Beendigung von Dienstverhältnissen
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- Claus Kneller
- vor 8 Jahren
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1 Erfolgreich selbständig werden Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte Mag. Christof Trattler Ringvorlesung, Universität Klagenfurt 21. April 2010 Themenschwerpunkte Sozialversicherung der Selbständigen Arbeitsrecht: Stufenbau der Rechtsordnung Beschäftigungsmöglichkeiten: Dienstvertrag; Abgrenzungen zu: Werkvertrag? Freier Dienstvertrag? Geringfügig Beschäftigte Beendigung von Dienstverhältnissen
2 Zugehörigkeiten Unternehmer Gewerbeschein Pflichtversichert: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Mitglied WK Sparte Fachorganisation: KV-Abschlüsse Wer ist versichert? Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG oder persönlich haftende Gesellschafter einer KG Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (sofern nicht ASVG versichert) Gewerbepensionisten (nur Krankenversicherung)
3 Sozialversicherung der Selbständigen I (Werte 2010) Krankenversicherung: 7,65 % Unfallversicherung: 96,36 ( 8,03 mtl.) Pensionsversicherung: 16,25 % Selbstständigenvorsorge: 1,53% Höchstbeitragsgrundlage: Beitrag zur Krankenversicherung Bemessungsgrundlagen Neugründer: Mindestbeitragsgrundlage Krankenversicherung: Jahr: 537,78 mtl. (Beitrag von 41,14 mtl. bzw. 123,42 im Quartal) KEINE NACHBEMESSUNG! Ab dem 3. Jahr: Nachbemessung MBG: 537,78 Ab dem 4. Jahr: Steuerbescheid des drittvorangegangenen KJ MBG: 653,30 (Beitrag von 49,98 mtl. bzw. 149,94 im Quartal)
4 Beitrag zur Pensionsversicherung Bemessungsgrundlagen Neugründer: Mindestbeitragsgrundlage Pensionsversicherung: Kalenderjahr: 537,78 (Beitrag von 87,39 mtl. bzw. 262,17 im Quartal) NACHBEMESSUNG! Ab dem 4. Kalenderjahr: Steuerbescheid des drittvorangegangenen KJ MBG: 818,30 Beitrag von 132,97 mtl. bzw. 398,91 im Quartal) Gesamtkosten Monatlich Quartal Jahr KV 41,14 123,42 493,68 PV 87,39 262, ,48 UV 8,03 24,09 96,36 SV 8,23 24,69 98,76 GESAMT 144,79 434, ,48
5 Selbständigenvorsorge ab Seit Selbstständigenvorsorge Neu Analog der Abfertigung NEU für Dienstnehmer (für Dienstverhältnisse ab ) Gesetzliche Grundlage: BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz) Erfasst sind nach dem GSVG krankenversicherte Gewerbetreibende und Gesellschafter Pflichtmodell keine Austrittsmöglichkeit Selbständigenvorsorge ab ,53% der vorläufigen Beitragsgrundlage in der KV keine Nachbemessung der Beiträge Krankenversicherung von 9,1% auf 7,65% reduziert Vorschreibung durch die SVA mit den SV-Beiträgen Überweisung erfolgt von SVA an vom Selbständigen ausgewählte BV-Kasse des Betriebes
6 Selbständigenvorsorge ab Auswahl aus 9 BV Kassen Wurde eine Kasse bereits für DN gewählt so ist der Dienstgeber an die selbe Kasse gebunden Erfolgt keine Auswahl: automatischen Zuweisung Die Vorsorgekassen veranlagen die Beiträge der Pflichtversicherten Selbständigenvorsorge ab Wie fließen die zu zahlenden Beiträge? Unternehmer Auswahl einer Kasse Zahlung von 1,53% Hebt Beträge ein SVA Weiterleitung der Beträge BV Kasse Veranlagung
7 Selbständigenvorsorge ab Leistung aus der Selbstständigenvorsorge: Beiträge für mindestens 3 Jahre einbezahlt und Tätigkeit seit mindestens 2 Jahren beendet Unabhängig von den oben genannte Voraussetzungen: Bei Antritt der gesetzlichen Pension oder 5 Jahre nach Ende der Beitragspflicht Selbständigenvorsorge ab Leistung aus der Selbstständigenvorsorge: Höhe der Leistung ergibt sich aus: Höhe der eingezahlten Beträge und dem Veranlagungserfolg der ausgewählten Kasse abzüglich der Verwaltungskosten Auszahlungsmöglichkeiten: Einmalbetrag Rentenzahlung Übertrag an neue Kasse (Aufnahme unselb. Tätigkeit)
8 Selbständigenvorsorge ab Bemessungsgrundlage für Neugründer: Mindestbeitragsgrundlagen: Kalenderjahr: 537,78 (Beitrag von 8,23 mtl. bzw. 24,69 im Quartal) Ab dem 4. Kalenderjahr: 653,30 (Beitrag von 9,99 mtl. bzw. 29,97 im Quartal) Arbeitslosenversicherung ab Seit besteht die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für gewerblich Selbstständige Echte Arbeitslosenversicherung analog DN Arbeitslosengeld Notstandshilfe Beitragseinhebung erfolgt durch die SVA
9 Arbeitslosenversicherung ab WER kann beitreten? Alle Selbstständige, die nach dem GSVG und/oder dem FSVG pensionsversichert sind Gewerbetreibende und Gesellschafter, neue Selbstständige, Ärzte, Apotheker ) Anknüpfungspunkt: Pensionsversicherung Ausgenommen: Kleinstunternehmer Arbeitslosenversicherung ab Beginn und Antragsfristen Opting-In Antragstellung erforderlich (Schriftlichkeit!); 8 Jahre Bindung! Bei begonnener Selbstständigkeit vor Beitritt bis zu erklären Bei späterer Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit: muss die Beitrittserklärung innerhalb von 6 Monaten erfolgen (ab Verständigung durch die SVA)
10 Arbeitslosenversicherung ab Beitragshöhe aus 3 Beitragsgrundlagen frei wählbar Beitragsgrundlagen: 6% von......¼;1/2;3/4 der GSVG Höchstbeitragsgrundlage Monatlicher Beitrag Arbeitslosengeldbezug (30 T) 71, , , Arbeitslosenversicherung ab Varianten gilt es zu unterscheiden: Vor dem sowohl selbstständig als auch unselbstständige Tätigkeit ewige Rahmenfristerstreckung Nach dem Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und vorher mindestens 5 Jahre unselbstständiger Tätigkeit unbefristete Erstreckung Nach dem Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und zuvor keine 5 Jahre unselbstständiger Tätigkeit Rahmenfristerstreckung mit 5 Jahren begrenzt
11 Sozialversicherung der Selbständigen IV Ausnahmen von der Sozialversicherung: Kleingewerbetreibende, deren jährliche Einkünfte 4.395,96 und deren jährlicher Umsatz nicht übersteigt. Zusätzlich: Innerhalb der letzten 60 KM darf keine Pflichtversicherung von mehr als 12 KM bestanden haben, oder die Person hat das 65. Lj vollendet, oder das 57. Lj vollendet und innerhalb der letzten 5 KJ die oben genannten Grenzen nicht überschritten! WICHTIG: Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht ist bei der SVA zu stellen! Sozialversicherung der Selbständigen V Mehrfachversicherung: Dienstnehmer (ASVG) und gleichzeitig Selbständiger (GSVG): doppelte Versicherungspflicht, ABER: ASVG und GSVG Beiträge zusammen müssen nur bis zur einmaligen HBGL entrichtet werden. DAHER: Antrag auf Differenzvorschreibung, oder Antrag auf teilweise Beitragsrückerstattung. Mindestbeitragsgrundlagenregel gilt nicht (außer: ASVG und GSVG - Entgelt erreichen sie zusammen nicht). Keine Befreiungsmöglichkeit in der Unfallversicherung! Diese Regelungen gelten nicht für Beamte!
12 Sozialversicherung der Selbständigen V Mehrfachversicherung: Dienstnehmer (ASVG) und gleichzeitig Selbständiger (GSVG): doppelte Versicherungspflicht, ABER: ASVG und GSVG Beiträge zusammen müssen nur bis zur einmaligen HBGL entrichtet werden. DAHER: Antrag auf Differenzvorschreibung, oder Antrag auf teilweise Beitragsrückerstattung. Mindestbeitragsgrundlagenregel gilt nicht (außer: ASVG und GSVG - Entgelt erreichen sie zusammen nicht). Keine Befreiungsmöglichkeit in der Unfallversicherung! Diese Regelungen gelten nicht für Beamte! Zusatzversicherung Krankenversicherung I Die SVA ersetzt (teilweise) den durch Erkrankung oder Heilverfahren eingetretenen Verdienstentgang: Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Taggeld bei Spitalsaufenthalt, Kur-, Genesungs- Erholungsaufenthalt und Rehabilitationsaufenthalt Voraussetzungen: 1. Antrag vor dem 60. Lebensjahr 2. Kann nur vom Hauptversicherten eingegangen werden. Beginn: mit dem auf den Antrag folgenden Monatsersten oder zusammen mit der Pflichtversicherung, wenn der Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung über den Beginn der Pflichtversicherung gestellt wurde.
13 Zusatzversicherung Krankenversicherung II Die Zusatzversicherung endet: - mit Ende der Pflichtversicherung mit Ende des Kalendermonats, in dem der Versicherte seinen Austritt erklärt oder bei Beitragsrückständen für mehr als drei aufeinander folgende Monate Wartezeit: 6 Monate, außer bei Arbeitsunfällen Kosten: 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage 2010 Höhe der Leistung: Teilung der monatlichen Beitragsgrundlage durch 30; davon werden 60 % als tägliches Krankengeld bzw. 80 % als Taggeld gezahlt Bezugsdauer: ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für 26 Wochen; Meldung innerhalb von 7 Tagen, sowie Nachweis alle 14 Tage durch ärztliche Bestätigung Information für Betriebsneugründer I Arten der Förderung: Entfall von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für einschlägige Schriftstücke und Amtshandlungen werden nicht eingehoben (Gilt nicht für Schriften und Amtshandlungen im Vorfeld einer Betriebsgründung, allgemeine Qualifikationserfordernisse, sachliche Erfordernisse und Abgaben, die bei gründungsbedingten Rechtsgeschäften anfallen.) 2. Grunderwerbssteuer oder Börsenumsatzsteuer 3. Gerichtsgebühren 4. Gesellschaftssteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften 5. Bestimmte Lohnabgaben für Arbeitnehmer im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden 11 Kalendermonaten
14 Information für Betriebsneugründer II Formular NeuFö 1: darin muss der Neugründer erklären, dass eine Neugründung oder eine Betriebsübertragung vorliegt und welche Gebühren, Abgaben etc. tatsächlich anfallen. Kammer oder SVA -je nach Zuständigkeit- muss auf diesem Formular bestätigen, dass der Neugründer/Betriebsübernehmer beraten wurde. Das Formular NeuFö 1 muss bei den Behörden vorgelegt werden. Die Gebühren und Abgaben werden dann nicht eingehoben. Stufenbau der Rechtsordnung Gesetz Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Dienstvertrag Günstigkeitsprinzip
15 Aufnahme von MitarbeiterInnen Vorlage der Vordienstzeiten (Versicherungszeitenauszug; Dienstzeugnisse) Ausschluss von Bewerbungskosten Ausstellen eines Dienstvertrages / Dienstzettels Vereinbarung einer Probezeit (Monatsgrenze beachten) Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung Personalbereitstellung Arbeitskräfteüberlassung? Fallbeispiel aus der Praxis Sachverhalt: Ein Student wird bei einer Brunnenbaufirma auf Werkvertragsbasis beschäftigt. Er hat Pumpversuche durchzuführen. Stündlich ist die Pumpleistung zu erhöhen und der Wasserstand des Brunnens zu messen. Er hat persönlich vor Ort anwesend zu sein und kann sich nicht vertreten lassen. Pro Stunde erhält er 15. Welches Vertragsverhältnis liegt vor?
16 Das klassische Dienstverhältnis (Dienstvertrag) Dauerschuldverhältnis Persönliche Leistungsverpflichtung organisatorisch in den Betrieb eingegliedert Kontroll- / Weisungsunterworfenheit Arbeitszeitbindung Keine eigenen Betriebsmittel Dienstvertrag oder Dienstzettel? Zwingende und mögliche Inhalte: Beginn, Befristung, Kündigungsfristen,-termine Arbeitsort, Arbeitszeit (samt flexibler Änderungsvorbehalte) BV-Kasse, Einstufung, Entgelt Ausbildungskostenrückerstattung Konkurrenzklausel samt Konventionalstrafe Probezeit, Überstunden, Tätigkeitsbereich
17 Werkvertrag Werkbesteller (Auftraggeber) Werkunternehmer (Auftragnehmer) Erbringung eines bestimmten Werkes/Erfolges Gewerbeschein Voraussetzung? eigene Betriebsmittel, eigenes Risiko keine persönliche Leistungsverpflichtung Subauftrag möglich ACHTUNG: faktisches Vertragsverhältnis ist entscheidend! Werkvertrag II Vertrags-/Ablauffehler: - Werk fehlt überhaupt - Arbeitszeithinweise statt Fertigstellungstermine - Widersprüchliche Rechnungsgestaltung - Organisatorische Einbindung in den Betrieb - Entgelt ist nicht erfolgsabhängig - Risikotragung der Gewährleistung fehlt - faktische Abläufe anders als im Vertrag festgehalten
18 Freier Dienstvertrag Dauerschuldverhältnis überwiegend persönlich zu erbringen jederzeitige Vertretungsmöglichkeit keine eigenen Betriebsmittel kann Dienstleistungen sanktionslos ablehnen FREIHEIT hinsichtlich WANN / WO / WIE KEINE Arbeitsrechtlichen Normen Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Dienstvertrag Freier DV Werkvertrag mit Gewerbeschein WV ohne Gewerbeschein Arbeitsrecht kein AR kein AR kein AR volle SV Pflicht über 366,33 volle SV Pflicht über 366,33 volle SV Pflicht Kleinstuntern.? Lohnsteuer ESt ESt ESt volle SV-Pflicht über 6.453,36 ( 4.395,96) DG: 21,28% DN: 17,62% AlVG, BMSVG (!) IESG-Beitrag AK; WBF
19 Sozialversicherung der Dienstnehmer Anmeldung durch DG bei der GKK ab vor Beschäftigungsbeginn Abmeldung weiterhin innerhalb von 7 Tagen Pflichtversicherung Versicherungspflicht? Versichert in welchen Versicherungszweigen? - Krankenversicherung - Unfallversicherung - Pensionsversicherung - Arbeitslosenversicherung Geringfügige Beschäftigung Grenzen (1) Geringfügig beschäftigt sind - Dienstnehmer und freie Dienstnehmer - wenn das ihnen gebührende Entgelt - die Geringfügigkeitsgrenze nicht überscheitet. Wenn die Dauer des Dienstverhältnisses für eine kürzere Zeit als ein Kalendermonat vereinbart ist dann ist die tägliche Grenze von 28,13 zu beachten: Entgelt für einen Arbeitstag im Durchschnitt (und zusätzlich die monatliche Grenze von 366,33)
20 Geringfügige Beschäftigung Grenzen (2) Wenn die Dauer des Dienstverhältnisses mindestens ein Kalendermonat oder kalendermonatsüberschreitend vereinbart ist (befristet oder unbefristet) monatliches Entgelt max. 366,33 (ohne tägliche Grenze) Bei der Feststellung der Geringfügigkeit bleiben Sonderzahlungen außer Betracht; Achtung jedoch bei Auszahlung der Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Kosten für den Dienstgeber Beiträge: 1,4 % Unfallversicherung 1,53 % BVK (Abfertigung Neu; ab dem 2. Monat) Pauschale Dienstgeberabgabe: Wenn alle geringfügig Beschäftigten mehr als das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze (= 549,50)verdienen dann sind zusätzlich 16,4% der Entgeltsumme an die GKK abzuführen.
21 Arbeitsrecht anwendbar? (1) Arbeitsrechtliche Normen sind voll anwendbar; Es handelt sich um einen teilzeitbeschäftigten Dienstnehmer mit Einkommensobergrenzen Kollektivvertrag (Stundenlohn im KV dient zur Berechnung, wie viele Stunden im Monat/ in der Woche geleistet werden können) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (im Grundanspruch 6 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt) Kosten für den DN soziale Absicherung Selbstversicherungsmöglichkeit des DN: 51,69 monatlich für KV, PV; nicht in der Arbeitslosenversicherung möglich! Wenn mehrere Beschäftigungsverhältnisse (> 366,33): Beitragsvorschreibung durch GKK im Folgejahr Vorschreibung der Lohnsteuer (Nachbemessung).
22 Lösung von Dienstverhältnissen Probezeit Kündigung: Fristen und Termine Entlassung / Austritt: Schwerwiegende Gründe Einvernehmliche Lösung Tod des Dienstnehmers Befristungsende = Zeitablauf Diskussionsrunde
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