Exportkontrolle mit S-CHECK

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Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer

Transkript:

Exportkontrolle mit S-CHECK 2011 TIA innovations GmbH 11.02.2011

Bedeutung der Exportkontrolle Der Grundsatz unseres Außenwirtschaftsgesetzes besagt, dass der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen (Außenwirtschaftsverkehr) grundsätzlich frei sind. Es gibt jedoch andere Gesetze und Rechtsverordnungen, die die Freiheit des Außenhandels einschränken. So sind in allen Unternehmen Genehmigungspflichten, Verbote und Beschränkungen zwingend zu beachten. Man spricht hierbei von den Vorschriften der Exportkontrolle. Die Exportkontrolle hilft der Bundesrepublik Deutschland internationale Verpflichtungen zu erfüllen und eigene Sicherheitsinteressen zu wahren. Beispielsweise können Lieferungen gelisteter Waren nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindert werden. Die gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle Die nationalen und europäischen Vorschriften und Regelungen der Exportkontrolle sind für alle Unternehmen verbindlich. - Außenwirtschaftsgesetz (AWG) - Außenwirtschaftsverordnung (AWV) - Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) - EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) Internationale Vorschriften müssen zunächst in nationales bzw. EU-Recht umgesetzt werden, damit diese verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gelten. - z.b. Embargos der vereinten Nationen Eine einheitliche und übergreifende Vorschrift für die Exportkontrolle gibt es leider nicht. Die Bedeutung der Exportkontrolle im Unternehmen Aus den gesetzlichen Grundlagen ergeben sich zahlreiche Problemstellungen für die am Außenhandel beteiligten Unternehmen, die es anhand umfassender Prüfungen und Nachweisverfahren zu lösen gilt. Exportkontrolle beginnt bereits bei der Beschaffung, im Einkauf! Seite 1

Bereits an dieser Stelle muss berücksichtigt werden, ob beispielsweise Handelswaren in bestimmte Länder geliefert werden dürfen. Die Exportkontrolle kann deshalb auch schon für die Erschließung bzw. Erforschung neuer Verkaufsmärkte eine entscheidende Rolle spielen. Im weiteren Verlauf kann es in der Produktion auch vorkommen, dass in eigengefertigten Produkten Zukaufteile verbaut wurden, für die eine Ausfuhrgenehmigung für den Verkauf in bestimmte Länder benötigt wird. Neben einer Prüfung bei der Ausfuhr muss auch das Verbringen von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen gemäß der Vorschriften der Exportkontrolle erfolgen. Eine Ausfuhr wird zwar als sensibler eingestuft als eine Verbringung oder Durchfuhr, jedoch werden dadurch die Unternehmen von ihren Kontrollpflichten nicht entbunden. Zusätzlich muss jede Bereitstellung einer wirtschaftlichen Ressource, wie z.b. Waren, Dienstleistungen, Zahlungen, gemäß der EU Anti-Terror Verordnungen auf Embargos gegen Personen- und Organisationen geprüft werden. Die Ergebnisse der Exportkontrollen im Unternehmen können dazu führen, dass Sie gegenüber dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mitteilungspflichtig werden, oder, dass Sie von dort eine entsprechende Genehmigung einholen müssen. An der oben beschriebenen Kurzdarstellung mit Beispielen zu den Kontrollpflichten eines Unternehmens lässt sich sehr gut erkennen, dass die Exportkontrolle ein überaus komplexes Thema sein kann. Exportkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements Diese Prüfungs- und Nachweispflichten bedeuten für die Unternehmen und deren verantwortliche Mitarbeiter allerhöchste Sorgfaltspflicht und sind größtenteils mit erheblichem Arbeitsaufwand für das Fachpersonal verbunden. Bei exportkontrollrechtlichen Verstößen drohen zudem gemäß AWG und AWV und gemäß OWiG (Ordnungswidrigkeiten-Gesetz) empfindliche Strafen. Ein Unternehmen muss die Antworten auf folgende Fragen gemäß den Vorschriften der Exportkontrolle prüfen: - Was soll verbracht oder exportiert werden? - Welchen Verwendungszweck haben die verbrachten bzw. exportierten Güter? - Wer wird beliefert? - Welches Land wird beliefert? Bei dieser Arbeit in dieser Verantwortung und damit in der Einhaltung der Exportkontrollvorschriften unterstützen wir Sie: Dafür haben wir für Sie die Software S-CHECK Exportkontrolle entwickelt. Seite 2

Was soll exportiert oder verbracht werden? Waren, Dienstleistungen sowie DV-Programme und Technologie im Sinne der Ausfuhrliste Welchen Verwendungszweck haben die verbrachten bzw. exportierten Güter? Datenquellen Verwendungszweck von Waren oder der Dienstleistungen Wer wird beliefert? Namen und Adressen von Personen und Organisationen Welches Land wird beliefert? Total-, Teil-, Handels-, Embargos ggfs. mit Ausnahmen, z.b. humanitäre Mittel Stamm- und Bewegungsdaten EZT - Elektronischer Zolltarif Export Adresslisten EU, BoE, US noch offen S-CHECK Exportkontrolle Außenwirtschaftsgesetz AWG - Ausfuhrliste EG Dual-Use VO und EG Dual-Use VO, Art. 4 in Zusammenhang mit ABC- Waffen und Flugkörpern für derartige Waffen S-CHECK Adressprüfung EU Anti-Terror Verordnungen Embargos EU / DE Tagespresse Z3 - FTS ( catch-all-clauses ) PROFILING Warenprofil generieren und pflegen Tarifierung, Codierung, Unterlagen, White- und Blacklist-Einträge, etc. Datenexport Weitere Verarbeitung in Z-ATLAS Ausfuhr Weitere Verarbeitung in kundeneigenen Systemen Seite 3

Die Softwarelösung Elektronischer Zolltarif mit Datenservice automatisierte Prüfung von Adressdaten Vollintegrierter elektronische Zolltarif Ausfuhr mit tagesaktuellen Aktualisierungen Recherchemöglichkeiten im elektronischen Zolltarif Recherchemöglichkeiten in der Ausfuhrliste Grafische Bewertung der Ausfuhrempfindlichkeit einer Warennummer Alle Informationen, wie z. B. Maßnahmen, Hinweise, Fußnoten, Codierungen, Ausfuhrliste auf einen Blick Druckmöglichkeit für die eigenen Unterlagen Vorschlagssystem im Rahmen der Ausfuhranmeldung mit Z-ATLAS Profiling Unterlagenverwaltung und vieles mehr Automatischer Abgleich der Unterlagen Selbstlernendes System zur Unterstützung der täglichen Arbeit Automatische Übernahme von Unterlagen aus dem Profiling in die Ausfuhranmeldung Technik S-CHECK Exportkontrolle ist über Webservices als Engine in Vorsysteme integrierbar (auch SAP) ASP-Lösung (Rechenzentrum) und Inhouselösung verfügbar Service kompetente Hotline in allen Fragen zur Exportkontrolle mit S-CHECK Schulung auch online Mit S-CHECK auf der sicheren Seite der Exportkontrolle Seite 4

Die Softwarelösung Die Exportkontrolle beginnt mit der Eingabe der Kriterien, die überprüft werden müssen. Über den vollintegrierten elektronischen Zolltarif erhalten Sie sofort eine Übersicht mit den erforderlichen Maßnahmen, wie z.b. die erforderlichen Unterlagen für eine Ausfuhranmeldung und die Fußnoten zu den Maßnahmen. Ganz einfach und auf den ersten Blick lesen Sie anhand des 5-stufigen Farbbalkens die Ausfuhrempfindlichkeit der Ware ab. Seite 5

In den Detailinformationen zur geprüften Ware gelangen Sie mit einem Klick in das Umschlüsselungsverzeichnis und zu den relevanten Ausfuhrlisten. Anhand der Ausfuhrlisten stellen Sie fest, ob Ihre Ware gelistet und somit gemäß der EG Dual-Use Verordnung genehmigungspflichtig ist. Seite 6

Die Volltextsuche in den Ausfuhrlisten bieten umfangreiche Recherchemöglichkeiten. Die gezielte Recherche nach Inhaltsstoffen oder dergleichen spart Zeit und führt Sie ohne Umwege zu den zu prüfenden Stellen in den Ausfuhrlisten. Die roten Markierungen erleichtern das Auffinden der gesuchten Begriffe. Sehr viel Arbeit spart Ihnen auch das Profiling. Es hält die Ergebnisse der geprüften Waren fest und aktualisiert anschließend beispielsweise automatisch die erforderlichen Unterlagen für eine Ausfuhr. Seite 7

S-CHECK Adressprüfung Die Adressprüfung umfasst sowohl Einzel- als auch Dateiprüfungen. Die Treffer werden auf Grund der Selektionsmöglichkeiten sehr präzise ermittelt. Fehlalarme sind damit selten, unnötiger Aufwand wird vermieden. Die zu berücksichtigenden Listen sind frei wählbar, eigene Listen einfach integrierbar Die Treffer werden übersichtlich angezeigt. Seite 8

S-CHECK Adressprüfung Die Trefferbearbeitung ist einfach und effizient und die Prüfergebnisse werden übersichtlich protokolliert. Seite 9

S-CHECK Adressprüfung Prüfungen sind in ERP-Systeme wie z.b. SAP integrierbar: Die zu prüfenden Belegarten sind konfigurierbar Seite 10

S-CHECK Adressprüfung Die Adressprüfung ist auch für das iphone verfügbar. Schnelle Adressprüfungen vor dem ersten Besuch bei einem neuen Lieferanten oder Kunden vermeiden unnötigen Aufwand. S-CHECK ermöglicht Ihnen den aktuellen Anforderungen der Exportkontrolle in einer einzigen Software, übersichtlich und einfach nachzukommen. Integriert in ERP-Systeme wird dies sogar ohne den Wechsel in eine andere Software möglich. Adressprüfung und Exportkontrolle sind sinnvoll miteinander verknüpft. Durch das Profiling entsteht ein lernendes System. Der automatische Abgleich der Unterlagen bietet umfassende Unterstützung bei der komplexen Arbeit im Umfeld der Exportkontrolle. Die automatische Übernahme von Unterlagen aus dem Profiling in die Ausfuhranmeldung spart Zeit und verhindert Fehler. TIA - Kompetenz in Zoll Mehr Infos zu S-CHECK? Sprechen Sie die TIA an! Seite 11 TIA innovations GmbH - Member of MHP Solution Group - Adlergasse 7-73560 Böbingen a.d. Rems. Tel.: 07173/912-50 - Fax: 07173/912-555 Web: www.tia.com - E-Mail: info@tia.com