Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit. 972 05). An der Fachhochschule Nürtingen Hochschule für Wirtschaft, Landwirtschaft und Landespflege sind 10 Studiengänge in den Fächergruppen der Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften eingerichtet. Außerdem werden am Standort Nürtingen 5 Masterstudiengänge zum Teil in Kooperation mit den Fachhochschulen Albstadt-Sigmaringen Hochschule für Technik und Wirtschaft, Esslingen Hochschule für Technik, Stuttgart Hochschule für Technik und Reutlingen Hochschule für Technik und Wirtschaft angeboten. Im WS 2002/03 betrug die Zahl der Studierenden 3.547. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 51 136 Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 17,4 b) 30,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. 547 01. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 Übrige Einnahmen 231 01 136 Erstattungen vom Bund 2,3 a) 2,3 2,5 b) 2,4 c) Erläuterung: Vgl. Tit. 423 01. Veranschlagt ist die Erstattung von Ausgaben für einen Zivildienstleistenden durch das Bundesamt für Zivildienst. 281 02 136 Erstattung von Personalausgaben für 259,1 a) 259,1 Stiftungsprofessuren 135,6 b) Erläuterung: Veranschlagt sind die jährlichen Beiträge der Industrie für die Dauer von 5 bzw. 10 Jahren für folgende Stiftungsprofessuren: 1. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 (kw) im Fachbereich Landschaftsarchitektur, Umwelt- und Stadtplanung, Umweltinformation und Umweltethik für die Dauer von 5 Jahren (bis Ende 2006), 2. eine halbe Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 (kw) im Studiengang Betriebswirtschaft für die Dauer von 5 Jahren (bis Ende 2006), 3. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 (kw) im Studiengang Betriebswirtschaft mit den Vertiefungsrichtungen Unternehmensführung, Logistik und Automobilwirtschaft für die Dauer von 5 Jahren (bis Ende 2007), 4. eine halbe Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 im Studiengang Energieund Recyclingmanagement für die Dauer von 10 Jahren (bis 2014), 5. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 im Studiengang Immobilienwirtschaft für die Dauer von 10 Jahren (bis Ende 2009), 6. eine halbe Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 im Studiengang Immobilienwirtschaft für die Dauer von 10 Jahren (bis 2011). Zwischensumme Übrige Einnahmen 261,4 a) 261,4 338
Titelgruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben. 111 71 136 Benutzungsgebühren und sonstige Entgelte 5,1 a) 5,1 13,4 b) 20,8 c) 119 71 136 Sonstige Einnahmen 81,0 a) 81,0 259,0 b) 72,4 c) Erläuterung: Einschließlich Ersatzleistungen von Professoren für Aufträge, die von der Steinbeisstiftung abgewickelt werden. 282 71 136 Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 7,2 a) 7,2 3,3 b) 5,0 c) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe Titelgruppe 71 93,3 a) 93,3 77 Einnahmen aus den Lehr- und Versuchsbetrieben Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 77 Ausgaben. 124 77 136 Ersatzbeträge für Unterkunft 4,6 a) 4,6 7,5 b) 7,5 c) Erläuterung: Ersatzbeiträge für Unterkunft der auf dem Lehrbetrieb Tachenhausen beschäftigten Bediensteten. 125 77 136 Betriebseinnahmen 223,4 a) 223,4 224,3 b) 270,6 c) Summe Titelgruppe 77 228,0 a) 228,0 339
92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 Ausgaben. 231 92 136 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 öffentlichen Bereich 573,8 b) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen. 281 92 136 Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 sonstigen Bereichen 249,1 b) 195,3 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit. 231 92). 381 92 990 Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 0,0 b) 5,1 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem Titel der Obergruppe 981 erfolgen. Summe Titelgruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 582,7 a) 582,7 Ausgaben Die Tit. 429 01, 547 01 und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen Titeln erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit. 422 01, 425 01 und 426 01. 340
Personalausgaben 422 01 136 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 5.884,8 a) 5.923,1 4.836,2 b) 4.284,3 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71. Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften. 423 01 136 Sold und sonstige Aufwendungen für 8,7 a) 8,7 Zivildienstleistende 6,0 b) 5,8 c) Erläuterung: Vgl. Tit. 231 01. Veranschlagt sind die Aufwendungen für einen Zivildienstleistenden im Bereich der landespflegerischen Lehr- und Versuchsanlagen. 425 01 136 Vergütungen der Angestellten 3.484,8 a) 3.401,7 3.061,5 b) 2.899,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 und Vermerk Nr. 1 bei Tit. 425 01 (Stellenteil). Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich 2004 der nicht besonders aufgeführten Zulagen auf Grund von Tarifverträgen 5. 4/6 Auszubildende, Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 8,5 9. Widerrufliche Leistungszahlungen nach dem Tarifvertrag vom 10. Juli 1969 an bis zu 1 Angestellte im Schreibdienst 1,2 426 01 136 Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit. 429 01 151,3 a) 147,6 147,6 b) 139,0 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 und Vermerk Nr. 1 bei Tit. 425 01 (Stellenteil). 2004 Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter 3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne 0,6 429 01 136 Sonstige Personalausgaben 131,5 a) 131,5 99,3 b) 136,5 c) Erläuterung: 2004 Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und des Reinigungsdienstes 111,9 Sonstige Beschäftigungsentgelte * 19,6 zus. 131,5 Hieraus dürfen auch Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder u. dgl. bezahlt werden. * Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen. Hieraus können auch Überstundenvergütungen und Zeitzuschläge zum Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung, insbesondere im Bereich der Bibliothek und der Haustechnik bezahlt werden. Zwischensumme Personalausgaben 9.661,1 a) 9.612,6 341
Sächliche Verwaltungsausgaben 547 01 136 Sächliche Verwaltungsausgaben 67,0 a) 67,0 159,4 b) 141,7 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit. 119 51. Erläuterung: 2004 Geschäftsbedarf 3,0 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,9 Postgebühren 19,6 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 0,4 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 4,1 Dienst- und Schutzkleidung 0,4 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 11,0 Sächliche Prüfungskosten 1,6 Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Gefahrstoffverordnung u. dgl. 4,2 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 0,7 Vermischte Verwaltungsausgaben 2,0 Reisekosten, Reisebeihilfen * 16,8 Zur Verfügung des Rektors und der Prorektoren für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,3 zus. 67,0 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Fachhochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zugelassene Fahrzeuge: 2003 2004 8 8 Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: 2003 2004 Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk usw. 2 2 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 3 3 Anhänger 1 1 Außerdem werden betrieben und unterhalten aus Tit. 547 71: Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk usw. 2 2 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 5 5 Anhänger 2 2 Ferner werden betrieben und unterhalten aus Tit. 547 77: Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk usw. 1 1 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 11 12 Anhänger 17 17 Zugang: 1 selbstfahrende Arbeitsmaschine Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 67,0 a) 67,0 342
Titelgruppen Die Mittel der Titelgruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr. 71. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 71 Einnahmen. 429 71 136 Personalaufwand 407,6 a) 407,6 971,9 b) 875,0 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: 2004 1. Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 4,9 2. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 337,4 3. Persönliche Prüfungskosten 1,1 4. Persönliche Prüfungskosten für die Abnahme von Externenprüfungen 1,8 5. Weitere Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte 8,2 6. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 13,7 7. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 5,8 8. Für den Aufbaustudiengang Umweltschutz 34,7 zus. 407,6 Zu 1: Zum aushilfsweisen Einsatz in den Labors, Werkstätten und zentralen Einrichtungen. Zu 3: Prüfungsvergütungen und Honorare für nebenamtliche oder nebenberufliche Lehrkräfte für die Abnahme von Prüfungsleistungen in von ihnen abgehaltenen Lehrveranstaltungen, Kosten der Prüfungsaufsicht und Vergütungen für vorübergehend beschäftigte Schreibhilfen. Zu 4: Prüfungsvergütungen und Honorare für Lehrkräfte, Kosten der Prüfungsaufsicht und Vergütungen für vorübergehend beschäftigte Schreibhilfen. Zu 5: Einsparungen, die durch Nichtbesetzung von Stellen erzielt werden, können auch zur Beschäftigung von Aushilfskräften im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst eingesetzt werden. Zu 6 u. 7: Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte Zu 8: Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenten. 343
547 71 136 Sachaufwand 907,8 a) 907,8 1.028,9 b) 851,0 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pflichtexkursionen sowie die Praxissemester- und Diplomarbeitenbetreuung unmittelbar erforderlich sind, bestritten werden. Erläuterung: 2004 1. Aufwand für Informationstechnik 60,8 2. Für das Rechenzentrum 72,5 3. Für die Bibliothek 90,8 4. Für Lehre und Forschung 622,7 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 10,8 6. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 16,4 7. Für den Aufbaustudiengang Umweltschutz 33,8 zus. 907,8 Hier sind alle Mittel der HGr. 5 zusammengefasst, insb. die laufenden und einmaligen Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für die Beschaffung, Anmietung, den Betrieb und die Unterhaltung von Geräten. An die Fernsprechzentrale im Neubau der Fachhochschule sind Dienststellen aus dem Einzelplan 04 angeschlossen, ohne dass die anteiligen Fernsprechkosten erstattet werden. Zu 5: Veranschlagt sind die Mittel zur Förderung von Studierenden nach 3 Abs. 3 und 4 FHG. 681 71 142 Stipendien 0,0 a) 0,0 2,6 b) Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden. 811 71 136 Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 b) 812 71 136 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 216,3 a) 173,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 191,0 b) 336,7 c) Erläuterung: 2004 1. Aufwand für Informationstechnik 2,8 2. Für das Rechenzentrum 5,5 3. Für die Bibliothek 12,2 4. Für Lehre und Forschung 146,2 5. Für den Aufbaustudiengang Umweltschutz 6,3 zus. 173,0 Veranschlagt sind die Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Fachhochschule auf dem für die Lehre notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden. 344
981 71 990 Zuführung an Kap. 1208 Tit. 381 01 bzw. 381 04 für 0,0 a) 0,0 Baumaßnahmen und für Bauunterhaltungsmaßnahmen 0,0 b) Summe Titelgruppe 71 1.531,7 a) 1.488,4 77 Ausgaben für die Lehr- und Versuchsbetriebe sowie die landespflegerischen Lehr- und Versuchsanlagen Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr.77 und erhöht sich um die Wenigerausgaben bei Tit. 423 01. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 77 Einnahmen. Die Kosten der Versuchstätigkeit im Rahmen der Lehrhöfe sind bei Tit.Gr. 71 veranschlagt. 429 77 136 Vergütungen und Löhne 101,1 a) 101,1 132,4 b) 112,3 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Personalaufwand für Aushilfskräfte. 547 77 136 Sachaufwand 207,9 a) 207,9 219,0 b) 176,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind u.a. die Kosten für den Betrieb von 1 Lieferwagen und 12 Zugmaschinen (vgl. auch Erläuterungen zu Tit. 547 01). Ferner sind die Wegstreckenentschädigung für 1 privates, zum Dienstreiseverkehr zugelassenes Fahrzeug, soweit die Fahrten mit der Bewirtschaftung zusammenhängen, enthalten. Daneben sind auch für die Kosten für die Beschaffung von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, deren Unterhaltung und Instandsetzung sowie die Pachtzinsen für die Lehrhöfe Tachenhausen und Jungborn veranschlagt. 811 77 136 Erwerb von Kraftfahrzeugen 0,0 a) 0,0 0,0 b) 1,0 c) 812 77 136 Erwerb von Maschinen, Geräten, Tieren, 54,2 a) 43,4 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 65,0 b) 24,5 c) Erläuterung: Zur Ergänzung der Ausstattung der Lehr- und Versuchsbetriebe und der landespflegerischen Lehr- und Versuchsanlagen. Summe Titelgruppe 77 363,2 a) 352,4 345
92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Erläuterung: Vgl. Tit. Gr. 92 Einnahmen. 429 92 136 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 453,8 b) 337,8 c) 547 92 136 Sachaufwand 0,0 a) 0,0 180,7 b) 221,6 c) 681 92 142 Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 b) 811 92 136 Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 b) 2,1 c) 812 92 136 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 43,8 b) 14,4 c) 981 92 990 Zuführung an Kap. 1208 Tit. 381 01 bzw. 381 04 für 0,0 a) 0,0 Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen 0,0 b) Summe Titelgruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamtausgaben 11.623,0 a) 11.520,4 Abschluss Kapitel 1449 Verwaltungseinnahmen 314,1 a) 314,1 Übrige Einnahmen 268,6 a) 268,6 Gesamteinnahmen 582,7 a) 582,7 Personalausgaben 10.169,8 a) 10.121,3 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.182,7 a) 1.182,7 Ausgaben für Investitionen 270,5 a) 216,4 Gesamtausgaben 11.623,0 a) 11.520,4 Kapitel 1449 Zuschuss 11.040,3 a) 10.937,7 346