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Anlage 1: Ausführliche Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen

Transkript:

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de An den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg Herrn Guido Wolf MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße 3 70173 Stuttgart Stuttgart 11. April 2014 Durchwahl 0711 279-2453 Telefax 0711 279-2940 Name Volker Traub Gebäude Thouretstr. 6 (Postquartier) Aktenzeichen 22-6500.30/436 (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich Staatsministerium Kleine Anfrage der Abg. Dr. Bernhard Lasotta, Friedlinde Gurr-Hirsch und Alexander Throm CDU - Umsetzung der Inklusion im Stadt- und Landkreis Heilbronn - Drucksache 15/4965 Ihr Schreiben vom 24.03.2014 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es im Stadt- und Landkreis Heilbronn (jeweils gegliedert nach Wohnorten, Alter und Einrichtungen)? 2. In welchen Einrichtungen, Tagesstätten und Schulen werden diese gefördert?

- 2 - Anhand der vorliegenden statistischen Erhebungen kann keine Aussage über die Gesamtzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf getroffen werden. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen wird im Zusammenhang mit Frage 5 für die Jahre 2010 bis 2013 beantwortet, wie hoch lt. Kinder- und Jugendhilfestatistik die Zahlen und Anteile der Kinder im Stadt- bzw. Landkreis Heilbronn sind, die aufgrund bestimmter Behinderungsarten Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/VIII erhalten haben und an wie vielen Einrichtungen diese Kinder betreut werden. Entsprechende Auswertungen zum Stichtag 1.3.2014 stehen voraussichtlich im Herbst 2014 zur Verfügung. Da für das Schuljahr 2013/2014 aus der amtlichen Schulstatistik noch keine Auswertungen zur Zahl der Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen nach Geburtsjahren, zur Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an den Gemeinschaftsschulen bzw. zur Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen, die im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste von der Sonderpädagogik unterstützt werden, vorliegen, werden die Zahlen des Schuljahres 2012/2013 dargestellt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler der öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadtkreis Heilbronn und im Landkreis Heilbronn im Schuljahr 2012/2013 sind in Anlage 1 nach en und Geburtsjahren dargestellt. Die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht systematisch erfasst. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen, die im Schuljahr 2012/2013 im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste von der Sonderpädagogik unterstützt wurden, ist in Anlage 2 nach unterstützendem und Schulart der allgemeinen Schule dargestellt. Die Meldung der Schülerzahlen erfolgt durch die Sonderschulen, sodass sich die regionale Zuordnung (Kreis) auf die Hauptstelle der meldenden Sonderschule bezieht. 3. Wie hoch ist der Anteil an den Kindern und Jugendlichen, die außerhalb der sonderpädagogischen Einrichtungen oder Klassen im allgemeinbildenden oder beruflichen Schulsystem gefördert und inkludiert werden können?

- 3 - Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die in allgemeinen Schulen ihren Voraussetzungen entsprechend gefördert werden können, ist nicht objektiv zu bestimmen, da diese Frage von verschiedenen Voraussetzungen abhängig ist. Zu diesen Voraussetzungen gehören u.a. die gewählten Organisationsformen, Fragen der Schulund Unterrichtsorganisation, die persönlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, aber auch die äußeren Bedingungen. Nicht zuletzt ist dies aber auch eine Frage, welche Entscheidung die Eltern für sich getroffen haben (elterlicher Erziehungsplan). Im Rahmen des Schulversuchs "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen" in den Schulamtsbereichen Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz und Biberach haben in den vergangenen Jahren im Durchschnitt ca. 24 bis 27 % der Eltern von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Nach der Schulgesetzänderung wird von einer wachsenden Nachfrage nach inklusiven Beschulungsangeboten ausgegangen. 4. Welche Schulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn sind auf eine Aufnahme zu inkludierender Schüler vorbereitet und welche Vorbereitungen müssen noch getroffen werden? Nach Auskunft des Regierungspräsidiums gibt es im Staatlichen Schulamt keine Übersicht darüber, an welchen Schulen vollumfänglich die Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gegeben sind. Diese Frage kann jeweils nur vor dem Hintergrund der persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers entschieden werden. Es ist dem Staatlichen Schulamt Heilbronn aber bisher gelungen, inklusive Bildungsangebote an Schulen im Stadtund Landkreis Heilbronn einzurichten, an denen die Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gegeben waren bzw. hergestellt werden konnten. Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Heilbronn (Stadt- und Landkreis Heilbronn) sind alle Schulen über die Aufgaben, die im Rahmen der VN- Behindertenrechtskonvention entstehen, informiert. Die im Staatlichen Schulamt für diese Aufgabe verantwortlichen Personen informieren regelmäßig sämtliche Schulräte über aktuelle Fragestellungen zum gemeinsamen Unterricht. Diese Informationen werden in Sprengelsitzungen an die Schulleitungen weitergegeben. Auf diesem Weg

- 4 - werden auch die Gymnasien und beruflichen Schulen erreicht. Das Staatliche Schulamt (keine Modellregion) hat zusammen mit den Schulen eine große Zahl an gruppenbezogenen inklusiven Bildungsangeboten der Schule für Körperbehinderte, der Schule für Sprachbehinderte, der Schule für Erziehungshilfe, der Schule für Sehbehinderte und der Förderschule auf den Weg gebracht. Diese sind bereits über mehrere Jahre erprobt, teilweise schulamts- und kreisübergreifend angelegt, werden begleitet und ggf. modifiziert. 5. Wie hoch ist der Inklusionsanteil in den Kindertageseinrichtungen im Stadt- und Landkreis Heilbronn seit 2010 (aufgegliedert nach Standort, Zahl der inkludierten Kinder, Art der Inklusion)? Die Bundesstatistik der Kinder- und Jugendhilfe erfasst nicht die gesamte Zahl der Kinder mit Behinderungen, die in Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Sie erhebt allein, wie viele Kinder aufgrund bestimmter Behinderungsarten Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/VIII erhalten. Demnach bilden die Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistik nur einen Teil der Inklusion an Kindertageseinrichtungen ab. Inklusionsarten werden statistisch nicht erfasst. Vergleiche der Jahre 2010 und 2011 mit den Folgejahren sind aufgrund einer Umstellung der Erhebungsmerkmale im Jahr 2012 nicht möglich. Anstelle der beiden Merkmale "Eingliederungshilfe wegen körperlicher/geistiger Behinderung" bzw. " Eingliederungshilfe wegen seelischer Behinderung" wurden ab 2012 die erweiterten Merkmale "Kind erhält in der Einrichtung Eingliederungshilfe nach SGB VIII/SGB XII wegen körperlicher Behinderung bzw. geistiger Behinderung" bzw. "drohender oder seelischer Behinderung" erhoben. Durch die zusätzliche Berücksichtigung von Kindern mit Eingliederungshilfe aufgrund drohender Behinderung im Rahmen der seelischen Behinderung wurden mehr Kinder und Einrichtungen erfasst als in den Vorjahren. Auch bei den Tageseinrichtungen wurde die Statistik ab 2012 geändert und die Einrichtungen typisiert nach solchen, die integrativ betreuen, d. h. mindestens 1 Kind erhält in der Einrichtung Eingliederungshilfe wegen Behinderung bzw. nach Einrichtungen für behinderte Kinder, d. h. solchen, an denen mindestens 90 % der Kinder Eingliederungshilfe aufgrund einer Behinderung erhalten. Zuvor wurden pauschal Einrichtungen mit integrativer Betreuung erhoben bzw. Einrichtungen, die aus-

- 5 - schließlich behinderte Kinder betreuen. In Folge der Umstellungen musste im Jahr 2012 von möglichen Übererfassungen ausgegangen werden und zwar sowohl bei den Kindern, die Eingliederungshilfe erhalten haben als auch bei den Einrichtungen, die integrativ betreut haben. Insofern ist auch ein Vergleich der Jahre 2012 und 2013 nur eingeschränkt möglich. Unter Berücksichtigung der genannten Prämissen ergeben sich lt. Kinder- und Jugendhilfestatistik (Stichtag jeweils 1. März des Jahres) für die öffentlichen und privaten Kindertageseinrichtungen zusammen folgende Zahlen. Stadtkreis Heilbronn Jahr Kinder an öffentlichen und privaten Kindertageseinrichtungen des Kreises Insgesamt Darunter Kinder, die in den Einrichtungen Eingliederungshilfe nach SGB VIII/XII erhalten haben Ihr Anteil an allen Kindern der Einrichtungen in % 2010 4639 65 1,4 2011 4663 61 1,3 2012 4642 108 2,3 2013 4707 76 1,6 Landkreis Heilbronn Jahr Kinder an öffentlichen und privaten Kindertageseinrichtungen des Kreises Insgesamt Darunter Kinder, die in den Einrichtungen Eingliederungshilfe nach SGB VIII/XII erhalten haben Ihr Anteil an allen Kindern der Einrichtungen in % 2010 11950 79 0,7 2011 12093 96 0,8 2012 12086 150 1,2 2013 12223 162 1,3 Von den Kindern, die im Jahr 2013 an Kindertageseinrichtungen Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII/XII erhalten haben, waren im Stadtkreis Heilbronn 55 Kinder der Altersgruppe der 3 bis unter 6-Jährigen zuzurechnen und 21 Kinder der Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen. Im Landkreis Heilbronn waren es 4 Kinder in der Alters-

- 6 - gruppe der 0 bis unter 3-Jährigen, 111 in der Gruppe der 3 bis unter 6-Jährigen und 47 in der Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen. Die Betreuung von Kindern mit Eingliederungshilfe fand im Stadtkreis Heilbronn im Jahr 2010 an 36 Einrichtungen statt, 2011 an 47, 2012 an 44 und 2013 an 49. Im Landkreis Heilbronn im Jahr 2010 an 59 Einrichtungen, 2011 an 86, 2012 an 100 und 2013 an insgesamt 106 Einrichtungen. Es handelte sich dabei jeweils um integrative Einrichtungen. Einrichtungen, an denen ausschließlich oder zu mindestens 90 Prozent Kinder mit Eingliederungshilfe gefördert wurden, waren nicht vertreten. 6. Welche Schulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn setzen seit 2010 die Inklusion bereits um (aufgegliedert nach Standort, Schulart, Zahl der inkludierten Schüler und Art der Inklusion: Einzelinklusion und Außenklassen)? Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler in Außenklassen der öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn sind in Anlage 3 für die Schuljahre 2010/2011 bis 2012/2013 nach und Schulart der Partnerschule dargestellt. Die Meldung der Schülerzahlen in Außenklassen erfolgt durch die Sonderschulen. An welchen konkreten allgemeinen Schulstandorten die betreffenden Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, ist nicht systematisch erfasst. Die regionale Zuordnung (Kreis) bezieht sich auf die Hauptstelle der meldenden Sonderschule. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen, die in den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste von der Sonderpädagogik unterstützt wurden, ist in Anlage 2 nach unterstützendem und Schulart der allgemeinen Schule dargestellt. Auch hier erfolgt die Meldung der Schülerzahlen durch die Sonderschulen, sodass sich die regionale Zuordnung (Kreis) auf die Hauptstelle der meldenden Sonderschule bezieht. Zum Schuljahr 2013/2014 liegen noch keine entsprechenden Auswertungen aus der amtlichen Schulstatistik vor. Auch liegen zum Schuljahr 2013/2014 noch keine Auswertungen aus der amtlichen Schulstatistik zur Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an den Gemeinschaftsschulen vor.

- 7-7. Wie viele Schüler der Primär- und Sekundarstufe im Stadt- und Landkreis Heilbronn hatten seit dem Schuljahr 2010/2011 einen diagnostiziert sonderpädagogischen Förderbedarf und blieben ohne Schulabschluss (mit Angabe der Art des Förderbedarfs)? Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die 2011 und 2012 die öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadtkreis Heilbronn und im Landkreis Heilbronn ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, sind in Anlage 4 dargestellt. Für das Abgangsjahr 2013 liegen noch keine entsprechenden Auswertungen aus der amtlichen Schulstatistik vor. 8. Welche Leistungen der Schulen und aus der Eingliederungshilfe werden für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen aufgebracht (gegliedert nach Art, Personen, Sachmitteln)? Auch die Staatlichen Schulämter außerhalb der unter Ziff. 3 genannten Schwerpunktregionen, wie das Staatliche Schulamt Heilbronn, bauen die bereits heute bestehenden Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts aus. Sie realisieren im bestehenden Rechtsrahmen bedarfsbezogen inklusive Bildungsangebote, auf die sich die jeweils Beteiligten verständigen. Die so gefundenen Bildungsangebote werden im Wege kooperativer Lösungen umgesetzt. Besuchen Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eine Gemeinschaftsschule, kommen bis zu einer umfassenden gesetzlichen Regelung der inklusiven Bildung die für den unter Ziff. 3 genannten Schulversuch geltenden Regelungen zur Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Gemeinschaftsschulen außerhalb der Schwerpunktregionen liegen. In allen Fällen wird zu Grunde gelegt, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Sonderpädagogik (insbesondere Sonderschullehrerstunden, sächliche Schulkosten) für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich der Sonderschulen verankert sind, um sie von dort aus passgenau, auch an der besuchten allgemeinen Schule, zum Einsatz zu bringen. Im Bereich der Sonderschulen gehören zu den im Dienst des Landes stehenden Lehrkräften, neben Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern, auch Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Schulen für Körperbehinderte oder Geistigbehinderte sowie Technische Lehrerinnen und Lehrer an Schulen für Geistigbehinderte. Von

- 8 - den Schulträgern der Sonderschulen werden daneben Pflege- und Betreuungskräfte angestellt. Die individuelle Betreuung oder Begleitung einer Schülerin oder eines Schülers, durch die der Zugang zu schulischer Bildung und die Teilnahme am Unterricht in der allgemeinen Schule oder der Sonderschule erst ermöglicht wird, stellt hingegen eine Leistung der sozial- bzw. jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe dar. Art und Umfang der benötigten Unterstützung zur Teilhabe an Bildungsprozessen, zum Beispiel in Form einer Schulbegleitung, werden im Rahmen der Hilfeplanung individuell festgestellt. gez. Andreas Stoch MdL Minister

Anlage 1 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadtkreis Heilbronn im Schuljahr 2012/2013 nach und Geburtsjahr (Dienststellenzählung - Außenstellen wurden der jeweiligen Stammschule zugerechnet) Schüler insgesamt davon mit Geburtsjahr 2006 und später 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 und früher Förderschule 232 6 12 19 17 37 31 28 32 28 17 4 1 0 Schule für Geistigbehinderte 75 3 6 6 4 9 5 5 4 10 6 4 10 3 Schule für Sehbehinderte 92 3 9 6 10 13 9 10 10 8 10 4 0 0 Schule für Hörgeschädigte 174 0 7 11 18 13 23 19 26 18 16 13 7 3 Schule für Sprachbehinderte 390 46 65 49 34 34 21 30 30 29 26 21 5 0 Schule für Körperbehinderte 27 0 4 2 1 1 2 4 7 1 2 1 1 1 Schule für Erziehungshilfe 41 0 1 8 3 5 8 3 5 2 3 3 0 0 Insgesamt 1.031 58 104 101 87 112 99 99 114 96 80 50 24 7 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Sonderschulen im Landkreis Heilbronn im Schuljahr 2012/2013 nach und Geburtsjahr (Dienststellenzählung - Außenstellen wurden der jeweiligen Stammschule zugerechnet) Schüler darunter mit Geburtsjahr insgesamt 2006 und später 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 und früher Förderschule 632 41 35 44 51 74 70 82 70 76 72 16 1 0 Schule für Geistigbehinderte 292 8 14 18 27 16 26 20 31 27 27 21 24 33 Schule für Körperbehinderte 67 2 6 4 9 4 5 3 5 4 1 4 5 15 Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung 95 1 7 5 10 3 7 11 14 11 12 10 3 1 Schule für Erziehungshilfe 156 2 9 8 13 26 17 15 22 16 16 7 5 0 Insgesamt 1.242 54 71 79 110 123 125 131 142 134 128 58 38 49

Anlage 2 Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen (ohne berufliche Schulen), die Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste erhalten (einschließlich ambulanter Sprachheilkurse) in den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 - öffentliche und private Sonderschulen im Stadtkreis Heilbronn - Schuljahr Unterstützender Grundschule (ohne Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule) Werkreal-/ Hauptschule Realschule allg.bild. Gymnasium Gemeinschaftsschule (Kl.st. 1 bis 5) zusammen 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Förderschule 585 106 0 0 0 691 Schule für Sehbehinderte 39 11 4 4 0 58 Schule für Hörgeschädigte 43 21 19 15 0 98 Schule für Sprachbehinderte 34 17 1 1 0 53 Schule für Erziehungshilfe 42 162 0 0 0 204 Summe 743 317 24 20 0 1104 Förderschule 560 117 0 0 0 677 Schule für Sehbehinderte 41 8 6 4 0 59 Schule für Hörgeschädigte 34 11 19 18 0 82 Schule für Sprachbehinderte 48 18 12 2 0 80 Schule für Erziehungshilfe 64 169 0 0 0 233 Summe 747 323 37 24 0 1131 Förderschule 567 100 0 0 0 667 Schule für Sehbehinderte 35 2 7 6 0 50 Schule für Hörgeschädigte 42 13 17 20 0 92 Schule für Sprachbehinderte 35 10 15 3 0 63 Schule für Erziehungshilfe 83 145 0 0 0 228 Summe 762 270 39 29 0 1100

- 2 - Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen (ohne berufliche Schulen), die Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste erhalten (einschließlich ambulanter Sprachheilkurse) in den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 - öffentliche und private Sonderschulen im Landkreis Heilbronn - Schuljahr Unterstützender Grundschule (ohne Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule) Werkreal-/ Hauptschule Realschule allg.bild. Gymnasium Gemeinschaftsschule (Kl.st. 1 bis 5) zusammen 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Förderschule 220 45 0 0 0 265 Schule für Erziehungshilfe 93 110 18 0 0 221 Summe 313 155 18 0 0 486 Förderschule 197 44 0 0 0 241 Schule für Erziehungshilfe 61 77 8 0 0 146 Summe 258 121 8 0 0 387 Förderschule 215 39 0 0 0 254 Schule für Erziehungshilfe 84 99 12 1 0 196 Summe 299 138 12 1 0 450

Anlage 3 Schülerzahlen in Außenklassen der öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn im Schuljahr 2010/2011 Schulart der Partnerklasse Werkreal- Grundschule Zusammen /Hauptschule Schule für Geistigbehinderte 25 13 38 Schule für Erziehungshilfe 17 8 25 Insgesamt 42 21 63 Schülerzahlen in Außenklassen der öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn im Schuljahr 2011/2012 Grundschule Schulart der Partnerklasse Werkreal- /Hauptschule berufliche Schule Zusammen Förderschule 1 13 14 Schule für Geistigbehinderte 24 24 48 Schule für Erziehungshilfe 15 7 22 Insgesamt 40 31 13 84 Schülerzahlen in Außenklassen der öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn im Schuljahr 2012/2013 Grundschule Schulart der Partnerklasse Werkreal- /Hauptschule Realschule berufliche Schule Zusammen Schule für Geistigbehinderte 26 11 6 1 44 Schule für Erziehungshilfe 15 5 20 Insgesamt 41 16 6 1 64

Anlage 4 Abgänger ohne Hauptschulabschluss aus öffentlichen und privaten Sonderschulen im Stadtkreis Heilbronn Abgänger 2011 Abgänger 2012 darunter darunter Ohne Hauptschulabschluss mit Abschlusszeugnis der Förderschule mit Abschluss der Schule für Geistigehinderte Ohne Hauptschulabschluss mit Abschlusszeugnis der Förderschule mit Abschluss der Schule für Geistigehinderte Alle en zusammen 1) 41 27 14 32 19 11 1) Einzelne en sind hier aus Datenschutzgründen nicht darstellbar. Abgänger ohne Hauptschulabschluss aus öffentlichen und privaten Sonderschulen im Landkreis Heilbronn Ohne Hauptschulabschluss Abgänger 2011 Abgänger 2012 darunter darunter mit Abschlusszeugnis der Förderschule mit Abschluss der Schule für Geistigehinderte Ohne Hauptschulabschluss mit Abschlusszeugnis der Förderschule mit Abschluss der Schule für Geistigehinderte Alle en zusammen 104 68 30 96 62 30 darunter 1) Förderschule 71 68 0 65 62 0 Schule für Geistigbehinderte 24 0 24 20 0 20 1) Weitere en sind hier aus Datenschutzgründen nicht darstellbar.