Publicly Available Specification (PAS) anstelle einer DIN-Norm - Hintergründe und rechtliche Wirkungen

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Transkript:

Träger DIN, bzw. NAR AA6: Diagnostische Radiologie Beschreibung eines Prüfverfahrens oder von Produkteigenschaften durch benannte Experten in Bereichen, die noch nicht normfähig sind: Stand von Wissenschaft und Technik Bereiche mit schnellem technischen Wandel Kein öffentliches Bedürfnis für eine Normung Folie 1

DIN Deutsches Institut für Normung DIN Normen in der Radiologie: Stand von Wissenschaft und Technik Stand der Technik Anerkannter Stand der Technik Erstellung unter Beteiligung aller interessierten Kreise: : Betreiber (DRG/DGMP u.a.), Behörden, Hersteller und andere Experten Hörung der Fachöffentlichkeit: Entwurf (umgangsspr umgangsspr. Gelbdruck) Geregeltes Einspruchsverfahren Konsensuales Verabschiedungsverfahren demokratisches, geregeltes und öffentliches Erstellungsverfahren Folie 2

Addendum on Digital Mammography (ADM) to chapter 3 of the European guidelines for quality assurance in mammography screening, EPQC, ADM ist eine Leitlinie (Guideline) = Expertenmeinung. ADM stellt wissenschaftlichen state of the art dar. ADM ist Sammlung von möglichen Prüfverfahren, z.b. 3 für focal spot. ADM ist unvollständig: bzgl. DICOM, Image processing, CAD, Scanner etc ADM legt keinen besonderen Wert auf die Effizienz von AP/KP. ADM nimmt keinen Bezug auf gesetzliche Regelungen und Normen. ADM wird ständig auf den neuesten Stand der Kenntnis gebracht, geplant im Internet Draft edition Jan 2005 Folie 3

DIN Norm: demokratisches, geregeltes und öffentliches Erstellungsverfahren: Träger Normenausschuss Radio-logie NAR (gemeinsames Gremium von DRG und DIN) PAS: geregeltes, durch den NAR kontrolliertes und verantwortetes, nicht öffentliches Erstellungs-verfahren: konsensuale Expertenmeinung Addendum on Digital Mammography (ADM): im Auftrag der EG-Kommission erstelltes, ungeregeltes, nicht öffentliches Erstellungsverfahren: konsensuale Expertenmeinung Folie 4

PAS 1054: Wer hat den Auftrag gegeben Am 29. / 30.April 2004 erteilte der NAR/AA 6 drei Mitgliedern des NAR/AK Digitale Mammographie den Auftrag, bis Ende 2004 eine Spezifikation von Abn.- und Konstanzprüfungen an Einrichtungen für Digitale Mammographie zu erstellen : - C. Blendl (FH Köln), - K.-P. Hermann (Univ. Göttingen) und - T. Mertelmeier (Siemens Erlangen) Verabschiedung am 21. / 22. Okt. 2004 auf der Herbst-sitzung des AA6 Publikation: März 2005 im Beuth-Verlag als PAS 1054 Folie 5

Am 28.06.2002 hat der Deutsche Bundestag dem Antrag Brustkrebs Mehr Qualität bei der Früherkennung, Versorgung und Forschung Für ein Mammographie-Screening nach den Europäischen Leitlinien zugestimmt. Einführung bis 2005 Das beschriebene Qualitätsniveau der PAS 1054 muss sicherstellen, dass das Qualitätsniveau des ADM-EPQC nicht unterschritten wird: Äquivalenzprinzip Verifiziert im Auftrag des BMU von einer Arbeitsgruppe um Prof. Dr. K. Ewen festgestellt: www.nar nar.de Folie 6

SGB V Screening: Änderungen des Bundesmantelvertrages durch den Beirat verabschiedet, Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt am 9. Mai 2005, Inkrafttreten am 1. Mai 2005 Kuration: Änderungen der Apparativen Anforderungen durch Beirat verabschiedet, Veröffentlichung im Juni, Inkraftreten am 01. Juli 2005 RöV Überarbeitung der Aussagen zur digitalen Mammographie in der QS- und SV-RL PAS 1054 In beiden Regelbereichen zahlreiche Bezüge zu Normen und zur PAS Folie 7

Rechtliche Wirkung RöV: Im Vollzug hat die Anwendung einer DIN/PAS nur lenkende Wirkung für Behörden und Sachverständige Ärztliche Stellen: bei Anwendung einer DIN/PAS durch den Betreiber gilt die Abn.-P und KP als sachgerecht durchgeführt KBV: die Verweise auf DIN/PAS im Regelwerk nach SGB V haben für den Betrieb unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung bzgl. der Abrechenbarkeit ärztlicher Leistungen Betreiber: Eine PAS oder DIN Norm hat keine eigenständige verpflichtende Wirkung Folie 8

Inhalt Anforderungen die die Beschaffenheit von digitalen Mammographie-Einrichtungen Einrichtungen: Generator und Bildempfangssystem CR- und DR-Systeme einschließlich Zubehör: Scanner, BWG, BDS, Netzwerke, CAD-Systeme, Archivierung usw. Prüfverfahren für alle Komponenten Abnahme Abnahme- und Konstanzprüfungen in einem Werk Folie 9

Anhang A (informativ) Prüfkörper Prüfkörper (PK) aus konventioneller Mammographie (DIN 6868-7) nicht verwendbar PK modular aufgebaut PK gestattet ungeschwächte Primärstrahlung im Detektor PK besitzt ein Freifeld für verschiedene Prüfkörpereinsätze Prüfkörpereinsätze unterschiedlich für Abnahme- und Konstanzprüfung Folie 10

Pb-Strichraster Zentraler Einsatz für die visuelle Beurteilung des Gesamtsystems (Kosten!) Goldplättchen SNR-/CNR- Messfeld Dynamiktreppe äquivalent 80 mm PMMA ACR-Akkreditierungs-PK, bzw. Ackermann-PK Folie 11

Danke für Ihre Aufmerksamkeit PAS Dank an K.-P. Herman für die Überlassung des Bildmaterials Folie 12