GSVG Versicherungs- und Beitragsrecht Grundlagen des Versicherungsrechtes

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Transkript:

GSVG Versicherungs- und Beitragsrecht Grundlagen des Versicherungsrechtes 1/19 Einzelunternehmer mit WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 1 GSVG (vollversichert) Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung nicht erforderlich ohne WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (vollversichert) Neuer Selbständiger 2/19

Einzelunternehmer Beispiel Gewerbescheinanmeldung am 15.01.2015 Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer ab 15.01.2015 Gewerbescheinlöschung am 15.11.2015 Ende der Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer ab 15.11.2015 15.01.2015 30.11.2015 Wegfall der Kammermitgliedschaft 3/19 Offene Gesellschaft Gesellschaft: Keine Pflichtversicherung der Gesellschaft Gesellschafter: 2 Abs. 1 Z 2 GSVG (vollversichert) bei WK-Mitgliedschaft der Gesellschaft Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung nicht erforderlich 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (vollversichert) Neuer Selbständiger ohne WK-Mitgliedschaft der Gesellschaft 4/19

Kommanditgesellschaft Gesellschaft: Keine Pflichtversicherung der Gesellschaft Komplementär: 2 Abs. 1 Z 2 GSVG (vollversichert) bei WK-Mitgliedschaft der Gesellschaft Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung nicht erforderlich 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (vollversichert) Neuer Selbständiger ohne WK-Mitgliedschaft der Gesellschaft 5/19 Offene Gesellschaft/Kommanditgesellschaft Beispiel Antrag auf Eintragung beim FB als pers. haft. Gesellschafter am 15.01.2015 Eintragung als pers. haft. Gesellschafter im FB am 15.02.2015 Gewerbescheinanmeldung der OG/KG am 15.03.2015 Mitgliedschaft der OG/KG zur Wirtschaftskammer ab 15.03.2015 Antrag auf Löschung beim FB als pers. haft. Gesellschafter am 31.10.2015 Eintragung der Löschung als pers. haft. Gesellschafter im FB am 15.11.2015 Mitgliedschaft der OG/KG zur Wirtschaftskammer ab 15.03.2015 bis laufend 15.03.2015 31.10.2015 Eintragung als Gesellschafter Einlangen Kammermitgliedschaft der OG beim FB Einlangen beim FB 6/19

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 2 Abs. 1 Z. 3 GSVG Gesellschafter-Geschäftsführer bis 25 %: echter Dienstnehmer ( 4 Abs. 2 ASVG) Unabhängig von Sperrminorität, Weisungsbindung, etc. aufgrund Lohnsteuerpflicht Übergangsfälle gemäß 276 Abs. 3 GSVG keine ASVG Pflichtversicherung event. 2 Abs. 1 Z. 3 GSVG geringfügige Beschäftigung bewirkt ab 01.01.2016 eine Ausnahme von 2/1/3 GSVG Liquitator ist wie Geschäftsführer anzusehen 7/19 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 2 Abs. 1 Z. 3 GSVG Gesellschafter-Geschäftsführer > 25 % und < 50 % echter Dienstnehmer ( 4 Abs. 2 ASVG) freier Dienstnehmer ( 4 Abs. 4 ASVG, nein lt HV) geringfügige Beschäftigung bewirkt ab 01.01.2016 eine Ausnahme von 2/1/3 GSVG Selbständiger ( 2 Abs. 1 Z 3 GSVG WK-Mitgliedschaft) Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung nicht erforderlich Neuer Selbständiger ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG - keine WK-Mitgliedschaft) Liquitator ist wie Geschäftsführer anzusehen 8/19

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 2 Abs. 1 Z 3 GSVG Gesellschafter-Geschäftsführer >= 50 % keine ASVG-Versicherung möglich Selbständiger ( 2 Abs. 1 Z 3 GSVG WK-Mitgliedschaft) Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung nicht erforderlich Neuer Selbständiger ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG - keine WK-Mitgliedschaft) Liquitator ist wie Geschäftsführer anzusehen 9/19 GmbH Beispiel Antrag auf Eintragung als GF beim FB am 15.01.2015 Eintragung als GF im FB am 01.02.2015 Gesellschafter der GmbH am 15.02.2015 Gewerbescheinanmeldung der GmbH am 15.03.2015 Mitgliedschaft der GmbH zur Wirtschaftskammer ab 15.03.2015 Antrag auf Löschung als GF beim FB am 31.10.2015 Eintragung der Löschung als GF im FB am 15.11.2015 Mitgliedschaft der GmbH zur Wirtschaftskammer ab 15.03.2015 bis laufend 15.03.2015 31.10.2015 Gesellschafter Einlangen beim FB Kammermitgliedschaft der GmbH Einlangen beim FB 10/19

Neue Selbständige 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (im Inland) selbständig erwerbstätigen Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb erzielen (über Versicherungsgrenze), wenn aufgrund dieser betrieblichen Tätigkeit nicht bereits eine Pflichtversicherung nach diesem Gesetz oder einem anderen Bundesgesetz in dem entsprechenden Versicherungszweig eingetreten ist. Opting-In für Kranken- und Unfallversicherung möglich Überschreitungserklärung nur für laufendes Jahr Grundsätzlich keine kurzfristigen Unterbrechungen der Versicherung möglich Unterbrechungsanzeige Wochengeld Feststellung mit Einkommensteuerbescheid grundsätzlich für ganzes Jahr Beitragszuschlag Versicherungsgrenze ACHTUNG ab 01.01.2016 nur mehr eine Versicherungsgrenze (Wert 2016 = EUR 4.988,64) Änderung beim Beitragszuschlag Versicherungsgrenze ohne vorgeschriebene Beiträge 11/19 Neuer Selbständiger Beispiel (Beginn + Ende) Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit am 15.01.2015 Erklärung der Aufnahme der Tätigkeit und Überschreiten der VG am 10.02.2015 Einstellung der betrieblichen Tätigkeit am 15.11.2015 Anzeige der Einstellung erfolgt am 15.11.2015 Betriebszerschlagung 15.01.2015 30.11.2015 Einstellung 12/55

Unterbrechungsanzeige Beispiel (Wochengeld) Laufende Pflichtversicherung gem. 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG seit 01.01.2012 Unterbrechungsanzeige vom 18.08.2015 bis 08.12.2015 Anzeige der Unterbrechung erfolgt bei der SVA am 18.08.2015 Beginn Zeitraum 102a GSVG mit 18.08.2015 Geburt am 13.10.2015 Ende 102a am 08.12.2015 Ausnahmedauer 4 Monate ( 6 Abs. 4 GSVG) Begrenzter Leistungsanspruch für Dauer des Bezuges von Wochengeld PV am 31.07.2015 PV am 01.12.2015 PV KV ACHTUNG WOCHENGELD vorher aufgrund einer Erwerbstätigkeit mindestens 6 Monate in der GSVG KV pflichtversichert Ende Pflichtversicherung KV am 30.11.2015 Wochengeldanspruch KV Leistungsanspruch KV am 01.07.2015 13/19 Nichtbetriebsmeldung Ausnahmegrund von der Pflichtversicherung für gem. 2 Abs. 1 Z 1 3 GSVG versicherte Personen Anzeige bei der WK nötig Tatsächliche Nichtausübung erforderlich Wirkt bei Gesellschaften für alle versicherten Personen Rückwirkend max. für 18 Monate (Achtung Gewerbebehörde) Keine Rückwirkung bei Leistungsbezug in diesem Versicherungszweig Formalversicherung in Krankenversicherung möglich Sonderregelung für BMSVG Beitrag NEU für weibliche Versicherte im Zusammenhang mit Wochengeld 14/19

Nichtbetriebsmeldung Beispiel (KV Leistungen) Laufende Pflichtversicherung gem. 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG seit 01.01.2012 Ruhendmeldung des Gewerbescheines ab 15.03.2015 Anzeige der Ruhendmeldung erfolgt bei der Wirtschaftskammer am 15.11.2015 Arztbesuch am 15.05.2015 (Abrechnung über SVA) PV am 31.03.2015 keine Leistungen ACHTUNG Zahlungspflicht BMSVG bis 30.11.2015 PV KV Keine Ausnahme wegen Leistungen Anzeige der Ruhendmeldung KV am 30.11.2015 15/19 Nichtbetriebsmeldung Beispiel ( Wochengeld ) Laufende Pflichtversicherung gem. 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG seit 01.01.2012 Ruhendmeldung des Gewerbescheines vom 18.08.2015 bis 08.12.2015 Anzeige der Ruhendmeldung erfolgt bei der Wirtschaftskammer am 18.08.2015 Beginn Zeitraum 102a GSVG mit 15.08.2015 Geburt am 13.10.2015 Ende 102a am 08.12.2015 Ausnahmedauer 4 Monate ( 6 Abs. 1 u. Abs. 2 GSVG) Begrenzter Leistungsanspruch für Dauer des Bezuges von Wochengeld PV am 31.07.2015 PV am 01.12.2015 PV KV ACHTUNG WOCHENGELD vorher aufgrund einer Erwerbstätigkeit mindestens 6 Monate in der GSVG KV pflichtversichert KV am 31.07.2015 Wochengeldanspruch KV Leistungsanspruch KV am 01.12.2015 16/19

Kleinunternehmerregelung - 4 Abs. 1 Z 7 GSVG Ausnahmegrund von der Pflichtversicherung für gem. 2 Abs. 1 Z 1 GSVG versicherte Personen Antrag erforderlich Antrag nur im laufenden Kalenderjahr möglich Umsatz < Kleinunternehmergrenze ( 6 Abs. 1 Z 27 UStG) (dzt. EUR 30.000,00) und Einkünfte < 12-fache ASVG Geringfügigkeitsgrenze (2016: EUR 4.988,64) und Max. 12 GSVG-Pflichtversicherungsmonate in den letzten 5 Jahren oder 60. Lebensjahr (Frauen/Männer) vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre vor der Antragstellung Erfüllung der oa. Einkunfts- und Umsatzkriterien NEU im Zusammenhang mit Kindererziehungszeit bzw. Kinderbetreuungsgeld Keine rückwirkende Ausnahme bei Leistungsbezug Sonderregelung für BMSVG Beitrag 17/19 Kleinunternehmerregelung Beispiel (Leistungen) Laufende Pflichtversicherung gem. 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG seit 01.01.2015 Antrag auf Ausnahme ab 01.01.2015 Anzeige der Ausnahme erfolgt bei der SVA am 15.03.2015 Leistungsbezug am 01.03.2015 (z.b. Arztbesuch) Der Versicherte hat das 40. LJ Vollendet 31.03.2015 Vorläufige Ausnahme PV KV Leistungen Anzeige der Ausnahme 18/19

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 19/19