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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Invalidenversicherung Aufgaben : Prüfungsdauer: 30 Minuten Prüfungsort: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): 8 Maximale Punktzahl: 50 Erzielte : Note: Hinweise für die Kandidatinnen/Kandidaten: Schreiben Sie Ihren Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Prüfungsbogen auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt auf den Fragebogen. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzesartikel genügt nicht (ausser es wird ausdrücklich erlaubt). Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte 2

Aufgabe Organisation 6 Welche Institution ist für folgende Aufgaben zuständig? a) Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen? b) Bestimmung des Anspruchs auf ein Taggeld der Invalidenversicherung? c) Berechnung und Auszahlung einer IV-Rente? d) Überwachung der Eingliederungsmassnahmen? e) Zahlstelle für Sachleistungen der Invalidenversicherung? f) Aufsicht über den Vollzug der Erlasse Total der auf dieser Seite n Seite 2

Aufgabe 2 Berufliche Eingliederungsmassnahmen und Taggeld 2 Mit 6 Jahren beginnt F, geboren am 5.05.989, an seinem Wohnort eine 4-jährige Schreinerlehre. Wegen eines Rückenleidens muss er auf Anraten seines Arztes eine andere Berufsausbildung suchen und die Schreinerlehre per 0.05.2007 abbrechen. Mit Hilfe der IV-Berufsberatung entscheidet er sich, eine 4-jährige Ausbildung zum Hochbauzeichner zu absolvieren. Der Versicherte findet in einer 20 km entfernten Ortschaft eine Lehrstelle und beginnt am 3.08.2007 die neue Ausbildung. a) Zählen Sie alle Kosten auf, die zu Lasten der IV gehen können. Ordnen Sie die Kosten dabei dem jeweiligen Lehrjahr als Hochbauzeichner zu. 6 Die Lehrlingslöhne für die beiden Ausbildungen präsentieren sich folgendermassen: Schreiner Hochbauzeichner. Lehrjahr Fr. 600.-- Fr. 800.-- 2. Lehrjahr Fr. 750.-- Fr. 900.-- 3. Lehrjahr Fr. 900.-- Fr. '000.-- 4. Lehrjahr Fr. '00.-- Fr. '00.-- b) In welchen Lehrjahren in der Ausbildung zum Hochbauzeichner richtet die Invalidenversicherung ein Taggeld aus? Die Antwort ist zu begründen. 6 Total der auf dieser Seite n Seite 3

Aufgabe 3 Rente 9 Frau S. Schmid, geb. am 7.06.950, verheiratet und kinderlos, beantragt wegen eines psychischen Leidens die Ausrichtung einer IV-Rente. Seit ihrer Heirat im Oktober 980 arbeitet sie zu 80% als kaufmännische Angestellte. Aufgrund der psychischen Erkrankung ist die Leistungsfähigkeit als kaufmännische Angestellte reduziert. Frau Schmid erbringt zwar weiterhin ein zeitliches Arbeitspensum von 80%. Sie ist jedoch am Arbeitsplatz deutlich weniger belastbar und das Arbeitstempo aus gesundheitlichen Gründen erheblich verlangsamt. Ohne Behinderung würde Frau Schmid einen Monatslohn über Fr. 4'500.-- verdienen. Gemäss Lohnauskunft des Arbeitgebers liegt der Leistungslohn seit 6.0.2005 monatlich bei Fr. 2'250.--. Arbeitsvertraglich geregelt besteht Anspruch auf einen 3. Monatslohn. Zur Klärung der Einschränkung im Aufgabenbereich als Hausfrau wird eine Abklärung an Ort durchgeführt. Dabei wird im Aufgabenbereich als Hausfrau eine Einschränkung von 20% ermittelt. a) Welche Bemessungsmethode kommt für die Berechnung des Invaliditätsgrades zur Anwendung? b) Wie hoch ist der Invaliditätsgrad? Der Berechnungsweg ist aufzuzeigen. 6 Total der auf dieser Seite n Seite 4

c) Ab wann kann eine IV-Rente ausgerichtet werden? d) Auf welche Rente hat Frau Schmid Anspruch? Die Ehe von Frau Schmid wird am 0.02.2007 geschieden. Frau Schmid beantragt mit Gesuch vom 7.06.2007 eine Rentenrevision. Die Abklärungen der Invalidenversicherung ergeben, dass Frau Schmid seit der Scheidung am 0.02.2007 aus wirtschaftlichen Gründen als Vollerwerbstätige einzustufen ist. Sie müsste ohne Behinderung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Im eingeholten Arztbericht wird vom Facharzt bestätigt, dass die Arbeitszeit als kaufmännische Angestellte aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgedehnt werden kann. Der Arbeitgeber führt im neu eingeholten Lohnausweis aus, dass sich die berufliche Situation nicht verändert hat. Frau Schmid erbringt weiterhin ein zeitliches Arbeitspensum von 80%. Infolge reduzierter Belastbarkeit und Verlangsamung beträgt die Arbeitsleistung unverändert 50%. Es wird ihr weiterhin ein Leistungslohn über Fr. 2'250.-- monatlich ausgerichtet. Ohne Behinderung würde Frau Schmid heute bei einem 80%-igen Arbeitspensum wie vor einem Jahr Fr. 4'500.-- monatlich verdienen. e) Welche Bemessungsmethode kommt nach der Scheidung zur Anwendung? Total der auf dieser Seite n Seite 5

f) Wie viel beträgt der Invaliditätsgrad nach der Scheidung? Der Berechnungsweg ist aufzuzeigen. 4 g) Auf welche Rente hat Frau Schmid neu Anspruch? h) Ab welchem Zeitpunkt ist die IV-Rente gegebenenfalls zu erhöhen? Begründen Sie Ihren Entscheid und geben Sie die dazugehörenden Gesetzes- und Verordnungsartikel (inkl. Absatz und Buchstaben) an. 4 Total der auf dieser Seite n Seite 6

Aufgabe 4 Invalidität und Hilflosigkeit 4 Worin besteht der Unterschied zwischen Invalidität und Hilflosigkeit? Aufgabe 5 Hilflosenentschädigung 9 Frau Maier leidet an einer degenerativen Hirnerkrankung (Morbus Alzheimer). Anlässlich einer Abklärung an Ort wird vom Abklärungsdienst der IV festgestellt, dass die Versicherte seit 30.09.2005 für die Körperpflege und die Fortbewegung im Freien regelmässig in erheblicher Weise auf Dritthilfe angewiesen ist. Zudem bedarf sie einer dauernden persönlichen Überwachung. a) Ab welchem Zeitpunkt kommt eine Hilflosenentschädigung zur Ausrichtung? Es ist das genaue Datum, Beginn der Auszahlung, anzugeben. b) In welchem Grad ist die Versicherte hilflos? Seit dem 03.0.2007 ist Frau Maier zusätzlich beim Anziehen der Kleider, beim Aufstehen vom Bett, beim Essen und beim Reinigen nach dem Verrichten der Notdurft auf regelmässige und erhebliche Dritthilfe angewiesen. Das Revisionsgesuch wird am 03.02.2007 bei der zuständigen IV-Stelle eingereicht. c) In welchem Grad ist die Versicherte seit 03.0.2007 hilflos? Total der auf dieser Seite n Seite 7

d) Auf welchen Zeitpunkt könnte die Hilflosenentschädigung frühestens erhöht werden? e) Auf welcher Basis werden die monatlichen Entschädigungen (Ansätze) der Hilflosenentschädigung bei der AHV berechnet? Geben Sie den Gesetzesartikel an. 3 f) Welche Grade der Hilflosigkeit kennt das AHVG? 2 Total der auf dieser Seite n Seite 8