Jahresbericht 2014 der Kolping Schuldnerberatung

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Transkript:

Jahresbericht 2014 der Kolping Schuldnerberatung für die Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt 1

Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zur Kolping-Schuldnerberatungsstelle 3 2. Jahresrückblick 4 3. Jahresstatistik 8 4. Jahreschronik 20 2

1. Angaben zur Kolping- Schuldnerberatungsstelle Träger Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH Moritz-Fischer-Straße 3 Anschrift Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH Schuldnerberatung Seestraße 30 97421 Schweinfurt Telefon: 09721/ 7883-90 Telefax: 09721/ 7883-99 E-Mail: Schuldnerberatung@kolping-mainfranken.de Internet: www.kolping-mainfranken.de Personal Cornelia Pfister Dorita Bruzzano Angela Meier-Reß Sandra Zschocke Günther Back Diplom-Sozialpädagogin (FH), Leitung, Beratung Verwaltungsangestellte Diplom-Betriebswirtin (FH), Beratung Bankfachwirtin, Beratung Pädagoge, Beratung Räumlichkeiten 3 Beratungsbüros 1 Empfangs- und Sekretariatsbereich Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:30 17:00 Uhr sowie jeweils einmal im Monat samstags nach Vereinbarung 3

2. Jahresrückblick 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Jahresbericht soll Ihnen wieder einen Einblick in das Tätigkeitsfeld unserer Beratungsstelle, in Themenstellungen, Erwartungen und Ziele der Klienten und der Beschäftigten der Kolping-Schuldnerberatung ermöglichen und dazu beitragen, Hintergründe der Problematik von Ver- und Überschuldung sowie zu unseren Unterstützungsangeboten besser zu verstehen. Die bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung 2014 stand unter dem Thema: Und dann war s plötzlich dunkel und kalt Energieschulden Energiesperren und griff damit ein Problem auf, das auch in unserer Beratungsarbeit immer wieder aktuell ist, da hohe Wohn- und Energiekosten besonders für einkommensschwache Haushalte die Ursache für Mietschulden und damit den Einstieg in eine Überschuldungssituation darstellen können. So hielt auch im Berichtsjahr 2014, in dem in den Medien häufig auf Wirtschaftswachstum und Kauflust der Konsumenten in Deutschland hingewiesen wurde, die Nachfrage nach kompetenter Beratung für Bürgerinnen und Bürger, die mit der Bewältigung ihrer Schuldenproblematik überfordert sind, an. Denn der Beschäftigungsaufbau und Lohnerhöhungen betreffen nicht jeden Erwerbsfähigen bzw. Erwerbstätigen; guten Wirtschaftsdaten stehen beispielsweise die oben erwähnten steigenden Mietpreise und die Inflationsrate; Mütterrente und Mindestlohn u.a. Altersarmut (laut DGB Rentenreport Bayern 2014 beziehen 82 Prozent der Frauen und 43 Prozent der Männer derzeit in Bayern eine Altersrente unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle ), Minijob- und Leiharbeitsverträge gegenüber. Laut SchuldnerAtlas für das Jahr 2014, in dem Angaben zur Überschuldung von Verbrauchern in Deutschland Auswertung finden, waren im Berichtsjahr 6,67 Mio. Privatpersonen über 18 Jahre von Überschuldung betroffen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde damit ein deutlicher Anstieg der Verschuldungsfälle registriert; im Vergleich zu 2013 hat sich die Anzahl der Schuldner um 1,4 Prozent (ca. 90.000) Personen erhöht. Die Schuldnerquote in Deutschland liegt damit bei 9,90 Prozent. Erfreulich war die den Landkreis Schweinfurt betreffende Meldung, dass dieser unter den Landkreisen in Deutschland mit den niedrigsten Schuldnerquoten Rang 3 belegte (nach Eichstätt und Erlangen und vor Würzburg: Rang 7). Mit einer für den Landkreis ermittelten Schuldnerquote von 4,92 % sind demnach nur gut 5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Schweinfurt überschuldet. Überschuldung ist in Kernstädten und Ballungsräumen meist deutlich ausgeprägter als in ländlichen Regionen, da in Ballungszentren häufiger soziale Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Einkommensarmut und Bezug von Sozialleistungen vorliegen, die Ursache für nachhaltige Zahlungsstörungen von Privatpersonen sein können; außerdem sind die Konsumanreize in der (Groß-)Stadt höher. Während die Schuldnerquote in 13 Bundesländern anstieg, sank sie in Berlin und Hamburg. In Bayern blieb sie konstant, wobei hier die Stagnation der Schuldnerquote trotz steigender Schuldnerzahlen auch dem Bevölkerungszuwachs geschuldet ist ( SchuldnerAtlas Deutschland 2014 der Creditreform). 4

Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratung und Verwaltung der Kolping- Schuldnerberatung unterstützen, begleiten und vertreten wir verschuldete Ratsuchende der Stadt und des Landkreises Schweinfurt und können Betroffenen Wege aus ihrer oft aussichtslos erscheinenden, schwierigen finanziellen bzw. persönlichen oder sozialen Situation aufzeigen. Neben den untenstehend aufgeführten Angeboten unserer Beratungsstelle stellen die Offenen Sprechstunden ein niedrigschwelliges Angebot für verschuldete Personen in den Jobcentern der Stadt und des Landkreises Schweinfurt und im Rathaus der Stadt Schweinfurt dar; außerdem bildet die Präventions- und Vortragsarbeit an den verschiedenen Bildungseinrichtungen und Schulen Schweinfurts einen weiteren Schwerpunkt unserer Beratungsstelle zur Schuldenvermeidung und zur Entwicklung von Finanzkompetenz. Auch das Berichtsjahr 2014 war wieder von einer Gesetzesänderung geprägt, die unseren Aufgabenbereich betraf und zu großem Beratungs- und Informationsbedarf bei vielen Betroffenen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt führte: Zum 01. Juli 2014 trat das neue Insolvenzrecht für Verbraucher, das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft. War es aufgrund der bisherigen Regelungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens möglich, nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen, können Schuldner nun auch innerhalb eines kürzeren Zeitraums von ihren Schulden befreit werden, denn Ziel der Neuregelung ist es, verschuldeten Personen einen wirtschaftlichen Neustart in absehbarer Zeit in Aussicht zu stellen. Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner innerhalb einer Laufzeit von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen begleichen und die anfallenden Verfahrenskosten aufbringen kann, wird die Restschuldbefreiung nun bereits nach drei Jahren erteilt. Können überschuldete Verbraucher zumindest die Verfahrenskosten selbst tragen, ist seit dem 01. Juli 2014 eine Verkürzung der Verfahrensdauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung auf fünf Jahre möglich. Mittellosen Personen, die während der gesamten Verfahrenslaufzeit kein pfändbares Einkommen erzielen, bietet die Insolvenzordnung weiterhin die Chance innerhalb von sechs Jahren eine Entschuldung zu erreichen; die Schuldner haben die Möglichkeit, die während der Verbraucherinsolvenz anfallenden Verfahrenskosten stunden zu lassen. Ein weiterer Punkt der Neuregelung besagt, dass nun auch Privatpersonen an einem Insolvenzplanverfahren, das bisher Unternehmern und Selbstständigen vorbehalten war, teilnehmen und sich so im Einvernehmen mit den Gläubigern nicht nur schneller, sondern auch wesentlich günstiger entschulden können. Schuldner und Gläubiger können im Rahmen des Verbraucher-Insolvenzplanverfahrens Zahlungsvereinbarungen treffen, die deutlich geringer als im normalen Insolvenzverfahren ausfallen können. So kann eine Schuldenregulierung in einem wesentlich kürzeren Zeitraum beispielsweise durch eine Einmalzahlung aus Drittmitteln erreicht werden. Zur allgemeinen Information in Bezug auf die Nutzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens: 2014 hatten laut bayerischem Landesamt für Statistik 8896 Privatpersonen ein Insolvenzverfahren angemeldet. Dies sind 2 % weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahr und sogar 21,5 % weniger als 2010, dem Jahr mit dem bisherigen Höchststand von 11.349 Verbraucherinsolvenzverfahren. Insgesamt befanden sich 12.463 übrige Schuldner (hiermit sind Verbraucher und ehemals Selbstständige in Abgrenzung zu Unternehmensinsolvenzen gemeint) in einem Insolvenzverfahren. 5

Weiterer Aufklärungsbedarf bestand besonders zum Jahresende 2014 hinsichtlich bezahlter Kreditbearbeitungsgebühren, nachdem der BGH Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt hatte, da Darlehensnehmer für die Leistungen der kreditgebenden Bank bereits Zinsen bezahlen und ein gesondertes Entgelt für vorbereitende Tätigkeiten nicht verlangt werden darf. Nachdem bekannt geworden war, dass Erstattungsansprüche zum 31.12.2014 verjähren können, wenn keine verjährungshemmenden Maßnahmen eingeleitet werden, suchten viele betroffene Bürger Unterstützung und Hilfe beim Anschreiben der Banken in unserer Beratungsstelle und informierten sich über die Möglichkeiten der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten. Nach diesem kleinen Einblick in Bereiche unserer Arbeit im vergangenen Jahr, finden Sie nachfolgend weiterführende Informationen zum Leistungsangebot der Schuldnerberatung und die Auswertung statistischer Daten des Berichtsjahres. Besonders bedanken möchten wir uns wieder für die gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer regional vertretener Sozialberatungsstellen und Behörden; wir wissen den Austausch, die Vernetzung und die regelmäßigen Gespräche sehr zu schätzen. Maria Kraft Leiterin Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH Cornelia Pfister Leiterin Schuldnerberatung 6

Leistungsangebot der Kolping-Schuldnerberatungsstelle Persönliche Beratung o Ermittlung und Bestandsaufnahme der persönlichen, familiären, beruflichen und wirtschaftlichen Situation, Erfassung der Basisinformationen o Analyse der Ursache für die Verschuldung (Abklären einer möglichen Schuldenassoziation mit Suchtverhalten, evtl. Sozialberatung der betroffenen Haushalte / Familien) o Aufklärung über Vollstreckungsablauf und Information zu Maßnahmen des Schuldnerschutzes o Erkennen eventuell vorrangiger Existenzsicherungsmaßnahmen o Beratung zu möglichen Strategien, Erläutern der Handlungsmöglichkeiten und Festlegen des weiteren Vorgehens unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, der finanziellen und persönlichen Belastbarkeit sowie der Fragestellungen und Ziele des Klienten o Vermittlung von Finanzkompetenz durch aktive Einbeziehung des Klienten, Erklären der Haushaltsplanung und gemeinsames Erstellen eines Budgetplans, Erörtern der Problemlösungswege und der voraussichtlichen Entwicklung der zukünftigen Situation o Erkennen und Besprechen der Stärken und Schwächen des Ratsuchenden und damit zusammenhängenden Auslösern der Überschuldung bzw. des problematischen Ausgabeverhaltens o Verhandlungen mit Gläubigern o Weitergabe von Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren o regelmäßige Bestandsaufnahme durch laufende Beratungen, Schriftverkehr und - während des Beratungsprozesses - auch Beratung per E-Mail o Abklärung möglicher Gründe, die ggf. gegen eine derzeitige Schuldenregulierung sprechen (kein stabiler Haushaltsplan, Unzuverlässigkeit bzw. Ablehnung der Mitarbeit durch den Klienten, neue aktuelle Schulden trotz Zahlungsunfähigkeit ) und gemeinsames Erarbeiten von Lernschritten zur Verhaltensänderung um eine umfassende und nachhaltige Schuldenregulierung beginnen und gewährleisten zu können o sozialpädagogische Beratung und Unterstützung der Klienten im Rahmen der Schuldnerberatung, Aufzeigen von Ressourcen Telefonische Beratung (entweder zur Beantwortung von Anfragen im Rahmen telefonischer Kurzberatung oder als weiterführende Beratung, die dieselben Bereiche wie eine persönliche Beratung umfasst) für Angehörige, Arbeitgeber, Mitarbeiter aus anderen Institutionen und sozialen Einrichtungen telefonische oder persönliche Beratung zu Themen der Schuldnerberatung Prävention (u.a. durch Vortragsarbeit an Schulen und bei regionalen Bildungsträgern) Netzwerkarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen Kollegiale Fachberatung durch den regelmäßigen Austausch in unserem interdisziplinären Team Teilnahme am Arbeitskreis Schuldnerberatung Unterfranken (Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V.) Übermittlung anonymisierter Angaben zur Einkommens- und Schuldensituation unter Zuordnung einer Gemeindekennziffer an das Statistische Bundesamt für statistische und sozialwissenschaftliche Zwecke Evaluation der eigenen Arbeit, insbesondere der Vortrags- und Bildungsarbeit Beschaffung und Bereitstellung von Informationsmaterial (in Einzelfällen auch Versand, z. B. zur Vorbereitung auf ein Erstgespräch) 7

3. Jahresstatistik 2014 Auswertung statistischer Stammdaten und Informationen zur Erwerbssituation Insgesamt nahmen im vergangenen Jahr 821 Klienten das Angebot der Kolping- Schuldnerberatungsstelle im Rahmen von Intensiv-, bzw. Mehrfachberatungen in Anspruch. 474 Personen (58,02%) gaben die Stadt Schweinfurt als Hauptwohnsitz an, 343 Personen (41,98%) kamen aus dem Landkreis. In vier Fällen wurden keine Angaben zum Wohnort gemacht, weitere drei Personen machten unvollständige Angaben; sie finden daher in der statistischen Auswertung keine Berücksichtigung. 505 Ratsuchende waren bereits vor Beginn des Jahres 2014 in die Beratung gekommen, 309 Hilfesuchende vereinbarten im Berichtsjahr erstmalig einen Termin. Wie Sie am Anteil der Klienten, die sich in laufender Beratung befinden, erkennen können, sind für eine Schuldenregulierung meist umfassende Begleitung und regelmäßige Gespräche notwendig. Ebenfalls häufig nachgefragt werden Einmalberatungen, oft auch im Rahmen telefonischer Kurzberatungen - bei entsprechendem Informationsbedarf wird ggf. ein zweiter Termin festgelegt. Bei diesen sogenannten Einmalkontakten wird i.d.r. vereinbart, keine persönlichen Daten in der EDV zu erfassen, sie sind daher in der Statistik nicht enthalten. Zum Ende des Berichtsjahres konnte bei 353 Klienten die Beratung abgeschlossen werden. Für 64 verschuldete Personen bedeutet dies, dass wir ihre Schulden durch Verhandlungen mit den Gläubigern derart reduzieren konnten, dass sie entweder bereits getilgt werden konnten oder in absehbarer Zeit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Schuldners reguliert werden können. 83 Klienten wurden an andere Beratungsstellen (z.b. Suchtberatung) oder soziale Einrichtungen oder, bspw. in den Fällen, in denen sich während der Beratungen herausstellte, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren als Lösung für die sonst aussichtslose Situation in Frage kommt, an regionale Rechtsanwälte weitervermittelt. Neben der vollständigen Schuldenregulierung kann ein Grund für die Beendigung der Beratung die wirtschaftliche Stabilisierung durch umfassende Budgetberatung oder durch existenzsichernde Maßnahmen sein, in einigen Fällen führten private Gründe (bspw. Wohnortwechsel) zum Abbruch der Beratung. Zur Erwerbssituation der Personen, die unsere Hilfe in Anspruch nahmen, wurden zu Beginn der Beratung folgende Angaben gemacht: 340 Personen unserer Klienten im Jahr 2014 waren arbeitslos; 303 Personen bezogen Leistungen nach dem SGB II. 297 Personen gingen einer abhängigen Beschäftigung nach, 35 Personen erwirtschafteten im Rahmen ihrer Selbstständigkeit das monatliche Einkommen, weitere 142 Personen bezeichneten sich als anderweitig nicht erwerbstätig, gemeint sind hier bspw. Schüler, Studenten, Hausfrauen, oder Rentner. Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten von den Klienten aus der Stadt 52,12 %, aus dem Landkreis 67,25 %, ohne Ausbildung waren 42,80 % (Stadt) bzw. 28,36 % (Landkreis), andere Klienten befanden sich noch in der Ausbildung oder konnten einen (Fach-)Hochschulabschluss vorweisen. Das durchschnittliche Einkommen der beratenen Personen in der Stadt betrug 722,26 Euro im Monat. Für beratene Personen aus dem Landkreis lag das monatliche Einkommen bei durchschnittlich 827,52 Euro. 8

Anzahl der Klienten Stadt Landkreis Gesamt 01.Jan. 2014-31. Dez. 2014 472 342 814 Übernommene Klienten aus 2013 297 208 505 Neuzugänge 2014 175 134 309 Abgeschlossene Beratungen Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil 2014 abgeschlossene Beratungen 210 142 352 43,24% Übernahme laufender Beratungen ins Jahr 2015 262 200 462 56,76% Gesamt 472 342 814 100,00% Beratungsergebnisse Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil Sonstige abgeschlossene Beratung 122 83 205 58,24% Weitervermittlung an andere Einrichtungen u. Institutionen 46 37 83 23,58% Entschuldet 42 22 64 18,18% Gesamt 210 142 352 100,00% Beratungsergebnisse Entschuldet; 18,18% Weitervermittlung an andere Einrichtungen u. Institutionen; 23,58% Abgeschlossene Beratung; 58,24% 9

Erwerbssituation bei Beratungsbeginn Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil Abhängig erwerbstätig 145 152 297 36,49% Arbeitslos gemeldet 213 105 318 39,07% Anderweitig nicht erwerbstätig 81 61 142 17,44% selbständig erwerbstätig 20 15 35 4,30% Arbeitslos, nicht gemeldet bzw. nicht aktiv arbeitssuchend 13 9 22 2,70% Gesamt 472 342 814 100,00% Erwerbssituation Anderweitig nicht erwerbstätig; 17,44% selbständig erwerbstätig; 4,30% Arbeitslos, ehemals selbständig; 2,70% Abhängig erwerbstätig; 36,49% Arbeitslos; 39,07% Erklärung: Anderweitig nicht Erwerbstätige : Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen 10

Anteil der Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil Männlich 92 45 137 45,21% Weiblich 122 44 166 54,79% Gesamt 214 89 303 100,00% 2013 insgesamt betreute Klienten: 814 Davon waren im Arbeitslosengeld-II-Bezug: 303 Dies entspricht einem prozentualen Anteil von : 37,2% 11

Hauptverschuldungsgründe Zum Hintergrund einer Schuldenproblematik lässt sich nur selten die eine ausschlaggebende Ursache ermitteln und zuordnen. Die Gründe sind meist vielschichtiger und müssen, wie bereits angesprochen, in einer Beratung entsprechend aufgearbeitet werden. Als Hauptüberschuldungsgrund wurde 2014 bei ca. 40 % und somit der überwiegenden Mehrheit unserer Klienten unwirtschaftliche Haushaltsführung ermittelt. Fast gleichermaßen ausschlaggebend war der Aspekt einer nur unzureichenden Finanzkompetenz, die bei 33,55% der Ratsuchenden zur Überschuldung führte. Als dritthäufigste Ursache wurde Arbeitslosigkeit (28,45 %) genannt. Wie auch in den Vorjahren waren als weitere Überschuldungsgründe Erkrankung/Sucht (23,53 %), Trennung und Scheidung bzw. Tod eines Partners (21,56 %), gefolgt von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die mit einer gescheiterten Selbstständigkeit einhergehen können, zu verzeichnen. Letztgenannten Grund gaben 17,04 % der beratenen Personen als ursächlich für ihre Verschuldungssituation an. Schadenersatzforderungen aus unerlaubten Handlungen führten bei knapp 10 % unserer Klienten zu finanziellen Problemen. Die wirtschaftlichen Folgen längerfristigen Niedrigeinkommens können bei ca. 6,69 % der befragten Personen als ausschlaggebender Faktor für ihre Schulden angesehen werden. Während bei 3,8% der Klienten aus dem Landkreis die Verschuldung aus einer gescheiterten Immobilienfinanzierung resultierte, kamen nur 0,85% der Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet aus diesem Grund auf uns zu. 75 % der verschuldeten Personen aus der Stadt und 69 % der Klienten aus dem Landkreis hatten Schulden bei bis zu fünf Gläubigern; 22,7 % der Stadt- und 27,5 % der Landkreisbürger, die bei uns Hilfe suchten, waren bei bis zu fünfzehn Gläubigern verschuldet. Der Anteil der Klienten, die bei mehr als 15 Gläubigern Forderungen bedienen mussten, lag in der Stadt bei 2,3 % und im Landkreis bei 3,5 %. 12

Hauptverschuldungsgründe Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil Unwirtschaftliche Haushaltsführung 104 64 168 20,64% Unzureichende Finanzkompetenz 88 51 139 17,08% Arbeitslosigkeit 68 48 116 14,25% Erkrankung, Sucht 60 37 97 11,92% Trennung/Scheidung/Tod 41 44 85 10,44% Gescheiterte Selbständigkeit 28 38 66 8,11% unerlaubte Handlungen 24 15 39 4,79% längerfristiges Niedrigeinkommen 15 12 27 3,32% Gescheiterte Immobilienfinanzier. 4 13 17 2,09% Unzureichende Kreditberatung 10 5 15 1,84% Haushalts-/ Familiengründung 9 6 15 1,84% Bürgschaft, Mithaftung 10 3 13 Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen 5 4 9 1,11% keine Angabe 4 2 6 0,74% Unfall 2 0 2 0,25% Gesamt 472 342 814 100,00% Hauptverschuldungsgründe Unwirtschaftliche Haushaltsführung Unzureichende Finanzkompetenz Arbeitslosigkeit Erkrankung, Sucht Trennung/Scheidung/Tod Gescheiterte Selbständigkeit unerlaubte Handlungen längerfristiges Niedrigeinkommen Gesch.Immobilienfinanzierung Unzureichende Kreditberatung Haushalts-/ Familiengründung Bürgschaft, Mithaftung Nichtinanspruchnahme keine Angabe Unfall 0 50 100 150 200 13

Höhe der Verschuldung Wie schon im Vorjahr wies die Mehrzahl der Personen, die sich an uns wandten, Schulden bis maximal 5000,- Euro auf. Zur Verteilung dieser Schuldbeträge lässt sich sagen, dass die Anzahl der Ratsuchenden aus der Stadt mit 48,9 % deutlich über der Anzahl der Personen lag, die mit Schulden dieser Größenordnung aus dem Landkreis kamen (28,7 %). Demgegenüber stammten die Personen, deren Verschuldung jeweils mehr als 5000,- Euro betrug, prozentual häufiger aus dem Landkreis. Ebenso wie im Berichtsjahr 2013 lag die am zweithäufigsten ermittelte Schuldensumme 2014 zwischen 10.000,- bis 50.000,- Euro. An dritthäufigster Stelle wurden Forderungen in Höhe von 5000,- bis 10.000,- Euro ermittelt. Personen mit Schulden in dieser Größenordnung kamen ungefähr zu gleichen Teilen aus Stadt und Landkreis. Der überwiegende Anteil der Klienten, die angaben, Schulden in einer Höhe zwischen 50.000 und 199.000,- Euro zu haben, kam aus dem Landkreis (14,6 % im Vergleich zum Anteil der Klienten aus der Stadt Schweinfurt mit 6,4 %). Bei insgesamt 23 Klienten belief sich die Verschuldung auf einen Wert, der höher als 200.000,- Euro war. Auf Nachfrage, wie sie von unserer Beratungsstelle erfahren hätten, gaben die meisten Klienten (460) an, die Schuldnerberatung aus eigener Initiative kontaktiert zu haben. 127 Personen wurden durch den Hinweis eines Bekannten oder Verwandten auf unser Angebot aufmerksam. Weitere Verschuldete kamen durch die Vermittlung öffentlicher Einrichtungen oder sonstiger Institutionen (Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Arbeitgeber, Banken, Rechtsanwälte, Seelsorger) bzw. aufgrund von Berichten in den Medien zu uns. 14

Vermittlung der Klienten durch: Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil Eigeninitiative 264 196 460 56,51% Öffentliche Einrichtung 97 63 160 19,66% Bekannte, Verwandte 62 54 116 14,25% Jobcenter 23 14 37 4,55% Sonstige 12 8 20 2,46% ohne Angabe 9 3 12 1,47% Eigene Einrichtung 2 3 5 0,61% Medien 2 0 2 0,25% Rechtsanwälte 1 0 1 0,12% Seelsorge 0 1 1 0,12% Gesamt 472 342 814 100,00% Vermittlung der Klienten Eigeninitiative Öffentliche Einrichtung Bekannte, Verwandte Jobcenter Sonstige ohne Angabe Eigene Einrichtung Medien Rechtsanwälte Seelsorge 0 100 200 300 400 500 15

Durchschnittliche Schuldensumme Anzahl Durchschnittliche Schuldensumme Inkassounternehmen 1215 2.017,15 Sonstige öffentliche Gläubiger 394 11.033,93 Ratenkredit 312 16.320,47 Telefongesellschaften 270 914,36 Gewerbetreibenden 265 1.303,89 Dispo, Rahmenkredit 255 11.381,85 unerlaubte Handlungen 255 2.207,70 Versandhäusern 183 766,92 Schulden aus der Selbstständigkeit 135 30.218,99 Energieunternehmen 102 669,60 Hypothekarkredit 98 78.281,99 Vermietern 97 1.811,33 Versicherungen 94 1.216,31 Privatpersonen 89 1.795,12 Finanzamt 59 18.155,24 Freien Berufen 51 1.384,53 Unterhaltsverpflichtungen 29 6.040,79 Durchschnittliche Schuldensumme Hypothekarkredit Schulden aus der Selbstständigkeit Finanzamt Ratenkredit Dispo, Rahmenkredit Sonstige öffentliche Gläubiger Unterhaltsverpflichtungen unerlaubte Handlungen Inkassounternehmen Vermietern Privatpersonen Freien Berufen Gewerbetreibenden Versicherungen Telefongesellschaften Versandhäusern Energieunternehmen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 In Tausend Euro 16

Alter, Familienstand, Geschlechterverteilung Wie in den vergangenen Jahren war auch im Jahr 2014 die Mehrzahl der von Verschuldung betroffenen Klienten, die zu uns kamen, zwischen 20 und 29 Jahren alt; im Berichtsjahr gefolgt von der Altersgruppe der 30-39jährigen (191). Am dritthäufigsten wurden 40-49jährige Personen (180) beraten. Insgesamt 117 Klienten waren zwischen 50 und 59 Jahre alt. Im Vorjahr 2013 kamen 10 Jugendliche aus dem Stadtgebiet wegen ihrer Schuldenproblematik in die Beratung, aus dem Landkreis dagegen nahm kein unter Zwanzigjähriger laufende Beratung in Anspruch. 2014 sind aus der Stadt drei und aus dem Landkreis zwei Beratungsfälle mit Jugendlichen zu verzeichnen. 11,6 % der älteren Klienten aus der Stadt und 9,9 % der bei uns Unterstützung suchenden Einwohner aus dem Landkreis waren über 60 Jahre alt. Befragt zum Familienstand gaben die meisten Personen, die unsere Beratungsstelle aufsuchten, an, ledig zu sein (insgesamt 382). 25 Klienten berichteten, dass ihr Ehepartner verstorben sei, 239 Ratsuchende lebten in Trennung bzw. waren geschieden, weitere 168 Personen waren verheiratet. Das Geschlechterverhältnis stellt sich für Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt wieder relativ ausgeglichen dar: 2014 ließen sich 241 Männer und 231 Frauen aus Schweinfurt beraten; aus dem Landkreis wandten sich dagegen wesentlich mehr Männer (200) als Frauen (142) an unsere Beratungsstelle. Insgesamt nahmen im vergangenen Jahr 97 Alleinerziehende Unterstützung durch Schuldnerberatung in Anspruch; davon waren 5 Männer alleinerziehende Väter. Der Anteil der Hilfesuchenden, die aus Deutschland stammten, lag in der Stadt bei 72,51 %, im Landkreis bei 85,83 %. Am zweithöchsten war sowohl in der Stadt (11,99 %) als auch im Landkreis (7,69 %) der Anteil der Klienten, die als Herkunftsland Russland angaben, gefolgt von türkischstämmigen Personen (Stadt: 7,60 %, Landkreis 1,62 %). Als weitere Herkunftsländer wurde Polen, Italien, Rumänien, Ukraine, Kosovo, Ghana, Brasilien und Kuba genannt; wir betreuten aber auch Klienten, deren Daten zu den Herkunftsländern mit dem Statistikprogramm gar nicht erfasst werden können. 17

Geschlechterverteilung Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil Männer 241 200 441 54,18 % Frauen 231 142 373 45,82 % Gesamt 472 342 814 100,00 % Altersgruppen Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil unter 20 Jahren 3 2 5 0,61 % 20-29 Jahre 146 86 232 28,50 % 30-39 Jahre 102 89 191 23,46 % 40-49 Jahre 101 79 180 22,11 % 50-59 Jahre 65 52 117 14,37 % 60-69 Jahre 37 24 61 7,49 % 70-79 Jahre 17 9 26 3,19 % 80 Jahre und älter 1 1 2 0,25 % Gesamt 472 342 814 100,00 % Altersgruppen 70-79 Jahre; 3,19% 80 Jahre und älter; 0,25% 60-69 Jahre; 7,49% unter 20 Jahren; 0,61% 50-59 Jahre; 14,37% 20-29 Jahre; 28,50% 40-49 Jahre; 22,11% 30-39 Jahre; 23,46% 18

Familienstand Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil ledig 227 155 382 46,93% verheiratet, eingetragener Lebenspartner 87 81 168 20,64% geschieden 98 67 165 20,27% verheiratet, getrennt lebend 44 30 74 9,09% verwitwet 16 9 25 3,07% Gesamt 472 342 814 100,00% Anteil der Alleinerziehenden Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil weiblich 53 33 86 94,51% männlich 2 3 5 5,49% Gesamt 55 36 91 100,00% Staatsangehörigkeit Stadt Landkreis Gesamt %-Anteil Deutsch 408 328 736 90,42% Übrige 44 8 52 6,39% Mitgliedsstaat der EU 18 6 24 2,95% Unbekannt/staatenlos 2 0 2 0,25% Gesamt 472 342 814 100,00% 19

4. Jahreschronik 2014 29. Februar Sozialkonferenz im Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 06. März Datenschutzschulung im Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 13. März Vortrag für die Auszubildenden der Firma Bosch Rexroth, Schweinfurt 19. März Sozialkonferenz im Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 03. April Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Frauenfrühstück der Kolpingsfamilie im Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 11. April Vortrag in der Ludwig-Erhard Berufsschule Schweinfurt 15. April Vortrag beim Arbeitskreis Jugend in Bewegung GbF, Schweinfurt 04. Juni Sozialkonferenz im Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 27. Juni Vortrag im Arbeitsförderungszentrum e.v. Schweinfurt 25. Juli Fortbildung zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts (Referent: Rechtsanwalt Herr Dr. Wozniak) 01. Oktober Sozialkonferenz im Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 16. Oktober Arbeitskreis Schuldnerberatung Unterfranken, Caritasverband Würzburg 17. November Fachtagung, Neuerungen in der Insolvenzordnung, Caritasverband Bamberg 11. Dezember Interne Fortbildung Schuldenprävention 12. Dezember Vortrag in der Kolping-Bildungszentrum-Schweinfurt GmbH 17. Dezember Vortrag im Arbeitsförderungszentrum e.v. Schweinfurt 19. Dezember Sozialstand auf dem Schweinfurter Weihnachtsmarkt 20