Informationen zum Berichtswesen Dissertationen im Thema Mobilität der Zukunft
Von der Förderungsentscheidung zum Vertrag: DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE BIS ZUR STARTRATE Förderungsempfehlung durch Bewertungsgremium Förderungsentscheidung durch Geschäftsführung der FFG Vertragsentwurf der FFG Annahme des Förderungsanbots durch FördernehmerInnen Erfüllung Auflagen vor Vertrag durch FördernehmerInnen Prüfung Erfüllung Auflagen vor Vertrag durch FFG Förderungsvertrag der FFG per ecall und per Post Unterzeichnung des Förderungsvertrags Startrate Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 1
FÖRDERUNGSVERTRAG Bestandteile Förderungsvertrag: Förderungsansuchen einschließlich genehmigter Auflagen Förderungsanbot der FFG gegebenenfalls der überarbeitete Kostenplan Programmdokument Ausschreibungsleitfaden und Instrumentenleitfaden Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten Version 1.3 Allgemeine Förderungsbedingungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 2
FÖRDERUNGSVERTRAG Rechtsgrundlage Programmdokument (2011-31.12.2013) und die Sonderrichtlinie (2011-30.09.2014) Talente Der Förderschwerpunkt des BMVIT Voraussetzungen für Abschluss des Förderungsvertrags Annahme des Vertragsentwurfs per ecall Erfüllung der Auflagen vor Vertrag im ecall Der Förderungsvertrag wird durch die FFG erstellt und ist nicht verhandelbar. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 3
AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN Zwischenbericht/e o Projektlaufzeit 24 30 Monate: nach 1. Förderungsjahr 1 ZWB o Projektlaufzeit 31 36 Monate: je 1 ZWB nach 1. und 2. Förderungsjahr Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 4
AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN Projektlaufzeit 24-30 Monate o Startrate 50% o 2. Rate 40% o Endrate 10% Projektlaufzeit 31-36 Monate o Startrate 30% o 2. Rate 30% o 3. Rate 30% o Endrate 10% Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 5
WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN? Nach Unterzeichnung des Förderungsvertrags sowie Erfüllung von Auflagen vor Vertrag bzw. vor Startrate erfolgt die Auszahlung der ersten Rate. Weitere Raten werden gemäß Projektfortschritt nach Prüfung der Zwischenberichte (inkl. Zwischenabrechnung) und ggf. nach Erfüllung weiterer Auflagen auf Basis des FFG Ratenschemas überwiesen. Vor Auszahlung der Endrate erfolgt die Prüfung des Endberichtes und der Endabrechnung. Die Kostenanerkennung erfolgt mit der Entlastung des Projektes nach Rechnungsprüfung. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 6
WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN SIND ERFORDERLICH? Berichtswesen: Zwischenberichte am Ende jedes Förderungsjahres und Endbericht. Upload der Berichte im ecall. Die Berichte gliedern sich in zwei Teile: Inhaltlicher Teil (Word-Dokument): Formular Berichtsvorlage Im Zwischen-/Endbericht sind für den jeweiligen Berichtszeitraum die Aktivitäten und Ergebnisse darzustellen, sowie Veränderungen im Vergleich zur Planung. Darstellung der ausführlichen Erläuterung zu den Tabellenteilen. Abrechnung (Excel-Dokument) Formular Abrechnung detailliert Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 7
FÄLLIGKEIT DER BERICHTE Zwischenberichte: Bei Projektlaufzeit zwischen 24 und 30 Monaten ist 1 ZWB nach dem ersten Förderungsjahr zu legen. Bei Projektlaufzeit zwischen 31 und 36 Monaten ist je 1 ZWB nach dem ersten und zweiten Förderungsjahr zu legen. Fälligkeit des Zwischenberichts: 1 Monat nach Zwischenberichtsstichtag Endbericht: Übermittlung des Endberichts 2 Monate nach Projektende Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 8
WAS IST MIT DER FFG ABZUSTIMMEN? Änderung bzw. Ausfall von Schlüsselpersonen Wesentliche Projektänderungen oder Änderungen bei FörderungsnehmerIn (z.b. Änderung Eigentumsverhältnisse, Insolvenzverfahren) Kostenumschichtungen sind möglich > Dürfen Auflagen / Kürzungen nicht widersprechen > Siehe Leitfaden Dissertationen Punkt 4.5 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 9
WEITERES VORGEHEN Annahme des Vertragsentwurfs (FN) innerhalb von 4 Wochen Erfüllung der Auflagen vor Vertrag (FN) innerhalb von 4 Wochen Erstellung des Förderungsvertrags (FFG) o wird von der FFG an Sie übermittelt (per ecall und per Post) Unterzeichnung und Retournierung des Förderungsvertrags (FN) o wird von FörderungsnehmerIn unterzeichnet Auszahlung der Startrate (FFG) o die Startrate wird von der FFG angewiesen. Start des Projekts gemäß Förderungsvertrag Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 10
KOSTENABRECHNUNG
INHALT Förderbare Kosten IST-Abrechung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 12
FÖRDERBARE KOSTEN I Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1.3. sind einzuhalten www.ffg.at/kostenleitfaden Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 13
FÖRDERBARE KOSTEN II Personalkosten (Stunden, Stundensatz, GKZ) F&E-Infrastruktur Nutzung (Abschreibung, Maschinenstundensätze) Sach- und Materialkosten Drittkosten Reisekosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 14
ABRECHUNG I Abrechnung_detailliert (Excel-Dokumente) Detaillierte Kostendarstellung in den Kostenkategorien (Erläuterungen siehe Excel-Dokument) Abrechnung_detailliert: Von allen FörderungsnehmerInnen vollständig auszufüllen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 15
ABRECHNUNG II Berücksichtigung der Richtlinien (Kostenleitfaden, Ausschreibungs- / Instrumentenleitfaden ) Kostenabweichungen detailliert erläutern (Projektbeschreibung) Kostenumschichtungen Kosten (Leistung) nur innerhalb des Förderungszeitraums lt. Vertrag anerkennbar Abrechnung erfolgt zu nachweisbaren IST-Kosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 16
ZUSAMMENFASSUNG Förderbare Kosten entstehen nachweislich: direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit Regelungen zu Kosten: Kostenleitfaden Version 1.3. Abrechnung (Excel-Dokument): Abrechnung_detailliert Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 17
PROJEKTBETREUUNG - PROGRAMMMANAGEMENT Gabriela Christler DW: 2706 gabriela.christler@ffg.at Christian Pichler DW: 2716 christian.pichler@ffg.at Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 18
PROJEKTCONTROLLING & AUDIT Martina Amon DW: 6081 martina.amon@ffg.at Christoph Strecker DW: 6086 christoph.strecker@ffg.at Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 19