Welterbe-Plattform 26. Oktober 2016

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G R A U B Ü N D E N L O M B A R D Y. Kandidatur UNESCO-Welterbe Rhätische Bahn in der Kulturlandschaft Albula/Bernina

Transkript:

Welterbe-Plattform 26. Oktober 2016 UNESCO-Weltkulturerbe «Rhätische Bahn in der Landschaft Albula / Bernina» Modell einer dreigeteilten Pufferzone mit Umsetzung in der kantonalen Richtplanung Richard Atzmüller, dipl. Geograf, Kantonsplaner, 1

Inhalt 1. Einleitende Bemerkungen 2. Kernzone 3. Erläuterung der dreigeteilten Pufferzone 4. Bestimmung zu Kern- und Pufferzonen 5. Wie erfolgte die Zusammenarbeit 6. Produkte / Ergebnisse 7. 10 years after 2

Fünf grundsätzliche Überlegungen zum Welterbe standen am Anfang 1. Perimeter Kulturlandschaft vom Kriterium der Sichtbarkeit von der Bahnlinie abgeleitet 2. Kulturlandschaft ist eine durch menschliche Handlungen veränderte Landschaft 3. Kulturlandschaft hat sich gewandelt und wird sich immer wandeln das will auch UNESCO > keine «Schutzglocke» 4. Keine rechtliche «Zweiteilung» Graubündens: Es gelten bestehende gesetzliche Grundlagen; keine Veränderung in Abläufen / Verfahren 5. Wir müssen der UNESCO aufzeigen, dass wir in Zukunft mit sorgfältigen und qualitätsvollen Handlungen die Kulturlandschaft verändern werden 3

Was ist ein Richtplan 1. Er besteht aus Karte und Text 2. Der Richtplan ist ein Instrument der Raumplanung. Er wird öffentlich aufgelegt (Information und Mitwirkung) und wird beschlossen (entweder durch Regierung oder durch Parlament) 3. Mit der Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat wird der Richtplan behördenverbindlich. «Behördenvertrag» von Gemeinden, Kanton und Bund 4. Er gilt unabhängig der Verfahrensart, also für Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren (Bahn, Stromleitungen, Seilbahnen), Baubewilligungsverfahren (innerhalb und ausserhalb Bauzone), Spezialverfahren (Strassen, Meliorationen usw.) 5. Der Richtplan ist nicht grundeigentümerverbindlich, hat aber direkte und indirekte Auswirkungen auf das Eigentum 4

Kernzone: ouv planlich festhalten Betrifft Bahnanlagen an sich sowie Nebenanlagen (Bahnhöfe, Lokremisen, Wärterhäuschen usw.). Abgrenzung orientiert sich am Eigentum. Bestimmungen für die Bahn: Charakter und Erscheinungsbild erhalten und damit auch den «outstanding universal value» (ouv) sichern 5

3. Wie geht das eingeschriebenes Welterbe = Kernzone Bahn + Bahnanlagen 6

Pufferzonen - dienen dem Schutz des eingeschriebenen Welterbes System von drei Pufferzonen mit einer Begrenzung am Horizont Massgebender Horizont ist die Sicht des Bahnreisenden -> Horizontlinie Es gibt zwischen Horizontlinie und eingeschriebenem Welterbe, Bereiche, in welchen Veränderungen aus Sicht der bahnreisenden Person gut wahrgenommen werden und solche, wo dies nicht der Fall ist -> Nähe + Ferne Dort, wo Veränderungen gut wahrgenommen werden, ist die Ausgangsqualität der Kulturlandschaft wichtiger, als dort, wo dies nicht der Fall ist. -> Nähe mit bes. Qualitäten + Nähe ohne bes. Qualitäten 7

Pufferzonen Anwendung in der Kulturlandschaft 8

3. Wie geht das Pufferzonen - dienen dem Schutz des eingeschriebenen Welterbes qualifizierte Pufferzone 9

3. Wie geht das Pufferzonen qualifizierte Pufferzone Pufferzone im Nahbereich 10

3. Wie geht das Pufferzonen qualifizierte Pufferzone Pufferzone im Nahbereich Pufferzone im Fernbereich 11

3. Wie geht das Pufferzonen qualifizierte Pufferzone Pufferzone im Nahbereich Pufferzone im Fernbereich Horizontlinie 12

3. Wie geht das Gesamte Plandarstellung von Thusis bis Tirano 13

Richtplan - Leitüberlegungen Kernzone (=eingeschriebenes Welterbe): Bahninfrastruktur und Bahnbauten -> Qualität sicherstellen durch Modulbauweisen, Gestaltungsberatung Qualifizierte Pufferzone, qualitätsvolle Siedlungsgebiete + freie Kulturlandschaft -> Qualität sicherstellen durch Gestaltungsberatung Pufferzone im Nahbereich, übrige Siedlungsgebiete -> Gestaltungsberatung empfohlen, Gemeinde entscheidet Pufferzone im Fernbereich + Horizontlinie: möglichst freihalten von prägenden Bauten und Anlagen -> Horizontlinie, Qualität sichergestellt durch Bundesverfahren 14

Was ist Gestaltungsberatung Die Gemeinde wählt im Bereich der Gestaltung einen Gestaltungsberater oder ein beratendes Gremium Die Gemeinde entscheidet wer dies ist Der Gestaltungsberater schaut das Baugesuch an und gibt eine Empfehlung ab (bis zu) berät den Bauherrn direkt (Bandbreite des Wirkungsbereichs) Baugesuche werden wie bisher durch die Baukommission / Bauamt / entsprechendes Gremium beurteilt, die Gestaltungsberatung hat eine beratende Funktion Es entscheiden dieselben Gremien wie heute 15

Zusammenarbeit mit Gemeinden Herbst 2005 Gebündelte Kontakte, um was geht es überhaupt? Seid Ihr dabei? Einzelkontakte Um was geht es, was bedeutet UNESCO-Welterbe für Euch Wo könnten die Grenzen verlaufen? Winter 05/06 Konkrete Vorschläge seitens Projektteam mit Plan + Text Rückmeldung der Gemeinden, Dutzende von Meetings Sommer 06 Wenn im Winter 05/06 keine Gemeinsamkeit, neuer Anlauf im Sommer 06 Spezialrunden Schluss -phase «Gut zum Druck» abholen Allerletzte Details 16

«Kommunikationsmittel» im Kontakt mit Gemeinden / Dritten Vorträge, Referate, Dokumente Zusammensetzung der Delegation (Bedeutung der Gesprächsteilnehmer: wer kommt und spricht mit den Gemeinden) Richtplantext (Entwurf) Zusammenstellung in Bezug auf Baugesetze (Information) Perimeter (Übersicht 1:25 000, Siedlungsgebiet 1:10 000) Viele Gespräche Sprache (kein UNESCLISCH) wie erkläre ich die UNESCO-Einschreibekriterien und Begriffe wie «Echtheit», «Unversehrtheit», «aussergewöhnlicher universeller Wert» einem Nicht-Spezialisten 17

Produkte / Ergebnisse Kapitel im Kantonalen Richtplan Homepage zur Gestaltungsberatung www.siedlungsgestaltung.gr.ch Div. Publikationen zur Siedlungsgestaltung Broschüre «landwirtschaftliches Bauen in GR» Verein «Welterbe RhB» mit arbeitenden Fachausschüssen «Bahn» und «Kulturlandschaft» -> Behörden einbinden! -> Projektliste(n) In schwierigen Fällen (z.b. neuer Albulatunnel) intensive Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema ouv / Gestaltung Wegleitung für das qualitätsvolle Planen und Bauen im UNESCO-Perimeter (bewusst ohne Beispiele) 18

- Erkenntnisse Im Bahnbereich sind die technischen Anforderungen, Sicherheitsbestimmungen und Barrierefreiheit die «Treiber» von Veränderungen Man muss sich bewusst sein, dass Albula- und Berninalinie nicht in sehr entwicklungs-dynamischen Räumen liegen (Ausnahme Oberengadin) -> Ängste am Anfang und effektive Auswirkungen Pufferzonen haben in verschiedenen Entscheiden und Beschwerden eine Rolle gespielt, aber nie «absolut verhindernd» gewirkt Die Fachausschüsse des Vereins gewährleisten, dass eine permanente Auseinandersetzung mit dem UNESCO-Welterbe bzw. mit der Entwicklung in den Pufferzonen stattfindet. Das ist nicht immer «eitel Freude», aber zweckdienlich Der Pufferzonen-Gedanke ist dadurch mehr in die Köpfe gegangen, als ich es vor 10 Jahren erwartet hätte 19

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20