Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

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Transkript:

Fahrgastbeirat Baden-Württemberg Herrn Minister Winfried Hermann Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Hauptstätter Straße 67 70178 Stuttgart Fahrgastbeirat Baden-Württemberg Vorsitzender Matthias Lieb FGB-BW@nvbw.de Stellungnahme des FGB-BW zum 27.10.2013 Muster-Fahrzeuglastenheft Sehr geehrter Herr Minister Hermann, bei seiner Sitzung am 18. Oktober hat der Fahrgastbeirat Baden- Württemberg die nachfolgende Stellungnahme zum Fahrzeuglastenheft der NVBW verabschiedet und bittet um entsprechende Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen www.3-löwen-takt.de/mobil-inbw/auskuenfte/fahrgastbeirat/ Postanschrift c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Telefon 0711-2 39 91-104 Telefax 0711-2 39 91-23 Matthias Lieb Vorsitzender Fahrgastbeirat Baden-Württemberg Der Fahrgastbeirat für den vom Land Baden-Württemberg bestellten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vertritt die Interessen der SPNV-Nutzer. Er ist ein beratendes Gremium und stellt das Bindeglied zwischen den Fahrgästen und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den SPNV dar. Er ist unabhängig und kein

Fahrgastbeirat Baden-Württemberg Stellungnahme zum Muster-Fahrzeuglastenheft der NVBW, Stand 25.10.2012 Einleitung Der Fahrgastbeirat dankt dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur für die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Musterlastenheft Fahrzeuge und nimmt nachfolgend dazu Stellung. Die sehr lange Nutzungsdauer von typischerweise bis zu 50 Jahren ( Silberlinge ) macht es erforderlich, den Vorgaben für neu zu beschaffende Fahrzeuge besondere Sorgfalt zu widmen. In Bayern konnte unlängst nach der Neuvergabe des Fugger-Express beobachtet werden, wie unzureichende Vorgaben zu äußerst unkomfortablen Verhältnissen für die Fahrgäste geführt haben. Nach vielfachen Beschwerden, die schließlich in einer Petition mündeten, muss nun mit erheblichem finanziellem Aufwand nachgebessert werden. Die NVBW glaubt sich hier ausreichend vorbereitet, hat doch einer ihrer Mitarbeiter an den BAG-SPNV-Empfehlungen zu Fahrzeuganforderungen maßgeblich mitgewirkt. Dies gilt allerdings auch für die BEG (Bayrische Eisenbahngesellschaft), die ebenfalls einen Mitarbeiter in den Arbeitskreis Fahrzeuge der BAG-SPNV entsendet. Fahrgastbeirat Baden-Württemberg Vorsitzender Matthias Lieb FGB-BW@nvbw.de www.3-löwen-takt.de/mobil-inbw/auskuenfte/fahrgastbeirat/ Postanschrift c/o Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Telefon 0711-2 39 91-104 Telefax 0711-2 39 91-23 Bei der Durchsicht der genannten Richtlinien fällt auf, dass beispielsweise die Empfehlungen zu Sitzabständen für den Fahrgast teilweise schlechter als der Status quo sind, obwohl die durchschnittliche Körpergröße der Bevölkerung nachweislich in den letzten 50 Jahren bei Frauen um 8 Zentimeter bzw. bei Männern um 8,8 Zentimeter zugenommen hat. (vgl. Abb.1). Abb. 1 Körpergrößen in Deutschland. Daten aus: Bundesgesundheitsblatt 2013, 56:786-794 Der Fahrgastbeirat für den vom Land Baden-Württemberg bestellten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vertritt die Interessen der SPNV-Nutzer. Er ist ein beratendes Gremium und stellt das Bindeglied zwischen den Fahrgästen und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den SPNV dar. Er ist unabhängig und kein

Stellungnahme zum Muster-Fahrzeuglastenheft - Seite 2 Wenn die Landesregierung ihr Ziel eines größeren Anteils des Eisenbahnverkehrs am Gesamtverkehr erreichen möchte, müssen bei der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration die Weichen für ein komfortables Angebot auch im Hinblick auf mitgeführtes Gepäck gestellt werden, das den Ansprüchen heutiger PKW-Nutzer genügen kann. Außerdem sollte im Hinblick auf die angestrebte Zunahme der Multimodalität die Fahrradmitnahmemöglichkeit in den Zügen in großzügiger Weise berücksichtigt werden, damit künftig auch bei großem Andrang an Wochenenden Störungen des Bahnverkehrs vermieden werden können. Dazu gehören auch Befestigungsvorrichtungen in den Mehrzweckabteilen. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist das Fahrzeug Flirt, das zwischen Basel und Zell im Wiesental verkehrt. (Abb.2) Abb. 2 Mehrzweckbereiche im Fahrzeug Flirt. (Fotos: W.Marx) Der FLIRT (flinker leichter innovativer Regional-Triebzug) ist ein von Stadler Rail für den Regional- und S-Bahn- Verkehr konstruierter und hergestellter elektrischer Niederflur-Triebzug. Seit der dritten Generation wird der Flirt auch mit dieselelektrischem und bimodalem Antrieb angeboten. Abb. 3 Mehrzweckbereich im Fahrzeug Coradia duplex z24 500 der Firma Alstom. (Fotos: S. Lacher) Der Mehrzweckbereich befindet sich im mittleren Teil des Fahrzeugs. Die Klappsitze sind recht schmal (<40cm), dadurch unbequem und offenbar nicht beliebt. Im Bild nicht sichtbar ist die Sitzreihe auf der anderen Wagenseite (Einzelsitze, in/gegen die Fahrtrichtung). Personen mit Rad, die sehr kurze Strecken mitfahren, können mit ihren Rädern im Einstiegsbereich verweilen. Aufmerksames, freundliches Personal steht mit Rat und Tat zur Verfügung. (Der abgebildete Triebwagen verkehrt entlang der Loire, hier zwischen Orléans und Saumur)

Stellungnahme zum Muster-Fahrzeuglastenheft - Seite 3 Stellungnahmen bzw. Anregungen zu den einzelnen Themenbereichen 4.3 Höchstgeschwindigkeit Die Fahrzeuge sind im Hinblick auf freizügige Einsetzbarkeit (im jeweiligen Netz) für eine betriebliche Höchstgeschwindigkeit von mindestens 160 km/h auszulegen. 5 Fahrgastraum Bei Änderungen der Sitzplatzkapazität müssen auch Rollstuhl-, Kinderwagen- und Fahrradplätze sowie die Abstellmöglichkeiten für Reisegepäck betrachtet werden, um die Zustimmung des Auftraggebers zu erhalten. Die Bereiche der Ersten Klasse sind möglichst so einzurichten, dass eine akustische Trennung von der Zweiten Klasse nicht erforderlich ist. Es sollten in DoStos auch in der unteren Teil 1. Klasse-Bereiche vorgesehen werden, da gerade Kunden mit großen Gepäckstücken Mühe haben, diese in den oberen Teil zu tragen. Auch mobilitätseingeschränkte Personen fahren 1. Klasse. Eine 2+3-Bestuhlung wird von den Kunden nicht gewünscht und darf auch in Einzelfällen nicht in Betracht gezogen werden. Es sind horizontale, nicht abschüssige Armlehnen beiderseits des einzelnen Sitzes vorzusehen, die zwischen den Sitzen und gangseitig klappbar sind, um den Zugang zu den Sitzen zu erleichtern. Als Sitzpolsterbreite sind 450 mm vorzusehen. Bei Gebrauchtfahrzeugen eine Polsterbreite von 380 mm(!) zuzulassen, hat nach Ansicht des FGB zu unterbleiben. Selbst in innerstädtischen Linienbussen sind die Polster 400 mm breit. Um den im Laufe der vergangenen 50 Jahre veränderten Körpergrößen Rechnung zu tragen, ist der Sitzteiler entsprechend anzupassen, so dass Fahrgäste mit einer Körpergröße von mehr als 180 cm was bei männlichen Bundesbürgern inzwischen etwa die Durchschnittsgröße ist bequem reisen können. (Stichwort Kniefreiheit) Vorschlag des Fahrgastbeirats: Zweite Klasse: Sitzteiler 1800/875 (bei Neufahrzeugen in Schleswig-Holstein) Erste Klasse: Sitzteiler 2000/1100 Bei der Sitzlehnenneigung werden die früher gebräuchlichen 15 Grad heute nicht mehr akzeptiert. In der 2. Klasse sind 17 Grad das Minimum - 19 Grad sind echter Sitzkom-

Stellungnahme zum Muster-Fahrzeuglastenheft - Seite 4 fort. In der 1. Klasse sollten 21 Grad nicht unterschritten werden. Bei der Ausformung der Kopfstützen ist darauf zu achten, dass die Ohren eher nach oben ausgeformt werden, damit größere Personen im Schulterbereich nicht beengt werden. 6 Mehrzweckbereich Piktogramme außen am Zug möglichst groß und kontrastreich gestalten, damit sie gut wahrnehmbar sind. Die angegebene Anzahl der Fahrradplätze soll nicht angegeben werden. Mehrzweckbereiche sollten sich an beiden Enden des Zugs befinden, um die Einstiegszeit von Fahrgästen mit Fahrrädern nicht unnötig zu verlängern. Bei langen Zügen sollen mehr als zwei gleichmäßig über die Zuglänge verteilte Mehrzweckabteile vorgesehen werden. Die Mehrzweckbereiche sollte nicht unnötig durch vertikale Haltestangen eingeengt werden. Die notwendigen Kapazitäten für Fahrradmitnahme soll an Spitzenwochenenden ermittelt werden. Der so ermittelte Platzbedarf darf nicht unterschritten werden. Die Ausschreibung ist entsprechend anzupassen. Auch bei steigendem Bedarf sollte eine Erweiterung möglich sein. Die Mitnahme von Tandems muss möglich sein, denn es gibt nicht wenig blinde Personen, die gerne Tandem fahren. Halte- bzw. Befestigungsvorrichtungen für Fahrräder sind vorzusehen, z.b. größere Ösen zur Befestigung mittels mitgeführter Spanngummis, damit die Fahrräder wirksam befestigt werden können. Schutzbügel (zum Schutz der Fenster vor Beschädigung durch Fahrradlenker) sind nur bei fehlenden Klappsitzen erforderlich. 8 Toilettensystem Die Forderung nach einer Toilette je angefangene 150 Sitzplätze bleibt noch hinter der BAGSPNV-Empfehlung für Schienenfahrzeuge zurück, die eine Toilette je angefangene 110 Sitzplätze fordert. In jeder Toilette sind Haltegriffe anzubringen, die beim Hinsitzen und Aufstehen zur Verfügung stehen. Anregung: Meldung defekter Toiletten durch eindeutige Nummerierung und Kontaktinformation zum Service kann auch durch Kunden erfolgen, z.b. per SMS. (gesehen im TGV)

Stellungnahme zum Muster-Fahrzeuglastenheft - Seite 5 9 Beleuchtung Bei der Innenraumbeleuchtung ist darauf zu achten, dass die Lichtfarbe als angenehm empfunden wird und die Fahrgäste nicht vergrämt werden. Dies sollte auch für Gebrauchtfahrzeuge gelten. In beiden Wagenklassen sollten Leselampen am Platz vorgesehen werden, dann könnte in den Abend- und Nachtstunden das Wagenlicht gedimmt werden. 11 Gepäckablagen und Gepäckstauraum Grundsätzlich sollten ausreichend Gepäckablagen sowohl für kleines als auch großes Gepäck vorgesehen werden. Dabei sollten Gepäckablagen über den Sitzen nur dem kleines Gepäck dienen. Für große Koffer sollte mehr Platz zwischen den Sitzen oder separate einsehbare Gepäckablagen vorgesehen werden. Damit kann vermieden werden, dass Sitzplätze durch Gepäck belegt wird (Fahrgäste wuchten ungern schwere Koffer in die Höhe bzw. aufgrund der demografischen Entwicklung fällt dies immer mehr Fahrgästen schwer). Da gerade im Raum Stuttgart viele Regionalverkehrslinien nach Fertigstellung von Stuttgart 21 den Flughafen bedienen sollen, ist vermehrt mit Fahrgästen zu rechnen, die mehr als nur Handgepäck mit sich führen. Über den Fahrradstellplätzen sollte Platz für Fahrradtaschen und Helme vorgesehen werden. 13 Steckdosen In der ersten Klasse sind je Sitzplatz eine Steckdose, in der zweiten Klasse je 2 Sitzplätze eine Steckdose vorzusehen. Ebenso sollte es in den Mehrzweckbereichen Steckdosen geben (z.b. zum Laden von Pedelec-Akkus). 15.5 Türbedienung Blinde und sehbehinderte Fahrgäste können den äußeren Türöffner nur zielsicher auffinden, wenn der Taster akustisch unterlegt ist - eine ausschließlich taktile Markierung bedeutet fast grundsätzlich "Putzarbeit"! Das akustische Signal sollte nur auf den Türbereich begrenzt sein. 17 Heizungs- und Lüftungsanlage Als Kühlmittel sollte CO 2 Verwendung finden, da es auch im Brandfall umweltfreundlich ist und die Fahrgäste nicht zusätzlich gefährdet. Das könnte künftig vorgeschrieben werden. Zur Notbelüftung sind über die Fahrzeugdiagonale je zwei abschließbare Klappfenster vorzusehen, da sonst bei Ausfall der Klimaanlage kein ausreichender Luftaustausch stattfindet.

Stellungnahme zum Muster-Fahrzeuglastenheft - Seite 6 19 Infotainment Werbefernsehen stört die Fahrgäste. Echtzeitinformationen zu Anschlüssen (vor dem nächsten Halt), aber auch zu Sehenswürdigkeiten entlang der Strecke (während der Fahrt) sind willkommen. 22 Umweltfreundliche Fahrzeuge Grundsätzlich sollten die Empfehlungen aus der Studie ECORailS 1 berücksichtigt werden. Geprüft werden sollte der Einsatz von Hybridfahrzeugen z.b. auf den Strecken Basel-Lindau, Basel-Ulm, Sigmaringen-Tübingen - Stuttgart, Herrenberg-Tübingen- Plochingen, um Dieselbetrieb unter Fahrdraht zu vermeiden. 23.2 Schall- und Geräuschemissionen Angabe im Musterlastenheft sieht einen max. zulässigen Innengeräuschpegel (Komfort) im Fahrgastbereich von 75 db(a) vor. Die BAGSPNV-Empfehlung sieht hier nur die halbe Schallleistung, nämlich 72 db(a) vor. Bitte ändern! 25 Fensterflächen Ausreichender Sonnenschutz ist zu gewähren. 29 Erneuerungspflichten und Aussagen zur Ausstattung Eine notwendige Einrichtung in allen Fahrzeugen stellt WLAN dar. 30 Reservierungen (neu) Es sollten zumindest in einem Teil des Zugs Reservierungen möglich sein, um Familien oder kleineren Gruppen eine gemeinsame Reise zu ermöglichen. 31 Gastronomischer Service (neu) Angaben zu Bistro, Automaten bzw. Verkaufswagen mit der notwendigen Vorrüstung für Energieversorgung und Wasseranschluss bzw. vorrat. Die Möglichkeit, ein gastronomisches Angebot ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einführen zu können, sollte durch die geeignete Ausstattung des Fahrzeuges unterstützt werden. Stellungnahme beschlossen auf der Sitzung des Fahrgastbeirates Baden-Württemberg am 18.10.2013 1 ECORailS Energieeffizienz- und Umweltkriterien in Vergabeverfahren des Schienenpersonennahverkehrs Leitfaden für SPNV-Aufgabenträger in Europa http://www.ecorails.eu/media/de/ecorails_guide_deutsch.pdf