Aktuelle Fragen zur Scheinselbständigkeit
|
|
- Stefanie Schreiber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl Institut für Rechtswissenschaften Aktuelle Fragen zur Scheinselbständigkeit 38.WT-Praxisdialog Klagenfurt, Übersicht und Fallgruppen Begriff der Scheinselbständigkeit Fehlbehandlung nach GSVG Fehlqualifikation der Erwerbstätigkeit Insb Fehlbehandlung ASVG GSVG Erschleichungsfälle - Scheinmeldung an SVA ohne Erwerbstätigkeit - Exkurs: Scheinunselbständigkeit Rechtsfragen Zivilrecht/Sozialversicherungsrecht/Steuerrecht/Strafrecht Kietaibl 2 1
2 Scheinmeldung an SVA Keine materielle Prüfung durch SVA Davon zu unterscheiden: unrichtige Überschreitungserklärung - Zulässige Gestaltung - Einheitliche Versicherungsgrenze ab 2016 ( 4988) Rechtsfolgen bei Scheinmeldung - Keine Formalversicherung ( 14 GSVG) - Kein Versicherungsschutz, kein Leistungsanspruch (insb PV) - Leistungen rückforderbar ( 76 GSVG), Beiträge nicht ( 1432 ABGB) Betrug nach 146 StGB? - Versicherthalten als Schaden? - Betrugsvollendung aber wohl mit Leistungsbezug (insb KV), davor allenfalls Versuch Kietaibl 3 Exkurs: Scheinunselbständigkeit Scheinanmeldung GKK Insb Ehegattensplittung Rechtsfolgen Sozialversicherung - Nur ein Dienstverhältnis ( 539a ASVG) - Beitragsnachforderung - Keine Beitragsrückforderung ( 1432 ABGB) Betrug ( 146 StGB)? - PV, UV, AlV: Leistungsbezug - KV fraglich, wegen Ehegattenmitversicherung ( 51d ASVG) - Möglicher Schaden in KV: Mitversicherungsbeitrag (3,4 %) oder Geldleistungsbezug Kietaibl 4 2
3 Fehlbehandlung Erwerbstätigkeit Fallgruppen - DN ( 4/2 ASVG) GSVG (auch bei Gewerbeschein möglich) - DN-ähnlicher freier DN ( 4/4 ASVG) GSVG - DN ( 4/2 ASVG) DN-ähnlicher freier DN ( 4/4 ASVG) Ursachen - Irrtum (verschuldet/unverschuldet), Vorsatz - Bei Vorsatz auch Strafbarkeit denkbar ( 146 StGB) Wesentliche Fragen - Korrektur für die Vergangenheit? - Modalitäten der Beitragsnachzahlung ASVG? - Schicksal der GSVG-Beiträge? Kietaibl 5 Korrektur für die Vergangenheit? 10 Abs 1a ASVG - DN-ähnlicher FDN ( 4/4 ASVG) GSVG: keine Rückabwicklung - VwGH (2005/08/0082; 2012/08/0303): nur bei Feststellungsbescheid nach 194a GSVG - Problem: nur Versicherter hat Antragsrecht nach 194a GSVG - Vertragliche Verpflichtung zur Antragstellung? (wohl kein Verstoß gegen 539 ASVG, 248 GSVG) Analogie? - Pro: Rückabwicklungsschwierigkeiten stets gleich - Contra: OGH 8 Ob A 20/04f; wohl auch VwGH 2008/08/0152 Kietaibl 6 3
4 Beitragsnachzahlung ASVG I Beitragsgrundlage ( 49 ASVG) - Dienstvertragsentgelt: Bruttohonorar + arbeitsrechtliche Nachzahlungsansprüche - Fiktive Nettolohnabrede nach 62a EStG? (nur relevant, wenn keine SVA-Meldung) - USt ist nach (fragwürdiger) Rsp Dienstvertragsentgelt (OGH 9 Ob A 189/95; 8 Ob A 226/98p) Nachzahlungszeitraum ( 68 ASVG) - Drei Jahre, bei DG-Verschulden an unterlassener Meldung fünf Jahre (VwGH 2000/08/0042) - Allfällige SVA-Meldung ist kein Ersatz (VwGH 1460/71) Kietaibl 7 Beitragsnachzahlung ASVG II Wen trifft Nachzahlung? - DG schuldet Beiträge inkl DN-Anteile ( 58 Abs 2 ASVG) Exkurs: Vertragliche Überwälzung? - Untaugliche Klausel (vgl 539 ASVG): Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis anfallenden Steuern, Abgaben und Beiträge zu tragen und den Auftraggeber diesbezüglich schadlos zu halten. - Alternative: Zweiteilung und zeitliche Streckung des Honoraranspruches, allenfalls auch Akontierung - Ansatzpunkt für Zulässigkeit: OGH 9 Ob A 148/03k vs 4 Ob 152/83 Kietaibl 8 4
5 Beitragsnachzahlung ASVG III Abzugsrecht für DN-Anteile? ( 60 ASVG) - Bei DG-Verschulden muss Abzug spätestens bei auf Beitragsfälligkeit nachfolgender Entgeltauszahlung erfolgen - Bei DG-Verschulden an Fehleinordnung ist Abzugsrecht daher verloren - Ohne DG-Verschulden: Ratenregelung (maximal doppelter DN-Anteil pro Entgeltzahlung) - Zweck der Beschränkungen des Abzugsrechts: Schutz gutgläubigen Verbrauchs (OGH 9 Ob A 222/93) - Keine Beschränkungen für Beiträge, die auf arbeitsrechtliche Nachzahlungen entfallen (OGH 9 Ob A 222/93; 8 Ob A 63/01z; 9 Ob A 119/11g); Verschulden spielt diesfalls keine Rolle Kietaibl 9 Beitragsnachzahlung ASVG IV Kriterien für DG-Verschulden - Für Nachzahlungszeitraum und Abzugsrecht relevant - Beurteilung durch unterschiedliche Höchstgerichte - Unterlassene Meldung an GKK indiziert Verschulden (VwGH 2013/08/0120) ABGB Erkundigungspflicht (VwGH 2013/08/0120) - Auskunft von zuständigem Versicherungsträger oder Parteienvertreter exkulpiert (VwGH 93/08/0176), nicht aber Finanzamtsauskunft (VwGH 2011/08/0002) - Häufige Probleme: Widersprüchliche Auskünfte verschiedener Stellen (dazu VwGH 2013/08/0120); unvollständige Sachverhaltsmitteilung, insb über Vertragsdurchführung - In Praxis meist DG-Verschulden Kietaibl 10 5
6 Beitragsnachzahlung ASVG V Zivilrechtlicher Regress gegen DN? - Mögliche Rechtsgrundlagen: 1042, 1358, 1422 ABGB - In Lehre strittig, Rsp eher dagegen (OGH 4 Ob 60/61; 3 Ob 15/96) - Wesentliches Argument gegen Regress: 60 ASVG (Gutglaubensschutz) wäre praktisch irrelevant Sonderfall: Schlechtgläubiger DN - 58 Abs 3 ASVG: Fehlbehandlung nach GSVG wegen Falschinformation durch DN-ähnlichen freier DN - Allgemein spricht Schlechtgläubigkeit des DN gegen Verlust des Abzugsrechts bzw für DG-Regress (so möglicherweise auch OGH 8 Ob A 63/01z) Kietaibl 11 GSVG-Beiträge I Rückforderung durch Versicherten? ( 41 GSVG) - Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge grds innerhalb von fünf Jahren ab Beitragsentrichtung möglich (Ausschlussgrund der Formalversicherung liegt nicht vor) - Voraussetzung: Kein Leistungsbezug während gesamter Dauer der Beitragsleistung (vgl VwGH 97/08/0171) - Für jeden Versicherungszweig gesondert zu prüfen (in KV regelmäßig ausgeschlossen) - Soweit Rückforderung möglich, besteht wohl Abzugsrecht bzw Regressrecht des DG (kein gutgläubiger Verbrauch möglich, es geht nur um richtige Beitragszuordnung) Kietaibl 12 6
7 GSVG-Beiträge II Interne Verrechnung zwischen VTr ( 41 Abs 3 GSVG) - Nur bei Leistungsbezug relevant (VwGH 97/08/0641) - Überweisung von SVA an zur Leistungserbringung zuständigen VTr (KV: GKK; PV: PVA, VwGH 97/08/0171) - IdR in KV relevant - Überweisungsbetrag: GSVG-Beiträge abzüglich erbrachter KV-Leistungen (Problem der Bewertung) - Anrechnung auf ASVG-Beitragsschuld: weder DG noch DN soll bereichert werden; daher Anrechnung nur auf DN-Anteile (allfälliger Überschuss ist gutzuschreiben bzw auszuzahlen) Kietaibl 13 GSVG-Beiträge III Kann sich DG gegenüber GKK auf Anrechnung berufen? - VwGH 2010/08/0074: wenn GKK über die Beiträge tatsächlich verfügt - Vgl aber auch VwGH 2014/08/0044: DG muss Anrechnungsvoraussetzungen darlegen - Wortlaut des 41/3 GSVG spricht für amtswegige Überweisung - Informationsanspruch DG gegen DN über Leistungsbezug Sonderfall: unterlassene SVA-Meldung - Besserstellung vermeintlicher Rechtswidrigkeit? - ME DG-Regress auf fiktive GSVG-Beitragslast mangels Gutgläubigkeit des DN Kietaibl 14 7
8 UV/AlV/BMSVG UV (AUVA zuständig in ASVG und GSVG) - Ungebührliche Beitragsentrichtung trotz Zahlung an zuständigen Versicherungsträger (VwGH 97/08/0535), aber kein DG-Regress bei Rückforderung durch DN - Bei Leistungsbezug: Anrechnung analog 41/3 GSVG (dann aber DN-Regress) (+) oder Bereicherung der AUVA (-) (Freiwillige) AlV (AMS zuständig in ASVG und GSVG) ME keine ungebührliche Beitragsentrichtung, sondern Anrechnung auf DN-Anteile nach AlVG BMSVG - Keine Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge möglich ( 52/2 vs 6/2 BMSVG), aber leistungswirksam - Anrechnung auf Beitragsschuld des DG? (Falls ja, DN-Regress gegen DG; vgl auch OGH 9 Ob A 51/12h) Kietaibl 15 Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl Institut für Rechtswissenschaften christoph.kietaibl@aau.at Aktuelle Fragen zur Scheinselbständigkeit 38.WT-Praxisdialog Klagenfurt,
Umqualifikation von Erwerbstätigen. Dienstnehmer freie Dienstnehmer Selbständige
Umqualifikation von Erwerbstätigen Dienstnehmer freie Dienstnehmer Selbständige Praxisseminar Sozialversicherungsrecht 23.5.2013 Univ.- Ass. Dr. Susanne Mayer Universität Salzburg Schwerpunkt Recht, Wirtschaft
MehrGSVG Versicherungs- und Beitragsrecht Grundlagen des Versicherungsrechtes
GSVG Versicherungs- und Beitragsrecht Grundlagen des Versicherungsrechtes 1/19 Einzelunternehmer mit WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 1 GSVG (vollversichert) Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung
MehrSozialversicherungsrecht
44 Mehrfachversicherung IV. Ende der Formalversicherung Einerseits endet die Formalversicherung durch den Eintritt in eine Pflichtversicherung bzw in eine freiwillige Versicherung. Anderseits endet die
MehrÜberprüfung aller lohnabhängigen Abgaben an: GKK. zusätzlich erfolgt Überprüfung nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz
Manfred Ausperger 1 Überprüfung aller lohnabhängigen Abgaben an: GKK Gemeinde Finanzamt zusätzlich erfolgt Überprüfung nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz 2 Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger
MehrGewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen. Mag. Günther Bauer
Gewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen Mag. Günther Bauer Überblick Kapitel 1: Versicherungspflicht nach dem GSVG Kapitel 2: Künstler-Sozialversicherungsfonds Kapitel 3: Spezialregelungen Kapitel
MehrFremdgeschäftsführer
Kap 3 Fremdgeschäftsführer Die Geschäftsführung durch Personen, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, ist aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht nach den allgemeinen Regeln
MehrMERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015
Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht
MehrErmittlung der Beitragsgruppen für Lehrlinge
Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: (+43 1) 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo bis Mi und Fr von 07.30 bis 14.00 Uhr, Do von 07.30 bis 16.00 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401
MehrExamenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse :
Fall 8: K B auf Herausgabe der Makler-Courtage I. Anspruch des K gegen B aus 280 I, 241 II, 311 II, III BGB (+) Denkbar ist zunächst ein Anspruch des K gegen B aus 280 I, 241 II, 311 II, III BGB. 1. Schuldverhältnis
MehrMobilität arbeitsrechtliche Möglichkeiten - Jänner
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Christoph-Probst-Platz, Innrain 52 6020 Innsbruck http://info.uibk.ac.at Mobilität arbeitsrechtliche Möglichkeiten - Jänner 2017 - Silvia Reimke Leiterin des Ref.
MehrSOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT
SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT Stefan STEIGER 8/2016 Nr.: 127 Einführung in das Sozialversicherungsrecht StB Dr. Stefan Steiger Auflage August 2016 Einführung in das Sozialversicherungsrecht Allgemeiner
MehrFreie i Mi M t Mitar Mit beit iter in der Sozialversicherung UNI Graz,
Freie Mitarbeiter in der Sozialversicherung UNI Graz, 8.3.2007 Manfred Ausperger 1 Prüfreihenfolge: 1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale) wenn nicht 2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht) wenn nicht 3. Freier
MehrFreiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
Die GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Dr. Thomas Richter Grundsätze Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
MehrGewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung. Mag. Günther Bauer
Gewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung Mag. Günther Bauer Personenkreis Personenkreis PV KV UV GSVG > Mitglieder der Wirtschaftskammern > Gesellschafter einer OG > Persönlich haftende Gesellschafter
MehrDer freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht
Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht Bearbeitet von Stephanie Watzinger 1. Auflage 2016 2016. Buch. 272 S. Hardcover ISBN 978 3 7073 3520 0 Format (B x L): 15,5 x 22,5 cm Recht > Europarecht,
MehrAbgrenzung (freier) Dienstverträge von Werkverträgen im Bereich Unternehmensberatung, IT Dienstleistung und Buchhaltung
Abgrenzung (freier) Dienstverträge von Werkverträgen im Bereich Unternehmensberatung, IT Dienstleistung und Buchhaltung Präsentation der Studie Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper Wiener Gespräche 5.11.2014
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 19 GZ. RV/2135-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Straße, vom 26. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 (jetzt
MehrDIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG
DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.
MehrUnternehmer oder Dienstnehmer. Sicherheit bei der Zuordnung zur richtigen Sozialversicherung
Unternehmer oder Dienstnehmer Sicherheit bei der Zuordnung zur richtigen Sozialversicherung Abgrenzung im Bereich der Pflichtversicherung GSVG ASVG Unterscheidungsmerkmale bei Prüfung der Pflichtversicherung
MehrEBV: Schadensersatz. -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989,
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Schadensersatz -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989, 990 -- I. (Objektiver) Tatbestand Der objektive Haftungstatbestand
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
MehrDas neue Verbraucherinsolvenzrecht
9. Berliner Trilog 12. Dezember 2013 Das neue Verbraucherinsolvenzrecht Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen 1. Die Eingangsentscheidung a) Unzulässigkeit der RSB, 287a II 1 InsO 3-Fristen-Modell
Mehr3. Neue Selbständige ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)
Definition der neuen Selbständigen 3. Neue Selbständige ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) 3.1 Definition der neuen Selbständigen Selbständig erwerbstätige Personen, die auf Grund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte
MehrDer Geschäftsführer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Der Geschäftsführer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 41. ÖGWT-Berufsanwärter-Meeting, 20.11.2008 Mag. Gebhard Höller, LL.M. Steuerberater Inhalt Page Der Geschäftsführer im Ertragsteuerrecht 2 Der
MehrDie GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen)
Die GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen) GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at Neue Selbständige Die GSVG-Versicherung setzt eine selbständige Tätigkeit voraus, die nach dem
MehrVorrang der vertraglichen Aufgabenbestimmung ( 611 BGB)
Vorrang der vertraglichen Aufgabenbestimmung ( 611 BGB) Lückenfüllung durch Ausübung des einseitigen Weisungsrechts ( 106 GewO) Achtung: Je weniger klar die Arbeitsaufgabe des ArbN vertraglich bestimmt
MehrBGH, Beschluss vom 9. Februar 2005, BGH NStZ-RR 2005, 180 Schmuck. Thema: 263 StGB, Vermögensschaden; Eingehungs- und Erfüllungsbetrug
BGH, Beschluss vom 9. Februar 2005, BGH NStZ-RR 2005, 180 Schmuck Sachverhalt: Anton kauft beim Juwelier Dagobert diverse Schmuckstücke zum Gesamtpreis von 22.000 Euro, obwohl er pleite ist und auch nicht
MehrBGH, Beschluss vom 18. Februar 1999, BGHSt 45, 1 Stasi
BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999, BGHSt 45, 1 Stasi Sachverhalt: Anton war von 1978 bis 1982 beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Stasi) als Kraftfahrer und anschließend bei der Deutschen Volkspolizei
MehrTutorium Bürgerliches Recht 1. Gliederung. A. Unterschiede von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen
Tutorium Bürgerliches Recht 1 Gliederung 1 Einleitung: gesetzliche Schuldverhältnisse A. Unterschiede von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen B. Wechselwirkung von vertraglichen und gesetzlichen
MehrGSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta
GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung
MehrBeendigung von Dienstverhältnissen
Erfolgreich selbständig werden Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte Mag. Christof Trattler Ringvorlesung, Universität Klagenfurt 6. April 2011 1 Themenschwerpunkte Sozialversicherung der
MehrFall 5. Lösungsskizze. Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. 562 Abs. 1 BGB an den Bildern?
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 5 Lösungsskizze Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. 562 Abs. 1 BGB an den Bildern? Voraussetzungen: Miete
MehrDIE GESETZLICHE PENSIONSVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH
DIE GESETZLICHE PENSIONSVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH MIT BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SELBSTÄNDIGEN Quantitative Entwicklung gesetzliche Regelungen Herausforderungen Berlin - 02. März 2012 Josef Bauernberger
MehrInfoabend Neuerungen AR und SV-Recht
Infoabend Neuerungen AR und SV-Recht Mag. Friedrich Schrenk StB Dr. Stefan Steiger Februar 2015 Sozialversicherung Änderungen AGH Aufnahme HFU-Liste für natürliche Personen ohne Dienstnehmer Voraussetzungen:
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Grundlegung... 1 1. Begriff und Zweck des Sozialrechts... 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung...
MehrII. Materiellrechtlicher Teil
II. Materiellrechtlicher Teil A. Rehabilitationsgeld A. Rehabilitationsgeld 1. Grund des Anspruchs a) Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Rehabilitationsgeld hat die versicherte Person, wenn
MehrKollegen- und Mitarbeiterschulung 2015 Graz
Kollegen- und Mitarbeiterschulung 2015 Graz StB Stefan Steiger Wien, April 2015 Kfz-Sachbezug, Parkplatznutzung, Kostenbeiträge Arbeitnehmer Erhöhung des monatlichen Sachbezugswertes von max. 600,-- auf
MehrFall 5 Lösungsskizze
Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,
MehrArbeitsrecht AMS TrainerInnen. Dr. Sieglinde Gahleitner
AMS TrainerInnen Dr. Sieglinde Gahleitner 2 Vertragstypen DN und freier DN DN und freier DN Sozialversicherungsrecht - zusätzliche und andere Merkmale Werkvertrag Judikatur TrainerInnen, Lehrende etc Judikatur
MehrGZ: BMGF-11001/0272-I/A/5/2016 Wien, am 31. Oktober 2016
9698/AB vom 31.10.2016 zu 10123/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMGF-11001/0272-I/A/5/2016 Wien,
MehrSozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04
Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten
MehrGewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung. Mag.Günther Bauer
Gewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung Mag.Günther Bauer Personenkreis Personenkreis PV KV UV GSVG > Mitglieder der Wirtschaftskammern > Gesellschafter einer OG > Persönlich haftende Gesellschafter
MehrAktuelles zum Thema Geschäftsführer
Informationsveranstaltung Mittwoch, 06.05.2015 Aktuelles zum Thema Geschäftsführer Referent: StB Mag. Dr. Stefan Steiger Aktuelles zum Thema Geschäftsführer StB Stefan Steiger Wien, 6. Mai 2015 Geschäftsführer
MehrBeraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt Foxlaw
Beraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Foxlaw Berlin, März 2011 * keine rechtsverbindliche Auskunft keine Rechtsberatung Inhalt Beratervertrag - Rechtsnatur Rahmen- oder Einzelvertrag? Inhalte
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
MehrErgänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht
Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab 1. 1. 2016: Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Höchstbeitragsgrundlage
MehrÖNorm B 2110 Ausgabe 2009 Vertragsstrafe Leistungsbehinderung Sicherstellung Forcierungskosten
FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT MÄRZ 2010 03 213 312 ÖNorm B 2110 Ausgabe 2009 Vertragsstrafe Leistungsbehinderung Sicherstellung Forcierungskosten Haftungsausfüllung beim Anlegerschaden Gewährleistung
MehrÄnderungen bei der internationalen Arbeitskräftegestellung in Österreich
Autor: Dr. Heinz JIROUSEK Änderungen bei der internationalen Arbeitskräftegestellung in Österreich Datum/Ort: 2.9.2014 WKO Wien Internationale Arbeitskräftegestellung Bisherige Beurteilung der intern.
MehrSOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT
SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT Stefan STEIGER 10/2015 Nr.: 127 Einführung in das Sozialversicherungsrecht StB Dr. Stefan Steiger 2. Auflage 2015 Oktober 2015 Einführung in das Sozialversicherungsrecht Allgemeiner
MehrArt 34 EU-Grundrechte-Charta Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Vergünstigungen
Sozialrecht Begriff Legaldefinition? Art 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1948: jeder als Mitglied der Gesellschaft hat ein Recht auf soziale Sicherheit Art 12 der
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrRehabilitation und Datenschutz
Rehabilitation und Datenschutz 20. Juni 2013 ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Fachbereich Öffentliches Recht Rehabilitation und Datenschutz Jede Verwendung personenbezogener
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen
Mehr1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
Mehr17. Insolvenztagung Stegersbach Insolvenzrechtliche Qualifikation der aus der Rechtsansicht des BMF resultierenden KÖSt:
Insolvenzrechtliche Qualifikation der aus der Rechtsansicht des BMF resultierenden KÖSt: Insolvenzforderung, Masseforderung oder Forderung in das insolvenzfreie Vermögen? Rechtsfrage von den ordentlichen
MehrHerzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend. Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
Herzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge neue Haftungsbestimmung mit Wirkung vom 01.09.2009
MehrArt 34 EU-Grundrechte-Charta Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Vergünstigungen
Sozialrecht Begriff Legaldefinition? Art 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1948: jeder als Mitglied der Gesellschaft hat ein Recht auf soziale Sicherheit Art 12 der
MehrZurechnungsgründe im Zivilrecht. Schuldrechtliche Ansprüche. Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen. Grundkurs II - Zivilrecht
, Zurechnungsgründe im Zivilrecht Wille des Schuldners Vertrauensschutz für den Gläubiger Schuldhafter Eingriff in fremde Rechtsgüter Schaffung einer Gefahr Wiederherstellung der rechtmäßigen Güterzuordnung
MehrErgebnisniederschrift. über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge. am 24. März in Berlin
über die Sitzung der am in Berlin Inhaltsübersicht Seite Top 1 Abgrenzung zwischen dem nachgehenden Leistungsanspruch nach 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V, der Auffang-Versicherungspflicht nach 5 Abs. 1 Nr. 13
MehrMaßgebliche Regelungen und Werte 2014 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht
TAX Flash Maßgebliche Regelungen und Werte 2014 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht Nr. 1 vom 23. Jänner 2014 Für den Inhalt verantwortlich: Karin Mayrhofer Alfred Shubshizky Für weitere
MehrÜberlastungsanzeige Wenn ich so weiterarbeiten muss, könnte es für mich gefährlich werden.
Überlastungsanzeige Wenn ich so weiterarbeiten muss, könnte es für mich gefährlich werden. 2014 Angelika Gericke verdi 1 Hamburg Erstellt in Zusammenarbeit von Doreen Lindner Rat.geber GmbH Angelika Gericke
MehrFrage und Antwort in Sozialversicherungsfragen. Präsentationstitel / Verfasser
Frage und Antwort in Sozialversicherungsfragen Abteilung Sozialpolitik Mag. Peter Maska Themen Versicherungs- und Beitragspflicht Mehrfachversicherung Leistungen der Pflichtversicherung Betriebshilfe Arbeitslosenversicherung
MehrKnappworst & Partner
Die richtige Wahl - Beschäftigung oder freie Mitarbeit Potsdam, 1 Agenda Beschäftigung von Mitarbeitern Arbeitnehmer Freier Mitarbeiter sozialversicherungsrechtliche Beurteilung steuerliche Beurteilung
Mehr3 Außerstrafrechtliche Bewertung der Kostenfallen" im Internet 25
I n haltsverzeichnis 1 Einführung 1 A Gegenstand der Arbeit 1 B Gang der Untersuchung 2 2 Allgemeines zu den sog. Kostenfallen" im Internet 5 A Erläuterungen zu den sog. Kostenfallen" 5 I Etymologie von
MehrDie Versicherungspflicht von Künstlern -
Gabriele Ortner (OÖGKK): Die Versicherungspflicht von Künstlern - Die alte Rechtslage bis 31.12.2000, die neue Rechtslage ab 1.1.2001 sowie Übergangsregelungen 1. Einleitung 1 Die Administration der Versicherung
MehrTäuschung und Drohung, 123
Täuschung und Drohung, 123 Arglistige Täuschung Schutz der Entschließungsfreiheit Täuschung des anderen Teils erforderlich Muss zu einem Irrtum geführt haben Nur dann ist Entschließungsfreiheit beeinträchtigt
MehrMenschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger
Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger März 2006 1 LeistungsbezieherInnen beim AMS Salzburg im Vergleich: Auf 6 BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fällt
MehrLösungsskizze zu Fall 20: Der nachtragende Einkäufer
Lösungsskizze zu Fall 20: Der nachtragende Einkäufer Gliederung: A. Anspruch L gegen G auf Zahlung aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB I. Angebot des G II. Angebot des G durch E 1. Eigene Willenserklärung
MehrZivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren
Zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren Vortrag am 7. Dezember 2011 Folie # 1 Ziele des Adhäsionsverfahrens Prozessökonomie: Vermeidung mehrerer Gerichtsverfahren in derselben Angelegenheit mit möglicherweise
MehrVOB/B Basiswissen für Baufachleute
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7
MehrScheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung
Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg
MehrRechtlich beachtliches bei der Leistungserbringung
Rechtlich beachtliches bei der Leistungserbringung Email: thomas.m.egerth@at.pwc.com Tel: 0699/106 33 239 1 Vertragsverhältnisse echter Dienstvertrag Dauerschuldverhältnis persönlich und wirtschaftlich
MehrSchriften zum Medien- und Informationsrecht
Schriften zum Medien- und Informationsrecht 17 Lukas Ströbel Persönlichkeitsschutz von Straftätern im Internet Neue Formen der Prangerwirkung Nomos Schriften zum Medien- und Informationsrecht herausgegeben
MehrBußgeldvorschriften. Gesetzestext 63
Gesetzestext 63 63 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
MehrMaßgebliche Regelungen und Werte 2015 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht
TAX Flash Maßgebliche Regelungen und Werte 2015 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht Nr. 01 vom 20. Jänner 2015 Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Alfred Shubshizky Für weitere Fragen
MehrBesprechung zum Probeexamen vom Aufsichtsarbeit Nr. 1
Besprechung Probeexamen Besprechung zum Probeexamen vom 14.12.2015 Aufsichtsarbeit Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Antragsgemäße Verurteilung des V nach 331 ZPO, sofern Klage zulässig und
MehrPersonalverrechnung: eine Einführung 2015
Personalverrechnung: eine Einführung 2015 Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele Bearbeitet von Wilfried Ortner, Hannelore Ortner 23., aktualisierte und erweiterte Auflage 2015, Stand
MehrAnspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.
Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB
MehrSoziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien
Soziale Absicherung für KünstlerInnen Andreas Cech VersicherungsService Wien Themen Grundsätze der Pflichtversicherung für KünstlerInnen Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Pflichtversicherung Freiberuflich
MehrBereicherungsrecht. Typen der Bereicherungsansprüche
Bereicherungsrecht Gesetzliches, nicht-vertragliches Schuldverhältnis Funktion: Verletzungen des Zuordnungsgehaltes von Rechten sollen korrigiert werden Beispiele: Übereignung einer Sache aufgrund gültigen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat (Salzburg) 13 GZ. RV/0366-S/10, miterledigt RV/0480-S/10, RV/0481-S/10, RV/0482-S/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrWorkshop Invaliditätspension
Workshop Invaliditätspension 3.11.2008 AGENDA Zu den Arbeitsgesprächen Invalidität im Wandel 2008 Anspruchsvoraussetzungen zur IP Die IP als Teilpension Pension und Ausgleichszulage Die Hinterbliebenenpension
MehrExamensklausurenkurs der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Wiss. Ang.. Richard Rummel 01. August 2008 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Sommersemester 2008 Examensklausurenkurs der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Lehrstuhl Nachfolge Leipold) Lösungsskizze
MehrDie nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen
Leseprobe Text Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen Der primäre Leistungsanspruch Die Wirkung auf den Primäranspruch ist in 275 Abs.1 geregelt. Danach ist der Anspruch
MehrVersicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2017 3 2. Neuer Beitragssatz KV ab 1.1.2017 3 3. 10-stellige Beitragskontonummern
MehrMitarbeiterschulung ÖGWT Steiermark
Mitarbeiterschulung ÖGWT Steiermark StB Dr. Stefan Steiger April 2016 Lebenslauf Dr. Stefan Steiger geboren: Eisenstadt, 20.12.1967 1987-1994 Studium BWL (Mag. + Dr.) WU Wien 1994-2000 Berufsanwärter PWT,
MehrRuhe- und Erholungszeiten
Ruhe- und Erholungszeiten Ein Übermaß an Arbeit kann die Gesundheit gefährden herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch mit Beiträgen von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch Dr. René Schindler Univ.-Prof.
MehrDie Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung
Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund
MehrMERKBLATT SOZIALVERSICHERUNG
MERKBLATT SOZIALVERSICHERUNG Jänner 2012 Sozialversicherung der Gewerbetreibenden Gewerbetreibende sind in der Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge pflichtversichert. Kranken-
MehrVerbandsgeldbuße im allgemeinen Ertrag- und Umsatzsteuerrecht. Steuerwissenschaft und Steuerpraxis, 21. Mai 2014 Robert Jahn
Verbandsgeldbuße im allgemeinen Ertrag- und Umsatzsteuerrecht Steuerwissenschaft und Steuerpraxis, 21. Mai 2014 Robert Jahn 1 Verbandsgeldbuße ertragsteuerliche Aspekte 2 Verbandsgeldbuße im Ertragsteuerrecht
MehrE-Card-Service-Entgelt 2011 Frage-Antwort-Checkliste
Quick NEWS (9. NOVEMBER 2010) E-Card-Service-Entgelt 2011 Frage-Antwort-Checkliste November ist der Einhebungsmonat für das E-Card-Service-Entgelt. Die nachfolgende Checkliste gibt Hinweise und Tipps,
MehrCompliance Investigations aus arbeitsrechtlicher Sicht
Compliance Investigations aus arbeitsrechtlicher Sicht Osnabrück, den 11. Juni 2008 Dr. Frank Merten Rechtsanwalt in München Inhalt Ausgangssituation Befragungen von Arbeitnehmern Kronzeugenregelung Einsichtnahme
MehrÜbersicht zum Schadensersatz
Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.
Mehr3.05 Stand am 1. Januar 2013
3.05 Stand am 1. Januar 2013 Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ Allgemeines 1 Leistungen der AHV/IV (Renten, Hilflosenentschädigungen), der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung
MehrBeendigung von Dienstverhältnissen
Erfolgreich selbständig werden Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte Mag. Christof Trattler Ringvorlesung, Universität Klagenfurt 21. April 2010 Themenschwerpunkte Sozialversicherung der Selbständigen
MehrDr. Winfried-Thomas Schneider Richter am Landgericht
Dr. Winfried-Thomas Schneider Richter am Landgericht Vortrag aus Anlass des 11. Diskussionsforums der Forschungsstelle Versicherungsrecht Köln, 10. April 2015 Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus
MehrA 432 Zielübung Zivilrecht
1 A 432 Zielübung Zivilrecht Frage 1: Ansprüche des X A. Ansprüche X gegen Z wegen des Sachschadens i.h.v. 4.000 I. 280 I, 311 II, III, 241 II BGB (c.i.c.) Voraussetzungen: 1. vorvertragliches Schuldverhältnis,
MehrTeil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete
Fallbesprechung zum Grundkurs BGB II, SS 2014, FB 8 Die defekte Hebebühne Gliederung Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete A. Anspruch aus 536 I BGB? - richtige AGL bei Mietminderung (vgl.
MehrKonversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20
Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.
Mehr