Fachtagung Spitex Verband Kanton Zürich Curaviva Kanton Zürich 14. Januar 2016 Workshop Hauswirtschaft und Betreuung in der Spitex Unverzichtbarer Teil des Spitex- Gesamtangebotes
Christina Brunnschweiler CEO Spitex Zürich Limmat Markus Schwager Geschäftsleitung Spitex Verband Kanton Zürich
Ausgangslage - Parl. Initiative für Mehr Freiraum für eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Pflegeversorgung - Nichtpflegerische Spitex-Leistungen gehen vollumfänglich zulasten der LeistungsbezügerInnen - Die Gemeinden bestimmen selbst, ob sie sich an den Kosten beteiligen wollen
Argumente der InitiantInnen - Wenig Pflegebedürftige, die einen Heimaufenthalt vorziehen - Tiefere Patientenbeteiligung bei der ambulanten Versorgung zuhause - Betreuung, Unterkunft und Verpflegung im Heim gehen voll zulasten der LeistungsbezügerInnen - Mit heutiger Lösung keine Anreize, kostenkünstigere Lösungen zu organisieren
Verordnung über die nichtpflegerischen Spitex- Leistungen 7: - Wohnen und Haushalt - Verpflegung - Diverses wie Gehbegleitung, auswärtige Besorgungen, administrative Arbeiten, Säuglings- oder Kinderbetreuung à Aufgrund schriftlich festgehaltener Bedarfsabklärung
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen = nicht ausschliesslich Hausarbeiten und Reinigung ( Putzen )
HW-Leistungen werden nur dann erbracht, wenn die LeistungsbezügerInnen oder ihr soziales Umfeld diese nicht selbst erbringen können (Subsidiaritätsprinzip) = Bedarfsgerecht und nicht bedürfnisgerecht
HW-Leistungen erfolgen in 60-80% der Fälle nicht alleine, sondern kombiniert zusammen mit der Pflege = ganzheitliche Spitex-Leistung = anderer Personalmix Ziel: möglichst langer Erhalt der kognitiven und körperlichen Fähigkeiten
Warum HW- und betreuerische Leistungen? - Teil der Versorgungskette und des optimierten Behandlungsprozesses - Frühwarnsystem / Prävention - Flankierende Massnahmen, ärztlich verordnet, bedarfsorientiert und evaluiert
Konsequenzen wenn öffentliche Gelder wegfallen: - Niedrige Einkommen betroffen - Weniger Wahlfreiheit - Gefahr der Verwahrlosung à negative Auswirkungen auf Gesundheitszustand - Gefahr der Verlagerung in die stationäre Langzeitversorgung
Konsequenzen bei Reduktion/Wegfall der Finanzierung für: - Gemeinden - Spitex-Organisationen - Mitarbeitende - Patientinnen und Patienten
Finanzierung: - Ambulant vor stationär - Kein Giesskannenprinzip = Keine Unterstützung von sehr Vermögenden = Gestaffelte Tarife (nach Einkommen) - Gemeindeautonomie nutzen, Entscheid über Risiko bei den Gemeinden - Unsere Lösung: Kein Kahlschlag, sondern Bandbreite für Finanzierungsanteil der Gemeinden 30-50%
Überprüfung/Monitoring: - bedarfsorientierte Betreuung durch fokussierte Bedarfsabklärung - Monitoring der Kundensituation auf Frühindikatoren für gesundheitliche Störungen - nur Kunden in Krisensituationen / bei Überlastung des Umfeldes / mit Auftrag zur Befähigung betreut werden - Ziel: Nachweis der Leistungen gegenüber Auftraggeber
Bisherige Aktivitäten / Weiteres Vorgehen - Info Organisationen - Lobbying-Massnahmen lokal / kantonal - Teilnahme am Hearing KSSG 17.11.2015 - Vorschlag KSSG an RR Dezember 2015 - Stellungnahme RR bis Mitte 2016 - Definitiver Vorschlag KSSG an KR - Beratung KR - Allfällige Gesetzesänderung voraussichtlich 1.1.2018
Fragen Diskussion
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