ver.di Tarifkommission

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Transkript:

Verhandlungen zur Mindestbesetzung in der Normalpflege/ Nachtdienst ver.di stellt fest: Bisherige Angebote unbefriedigend! Es geht nicht um Umverteilung von Personal, sondern um mehr Personal, denn: Mehr von uns ist besser für alle! Am 22. Januar fand die erste Verhandlungsrunde in 2014 zu Mindestbesetzung, gesundheitsfördernde Maßnahmen und Ausbildungsqualität statt. Schwerpunkt war die Bewertung des bisherigen Diskussionsstands der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Mindestbesetzung in der Normalpflege und im Nachtdienst. Konkret angeboten hat die Charité einen Personalbemessungskorridor, der eine Mindestlinie und eine Maximallinie von Vollkräften pro Station auf Basis der Pflegepersonalregelung (PPR) zum Inhalt hat. Basis für die Festlegung der Mindestbesetzung einer Station wäre der 85%-ige Anteil, der nach PPR errechneten Pflegeleistungen plus Nachtdienstausstattung plus so genannter Sondertatbestände. Foto: Stefan Häusler 1. Wir haben natürlich dieses Angebot nachgerechnet und sind auf erstaunliche Ergebnisse gekommen: Die Charité bietet uns im Prinzip ihr derzeitiges Personalbemessungsverfahren als Berechnungsgrundlage an. Ein Verfahren, das genau jenen Zustand verursacht, den wir mit unseren Forderungen nach einer besseren Personalausstattung beseitigen wollen. Zum Hintergrund: Der Personalmangel an allen Standorten ist derart vorangeschritten, dass die Charité nur noch durch systematische Überplanung von Beschäftigten (Überstunden) und externer Leiharbeit die Arbeit am Krankenbett aufrecht erhalten kann. Die PPR-Werte, die in 2013 erbracht wurden, waren auf fast allen Stationen rückläufig, so dass es bei Umsetzung eines solchen Angebots sogar zu Personalabbau kommen würde. 2. Die eigentlichen erbrachten Pflegeleistungen, die in Pflegeminuten umgerechnet werden, werden bis jetzt weder bei der Grundbemessung von Pflegepersonal noch bei der alltäglichen Schichtbesetzung ausreichend berücksichtigt. Grüne Welle für einen Tarifvertrag Mindestbesetzung und gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Charité

Wir haben den Vorstand mit unseren Einschätzungen konfrontiert. Unseres Erachtens hat auch die Arbeitgeberseite realisiert, dass es Unzulänglichkeiten in ihrem eigenen Berechnungsmodell gibt. Es besteht nun Offenheit, sich auch mit unserem Quotenansatz als mögliches Berechnungsmodell zu befassen. Dies geschieht in einer weiteren Arbeitsgruppensitzung am 3. Februar. Auch wenn noch kein Abschluss da ist einiges haben wir mit den Verhandlungen schon erreicht: 1. Wir haben die Arbeitsbedingungen im CCK im Herbst 2013 kritisiert und den Vorstand dazu gebracht, Verbesserungen bei den Schichtbesetzungen und verschiedene andere Problematiken, wie z. B. die Patiententransporte, anzugehen. Es kam zu spürbaren Entlastungen. 2. Wir haben offen gelegt, dass nach der bestehenden PPR-Systematik auf jeder Station 2-3 Pflegekräfte zu wenig eingeplant werden. Foto: Stefan Häusler 3. Im Wirtschaftsplan 2014 sind bereits 20 VK zur Verbesserung/ Entlastung von Nachtdiensten in der Charité vorgesehen. 4. Der Vorstand hat die Übernahme aller Auszubildenden, die im April 2014 und Oktober 2014 ihre Ausbildung beenden, zugesagt. Wie geht es nun weiter? 1. Die gemeinsame Arbeitsgruppe wird am 03.02.2014 intensive Berechnungen durchführen und modellhaft Stationsausstattungen simulieren. Diese Berechnungen werden 100% PPR und alternativ eine Quotenregelung berücksichtigen. Es gilt auf jeder Station den Ist-Stand zu verbessern! Für uns heißt das, dass sich schichtkonkret das Patienten-Pflegepersonal-Verhältnis nachrechenbar verbessern muss. 2. Am 07.02.2014 trifft sich eine weitere gemeinsame Arbeitsgruppe um sich mit der Besetzung im Bereich ITS intensiv zu beschäftigen. Und auch zum Thema Gesundheitskommission gibt es am 13.02.2014 ein Zusammentreffen mit der Arbeitgeberseite. 3. Der nächste Verhandlungstermin mit dem Schwerpunkt Normalpflege/ Nachtdienstausstattung ist am 26.02.2014. Grüne Welle für einen Tarifvertrag Mindestbesetzung und gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Charité

Was könnt Ihr in dieser Phase tun? Es wurde von uns eine Taskforce Schichtbesetzung ins Leben gerufen, die nun vor dem nächsten Verhandlungstermin in der Zeit vom 11.-22.02.2014 eine umfangreiche Datensammlung auf den Stationen durchführen wird. Wir kommen zu Euch auf die Stationen, um die aktuelle Besetzung ohne Leitung und Servicekräfte abzufragen und Bedarfe darüber hinaus zu identifizieren. Ihr könnt uns aber auch Eure Besetzung im Nachrichtenmodus in der Facebookgruppe ver.di Charité 300 Jahre - 300 schicken oder über E-Mail: st.gum@gmx.de (Stephan Gummert) Jetzt dranbleiben! Arbeitsbedingungen in Teambesprechungen thematisieren! Notrufe mit ver.di absetzen! Mitglied werden und die eigenen Arbeitsbedingungen mitbestimmen und mitgestalten! https://mitgliedwerden.verdi.de/ Streikfähigkeit herstellen! Zeigt Gesicht für mehr Personal im Krankenhaus! www.mehr-krankenhauspersonal.de Informiert Euch auch hier: https://www.facebook.com/ver.di.charite.buendnis! Kontakte zu Mitgliedern Eurer Tarifkommission Bereich Normalpflege/ Nachtdienst: Stephan Gummert, Ulla Hedemann Bereich Intensivpflege/ RST: Dana Lützkendorf, Alexander Eichholtz Bereich: Funktionsbereiche/ Hebammen: Silvia Kurz, Conny Koop Bereich: Labor- Radiologie- und Verwaltungspersonal: Angelika Nickelmann V.i.S.d.P.: Meike Jäger, ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg, Fachbereich Gesundheit meike.jäger@verdi.de, 030-88 66 52 50

Du willst mehr wissen? Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der komplizierten Materie eingehender beschäftigen wollen, geben wir hier einige ergänzende Erläuterungen zum Tarifgeschehen und zu unseren Forderungen. PPR-Korridor ver.di hat bisher die Position vertreten, dass wir eine auskömmliche Normalbesetzung für das Pflegepersonal als Mindestlinie definieren müssen. Diese Besetzung muss so ausgestattet sein, dass sie aktiv zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten beiträgt. Die Charité wünscht zu regeln, was mit vermeintlichen Überkapazitäten passiert. Wir sehen hier weder relevante Überkapazitäten noch einen Regelungsbedarf, da (vermeintliche) Überkapazitäten schon jetzt im Rahmen des Direktionsrechts gesteuert werden. Foto: Stefan Häusler 100 % PPR Die PPR bildet nur ungenügend das wirkliche Leistungsspektrum des Pflegedienstes ab. Daher kann aus ver.di Sicht nicht über eine Personalbemessung unterhalb einer 100% Marke verhandelt werden. Die seit Jahren praktizierte Planung auf Basis PPR -15% gehört abgeschafft. Aus einigen Bereichen/ Stationen wissen wir, dass Personalplanung häufig sogar nur auf einer Basis unterhalb von 85% (81% bis 79%) der PPR stattfindet. Wir kritisieren in diesem Kontext, dass die Charité als eines der Kalkulationskrankenhäuser, die für die Refinanzierung von Krankenhausleistungen herangezogen werden, damit ganz bewusst einen niedrigeren Personalkostenwert in das zentrale Bemessungssystem der Bundesrepublik (DRG) weitergibt. Dies grenzt aus unserer Sicht schon an einen Skandal, den es auch politisch entsprechend zu bewerten gilt. Zur Rolle von Stationsleitungen und Servicepersonal ver.di verhandelt bezogen auf den Normalpflegebereich über eine Zuweisung von voll ausgebildeten, examinierten Pflegekräften. Stationsleitungen und Servicekräfte haben in der Berechnung einer Mindestbesetzung für die Normalpflege unseres Erachtens nichts verloren. Wir sagen: Eine Stationsleitung hat andere Aufgaben und ist von der Arbeit am Krankenbett freizustellen. Die Arbeit von Servicekräften ist für den Stationsablauf wichtig sie ist im Kontext Normalpflegeleistung jedoch so gering zu bewerten, dass sie keinesfalls mit der Leistung einer Pflegekraft bezogen auf das Volumen Mindestbesetzung verrechnet werden darf. Grüne Welle für einen Tarifvertrag Mindestbesetzung und gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Charité

Fortsetzung - Du willst mehr wissen? Nachtdienstausstattung Die Charité hat uns schon jetzt einen Aufwuchs von 20 Vollkräften zur Entlastung bei der Nachtarbeit angeboten. Dazu sollen Stationsverbünde definiert werden, die dann im Rahmen eines Springermodells zu einer Verbesserung der nächtlichen Arbeitsbedingungen beitragen sollen. Diese Stationsverbünde sollen bis zu 4 Stationen beinhalten. Unseres Erachtens wären das zu große Verbünde hier muss seitens des Arbeitgebers nachgebessert werden. Besonders sind wir in diesem Kontext darüber irritiert, dass auf den Stationen 2, 46,48 und 49 trotz laufender Tarifverhandlungen über keine Nacht allein! die Nachtdienstbesetzung ausgedünnt wurde. Auch von Stationen des CC17 wird uns berichtet, dass es Überlegungen zur Ausdünnung der Nachtdienstbesetzung gibt. Die Arbeitgeberseite läuft hier Gefahr als unglaubwürdig da zustehen, wenn dieser Praxis nicht Einhalt geboten wird. Sondertatbestände Die Charité räumt schon jetzt ein, dass gewisse Defizite bei der Arbeit mit der PPR bestehen und hat, so genannte Sondertatbestände definiert. Diese erfassen solche Leistungen, die nicht ausreichend in der PPR abgebildet werden. Die Arbeitgeberseite listet hierzu exemplarisch auf: Stationsgrößen (z.b. 20 CVK), Isolierungen in der Hämatologie/ Onkologie oder besondere Überwachungsleistungen (z. B. 44 CVK). Eine pflegerische Zentrumsleitung kann diese und andere Sondertatbestände zur Erhöhung ihres Personalschlüssels beim Controlling beantragen. In der Realität wird diesen Anträgen jedoch nicht sehr häufig statt gegeben. Die ver.di-tarifkommission sieht noch viele andere Gegebenheiten als mögliche Sondertatbestände z.b. die gravierenden Aufwüchse bei den Gesamtsaldostunden (Mehrarbeit/ Überstunden) oder erhöhte Ausfallquoten. Daher werden wir das Thema Sondertatbestände ebenfalls im Rahmen der Tarifverhandlungen behandeln. Es ist nicht auszuschließen, dass sie auch Regelungsbestandteile eines Tarifvertrags werden. Festlegung von Konsequenzen bei Unterschreitung von Mindestbesetzung Aus Sicht der ver.di-tarifkommission muss es spürbare Konsequenzen für die Arbeitgeberseite haben, wenn eine auf Basis des Tarifvertrages festgelegte Personalbesetzung unterschritten wird. Auch müssen Prozeduren bzw. Konsequenzen festgelegt werden, wenn akute Problemlagen auftreten. Dazu verfolgen wir noch immer das Ziel, eine so genannte Handlungskaskade, die bis zur Bettensperrung reichen soll, klar zu definieren und zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat hierzu ebenfalls schon erste Erfahrungen auf einer Station gesammelt und steht tariflichen Regelungen dazu offen gegenüber. V.i.S.d.P.: Meike Jäger, ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg, Fachbereich Gesundheit meike.jäger@verdi.de, 030-88 66 52 50