Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus

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Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!

Grundbegriffe Stadtplanung und Bauleitplanung im Bild

Transkript:

Daniel Kampus 21 05 2007 1

Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan

Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße, Betriebe) Abstimmung der Entwicklungsbereiche Ziel- und Maßnahmenformulierung

Flächenwidmungsplan: Baulandkategorie Überprüfung der Flächen im Rahmen der Revision Aufschließungsgebiete Sanierungsgebiete

Bebauungsplan: Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen in die 3. Dimension Straßenfluchtlinien, Verlauf der Verkehrsflächen, Baugrenz- und Baufluchtlinien, Bauhöhen, Bauweise, Lage von Spielplätzen geplant: Festlegung von Nutzungsarten

Ausgangsdaten in der Raumordnung Messergebnisse, Verkehrserhebungen und Prognosen Lärmberechnungen, Schienenlärmkataster, Fluglärm - Aufwand für Gemeinde und Planer Unschärfe!!

Rechtsgrundlagen: Steiermärkisches ROG - Planmäßige vorausschauende Gestaltung des Raumes - Nachhaltige Nutzung des Lebensraumes - Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Umweltschutzes

Raumordnungsgrundsätze: Schutz vor überhöhter Umweltbelastung Baulandvoraussetzungen: - Vollwertiges Bauland darf keiner der beabsichtigten Nutzung widersprechenden Immissionsbelastung unterliegen

Neuordnung der Siedlungs- und Entwicklungsflächen im Rahmen der Überarbeitung des ÖEK Entflechtung nachteiliger Nutzungsmischungen im FWP Umwandlung von Gebietskategorien (Nachfolgenutzungen) Verstärkter Einsatz der BBPL

Ausreichender Lärmschutz in der Raumordnung zielt auf das Grundstück ab Schallschutzmaßnahmen sind daher auch für Freibereiche vorzusehen

Wenn dies nicht möglich ist (z.b. innerörtlicher bzw. städtischer Bereich): Einhaltung der Werte durch planerische, gestalterische oder bauliche Maßnahmen

Lärmschutz kann dort am wirksamsten und kostengünstigsten realisiert werden, wo er frühzeitig in die Planung einbezogen wird (beginnt in der Raumplanung)

Vorsorgeprinzip = wesentlichster Punkt der Planung Neue Lärmprobleme sollen erst gar nicht entstehen Neue Baulandausweisungen nur dort, wo Voraussetzungen für die Einhaltung einschlägiger Grenzwerte und Richtlinien möglich ist ( dem Lärm ausweichen )

Widerspruch zwischen den Richt- bzw. Grenzwerten nach WHO, ÖAL, ÖNORM, etc. und der tatsächlichen Lärmsituation Da kann man ja nirgends mehr bauen

Ländliches Wohngebiet WR LA, eq 50dB tags, 40dB nachts Städtische Wohngebiet WA LA, eq 55dB tags, 45dB nachts

Schallschutzmaßnahmen an der Quelle Geschwindigkeit Betriebszeiten Verhalten etc.

Schallschutzmaßnahmen am Ausbreitungsweg Lärmschutzwände, -wälle, Nebengebäude als Lärmschutz

Schallschutzmaßnahmen am Immissionsort Grundrisslösungen, verglaste Loggien, Wintergärten, Laubengänge, kontrollierte Beund Entlüftung

Lärm wird zunehmend gestaltswirksam Die überzeugendsten Lösungen wirken sich meist nachteilig auf die Qualität des öffentlichen Raumes aus - Abkehr vom Straßenraum, vom Freiraum, vom Sozialraum

Städtebau muss jedoch Bezug zum öffentlichen Raum haben

Städtebaulich erwünschte Nutzungsmischung bringt Probleme Arbeiten im Erdgeschoss / Wohnen im OG = Vorstellung der mittelalterlichen Gewerbefamilie Toleranz gegenüber lärmproduzierenden Betrieben hat sich verringert Das Ruhebedürfnis der Bewohner hat sich erheblich verändert

Auch Betriebe haben unterschiedliche Lärmempfindlichkeiten Lärm- und verkehrsintensive Fabrik Lärmempfindliches High-Tech-Unternehmen Problem Einkaufszentren und Handel (Parkplätze, Anlieferung)

Anforderungen der Wohnbauförderung Durchführungs-VO zum WFG 1993 2 Zulässige Lärmbelastung (1).., wenn das für die Bebauung vorgesehene Grundstück keine ein zumutbares Ausmaß überschreitende Belastung durch Lärm sowie Schadstoffe und Beeinträchtigungen aufweist.

(2) Die Lärmbelastung im Freien vor dem Fenster des vom Lärm am stärksten betroffenen Aufenthaltsraumes darf in der Regel folgende Immissionsgrenzwerte - ermittelt als A- bewerteter Schallpegel in db - nicht überschreiten: im Kurgebiet, Erholungsgebiet, reinen Wohngebiet, allgemeinen Wohngebiet, Dorfgebiet, Ferienwohngebiet Tags 55Nachts 45

Lärmschutzfenster sind nur eine Notlösung Freibereiche wie Balkone, Loggien, bleiben ungeschützt Lüftungsproblematik