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Erfolge verbuchen Steuern sparen. Kompetente Steuerberatung für Arbeitnehmer und Rentner seit über 40 Jahren. * * Im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß 4 Nr. 11 StBerG

Unsere Stärke Kompetenz und Service Es gibt Dinge, die sollte man von Anfang an echten Profis überlassen. Dazu gehört ganz bestimmt die jährliche Einkommensteuererklärung. Eine professionelle Beratung hierbei spart Zeit und Geld. Ganzjährig stehen wir Arbeitnehmern und Rentnern im Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis gem. 4 Nr. 11 StBerG mit unserem Beratungsservice bei ihren steuerlichen Fragen zur Verfügung. Der LBV verfügt über ein dichtes Netz von Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Von hier aus helfen wir unseren Mitgliedern dabei, ihre berechtigten Interessen gegenüber den Finanzbehörden zu wahren. Kompetent und ortsnah. www.lbv-hamm.de

Inhalt Unser Beratungsangebot Seite 4 Unsere Leistungen Seite 6 Ihr Mitgliedsbeitrag Seite 8 Unsere Satzung Seite 10 Ihre Checkliste Seite 12

Unser Beratungsangebot In Steuerfragen wird vieles pauschaliert. Unsere Beratung nicht. Wir beraten unsere Mitglieder ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen Einkünften aus Unterhaltsleistungen Außerdem beraten wir bei zusätzlichen Einkünften aus Kapitalvermögen * Vermietung und Verpachtung * privaten Veräußerungsgeschäften * Einnahmen gem. 3 Nr. 26 und 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind * bis zu einer Gesamteinnahmenhöhe von 13.000 E (Ledige) und 26.000 E ( Verheiratete) 4

Der LBV zählt mittlerweile bundesweit ca. 40.000 Mitglieder. Diese Menschen wissen, was sie von uns erwarten können: eine individuelle und deshalb effektive Beratung durch ausgewiesene Fachleute. Und einen technischen Stand, der die Abwicklung noch schneller macht als bisher. Die Einkommensteuererklärungen werden von uns elektronisch an die Finanzämter übermittelt. Auch der Bescheidrückversand erfolgt auf elektronischem Wege.

Unsere Leistungen Unser Angebot: Sparen Sie Steuern mit uns. Unsere Leistungen im Überblick Erstellung der Einkommensteuererklärung Vorausberechnung komplette Abwicklung mit dem Finanzamt Bescheidprüfung Vertretung im Einspruchs- bzw. Klageverfahren vor den Finanzgerichten Beratung und Antragstellung Eigenheimzulageverfahren (Baubeginn oder Kauf vor dem 01.01.2006) Kindergeldverfahren Nichtveranlagungsbescheinigung Lohnsteuerermäßigungsverfahren Wohnungsbauprämien Verfahren steuerlicher Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem AVmG (Riester-Rente, Rürup-Rente) Hilfeleistung bei Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten ( 9 Abs. 5, 10 Abs. 1 Nr. 5, 8 EStG) Ganzjährige steuerliche Beratung zum Thema Steuersparmöglichkeiten Steuerklassenwahl 6 Steuergestaltung

Der LBV ist einer der ältesten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Seit über 40 Jahren beraten wir Arbeitnehmer und Rentner in Fragen der Lohn- und Einkommensteuer und tragen damit zu mehr Rechtsstaatlichkeit bei. Kostengünstig und kompetent. Der LBV ist Mitglied im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V., BDL, mit Sitz in Berlin.

Ihr Mitgliedsbeitrag Guter Rat kann auch günstig sein. Zumindest bei uns. Auszug aus der Beitragsordnung 1. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15 E. 2. Die Beitragshöhe ist nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt. 3. Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat das Mitglied Anspruch auf die satzungsgemäßen Leistungen. 4. Die Höhe des jeweiligen Beitrages wird durch Aushang in den Beratungsstellen bekannt gegeben. 5. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01. 01. des Jahres fällig. 6. Bei Neumitgliedern ist der erste Jahresmitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr mit Abgabe der Beitrittserklärung fällig. 8 Bruttojahres einnahmen der Mitglieder 10.000 E 20.000 E 30.000 E 35.000 E 45.000 E 55.000 E 65.000 E 75.000 E 100.000 E 125.000 E 150.000 E > 150.001 E Einmalige Aufnahmegebühr Jahresbeitrag einschließlich 19 % MwSt. 55 E 80 E 95 E 115 E 140 E 165 E 195 E 250 E 295 E 320 E 350 E 390 E 15 E

Der LBV engagiert sich seit seiner Gründung für Steuergerechtigkeit. Unser Ziel ist es, auch bei der Berechnung der Mitgliedsbeiträge eine faire und gerechte Variante zu wählen. Daher ist die Höhe des Beitrages abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen des Mitgliedes. Die Höhe der Steuererstattung oder Steuernachzahlung spielt dabei keine Rolle. Und noch ein Vorteil: Neben dem Mitgliedsbeitrag fallen keine weiteren Kosten für unsere Leistungen im Jahr an.

Unsere Satzung Willkommen im Kleingedruckten. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder durch Tod. Sofern Inhalt und Um fang einer Mitgliedschaft (beratende Mitglieder) vertraglich geregelt sind, endet die Mitgliedschaft mit der Auflösung des Vertrages. Der Austritt ist zum Ende jeden Kalenderjahres möglich. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gegenüber dem Vorstand des Vereins zu erklären. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Erklärung. Falls ein Mitglied den fälligen Jahresmitgliedsbeitrag nicht bis zum 30.09. des Jahres bezahlt hat, kann der Vorstand das Mitglied aus dem Verein ausschließen. Die Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung des Beitrages bleibt davon unberührt. Bei Nichtbezahlung des Beitrages und nach erfolgloser Abmahnung ist der Verein zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ausgeschlossen werden kann ferner, wer dem Ansehen des Vereins schadet oder gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet mit endgültiger Wirkung der Aufsichtsrat. Scheidet ein Mitglied innerhalb des Kalenderjahres aus, so bleibt davon die Zahlung des Jahresbeitrages unberührt. Ein bereits entrichteter Jahresbeitrag kann nicht zeitanteilig zurückgefordert werden. 10

Kein Verein ohne Satzung. Wenn Sie sich also entschlossen haben, die Vorzüge einer Mitgliedschaft beim LB V in Anspruch zu nehmen, haben wir hier für Sie einige wesentliche Punkte unserer Satzung aufgeführt. Und auch, wenn dies etwas bürokratisch klingt seien Sie sicher: Es ist viel einfacher und unkomplizierter, als es sich anhört.

Ihre Checkliste Hinweise und Tipps vor dem Beratungsgespräch Für die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis gem. 4 Nr. 11 StBerG benötigen wir folgende Unterlagen: Lohnsteuerbescheinigungen Ehefrau /Ehemann Rentenbescheide Ehefrau /Ehemann und /oder Rentenanpassungsmitteilungen bzw. Rentenbezugsmitteilungen Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr. 5 Satz 7 EStG) Steuerbescheid des Vorjahres Ausbildungs- und Verdienstnachweise der Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, etc.) Nachweis über Zins- und Kapitalerträge durch Steuerbescheinigung bzw. Erträgnisaufstellung und/oder Verlustbescheinigung ( 45 Abs. 3 EStG) Steuerbescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) Bescheinigungen über erhaltene Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Elterngeld) Lohn- oder Gehaltsabrechnungen für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Mini-Job) Handwerkerrechnungen und Überweisungsbelege ( Nebenkostenabrechnungen) auch als Mieter Kinderbetreuungskosten (u. a. Nachweis Kindergartenbeiträge) 12 Kosten für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

Werbungskosten Nachweis über Berufsverbände (Gewerkschaft usw.) Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Kosten eines Verkehrsunfalles, der auf einer beruflich bedingten Fahrt entstanden ist Arbeitsmittel sowie Reparaturkosten für Arbeitsmittel (z. B. Fachbücher, Berufskleidung, Reinigung und Pflege der Berufskleidung) Kosten eines Arbeitszimmers für berufliche Zwecke Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten Kosten der Berufsfortbildung Umzugskosten bei beruflicher Veranlassung Sonstige Kosten, Schadenersatzleistungen, Rückzahlung versteuerten Arbeitslohnes usw. Reisekosten (Kilometergelder, Spesen usw.) Arbeitgeberbescheinigung über Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit, sowie An- und Abreisetage bzw. Abwesenheiten über 24 Stunden Kosten eines Computers (Nachweis über die Anschaffung und Reparatur eines Computers) Hatten Sie Bewerbungskosten, Inseratskosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Kopien sowie Reisekosten anlässlich einer Vorstellung?

Sonderausgaben Beiträge für Zusatzversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Sterbekassen, Aussteuerversicherungen, Krankenkasse usw. Kosten für Berufsaus- und -weiterbildung Spenden und Beiträge an politische Parteien sowie Spenden für mildtätige, kirchliche und ähnliche Zwecke Steuerberatungskosten sowie Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine einschließlich Fahrtkosten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten Nachweis über Schulgeld an Ersatz- oder Ergänzungsschulen Riester-Rente oder Rürup-Rente (Basisrente) Bescheinigung des Anlageinstitutes, Sozialversicherungsnummer Außergewöhnliche Belastungen Unterstützung von Angehörigen, z. B. Eltern, Kinder (Nachweis der Unterhaltszahlungen ggf. Einkommensnachweise der unterstützten Person(en) Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheid der zuständigen Behörde 14

Nachweis über Heim- und Pflegeunterbringung Krankheitskosten / Kurkosten Bestattungskosten eines Angehörigen Immobilienkauf (vermietet) Kaufvertrag Baurechnungen oder Reparaturrechnungen Notar-, Gerichts- u. Maklerkosten Grunderwerbsteuerbescheid Darlehens-Bausparkontenauszüge, Kreditverträge sonstige Hauskosten Mietverträge Nebenkostenabrechnungen Verwalterabrechnungen Kindergeldantrag Für die Bearbeitung Ihres Kindergeldantrages benötigen wir bei erstmaliger Antragstellung: Bescheinigung des Standesamtes / Einwohner melde amtes Bei einer Antragstellung für Kinder ab der Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen wir: Ausbildungs- u. Verdienstnachweise (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.) letzter Kindergeldbescheid / Kindergeldnummer Dies ist keine vollständige Aufzählung. Um Ihre Steuerbelastung maximal zu senken, ist eine individuelle Beratung im persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Beratungsstelle. Beratungsstelle: LBV-Nr. 235 Bundesgeschäftsstelle Bahnhofstraße 16a 59065 Hamm Telefon 02381.92427-0 Telefax 02381.92427-27 Internet www.lbv-hamm.de E-Mail info@lbv-hamm.de Gestaltung: grafik-werk Anja Laube Hamm