Schienenwegen, Deutsche Bundesbahn, 1990 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm), 1998 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, TÜV Süddeutschland im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (HLfU), 31.08.1999 7 Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien Seite 20

VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, 1988 VDI 2720 Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, 1987 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, 1987 VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, April 2002 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (24. BImSchV Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen-Verordnung), Februar 1997 7 Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien Seite 21

8 Glossar, Abkürzungen A-Bewertung: Standardbewertung des Hörfrequenzbereichs, der dem Frequenzverhalten des menschlichen Ohrs am nächsten kommt Aktive Lärmschutzmaßnahme: Maßnahme zur Verminderung oder Vermeidung von Lärm an der Schallquelle Beurteilungspegel: Lärmkenngröße, anhand der in den meisten Regelwerken die Geräuschbeurteilung erfolgt Boden- und Meteorologiedämpfung: bei freier Schallausbreitung ist eine Dämpfung durch Einflüsse des Bodens und der Meteorologie wirksam, diese wird bei der Berechnung des Mittelungspegels berücksichtigt DTV: durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Emission: der von einer oder mehreren Schallquellen abgestrahlte Schall Entfernungseinflüsse: bei der Berechnung des Mittelungspegels wird der Einfluss des Abstands und der Luftabsorption berücksichtigt Freizeitlärm: Lärm, der von Sport- und Freizeitanlagen ausgeht Gewerbelärm: Lärm gewerblicher Anlagen als eine Vielzahl von Lärmquellen unterschiedlicher technischer Art, die sich sowohl in der Lautstärke als auch in der Zusammensetzung des Frequenzspektrums und im zeitlichen Verlauf stark unterscheiden GIS: Geographisches Informationssystem Immission: das Einwirken des Schalls auf ein Gebiet (z. B. Schalleinwirkung einer Straße auf die umgebende Bebauung) Industrielärm: von Industrieanlagen ausgehender Lärm, insbesondere Lärm von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes : Mittelungspegel : normierter Mittelungspegel eines Verkehrsweges, : Emissionspegel, : Beurteilungspegel in db(a) für die abendliche Ruhezeit (20.00 Uhr bis 22.00 Uhr), : Beurteilungspegel in db(a) für den Tag außerhalb der Ruhezeiten (werktags: 08.00 bis 20.00 Uhr, sonn- und feiertags: 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr), : Beurteilungspegel in db(a) für die Nacht (werktags: 22.00 bis 06.00 Uhr, sonn- und feiertags: 22.00 bis 07.00 Uhr) 8 Glossar, Abkürzungen Seite 22

, : Beurteilungspegel in db(a) für die morgendliche Ruhezeit (werktags: 06.00 bis 08.00 Uhr, sonn- und feiertags: 07.00 bis 09.00 Uhr), : Beurteilungspegel in db(a) für die mittägliche Ruhezeit (nur sonn- und feiertags: 13.00 bis 15.00 Uhr), : Orientierungswert in db(a) bei Untersuchungen nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), Immissionsgrenzwert in db(a) zur Überprüfung der Beurteilungspegel nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), Immissionsrichtwert für einen Immissionsort außerhalb von Gebäuden bei Untersuchungen nach TA Lärm, Immissionsrichtwert für einen Immissionsort außerhalb von Gebäuden bei Untersuchungen nach der 18. BImSchV. : Schallleistungspegel : linienbezogener Schallleistungspegel : flächenbezogener Schallleistungspegel Mittelungspegel: für einen bestimmten Zeitraum gebildete Kenngröße der Geräuschbelastung Passive Lärmschutzmaßnahme: Maßnahme zur Verminderung oder Vermeidung von Lärm entweder auf dem Weg der Schallausbreitung oder am Immissionsort Reflexion: Rückwurf von Schallwellen bei freier Ausbreitung am Boden, an Gebäuden oder an Wänden Schallleistung: die pro Zeiteinheit abgestrahlte Schallenergie einer Schallquelle Schallschutzklassen: Einteilung (von Fenstern) in Klassen aufgrund des Schalldämm-Maßes Verkehrslärm: Straßenverkehrs-, Schienen- und Fluglärm 8 Glossar, Abkürzungen Seite 23

Anlagen Anlagen Seite 24

ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Hochrechnung der Stichprobenzählung Säntisstraße Anlagen Seite 25

Anlage 1 Hochrechnung der Stichprobenzählung Säntisstraße