Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist

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Transkript:

Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist Funktionen und Werte des Naturhaushalts Verlust oder erhebliche Minderung von bestimmten Lebensräumen und bestimmten Pflanzenund Tierarten a) von besonders geschützten Gebieten im Sinne der 23 bis 26 BNatSchG sowie Gebieten, welche die Voraussetzungen für eine solche Unterschutzstellung erfüllen b) von Naturdenkmalen im Sinne 28 BNatSchG und von besonders geschützten Landschaftsbestandteilen im Sinne 29 BNatSchG c) von Biotopen im Sinne 30 BNatSchG d) von Gebieten, die rechtlich aufgrund von EG-Richtlinien oder internationalen Übereinkommen einem besonderen Schutz unterliegen e) von Gebieten, die Lebensraum oder Teillebensraum (auch in Gestalt von Abfolgen von Biotopen bestimmter Entwicklungsstufen oder -gradienten) von Pflanzen- und Tierarten sind, die in Roten Listen als vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet aufgeführt sind f) von Gebieten mit Vorkommen mehrerer gefährdeter Pflanzen- und Tierarten in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen g) von sonstigen naturraumtypischen (repräsentativen), seltenen oder gefährdeten Biotopen (z. B. ahemeroben oder oligohemeroben Biotopen) h) von naturbetonten Biotopen, die zu ihrer Entwicklung mehr als fünfundzwanzig Jahre benötigen Verlust oder erhebliche Minderung von Funktionen des s a) von Böden mit besonderen Standorteigenschaften (Etremstandorte) b) von naturnahen Böden (z.b. alte Waldstandorte, nicht oder wenig entwässerte Hoch- und Niedermoorböden) c) von Böden mit kulturhistorischer Bedeutung oder Archivfunktion d) von Böden mit naturhistorischer oder geowissenschaftlicher Bedeutung e) von sonstigen seltenen Böden Gefährdung der Funktionsfähigkeit besonders empfindlicher Böden je nach Wirkfaktor a) von zersetzungs- und sackungsgefährdeten Böden (Nieder-, Übergangs- und Hochmoorböden, anmoorige Böden) b) von wassererosionsgefährdeten Böden c) von winderosionsgefährdeten Böden d) von Böden in Hochwasserabflussbereichen e) von verdichtungsgefährdeten Böden Beeinträchtigung von sonstigen Böden je nach Wirkfaktor, wenn ihre natürlichen Funktionen erheblich vermindert werden, z.b. abbau intensiv genutzter Böden, Versiegelung, Auftrag, Abtrag, Tiefumbruch Verlust oder erhebliche Minderung von Gewässern oder Wasserhaushaltsfunktionen a) von naturnahen Fließgewässern (einschließlich Quellbereichen) b) von Überschwemmungsgebieten c) von Dauervegetation auf Kuppen / Höhenzügen / Hängen d) von Uferrandstreifen in Ackerbaugebieten e) von Dauervegetation in Bereichen mit hoher Grundwasserneubildung

Beeinträchtigung von sonstigen Gewässern oder Wasserhaushaltsfunktionen je nach Wirkfaktor, z. B. durch weiteren Gewässerausbau, Rodungen, Grünlandumbruch, stoffliche Belastungen Verlust oder erhebliche Minderung von Klimaschutzfunktionen und der natürlichen Beschaffenheit der Luft a) durch großflächigen Verlust von frischluftproduzierenden Flächen oder luftverbessernden Flächen (z. B. Staubfilterung, Klimaausgleich) b) durch Unterbrechung oder Beseitigung örtlich bedeutender Luftaustauschbahnen c) in Klimaschutzwald im Sinne der Waldfunktionenkartierung d) in sonstigen Wäldern mit besonderer Bedeutung für das Klima, die Luftreinhaltung, den Küstenschutz oder den Wasserhaushalt Funktionen und Werte des Landschaftsbildes a) Verlust oder erhebliche Minderung von besonders geschützten Gebieten im Sinne 23 bis 26 BNatSchG sowie Gebieten, welche die Voraussetzungen für eine solche Unterschutzstellung erfüllen b) Verlust oder erhebliche Minderung von Naturdenkmalen im Sinne 28 BNatSchG und von besonders geschützten Landschaftsbestandteilen im Sinne 29 BNatSchG c) Verlust oder erhebliche Minderung von Gebieten von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild (z. B. Landschaftsbild-Einheiten, die weitgehend der naturraumtypischen Eigenart entsprechen) d) Verlust oder erhebliche Minderung von natürlichen Oberflächenformen, wie - Bergformen, Geländestufen - Tälern, Hohlformen (z.b. Kerbtäler, Dolinen) - Dünen, Küstenformen (z.b. Binnendünen, Kliffküsten) - Einzelformen (z.b. Felsformen, tektonische Verwerfungen) e) Verlust oder erhebliche Minderung von historischen Kulturlandschaften oder historischen Landnutzungsformen, wie - historische Landnutzungsformen (z. B. Niederwälder, Heiden, Streuwiesen, Wölbäcker) - charakteristische Landschaftselemente (z. B. Wallhecken, Kopfweiden, Trockenmauern) - Einzelformen (z.b. herausragende Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen, Hohlwege) - - und Baudenkmale (z.b. Hügelgräber, historisch bedeutsame Parks)

Screening-Prüfung gemäß Anlage 2 zu 3c UVPG vom 15.11.2013 Vorhaben: Verfahren: 1. Änderung zum Plan nach 41 FlurbG (Plan der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen) ordnungsverfahren Kloster Zinna; Aktenzeichen 1/001/Q Eine Allgemeine Vorprüfung gemäß UVPG Anlage 1, Spalte 2 (A) ist erforderlich 01 MERKMALE DES VORHABENS Die Merkmale des Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich der folgenden Kriterien zu berücksichtigen: Betroffenheit Nr. Merkmale des Vorhabens Quelle ja nein 01.01 Flächengröße insgesamt in ha Plan nach 41 FlurbG 01.02 Nutzung und Gestaltung der natürlichen Ressourcen (z.b. abbau) Wasser LRP, LP, Eigene Erhebungen übersichtskarte (BÜK), Eigene Erhebungen Natur und Landschaft LRP, LP, Eigene Erhebungen 01.03 Abfallerzeugung Eigene Erhebungen 01.04 Umweltverschmutzung und Belästigungen Eigene Erhebungen 01.05 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien Eigene Erhebungen (Betroffenheit unter Pkt. 01.02 = ja, nur wenn nicht vermeidbar/kompensierbar im Sinne der Eingriffsregelung)

02 STANDORT DES VORHABENS Die ökologische Empfindlichkeit des Gebietes, die durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen: Nr. Standort des Vorhabens Quelle 02.01 Bestehende Nutzungen Betroffenheit ja nein Siedlung FlurbG Erholung LP, FNP Land-/Forst-/ Fischereiwirtschaft LP, FNP Sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzung FlurbG 02.02 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit Wasser - sensible Fließgewässer - naturnahe Fließgewässer (einschl. Quellbereiche); Niederungs- und sonstige Retentionsbereiche; gesetzliche Überschwemmungsgebiete - Wasserschutzgebiete, Einzugsgebiete von Wasserwerken (Planung von Trinkwasserbrunnen) - Vorgeschlagenes Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung - Bereiche mit hohem Grundwassergefährdungspotential - für den Naturschutz besonders bedeutsame und gefähdete Böden - Vorrang- und Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung Klima/Luft - Wichtige Bereiche für die Luftqualität und Klimagunst - größere Waldkomplee (ab 1 ha) Flora und Fauna - Bereiche mit hoher und/oder sehr hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften Landschafts (-sbild) - Bereiche hoher oder/und sehr hoher Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schönheit, BÜK (Betroffenheit unter Pkt. 02.02 = ja, nur wenn nicht vermeidbar/kompensierbar im Sinne der Eingriffsregelung)

Nr. Standort des Vorhabens Quelle Betroffenheit ja Nein 02.03. Belastbarkeit der Schutzgüter unter Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes FFH-Gebiete 1) Vogelschutzgebiete 1) Naturschutzgebiete 1) Nationalparks 1) Biosphärenreservate Landschaftsschutzgebiete Naturdenkmäler 1) Geschützte Landschaftsbestandteile 1) gesetzlich geschützte Biotope 1) Wasserschutzgebiete Heilquellschutzgebiete gesetzliche Überschwemmungsgebiete (ÜSG) Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften (z.b. EU-Wasserrahmenrichtlinie) festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind 1) 2) 2) Gebiete mit hoher Siedlungsdichte 2) Denkmale, denkmale, archäologisch bedeutsame Landschaften oder Landschaftsteile 2) (Betroffenheit = Ja, wenn Ausprägung oder Schutzstatus im, bzw. in Teilen des Flurbereinigungsgebietes gegeben) 1) Schutzgebietsinformation im Land Brandenburg (Internet); LRP; LP 2) Schutzgebietsinformation im Land Brandenburg (Internet); Termin nach 5 und 38 FlurbG

03 BEURTEILUNG DER MÖGLICHEN AUSWIRKUNGEN Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; insbesondere ist Folgendem Rechnung zu tragen: 1. dem Ausmaß der Auswirkungen, 2. dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter, 3. der Schwere und Kompleität der Auswirkungen, 4. der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen, 5. der Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen Nr. Merkmale des Vorhabens keine gering erheblich 01.01 Größe/Kumulierung 01.02 Nutzung und Gestaltung der natürlichen Ressourcen Wasser Natur und Landschaft 01.03 Abfallerzeugung 01.04 Umweltverschmutzung und Belästigung 01.05 Unfallrisiko Nr. 02.01 Bestehende Nutzungen Siedlung Standort des Vorhabens Erholung Land-/Forst-/ Fischereiwirtschaft Sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen 02.02 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit Wasser Klima/Luft Flora und Fauna Landschaft(-sbild) 02.03. Belastbarkeit der Schutzgüter unter Berücksichtigung von Schutzgebieten FFH-Gebiete Vogelschutzgebiete Naturschutzgebiete Nationalparks Biosphärenreservate Landschaftsschutzgebiete Naturdenkmäler Geschützte Landschaftsbestandteile gesetzlich geschützte Biotope Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,gesetzliche ÜSG Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen be- reits überschritten sind Gebiete mit hoher Siedlungsdichte keine gering erheblich

Nr. Standort des Vorhabens Denkmale, denkmale keine gering erheblich 04 GESAMTERGEBNIS DES SCREENINGS UVP-Erfordernis [] nein [ ] ja Begründung: Es liegt keine Betroffenheit vor, da alle Beeinträchtigungen vermieden bzw. kompensiert werden können. Weitergehende Erläuterungen: erheblich Art, Umfang und Schwere von Auswirkungen die nicht völlig unbedeutend sind; die prägenden Einfluss haben; die nachhaltig sind; die nicht zu vernachlässigen sind Auswirkungen der Projekte Veränderungen der Umweltbestandteile, die der Bau, die Eistenz, der Betrieb und die Stilllegung des Vorhabens auslösen. Zu berücksichtigen sind die direkten, etwaige indirekte, sekundäre, kumulative, kurz-, mittel- und langfristige, ständige und vorübergehende, positive und negative Auswirkungen des Vorhabens