Abacus Business Solutions GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für SaaS Leistungen



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Transkript:

Abacus Business Solutions GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für SaaS Leistungen der Abacus Business Solutions GmbH ( nachfolgend Abacus ) Bavariaring 44, 80336 München 1. Geltung, Bestellungen 1.1 Abacus bietet die Nutzung der Abacus Softwarelösungen durch Zurverfügungstellung einer Webapplikaktion ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SaaS-Leistungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstige Verträge des Kunden mit Abacus finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist. Die von Abacus angebotenen SaaS-Produkte richten sich an Unternehmer, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in den nachfolgenden Ländern haben ( Vertragsgebiet ): Bundesrepublik Deutschland Abacus übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für eine Nutzung der SaaS-Services außerhalb des Vertragsgebietes. 1.2 Voraussetzung der Nutzung der Abacus Software als SaaS Lösung ist eine Bestellung und Anmeldung bei http://portal.allabacus.de als Kunde. Wenn die Anmeldung abgeschlossen ist, versendet Abacus eine Auftragsbestätigung per email an den Kunden. Mit der Auftragsbestätigung kommt zwischen Abacus und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung der Abacus Software als SaaS Lösung zustande. 1.3 Im Internet auf Abacus Webseiten abgebildete Produkte (nachfolgend Abacus Produkte ) stellen keine Angebote dar. 2. Vertragsgegenstand 2.1 Abacus bietet dem Kunden die Nutzung einer oder mehrerer Abacus Softwarelösungen (im Folgenden die Software ) über das Internet an und stellt die Software als Webapplikation bereit. Gegenstand der SaaS-Dienste und Services sind ausschließlich die in der jeweils aktuellsten Produktbeschreibung spezifizierten Leistungen in Bezug auf das vom Kunden bestellte Produkt. 2.2 Abacus stellt dem Kunden die auf der Webseite www.allprojectscloud.de beschriebene Software zur Unterstützung von Geschäftsprozessen in dem dort beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software wird nicht auf Datenträger oder online zur lokalen Installation überlassen. Die Software wird von Abacus an dem vereinbarten Übergabepunkt (Routerausgang des von Abacus genutzten Rechenzentrums zum Internet) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf dem Server von Abacus bzw. des von Abacus beauftragten Rechenzentrums. Die Aufrechterhaltung der Datenfernverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt ist nicht geschuldet. 2.3 Abacus stellt dem Kunden Speicherplatz auf dem von Abacus genutzten Rechenzentrum zur Verfügung auf dem der Kunde seine Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses speichern kann. Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist in der Leistungsbeschreibung definiert, welche auf www.allprojectscloud.de hinterlegt ist. Der Kunde kann auf dem für ihn von Abacus eingerichteten virtuellen Server Daten ablegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Abacus schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Abacus treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Archivierung der Daten und die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich. Version 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABACUS Business Solutions GmbH Seite 1 von 7

2.4. Abacus wird die Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuell angebotenen Version einsetzen. Abacus wird den Kunden auf eine neue Version der eingesetzten Software hinweisen. Ein Versionsupgrade wird 10 Tage vor der Implementierung angekündigt. 2.5. Inhalt und Umfang der von Abacus geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Abacus, falls nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. 2.6 Von Abacus herausgegebene technische Daten, Spezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen sind freibleibend und stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von Abacus schriftlich bestätigt worden. 2.7 Abacus stellt dem Auftraggeber die Nutzung der Software täglich für 18 Stunden im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 24 hr ur Verfügung. In dieser Zeit steht die Software mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % p.a. bereit. Die Software steht dem Auftraggeber jedoch auch darüber hinaus ur Verfügung. Angestrebt ist eine regelmäßige Verfügbarkeit von 24 Stunden /Tag - mit Ausnahme einer wöchentlichen Wartung von ca. 2 Stunden, die bei Bedarf nachts (zwischen 01.00-03.00 Uhr) erfolgt. Während dieses Wartungsfensters kann Abacus ohne Vorankündigung Wartungsarbeiten und Updates vornehmen. Außerhalb des Wartungsfensters kann Abacus in dringenden Fällen kurzfristig nach vorheriger Ankündigung Wartungsarbeiten vornehmen. 2.8 Soweit nicht ausdrücklich erwähnt, schuldet Abacus keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist Abacus nicht zur Erbringung von Installations-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualfunktionen bzw. Zusatzprogrammen verpflichtet. 2.9 Der Kunde darf mit der in der Auftragsbestätigung genannten Anzahl von Benutzern gleichzeitig auf die Software zugreifen und diese nutzen. Die Arbeitsplätze der Benutzer sowie die Anbindung an das Internet müssen die in den ABACUS Webseiten aufgeführten technischen Systemvoraussetzungen erfüllen. 3. Datensicherung und Datenherausgabe 3.1 Abacus wird einmal täglich eine Sicherung der Daten des Kunden auf dem Server durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten nach Ablauf von 2 Wochen überschrieben werden. Die Vorhaltezeit der gesicherten Daten beträgt 2 Wochen. Eine Wiederherstellung der Daten kann am nächsten Arbeitstag erfolgen. 3.2 Abacus wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in einem von Abacus gewählten Format. Dabei werden sämtliche Stamm- und Bewegungsdaten übergeben. 3.3. Abacus wird die bei ihr vorhandenen Kunden-Daten 14 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Abacus wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen 4 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten 4.1 Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Abacus wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern Abacus der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird Abacus den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Abacus bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an. Version 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABACUS Business Solutions GmbH Seite 2 von 7

4.2. Bei der Erbringung der SaaS Leistung kann Abacus Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden und von Dritten erhalten. Abacus wird diese Daten ausschließlich nach den Weisungen des Kunden nutzen und verarbeiten. Die Weisung des Kunden muss schriftlich erfolgen ( 11 BDSG). Der Kunde erklärt zudem sein Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Abwicklung dieses Vertrages durch Abacus. 4.3 Abacus verpflichtet sich, die Daten des Kunden soweit technisch und wirtschaftlich möglich gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Nutzung oder Zerstörung zu schützen. 4.4. Abacus kann bei der Erbringung seiner Leistungen auch Dritte als Subunternehmer beauftragen. Abacus setzt nur Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. 5. Nutzungsrechte 5.1 Abacus räumt dem Kunden für die von ihm registrierten Benutzer an der von ihm bestellten Softwarelösung in dem bestellten Umfang ein nicht ausschließliches, zeitlich beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für den internen Gebrauch ein. Die Lizenzierung beschränkt sich auf die Nutzung als SAAS-Lösung und umfaßt keine Lizenzierung für die Speicherung der Software auf einem System des Kunden. 5.2. Der Kunde räumt Abacus das Recht ein, die von Abacus für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Abacus ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Abacus oder ein von Abacus beauftragter Provider auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten, die nicht von ihm als Benutzer registriert sind, die Inanspruchnahme der Leistungen von Abacus zu gestatten. 6. Zugriffsberechtigungen Der Kunde erhält für jeden der von ihm registrierten Benutzer eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten. 7. Mitwirkungsleistungen des Kunden 7.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von Abacus definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Abacus ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen. 7.2 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von Abacus ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen von Abacus nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der ABACUS Webseite genannten Mindest- Anforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. 7.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Software alle anwendbaren Gesetze und Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Er wird keine Daten und Inhalte auf Server von Abacus übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist daher für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte alleine verantwortlich. 7.4 Der Kunde ist verpflichtet, Abacus bei einer Fehlermeldung unverzüglich alle Produktdokumentationen, Protokolle, Beispielsausgaben und andere für die Fehlerbehebung relevante Informationen zur Verfü- Version 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABACUS Business Solutions GmbH Seite 3 von 7

gung zu stellen. Eventuelle Störungen wird der Kunde unverzüglich per Email an support@allabacus.de melden. 7.5 Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Daten zu übermitteln, die frei sind von Computerviren oder anderen Schäden. 7.6 Der Kunde darf weder Software noch Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Software verwenden, die geeignet sind, dem Betrieb die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere auch für die mißbräuchliche Nutzung zur Versendung von Spam-Emails an Kunden. 8. Verletzung von Schutzrechten Dritter 8.1 Abacus wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Produkte oder Dokumentationen gegen den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde Abacus unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, Abacus alle notwendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt und Abacus die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird. 8.2 Im Falle der Verletzung eines Schutzrechtes wird Abacus unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das betreffende Produkt oder die Dokumentation derart abändern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Spezifikationen weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen, oder das Produkt oder die Dokumentation unter Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr abzüglich einer angemessenen Benutzungsgebühr für die Zeit, in der sich das betreffende Produkt beim Kunden befand, zurücknehmen. 8.3 Abacus haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, wenn diese auf der Verwendung eines Abacus Produkts in Verbindung mit nicht von Abacus gelieferten Produkten oder auf einer Änderung eines Abacus Produkts beruht, die nicht von Abacus autorisiert war. Abacus haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für das betreffende Abacus Produkt nicht vorgesehenen Verwendung resultieren. 8.4 Über die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden im Falle der Geltendmachung von Verletzungen von Schutzrechten durch Dritte - vorbehaltlich etwaiger Ansprüche gemäß Ziffer 13 - keine weiteren Ansprüche zu. 9. Vergütung und Zahlungsbedingungen 9.1 Der Kunde hat für die von ihm gewählten Softwarelösungen / Abonnements die sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von Abacus ergebenden Entgelte zu zahlen. 9.2. Abacus ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste nach billigem Ermessen ( 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. Abacus wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform insbesondere per Email informieren. 9.3. Die laufenden Entgelte werden monatlich im Voraus jeweils zum ersten eines Monats fällig. Andere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und werden mit Zugang der elektronischen Rechnung fällig. 9.4 Der Kunde kann durch Kreditkarte oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren bezahlen. Bei Nichtausführung der Lastschrift oder nicht gedeckter Kreditkarte bezahlt der Kunde an Abacus eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 und trägt sämtliche Kosten die durch die Nichtausführung entstehen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Version 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABACUS Business Solutions GmbH Seite 4 von 7

9.5 Eventuelle Gutschriften oder Rückerstattungsbeträge wegen zu viel gezahlter Vergütung, Doppelzahlungen usw. werden gutgeschrieben. 9.6 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch und wird elektronisch übersandt. Sollten Sie eine Papierrechnung auf dem Postwege verlangen oder dies erforderlich sein, so wird usät lich ein Entgelt von 2,50 je Rechnung abgerechnet. 9.7 Soweit nicht explizit anders angegeben, handelt es sich bei allen genannten Vergütungen und Preisen um Nettopreise, welche zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet werden. Die Umsatzsteuer wird gesondert in der Rechnung aufgeführt. 9.8 Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber Abacus anzuzeigen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Abacus wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt. 10. Verzug 10.1. Der Kunde kommt in Verzug, wenn die Zahlung nicht 14 Tage nach der Leistungszeit gemäß 10.3 bei Abacus eingegangen ist. Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, kann Abacus die Leistung aussetzen und den Zugang des Kunden sperren. Der Anspruch auf Vergütung bleibt hierdurch unberührt. 10.2. Die Geltendmachung von weiteren Schäden, insbesondere von Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz bleibt vorbehalten. 10.3 Wenn der Kunden an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Zahlung in Verzug ist oder insgesamt mit einem Betrag von mehr als 2 Monatsgebühren in Verzug ist, kann Abacus das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 11. Vertragslaufzeit 11.1 Der Vertrag läuft für einen unbefristeten Zeitraum. Er kann jederzeit von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Abacus kann insbesondere fristlos kündigen, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, oder eine Änderung in den Gesellschafts- oder Beteiligungsverhältnissen des Kunden eintritt. 11.3 Jede Kündigung bedarf der Textform und kann an die in der Anmeldung, bzw. Auftragsbestätigung angegebene Email-Adresse des anderen Vertragspartners gesandt werden. 12. Rechte bei Mängeln 12.1. Sind die von Abacus erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, ist Abacus zunächst zur Nacherfüllung bzw. Nachbesserung berechtigt. Falls die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, kann der Kunde eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, mit der Maßgabe, dass Rücktritt oder Schadenersatz statt der Leistung nur bei wesentlichen Mängeln eröffnet ist. 12.2. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet Abacus nur, wenn Abacus diese Mängel zu vertreten hat. Abacus ist zunächst zur Nacherfüllung bzw. Nachbesserung berechtigt. Version 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABACUS Business Solutions GmbH Seite 5 von 7

12.3 Bei Nichterreichen der Verfügbarkeit steht dem Kunden ausschließlich ein Minderungsrecht zu. Im Falle des Abweichens um 10 % kann der Kunde für die Tage der verringerten Verfügbarkeit die Vergütung um 10 % mindern. Bei einer höheren Abweichung erfolgt die Minderung ebenso prozentual gerechnet auf die Anzahl der Tage der verringerten Leistung. 12.4 Der Kunde hat Abacus Mängel unverzüglich per email anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 13. Haftungsmaßstab und begrenzung 13.1. Abacus leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.b. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: 13.1.1. Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt. 13.1.2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Abacus in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. 13.1.3. Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haftet Abacus in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. 13.2. Abacus bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. 13.3. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten nur die gesetzlichen Regelungen. 13.4 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Gebühr für 6 Monate, bei geringerer Vertragslaufzeit auf die Vertragsgebühr. 14. Änderung der Vertragsbedingungen Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Abacus berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Abacus wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Abacus wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. 15.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 15.3 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Version 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABACUS Business Solutions GmbH Seite 6 von 7

15.4 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht. 15.5 Abacus behält sich vor, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes verbundenes Unternehmen (i.s. des 15 AktG) zu übertragen. Der Kunde erklärt seine Zustimmung zu dieser Übertragung. Nach erfolgter Übertragung wird der Kunde von einem der beteiligten Unternehmen benachrichtigt. 15.6. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 15.7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Version 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABACUS Business Solutions GmbH Seite 7 von 7