Reglement der Haartier - Risikokasse für Landwirte, die der Anicom Banktiere und Verarbeitungsvieh liefern

Ähnliche Dokumente
Anicom Risikokasse für Schweinezuchtbetriebe. Reglement Ziel. 2. Geltungsbereich. 3. Umfang der Vereinbarung

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG

CAMPUS NETZ. Vereinsstatuten. Von der Gründungsversammlung am 19. März 2009 genehmigt.

Marktlage vom

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote

Kommissionsvertrag. zwischen. (nachstehend Kommittent genannt) und. (nachstehend Kommissionär genannt)

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum

PROVISIONSVEREINBARUNG

Marktlage vom

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Statuten des Vereins Sitterbugs

Produktionsvereinbarung Zentralschweizer Lamm

Marktlage vom

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx

Marktlage vom

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG

MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

PRIMARSCHULE SCHWERZENBACH. Elternbeitragsreglement Familienergänzende Betreuung

S T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Verlängerung und Änderung vom 1. Oktober Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Marktlage vom

Vermittlungsvertrag PROJEKTE

Hoppetosse. Förderverein des ev. Kindergarten und Familienzentrum Villa Kunterbunt. Satzung vom

Rücklieferung von elektrischer Energie

Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung

Statuten Verein AVOI avoi

Statuten. des. s Drü-33-Clübli

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015

Fischerei-Pachtvertrag

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,

Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.

Vereinbarung über die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in den europäischen Gesellschaften des Roche Konzerns

Statuten. Collective

MUSTERVERTRAG FÜR DIE URAUFFÜHRUNG EINES BÜHNENWERKES

Spitex Verein Winkel - Rüti. Statuten

S T A T U T E N STROH+PAILLE+PAGLIA FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ I. NAME UND SITZ. Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL

Leihvertrag. (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit. und (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag

Zwischen. Und. dem Aufzuchtbetrieb. wird nachfolgender. Jungvieh- und Kalbinnen - Aufzuchtvertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.

SKI- UND WANDERGRUPPE KAUFLEUTE ZÜRICH

Satzung der Bürgerinitiative gegen die industrielle Massentierhaltung e.v. Massentierhaltung e.v.

Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe

Fitness-Abo All Time 12M

Satzung. für den Förderkreis

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Reglement betreffend Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Gesellschaftsvertrag Musikgruppe

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten

VEREIN SAH REGION BASEL

Statuten des Vereins Jungleworld

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

Gemeinsamer Tarif C


«Free Account» Vereinbarung für den Online Foto Manager

Satzung der Eicherfreunde Brombachsee

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

MAG Verei nsstatuten

Badminton-Club Trimbach

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS

Statuten Theaterverein Schrägi Vögel mit Sitz in Zürich

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Verein Landart Grindelwald

Statuten. des Gwatt-, Schoren-, Buchholz-Leistes

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern

Gemeinsamer Tarif

ASA SVV. Abgrenzungs- und Regressabkommen. zwischen. - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.

Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften

MITGLIEDER- VEREINBARUNG

Lizenzbedingungen OXID eshop mobile

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Preis- und Lieferbestimmungen für Markenprogramme von Mutterkuh Schweiz gültig ab 1. Juli 2016

GEBÜHRENORDNUNG. Anhang zu den Statuten. Ausgabe (ersetzt Ausgabe ) Seite 1 von 5

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hinweise zur Beitrittserklärung. Jahresbeitrag. Einreichung per Post oder per

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

Vertrag. 1 Dauer der Weiterbildung. 1. Die Weiterbildung findet von bis statt und dauert in der Regel 15 Monate.

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

Mieterhaftpflichtversicherung des Mieterinnen- und Mieterverbandes

1: Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2: Zweck, Aufgaben. 3: Mitgliedschaft

Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v.

Statuten der Tellco Freizügigkeitsstiftung

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Angebote Anti-Graffiti-Abos Schöns Züri

MUSTERPAKET GbR Gründung

Transkript:

Ausgabe (1.1.2017) Reglement der Haartier - Risikokasse für Landwirte, die der Anicom Banktiere und Verarbeitungsvieh liefern FO 5060 Anhang: Reglement / Prämienblatt 2017

1. Ziel Die Anicom AG unterhält für Produzenten zur Minderung von wirtschaftlichen Schäden infolge Bandwurmfinnen und Sarkosporidiose beim Rindvieh eine interne Risikokasse. Die Risikokasse leistet Währschaft für die Bankwürdigkeit der vier Viertel ohne Innereien. Für Schlachtkörper mit lebenden und/oder toten Bandwurmfinnenbefall sowie Sarkosporidiose werden Entschädigungen ausgerichtet. 2. Gefahren Die interne Risikokasse der Anicom AG schützt den Vertragsnehmer gegen die finanziellen Folgen bei der Schlachtung von Bandwurmfinnen oder Sarkosporidiose beim Rindvieh. 3. Gegenstand Bei der internen Risikokasse der Anicom AG bestehen folgende Möglichkeiten: 1. Variante A: Banktiere 2. Variante B: Verarbeitungsvieh 3. Variante C: Banktiere und Verarbeitungsvieh 4. Vertragliche Regelung / Aufnahmebedingungen Bei der internen Risikokasse der Anicom AG können ausschliesslich Rindviehmäster und/oder Milchviehhalter aufgenommen werden, die mit der Anicom AG in einem Kundenverhältnis stehen und somit Banktiere und/oder Schlachtkühe an die Anicom liefern. Der Beitritt ist freiwillig. Händlertiere werden nicht berücksichtigt. Es können nur Tiere entschädigt werden, welche für die Schlachtung als gesund gelten und keinen Vorbehalt im Zeitpunkt der Vermarktung aufweisen. Stark abgemagerte Tiere sowie Tiere, die notgeschlachtet werden, werden nicht entschädigt. 5. Ausschluss Betriebe, welche ein hohes Risiko bergen, können von der Geschäftsleitung der Anicom AG von der Risikokasse ausgeschlossen werden (als hohe Risikofaktoren gelten: Hausabwässer in Güllegrube, Stalltoilette in Güllegrube und viele Nutzer, Ausbringen von Abwasser aus weiteren Haushaltungen, wie Einliegerwohnung, Ferienhaus, öffentliche Toilette usw., Ausbringen von fremder Gülle, Zukauf von viel Futter, Zeitspanne von Ausbringen der Gülle und Nutzung unter acht Wochen, Lagerzeit von unbelüftetem Heu unter zehn Wochen, Silage unter 12 Wochen, Bahnlinie angrenzend zur Weide, Wanderwege durch Weide, Zugang der Tiere zu Oberflächenwasser, in das Abwässer geleitet werden). 6. Prämien Grundsatz: Die Prämien werden grundsätzlich durch die Produzenten getragen. Die Prämien werden direkt auf der Schlachttierabrechnung in Abzug gebracht. Die Prämien werden jährlich neu festgelegt und sind im Anhang 1 aufgeführt. FO 5060 Seite 2 Reglement/ Prämienblatt 2017

7. Risikofonds Zur Sicherstellung der finanziellen Risiken führt die Anicom AG einen eigenen Risikofonds. Dieser Fonds wird wie folgt geäufnet: 1. Übernahme des Saldos Risikokasse aus dem Vorjahr. 2. Prämien der Produzenten welche bei der Auszahlung der vermarkteten Tiere in Abzug gebracht werden. Der Risikofonds wird von der Anicom Geschäftsleitung verwaltet. Die Fondsrechnung wird im Bereich Finanz- und Rechnungswesen geführt. Auszahlungen werden ausschliesslich durch die Anicom Geschäftsleitung beschlossen. Allfällige Kosten im Rahmen der Risikoabschätzung werden aus der Risikokasse bezahlt. 8. Leistungen / Auszahlungen der Risikokasse Bandwurmfinnen: Entschädigungen am Minderwert des Fleisches von maximal 44% vom Schlachtpreis des aktuell gültigen Wochenpreises für: a) MT, OB, RG der Fleischigkeitsklassen C bis A mit einem Lebendgewicht von 320 bis 650 kg bzw. einem Schlachtgewicht von 170 bis 330 kg b) RV der Fleischigkeitsklasse C bis T c) Jungvieh JB zum Schlachten mit einem Lebendgewicht von 200 bis 320 kg bzw. einem Schlachtgewicht von 100 bis 170 kg Entschädigung am Minderwert des Fleisches von maximal 37% vom Schlachtpreis des aktuell gültigen Wochenpreises für: d) VK, MA der Fleischigkeitsklasse C bis X; RV der Fleischigkeitsklasse A und X e) MT, OB und RG der Fleischigkeitsklasse X f) RG unter 320 kg Lebendgewicht, bzw. 170 kg Schlachtgewicht, oder über 650 kg Lebendgewicht bzw. 330 kg Schlachtgewicht Sarkosporidiose: Entschädigung am Totalverslust des Schlachtkörpers von maximal 50% vom Schlachtpreis der laufenden Woche und nach vorliegender Taxation gemäss Proviande für: g) MT, OB, RG der Fleischigkeitsklassen C bis A mit einem Lebendgewicht von 320 bis 650 kg bzw. einem Schlachtgewicht von 170 bis 330 kg h) VK, MA der Fleischigkeitsklasse C bis X i) Liegt keine Proviande Taxierung vor, gilt der aktuell gültige T3 Preis der entsprechenden Tierkategorie. Beschlüsse über Auszahlungen dürfen die vorhandenen Risikofondsmittel nie übersteigen. Bei ungenügender Deckung werden die Vergütungen für Schadenfälle des gleichen Kalenderjahres entsprechend gekürzt. Für Verbindlichkeiten des Risikofonds haftet ausschliesslich der Risikofondsbestand. FO 5060 Seite 3 Reglement/ Prämienblatt 2017

Auszahlungen werden erst gemacht, wenn der Produzent mindestens drei Tiere an die Anicom geliefert hat, welche nicht Finnentiere waren, und bei denen die Prämie für Risikokasse in Abzug gebracht worden ist. Bearbeitungs- und Entsorgungskosten für Finnen- oder Sarkosporidiose-Tiere von Seite Schlachthof sind nicht über die Risikokasse gedeckt. 9. Kürzung der Leistungen Die im Prämien- und Leistungsblatt definierte maximale Summe kann verweigert oder innerhalb von zwölf Monaten nach erfolgter Zahlung zurückgefordert werden, wenn der Vertragsnehmer seine Geschäftsbeziehung mit der Anicom AG einstellt. 10. Meldefrist Die Meldung in einem Schadenfall hat sofort nach Erhalt der Schlachtdaten zu erfolgen. Erfolgt eine Schadensmeldung nicht innert der festgesetzten Frist von 14 Tagen ab Verkaufsdatum des Schlachttiers entfällt jeglicher Anspruch auf eine Entschädigung durch die Anicom Risikokasse. FO 5060 Seite 4 Reglement/ Prämienblatt 2017

11. Vertragsdauer / Vertragsauflösung Mit der Lieferung von Banktieren und oder Schlachtkühen tritt der Tierhalter freiwillig der Risikokasse bei und erklärt sein Einverständnis zu den Risikokasse - Bestimmungen. Das Vertragsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31.Dezember und verlängert sich automatisch wieder für die Laufzeit von 12 Monaten. Die Risikokassenprämie wird pro Tier auf der Abrechnung ausgewiesen und bei der Auszahlung in Abzug gebracht. Neueintritte unter dem Jahr sind jederzeit möglich. Die Vertragsdauer ist in einem solchen Fall bis zum Ende des Kalenderjahres und verlängert sich automatisch wieder für die Laufzeit von 12 Monaten. Vertragsauflösungen sind möglich bei: - Vertragsablauf, d.h. alljährlich jeweils auf den 31. Dezember infolge schriftlicher Mitteilung vom Produzenten oder der Anicom mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten Die Vertragsauflösung ist zwingend mit sofortiger Wirkung bei: - Auflösung des Kundenverhältnisses als Schlachtviehlieferant der Anicom AG - Verletzungen vom Reglement Die Anicom AG ist berechtigt bei groben Verstössen gegen dieses Reglement oder bei der Auflösung des Anicom-Kundenverhältnisses durch den Tierhalter einzelne Betriebe von diesem gegenseitigen Vertrag auszuschliessen. Die Deckung für ausgeschlossene Betriebe endet mit dem Datum des Empfanges der schriftlichen Mitteilung durch die Anicom AG. In allen übrigen Fällen gilt eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 12. Besonderes Bei einer Auflösung der Risikokasse verpflichtet sich die Anicom AG einen allfälligen Restsaldo für die Förderung der Rindergesundheit in der Schweiz oder als Absatzunterstützung einzusetzen. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Wil. Dieses Reglement wurde durch die Anicom AG am 21.12.2016 genehmigt. Es kann jährlich per 1. Januar des kommenden Jahres den neuesten Gegebenheiten (Bestimmungen / Markt) angepasst werden. Anicom AG Vorsitzender der Geschäftsleitung Leiterin Finanz- und Rechnungswesen Stefan Schwab Alice Brüschweiler FO 5060 Seite 5 Reglement/ Prämienblatt 2017

Anhang 1 Prämien- und Leistungsblatt Vertragsjahr 2017 1. Prämien / Leistungen 1. Max. Summe Bandwurmfinnen 2. Max. Summe Sarkosporidiose 3. Prämien Variante A: Banktiere Variante B: Verarbeitungsvieh Variante C: Banktiere und Verarbeitungsvieh Bankvieh Verarbeitungsvieh Max. 44% vom Schlachterlös Max. 37% vom Schlachterlös Max. 44% vom Schlachterlös Max. 37% vom Schlachterlös Max. 50% vom Schlachterlös Max. 50% vom Schlachterlös Max. 50% vom Schlachterlös Max. 50% vom Schlachterlös Fr. 7.00 Fr. 9.00 Fr. 7.00 Fr. 9.00 FO 5060 Seite 6 Reglement / Prämienblatt 2017