Richtiger Umgang mit Asbestzement

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Transkript:

Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1

Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2

Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! Erfülle ich alle Ziele des Arbeitsschutzes? 3

Gehen meine Beschäftigten zum Feierabend so unversehrt wieder nach Hause, wie sie gekommen sind? Artikel 2 (2) des Grundgesetztes Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit [ ] 4

Tätigkeit Personenbezogen Asbestbelastung (F / m 3 ) AZ - Dach Demontage AZ Fassade Sanierung AZ - Dach Demontage Demontage Transport Verpackung 24.000 56.000 72.000 105.000 140.000 Absaugen der Unterkonstruktion 50.000 Person in näherer Umgebung 4000 5400 Person in unmittelbarer Nähe 31.000 Kehren u. Verladen 230.000 Quelle: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung / Bericht zur Schwerpunktaktion Asbest März^1996 5

Tätigkeit Demontage Transport Verpackung Personenbezogen Asbestbelastung (F / m 3 ) AZ - Dach Demontage 24.000 56.000 AZ Fassade Sanierung 72.000 105.000 AZ - Dach Demontage unsachgemäß 140.000 Absaugen der Unterkonstruktion Person in näherer Umgebung Person in unmittelbarer Nähe Kehren u. Verladen 50.000 4000 5400 31.000 230.000 Quelle: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung / Bericht zur Schwerpunktaktion Asbest März^1996 6

Planung der Arbeiten Planung und Durchführung der Schutzmaßnahmen Ermitteln Informationsbeschaffung Tätigkeiten Gefahrstoffe Bewerten Gefährdungsbeurteilung Bewertung der Gefährdung Bewertung der Maßnahmen Festlegen Auswahl der Maßnahmen Dokumentieren der Maßnahmen Kontrollieren Durchführung der Maßnahmen Wirksamkeit der Maßnahmen 7

7 GefStoffV 17 (4) GefStoffV Anhang III TRGS 519 Ermitteln Informationsbeschaffung Tätigkeiten Gefahrstoffe Bewerten Gefährdungsbeurteilung Bewertung der Gefährdung Bewertung der Maßnahmen 8

Ermitteln und Bewerten 7 GefStoffV (1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen des Arbeitsschutzgesetzes [...] hat der Arbeitgeber [ ] festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Gefahrstoffe durchführen oder freigesetzt ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. 9

Ermitteln und Bewerten 17 (4) GefStoffV (4) Vor dem Beginn von Abbruch-,, Sanierungs- und Information vom Instandhaltungstätigkeiten muss der Arbeitgeber bei der Informationsermittlung für die Gefährdungs- beurteilung Bauherrn Angaben, oder insbesondere Auftraggeber vom Auftraggeber oder Bauherrn, darüber einholen, ob Gefahrstoffe nach Anhang IV vorhanden sind. 10

Ermitteln und Bewerten 7 GefStoffV (1) [...] Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon Gefährdung beurteilen ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen [...] 11

Ermitteln und Bewerten 7 GefStoffV (1) [ ] Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Tätigkeit nach Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen getroffen wurden. 12

Ermitteln und Bewerten 7 GefStoffV (1) [ ] Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Ordnungswidrigkeit 13

Planung der Arbeiten Planung und Durchführung der Schutzmaßnahmen Ermitteln Informationsbeschaffung Tätigkeiten Gefahrstoffe Bewerten Gefährdungsbeurteilung Bewertung der Gefährdung Bewertung der Maßnahmen Festlegen Auswahl der Maßnahmen Dokumentieren der Maßnahmen 14

7, 8, 9,10, 11 GefStoffV Anhang III TRGS 519 BGI 664 Festlegen Auswahl der Maßnahmen Dokumentieren der Maßnahmen 15

Festlegen der Maßnahmen Arbeitsplan erstellen Betriebsanweisung erstellen Unterweisung der Beschäftigten Anhang III Nr. 2.4.4. GefStoffV TRGS 519 Nr. 5.3 14 (1) GefStoffV TRGS 519 5.2 TRGS 555 (neu) 14 (2) GefStoffV Anhang III Nr. 2.4.5 GefStoffV TRGS 519 Nr. 5.2 TRGS 555 (neu) 16

Festlegen der Maßnahmen 11 Abs. 3 GefStoffV (3) Bei bestimmten Exposition Tätigkeiten, insbesondere verkürzen bei ASI-Arbeiten, Arbeiten, [ ] führt der Arbeitgeber [...] die erforderlichen Maßnahmen durch, um die Dauer der Exposition der Beschäftigten so weit wie möglich Schutzkleidung zu verkürzen und den und Schutz Atemschutz der Beschäftigten während dieser Tätigkeiten zu gewährleisten. In den Fällen des Satzes 1 hat PSA der Arbeitgeber zeitlich den beschränken betreffenden Beschäftigten Schutzkleidung und Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen [ ] Dies darf nur von begrenzter Dauer sein und ist für jeden Beschäftigten auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 17

Festlegen der Maßnahmen 16 Abs. 1 GefStoffV (1) Der Arbeitsmedizinische Arbeitgeber hat [ ] arbeitsmedizinischen Vorsorge Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen [ ] 18

Festlegen der Maßnahmen 16 Abs. 1 GefStoffV (1) Der Arbeitgeber hat [ ] arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen [ ] Betriebsarzt 19

Mitteilung 9 Abs. 12 in Verb. mit Anhang III Nr. 2.4.2 GefstoffV (1) Tätigkeiten Tätigkeiten gemäß Nummer mit 2.1 Satz Asbest 2 müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. [...] 7 Tage vor Beginn (2) Die Mitteilung muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten durch den Arbeitgeber erfolgen. [...] durch Arbeitgeber mitteilen 20

Alle Tätigkeiten mit Asbest sind mitzuteilen! An die zuständige Behörde! 21

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Baustellen- unterlagen PSA Arbeitsplan Sachkundiger Menge, was, wo Wann, wie lange 23

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Planung der Arbeiten Planung und Durchführung der Schutzmaßnahmen Ermitteln Informationsbeschaffung Tätigkeiten Gefahrstoffe Bewerten Gefährdungsbeurteilung Bewertung der Gefährdung Bewertung der Maßnahmen Festlegen Auswahl der Maßnahmen Dokumentieren der Maßnahmen Kontrollieren Durchführung der Maßnahmen Wirksamkeit der Maßnahmen 26

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser! 27

Ordnungswidrigkeiten 28