LANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN Chancen mit der Windenergie Bad Hersfeld, 6. November 2012 Zur ersten Fachtagung des ALB-Winterprogramms 2012/2013 waren gut 150 Besucher erschienen, die sich über die Möglichkeiten und Aussichten der Windenergie zu informieren. In drei Fachreferaten und drei Praxisberichten wurden die Bedingungen für neue Standorte, die Planung von Windparks und deren Wirtschaftlichkeit beleuchtet. Wolfgang Kaivers vom Regierungspräsidium Kassel leitet die Regionalplanung und erläutert die Vorgaben zur Ausweisung von Windparkflächen. Laut Energiegipfel der Hessischen Landesregierung sollen 2% der Landesfläche zur Nutzung von Windenergie genutzt werden. Für den Bereich des RP Kassel bedeutet dies eine Fläche von ca. 16500 ha auf der bis zu 1000 Windenergieanlagen (WEA) mit je 2,5 MW Leistung installiert werden könnten. Theoretisch würde damit der Strombedarf Nordhessens zu 60% gedeckt werden. Kaivers erläutert, dass bis Ende 2012 regionale Energiekonzepte für Nord- Mittel- und Südhessen fertiggestellt werden sollen, in denen das Potential für Erneuerbare Energien dargestellt wird, wobei ein Schwerpunkt für die Windenergie deutlich werde. Ausschlusskriterien für die Ausweisung von WEA-Standorten sind Abstände von unter 1000 m zu Siedlungsflächen und < 600 m zu einzelnen Wohngebäuden. Zwischen Industrie- und Gewerbegebieten und WEA sei kein Schutzabstand mehr erforderlich. Hinsichtlich Naturschutz seien regionalplanerisch folgende Ausschlusskriterien getroffen worden: generell Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. Ferner würden Flächen mit hohem Konfliktpotential für Vögel und Fledermäuse ausgespart. Entscheidend für eine entsprechende Einstufung seien hier Landesgutachten und Beurteilungen der Oberen Naturschutzbehörde (RP). So würden auch der Nationalpark Kellerwald und das Biosphärenreservat Rhön sowie die FFH- und Vogelschutz- Gebiete für Windenergieanlagen ausgeschlossen, es sei denn eine Verträglich- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Telefon: (0561) 7299-283 E-Mail: zentrale@llh.hessen.de Pressestelle, Kölnische Str. 48-50, 34117 Kassel Telefax: (0561) 7299-205 Internet: www.llh.hessen.de
keitsprüfung ermöglicht im Einzelfall die Betreibung einer WEA ohne erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines FFH- oder Vogelschutzgebiets. In Waldgebieten werden nach Kaivers die Regionen ausgeschlossen, die nach Forstgesetz besonderen Schutz genießen. Hierzu zählen Bann- und Erholungswälder, Altholzinseln, alte Laubholzbestände (> 140 Jahre), Wald mit historischen Waldnutzungsformen, Naturwaldreservate, forstliche Versuchsflächen und Friedwälder. Vorranggebiete für Windenergie würden nur dann im Wald ausgewiesen, wenn für sie ein hinreichend gut ausgebautes Wegenetz im Wald zur Verfügung stehe. Weiterhin seien Abbaugebiete oberflächennaher Lagerstätten ausgeschlossen. Ebenso Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete der Zone 1 In Zone 2 werde nach Einzelfallprüfungen entschieden. Bei Flugplätzen werde der Bauschutzbereich und die Region der Platzrunden sowie die An- und Abflugrouten ausgespart. Noch ungeklärt sei, welche weiteren Landschaften und Landschaftsteile wegen ihrer besonderen Hochwertigkeit von WEA frei gehalten werden müssen. Die Abstimmung hierzu erfolge mit der ONB, den Kommunen, Landkreisen und anderen. Durch die Übertragung der Ausschlusskriterien auf eine Karte bleibe eine Restfläche übrig, von der nur noch die Bereiche abzuziehen sind, in denen das Windenergiepotential unzureichend sei. Gemäß den Empfehlungen des Hessischen Energiegipfels würden die Regionen als potentielle Windenergiestandorte ausgewiesen, die eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,75 m/s in 140 m Höhe über Grund aufweisen. Diese Standorte würden offengelegt und zur Diskussion gestellt, wobei Jedermann die Gelegenheit gegeben werde hierzu Stellung zu nehmen und Widerspruch einzulegen. Kaivers rechnet damit, dass die Vorschläge ab kommenden Frühjahr im Internet aufgerufen werden können und im Herbst 2013 zur Verabschiedung kommen. Zur Feststellung ausreichender Windgeschwindigkeiten werden Messungen erforderlich. Lukas Pauscher vom Fraunhoferinstitut IWES erläuterte in seinem Vortrag Windkraftanlagen auf Waldkuppen sind dies besonders vielversprechende Standorte? Ergebnisse aus einem Messprojekt am Rödeser Berg bei Wolhagen im Landkreis Kas sel. Zum Einsatz kam eine Mastanlage mit 200 m Höhe an der auf unterschiedlichen Höhenniveaus mit differenzierter Technik Messungen durchgeführt werden konnten. 200 Höhenmeter werden deshalb notwendig, weil die Windkraftanlagen neuestem Datums über > 120m Rotordurchmesser und >140 m Nabenhöhe erreichen (6 MW Leistung, Jahreswindkraftertrag ~20.000 MWh) und damit diese Gesamthöhe erzielen. Das Windprofil sei abhängig von der Bodenrauhigkeit, d.h. in Bodennähe, durch Bewuchs, Bebauung und weitere Strömungshindernisse komme es zu Windscherungen und Turbolenzen, die die Effizienz der Windkraftanlage stören. Daher seien große Anlagenhöhen erforderlich auch um ausreichende Windgeschwindigkeiten zu erreichen. Über Wald seien die Windscherungen besonders ausgeprägt. Über den Baumwipfeln würde sich eine rauhe Schicht mit turbolenten Windscherungen einstellen, die etwa die Höhe der Waldbäume erreiche. Eine gute und ausgeglichene Nutzbarkeit des Windes ergebe sich erst ab der 2-fachen (besser 3-fachen)
Baumhöhe, also in der Regel ab ca. 50m Höhe. Kuppenlagen, so Pauscher, wie sie in den hessischen Mittelgebirgen häufig sind würden zu einem Speed-up Effekt führen, d.h., die Windgeschwindigkeit nimmt bei der Überstreichung von Kuppen durch einen Komprimierungseffekt zu. Da dieser Effekt in geringeren Höhen über der Kuppe auftritt, sind diese für die Nutzung der Windenergie besonders geeignet. Da die Kuppenlagen in Hessen fast immer bewaldet seien, sind bei der Beurteilung von Windbedingungen mehrere Parameter zu berücksichtigen. Hierzu zählen die vorhandene Baumart (Nadel-, Laub- oder Mischwald), die Baumdichte (Baumabstände), die Jahreszeit, die Tageszeit, die Wetterbedingungen (Sonnenschein oder Niederschlag, die Topographie sowie Windbruchflächen und Lichtungen. Nach Pauscher werden gerade durch die komplexen Verhältnisse über bewaldeten Kuppen exakte Windvorhersagen nur durch örtliche Messungen möglich. Da die Kosten mastgestützter Windmessungen sehr hoch anzusiedeln sind, wurden Geräte entwickelt, die über Lasertechnik optische Doppler-Effekte von Aerosolen feststellen und daraus Windvektoren berechnen können. Die unter dem Begriff LiDAR verfügbaren Geräte können ohne Baugenehmigung eingesetzt werden, lassen Vergleichsmessungen an mehreren Standorten innerhalb kurzer Zeit zu, haben im flachen Gelände eine hohe Genauigkeit und können bis auf 250 m Messungen durchführen. Im hügeligen und komplexen Gelände sei die Messgenauigkeit allerdings begrenzt. Nach Pauscher könne dieses Manko möglicherweise durch versetzte Anordnung und die Vernetzung von mehreren Geräten behoben werden. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Energieberater Walter Eggersglüß von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein referierte zum Thema: Windkraft ein neuer Betriebszweig in der Landwirtschaft? und beleuchtete dabei auch die ökonomischen Aspekte der Windmüllerei. Eggersglüß stützt seine Aussagen auf Erfahrungen von 3000 Anlagen in Schleswig-Holstein und macht von vornherein deutlich, dass hofbezogene Kleinwindanlagen mit Leistungen von 5 bis 100 kw oft mehr Kosten als Einsparungen bringen. Unabhängig von der beabsichtigten Größe sei bei der Planung einer Anlage als Entscheidungshilfe zuvor eine Standortprüfung auf Windangebot und Genehmigungsfähigkeit und die auf den Standort bezogene Jahresproduktion festzustellen. Ferner sei eine vom Hersteller garantierte Leistungskurve einzufordern und die Versicherbarkeit zu klären. Nachlässe für Eigenleistungen z.b. bei der Errichtung des Fundaments müssten eindeutig festgelegt werden. Wichtig seien auch die Konditionen für einen Wartungsvertrag. Häufig würden die Anbieter von WEA schlüsselfertige Komplettangebote unterbreiten, wobei relativ einfach eine Rentabilität festzustellen sei. Zusätzlich müsse man auch die vorhandenen Randbedingungen einbeziehen (Pachten, Steuern, Abgaben, etc.). Letztendlich sollten vor dem Vertragsabschluss auch Referenzen recherchiert werden und andere Anlagenbetreiber nach ihren Erfahrungen befragt werden. Selber investieren oder verpachten?
Bei der Frage, ob selber investiert oder an einen Fremdinvestor verpachtet werden soll ist folgendes zu Bedenken. Die Einnahmen ergeben sich aus den schriftlich fixierten Vereinbarungen des Nutzungsvertrags. Generell besteht ein geringes finanzielles Risiko. Unter Umständen können auch Pachtvorauszahlungen vereinbart werden. Gelegentlich werden Abstimmungen mit weiteren Landeigentümern notwendig, da bei den neuen Leistungsklassen pro Anlage rund 1 ha Fläche beeinträchtigt wird (Schattenwurf, Rotorgeräusche, etc.). Investitionen in Windenergieprojekte vor Ort wie zum Beispiel einem Bürger-Windpark sind aus Sicht des Referenten vorteilhafter, weil insgesamt eine höhere Akzeptanz bei höherer Wertschöpfung für Betreiber und die Gemeinde erzielt wird. Größere Anlagen verursachen zwar einen höheren Planungsaufwand und höhere Kosten, bieten im Vergleich zu kleineren WEA jedoch einen deutlich höheren Nutzen. Eggersglüß weist an Beispielen nach, dass beim Vergleich gleich hoher Beträge für eine Eigeninvestition mit einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsprojekt größerer Leistung erheblich bessere Renditen entstehen. Generell sei die Wirtschaftlichkeit bei der derzeitigen Vergütung auch an windgünstigen Binnenlandstandorten gegeben. Als Entscheidungsmerkmal für die künftige Wirtschaftlichkeit gäben auch die spezifischen Investitionskosten wichtige Hinweise. Würden diese in Euro/kWh und Jahr unter 0,65 liegen sei alles gut. Vorsicht sei allerdings geboten, wenn das Ergebnis 0,70 und mehr ausweise. Zum Schutz der Investition sollten bei der Auswahl von WEA nur typgeprüfte Serienanlagen in Frage kommen. Bei vorliegenden Angeboten müsse unbedingt eine detaillierte Liquiditätsanalyse erfolgen. Letztendlich sei zu beachten, dass das Windangebot einzelner Jahre über 20% vom Mittelwert abweichen könne. Aus diesem Grund sollten in windstarken Jahren ausreichen Rücklagen gebildet werden. Am Nachmittag wurde in Praktikerbeiträgen durch Lars Rotzsche von der Stadtwerke- Union Nordhessen (SUN), Friedrich-Wilhelm Brühne vom Bürger-Windpark Rotes Land GmbH & Co KG Neudorf und Heinrich Wetekam, Wetekam Energie GmbH & Co. KG Vasbeck über Erfahrungen und Entscheidungen zur Planung, Bau und Betreibung von WEA berichtet. Rotzsche unterstrich in seinem Beitrag, dass zum Gelingen und zur Akzeptanz von WEA ein detaillierter Planungsprozess initiiert werden muss, der vom Projektentwickler mit allen Beteiligten abzustimmen ist. Hierzu zählen die Grundeigentümer, die Kommune als Planungshoheitsträger, die Öffentlichkeit, die Genehmigungsund Forstbehörden, der oder die Netzbetreiber, Naturschutzverbände, Jäger etc. Dabei seien in der Reihenfolge Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan die entsprechenden Vorgaben zu berücksichtigen. Liegen keine Ausschlusskriterien für WEA vor, müsse ein Antrag nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (beinhaltet Bauantrag) gestellt werden, sofern die Anlage über 50 m hoch wird, was bei modernen und leistungsfähigen Anlagen aber generell der Fall sei. Als eine der bedeutenden Planungsgrundlagen sei der Ártenschutz zu berücksichtigen, der einen hohen Untersuchungsaufwand erfordere. Bei WEA über Wald seien weniger Konflikte mit Rast- und Zugvögeln zu erwarten, da z.b. Rotmilane nur am Waldrand horsten und außerhalb des Waldes jagen. Entscheidend sei, durch gute Planung eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern zu erreichen. Diese seien daher früh in Planungen einzubeziehen. Erst die persönliche Betroffenheit führe dazu, dass sich Bürger am Planungsprozess beteiligten. Daher müsse ein ergebnisoffenes Standortwahlkonzept gewählt werden, das alle wichtigen Kriterien berücksichtige. Nach Betrachtung der Ausschlusskriterien (Siedlungsflächen, Abstände, Naturschutz etc.) käme es zu einer Bewertung der Eignungskriterien (Windpotentiale, Netzanbindung, Erschließung etc.) und der5 Wahl des Standorts. Um die Akzeptanz für den Bau einer WEA zu
erreichen oder zu festigen sei die Aussicht auf lokale Wertschöpfung besonders wichtig. Ideal sei es, wenn regional verankerte Akteure ihre Energiewende auf diesem Weg selbst organisieren. Rotzsche untermauert dies durch ein Beispiel für Wertschöpfungseffekte des geplanten Bürgerwindparks Wolfhagen: 1. Der geplante Windpark führt ndurch das Betreibermodell (Stadtwerke und BEG Wolfhagen) zu einer gesamten regionalen Wertschöpfung von 1,7 Mio EUR pro Jahr. 2. Ein reines Investorenmodell würde lediglich zu einer regionalen Wertschöpfung von 270.000 EUR pro Jahr führen. 3. Die Wertschöpfung von 1,7 Mio EUR pro Jahr führt zu kommunalen Steuereinnahmen in Höhe von ca. 530.000 pro Jahr, wobei die Stadt über die Stadtwerke zusätzlich am Gewinn des Windparks beteiligt ist. Friedrich-Wilhelm Brühne, Lars Rotzsche und Heinrich Wetekam (v.l.n.r.) berichteten über ihre Erfahrungen bei Planung, Bau und Betreibung von Windkraftanlagen Friedrich-Wilhelm Brühne berichtet über seine Erfahrungen und die Entwicklung des Bürger-Windparks Rotes Land in Neudorf. Erste Planungen wurden bereits 1993 für den Bau von sechs 150 kw-anlagen durchgeführt, die schließlich drei Jahre später zum Bau von vier 600 kw-anlagen führten. 2002 und 2006 wurde der Windpark jeweils um zwei 2 MW-Anlagen erweitert. Derzeit werden Repowering-Planungen für den Standort Arolsen-Massenhausen und Neuplanungen für acht Anlagen in Marsberg- Herrlinghausen durchgeführt. Brühne stellt fest: Das Geld, das reinkommt, bleibt im Ort und leitet hieraus die hohe Akzeptanz des Bürger-Windparks ab. Heinrich Wetekam von der Wetekam Energie GmbH & Co. KG Vasbeck betreibt eine 500 kw Biogasanlage, die bei einem Eigenstromverbrauch von 6,29% und hochgerechneten 264.000 kwh im Jahr 2012 ca. 40.000 Stromkosten verursacht. Vor diesem Hintergrund und absehbaren Strompreissteigerungen wurde die Idee geboren, den Energieverbrauch der Biogasanlage durch Windkraft zu bedienen. Bei der Suche nach geeigneten Anlagen zeigte sich im Feld der Kleinwindkraftanlagen keine ökonomisch sinnvolle Lösung. Fündig wurde die Energie-GmbH auf dem Gebrauchtmarkt. Abge-
schriebene bzw. beim Repowering frei werdende Anlagen in der Größenklasse 400 bis 600 kw sind zu akzeptablen Bedingungen (insgesamt ~ 150.000 für 400 kw-anlage mit einer Jahresleistung von 720.000 kwh) verfügbar, dürfen allerdings keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Wetekam kalkuliert trotzdem eine Amortisation von nur 3,75 Jahren, da der Eigenverbrauch von 264.000 kwh im vollen Umfang gedeckt wird und keine Stromzukäufe notwendig werden. Verantwortlich: Dr. Ernst-August Hildebrandt, LLH Presse- und Öffentlichkeitsarbeit