Bundeselternverband Gehörloser Kinder e.v.

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Transkript:

Bundeselternverband Gehörloser Kinder e.v. Grundsatzerklärung: Freie Wahl der Bildungsmethode für gehörlose Kinder!

Lothar M. Wachter (Präsident), Hans-Thoma-Straße 17, 61440 Oberursel fon: 061 71/33 74, fax: 061 71/58 07 29 mail: lothar.m.wachter@t-online.de, Internet: www.gehoerlosekinder.de Grundsatzerklärung: Freie Wahl der Bildungsmethode für gehörlose Kinder! Seit einigen Jahren hat sich ein Umdenken in der Behindertenpolitik vollzogen, das unter anderem im Behindertengleichstellungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gekommen ist. Nach und nach werden auch entsprechende Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern beschlossen. Das Umdenken besteht darin, den Menschen mit all seinen Mög-lichkeiten zu betrachten und nicht mehr in erster Linie seine Behinderung. Dies hat auch zur lange geforderten allgemeinen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) geführt. Diese neue Betrachtungsweise des Menschen mit Gehörlosigkeit hat bisher nur ungenügend Eingang gefunden in die Gehörlosenpädagogik und die Bildungswege für gehörlose Kinder. Nach wie vor wird von den Gehörlosenpädagogen/innen überwiegend der ausschließlich hörgerichtete und lautsprachorientierte Ansatz praktiziert. Bilingualer Unterricht in Lautsprache und DGS mit einer hörenden und einer gehörlosen Lehrkraft ist über das Stadium von Schulversuchen kaum hinausgekommen. Es überwiegt heute die Meinung, daß es nach der Versorgung mit einem Cochlear Implant (CI) keine Gehörlosigkeit mehr gibt. Das Gegenteil ist richtig. Studien belegen, daß immerhin 30 bis 50 % der betroffenen Kinder auch mit einem CI nicht zu einer einigermaßen normalen Lautsprachentwicklung kommen. Außerdem gibt es gehörlose Kinder, für die ein CI nicht in Frage kommt oder deren Eltern sich aus verschiedenen Gründen - die man zu Recht akzeptieren muß - gegen ein CI entschieden haben. Mit einer hörgerichteten und lautsprachorientierten Erziehung würde diesen Menschen ein befriedigender Wissenserwerb vorenthalten. In diesem Fall fehlt eine gemeinsame kommunikative Basis sowohl zwischen hörenden Pädagogen/innen und gehörlosen Schülern/innen als auch zwischen hörenden Eltern und gehörlosen Kindern. Hier hilft die Gebärdensprache. Auch für Menschen mit Schwerhörigkeit und/oder einem CI kann die Gebärdensprache zu Erleichterungen in der Kommunikation führen. Der Bundeselternverband gehörloser Kinder fordert daher: Die Stärken der gehörlosen Kinder sind zu betrachten und weniger ihre Hörbehinderung! Die Eltern sind frühestmöglich umfassend und objektiv über alle (auch bilingualen) Fördermöglichkeiten ihrer gehörlosen Kinder zu informieren. Bilingualer Schulunterricht mit einer hörenden und einer gehörlosen Lehrkraft in Lautsprache und Gebärdensprache muß allen gehörlosen Kindern wohnortnah zur Verfügung stehen! Eltern gehörloser Kinder mit diesem Wunsch dürfen nicht ausgegrenzt werden! Familienbegleitung und beratung durch erwachsene Menschen mit Hörbehinderung vor allem in der Frühförderung gemäß dem Beispiel von GIB ZEIT in Nordrhein-Westfalen müssen überall angeboten werden! Das Unterrichtsfach Gebärdensprache ist in allen Schulen für Hörgeschädigte einzuführen! Die Gebärdensprache ist als Prüfungsfach in die Ausbildung der Gehörlosen-pädagogen/innen einzubeziehen! 11.12.2004

Hintergrund In Deutschland liegen jetzt Ergebnisse der bisherigen und laufenden bilingualen Schulprojekte vor. Für gehörlose Kinder ist der Unterricht nur mit Lautsprache zwar seit langem üblich, führte aber dazu, daß sehr viel Zeit für die Lautsprach-Entwicklung aufgewendet werden mußte. Für den Wissenserwerb stand daher zu wenig Zeit zur Verfügung. Bei der Förderung der Kinder in Sprachlerngruppen wird etwas mehr auf die unterschiedlichen Kommunikationsbedürfnisse der hörgeschädigten Kinder eingegangen. Noch besser gelingt dies im bilingualen Unterricht, bei welchem Gebärdensprache (durch eine gehörlose Lehrkraft) und Lautsprache (durch eine hörende Lehrkraft) nebeneinander im Unterricht benutzt werden. Für folgende Projekte liegen Ergebnisse vor: Bilingualer Schulversuch in Hamburg. Schriftlich vorliegende Unterlagen: Abschlußbericht zum Hamburger Bilingualen Schulversuch mit dem Titel Bilinguale Erziehung als Förderkonzept für gehörlose SchülerInnen von Prof. Klaus-B. Günther, im Signum-Verlag 2004. Bilingualer Schulversuch in Berlin, der zur Zeit läuft. Schriftliche Unterlagen: Konzeption der Arbeitsgruppe Bilinguale Erziehung und Bildung in Berlin vom Januar 2001 Bericht der wissenschaftlichen Begleitforschung über die ersten beiden Schuljahre vom 12.2.2004 und 15.8.2004 von Beate Krausmann, noch nicht veröffentlicht Modellprojekt: Gehörlose Kinder mit DolmetscherInnen an der Regelschule in Frankfurt am Main. Schriftlich vorliegende Unterlagen: Abschlußbericht vom 15.7.2004 von Marliese Latuske sowie Berichte der eingesetzten Dolmetscherinnen Die folgenden Erfahrungen wurden aus diesen Projekten gewonnen: Komplexe fachliche Inhalte auf hohem Niveau können vor allem an gehörlose und hochgradig schwerhörige Schüler/innen in der Hauptschulstufe nur durch Gebärdensprache (DGS) vermittelt werden. Die gehörlosen Schüler/innen haben in allen Projekten mehr oder weniger stark von der bilingualen Erziehung profitiert. Die gehörlosen Schüler/innen haben einen guten Informations- und Wissensstand im Gegensatz zu vielen anderen hörgeschädigten Kindern. Wie bei neuen pädagogischen Konzepten nicht anders zu erwarten, gibt es noch einige Probleme zu lösen und es müssen noch viele Unterrichtshilfen erarbeitet werden. Als unverzichtbares Kernstück bilingual-kontrastiven Sprachunterrichts erweist sich die Arbeit im Team aus gehörloser und hörender Lehrkraft. Die dabei zusammenwirkenden sprachlichen, sozialen und kulturellen Faktoren lassen sich nicht durch eine Lehrkraft allein vertreten (Beate Krausmann). Auch Gebärdensprachdolmetscher/innen können diese Aufgabe alleine nicht erfüllen. Mit der bilingualen Erziehung liegt nun ein voll taugliches ergänzendes und alternatives Konzept zur Erziehung und Bildung gehörloser und hochgradig schwerhörige Kinder vor. Damit sollte die fruchtlose hörgeschädigtenpädagogische Methodendiskussion beendet und statt dessen den betroffenen Schüler/innen und Eltern eine echte Wahl- und Wechselchance gegeben werden (Klaus-B. Günther). Die Rahmenbedingungen müssen an die Anforderungen der bilingualen Erziehung und Bildung angepaßt werden. Dies betrifft die Ausbildung, die personelle und materielle Ausstattung, die Richtlinien z.b. der KMK sowie die Stundentafel. Die bilinguale Erziehung und Bildung muß daher künftig in allen Bundesländern als Wahlmöglichkeit für alle gehörlose und hochgradig schwerhörige Schüler/innen und Eltern verfügbar sein.

Bundeselternverband gehörloser Kinder e.v. Der Bundeselternverband versteht sich als Dach für alle Eltern gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder, gleich welchen Weg die Eltern verantwortlich für ihr Kind gewählt haben. Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitstagungen des Bundeselternverbandes können die Eltern entdecken, welch unterschiedliche Geschichte jedes einzelne Kind und seine Eltern hinter sich gebracht haben, aber auch welch große Gemeinsamkeiten die Eltern verbindet, gleich welchen Weg jeder einzelne beschreitet. Der Bundeselternverband gehörloser Kinder fordert und empfiehlt unter anderem für die Bildung und Erziehung gehörloser Kinder: umfassende und objektive Informationen für die Eltern einschließlich des planmäßigen Kontakts zu erwachsenen Hörgeschädigten. Damit soll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, ihren eigenen Weg in ihrer ganz persönlichen Situation zu finden bestmögliche technische Hilfen wie zum Beispiel digitale Hörgeräte und Cochlear-Implant (CI). Im Hinblick auf das CI ist den Eltern die volle Entscheidungsfreiheit ohne äußeren Druck zu sichern. bestmögliche Lautspracherziehung und Aktivierung der Hörreste für gehörlose Kinder, auch bei Nutzung anderer Kommunikationsmittel bestmögliche Vermittlung und Anwendung der Gebärdensprache, wenn dies für eine gute Kommunikation erforderlich ist. Dabei sind die persönlichen Bildungsvoraussetzungen jedes einzelnen Kindes und das familiäre Umfeld ebenso zu berücksichtigen wie die Wahlfreiheit der Eltern. Viele Erfahrungen zeigen, daß dabei die hörgerichtete Erziehung nicht vernachlässigt werden muß. möglichst schneller Aufbau einer altersgemäßen Kommunikation mit dem gehörlosen Kind, zugunsten einer weitgehend ungestörten sozialen und kognitiven Entwicklung. Erweiterung des Angebotes an den Gehörlosenschulen hin zu einer Methodenvielfalt. Dazu gehört unter anderem die Einführung der Gebärdensprache als Pflichtfach in der Ausbildung aller Gehörlosenpädagogen und -pädagoginnen in Deutschland. Der Bundeselternverband wurde 1963 gegründet. Zweimal im Jahr wird ein Informationsheft mit dem Titel Eltern helfen Eltern herausgegeben. Jedes Jahr im Mai findet die Arbeitstagung des Bundeselternverbandes statt. Sie bietet den Eltern interessante Vorträge und die wichtige Möglichkeit zu Gespräch und Erfahrungsaustausch. Auch die Aufklärung der Öffentlichkeit zählt der Bundeselternverband zu seinen Aufgaben. Der Bundeselternverband ist vom Finanzamt Dortmund-West als gemeinnützig anerkannt. Mitglieder sind Schuleltern-vertretungen, Fördervereine, Landes-Elternvereinigungen und einzelne Eltern. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder und Schulelternvertretungen 25 Euro sowie für Vereine 250 Euro und kann ebenso wie Spenden steuermindernd geltend gemacht werden. Vorstand, Anschrift und Konto letzte Seite.

Der Vorstand gewählt am 21.5.2004 in Speyer: Lothar M. Wachter Karina Hofmann Hildegard Enkel Christa Gajdosch Präsident Vizepräsidentin Schriftführerin Schatzmeisterin Weitere Vorstandsmitglieder: Katja Belz, Ellen Franz, Walter Letzel, Helmut Schmidt, Andrea Schulze Karl-Heinz Hahne Ehrenvorsitzender Vorstandsbevollmächtigter Peter Donath Anschrift: Bundeselternverband gehörloser Kinder e.v. c/o Lothar M. Wachter Hans-Thoma-Straße 17 61440 Oberursel Tel. 0 61 71 / 33 74, Fax 0 61 71 / 58 07 29 e-mail: Lothar.m.wachter@t-online.de Internet: www.gehoerlosekinder.de Bankverbindung: Konto Nr. 509596-600, Postbank Frankfurt, BLZ 50010060 Stand: 11.1.2005 Sitz des Bundeselternverbandes ist Dortmund. Der Bundeselternverband ist vom Finanzamt Dortmund-West als gemeinnützig anerkannt.