Wege in Beschäftigung
Wege in Beschäftigung Kompetenzen erlangen, Chancen ergreifen Fördertreppe zur Arbeit
Viele Wege führen zum Ziel
Einleitung Seelische Gesundheit und die Möglichkeit einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen stehen häufig in einem unmittelbaren Zusammenhang. Der Verlust von Arbeit oder die Erfahrung, den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht oder nicht mehr gewachsen zu sein, führt nicht selten in psychische Krisen oder gar Krankheit.
Einleitung Genauso gibt es aber einen umgekehrten Zusammenhang. Nach einer psychischen Erkrankung ist die schrittweise Integration in Arbeitsbezüge ohne Überforderung ein wichtiger stabilisierender Faktor. Leider ist dieser Weg in Arbeit für die Betroffenen nicht immer leicht, sondern neben persönlichen Befürchtungen und Ängsten, zusätzlich mit vielen bürokratischen Barrieren übersät. Die sie ohne Unterstützung oft nicht zu überwinden wissen.
Wege in Arbeit Wir wollen daher in dieser Veranstaltung, einige dieser unterschiedlichen Fördermöglichkeiten darstellen, ihre Voraussetzungen beschreiben und aufzeigen, wie es weiter gehen kann. Darüber hinaus wollen wir Menschen zu Worte kommen lassen, die darüber berichten, was es für sie bedeutet, tätig werden zu können und einer Beschäftigung nachzugehen.
Die Förderinstrumente ein Überblick Ergotherapie nach 32 SGB V als Heilbehandlung Ergotherapie nach 42 SGB V als Arbeitstherapie und Belastungserprobung Beschäftigung über 11,3 SGB 12, aktivierende Hilfen Beschäftigung im Rahmen 53 SGB XII, Eingliederungshilfe Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen
Weitere Förderinstrumente Unterstützte Beschäftigung Geförderte Ausbildung nach 235a SGB III
Die Förderinstrumente Wichtig ist dabei, dass die Förderinstrumente an dem jeweiligen Rechtsstatus gebunden sind. Wie z.b. EM- Rentner, SGB II Empfänger, SGB XII Empfänger, Krankengeldbezieher usw. Dieser Rechtsstatus entscheidet oft darüber, welche Förderung möglich ist oder nicht.
Ambulante ergotherapeutische Behandlung nach 32 SGB V Ziel ist: Die Teilnehmer bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Beschäftigung und Freizeit zu stärken. (nach der Definition des DVE) Voraussetzung: Ärztliche Verordnung Es ist ein ambulantes Angebot Je Verordnung können bis zu 10 Einheiten a 60 bis 150 Minuten verordnet werden je nach Indikation. Auch Hausbesuche sind möglich. Sehr intensive individuelle Förderung ist möglich Möglichkeit der Nutzung der Werkstätten oder andere Einsatzplätze als Trainingsort
Arbeitstherapie und Belastungserprobung nach 42 SGB V Ziel: Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, dass sie ihren Wünschen, Fähigkeiten und krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit angemessene Arbeitsplätze oder Förderungen zur Teilhabe an Arbeit erlangen können. (Internetpräsentation der klinischen Arbeitstherapie) Voraussetzung: Ärztliche Überweisung und Zustimmung des Kostenträgers Es ist ein ambulantes Angebot Es findet zur Zeit, bis auf Ausnahmen im Einzelfall, in der klinischen Arbeitstherapie des Klinikums Bremen- Ost statt. Hierfür stehen insgesamt 18 Plätze zur Verfügung Praktikumsmöglichkeiten auf dem Klinikgelände, bei der WfbM, bei freien Trägern und auf dem Arbeitsmarkt
Beschäftigungsplätze in den Tagesstätten für psychisch kranke Menschen Neben einem offenen Bereich halten die Tagesstätte niedrigschwellige Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten überwiegend in der Cafébewirtschaftung, Reinigung und Gartenpflege bereit. Je Tagesstätte gibt es 8 Beschäftigungsplätze, die sich mehrere Personen teilen können. Voraussetzung ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung.
Beschäftigung über 11,3 SGB XII, Aktivierende Hilfen (Modellprojekt) Ziel: Die Aktivierung im Alltagsleben, die Freilegung, Ansprache und der Ausbau von beschäftigungsrelevanten Kompetenzen, sowie die Orientierung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bzw. auf die beschäftigungsintegrativen Instrumente des SGB II. Voraussetzungen: Leistungsbezug der Grundsicherung nach dem SGB XII oder von Erwerbsminderungsrente, Vorliegen einer psych. Erkrankung
Beschäftigung über 11,3 SGB XII, Aktivierende Hilfen (Modellprojekt) individuelle Arbeitszeitregelungen zur Hinführung in Arbeit, von sporadischem Mithelfen, (Fallgruppe 1.) bis zur Reintegration ins Arbeitsleben (Fallgruppe 3) Aufwandsentschädigung 1 /Std., zzgl. Fahrkarte, wenn erforderlich Maßnahmedauer nach individuellem Bedarf Arbeitszeit je nach Fallgruppe individuell regelbar.
Beschäftigung nach 53 SGB XII Eingliederungshilfe: am Beispiel WeBeSo Ziel: Hinführung auf einen Platz im Arbeitsleben (in einer WfbM, einer höherschwelligen Einrichtung der beruflichen Rehabilitation oder allgemeinen Arbeitsmarkt) angemessene strukturierende Gestaltung des Tages zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Förderung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, dem behinderten Menschen die für ihn erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
Beschäftigung nach 53 SGB XII Eingliederungshilfe: am Beispiel WeBeSo Voraussetzungen: Leistungsbezug von Grundsicherung nach dem SGB XII oder von Erwerbsminderungsrente, Vorliegen einer psych. Erkrankung, individuelle Arbeitszeitregelung vorherige Möglichkeit die Arbeit kennen zu lernen (Kennenlerntage bis 4 Wochen) Betreuung und Förderung durch Sozialpädagogen/Ergotherapeuten, Fachanleiter Aufwandsentschädigung 1 /Std., zzgl. Fahrkarte Maßnahmedauer nach individuellem Bedarf
Werkstatt für behinderte Menschen Ziel: Eine anerkannte und geförderte Werkstatt ist eine Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Werkstatt für behinderte Menschen Arbeitszeit üblicher Weise ab mind. 3 Std. täglich. Betreuung und Förderung durch Fachanleiter, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten, Psychologen Arbeitsentgelt aus den Produktions- /Dienstleistungserlösen Maßnahmedauer: Berufsbildungsbereich: max. 2 Jahre. Arbeitsbereich bis zur zum Renteneintritt bzw. Integration auf dem Arbeitsmarkt möglich.
Unterstützte Beschäftigung 38a SGB IX Das Ziel der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene,geeignete und sozialversicherungspflichtige Arbeit zu ermöglichen und sie mit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung zu unterstützen. 1.Orientierungsphase: Ein geeigneter Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird gesucht. 2. Qualifizierungsphase: Ein Jobcoach unterstützt die Einarbeitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz.
Unterstützte Beschäftigung 3. Stabilisierungsphase: Die Abläufe im betrieblichen Alltag werden gefestigt. Damit wird gesichert, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dauerhaft am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhat. Für behinderte Personen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben Den besonderen Rahmen der WfbM nicht benötigen Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit anstreben
Geförderte Ausbildung nach 235a SGB III Es handelt sich um eine betriebliche Ausbildung im Rahmen des Berufsbildungsgesetztes. Ausbildungsbetriebe können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von bis zu 80 % der Ausbildungsvergütung des 3 Ausbildungsjahres erhalten. Voraussetzung: Vorliegen einer Behinderung von mind. 50% oder Gleichstellung. Fähigkeit eine Ausbildung sowohl praktisch als auch theoretisch zu bestehen.
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