Der Integration Point [IP] ist die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber und Flüchtlinge zur Beratung und Vermittlung aus einer Hand seit dem 01.02.2016 im Rhein-Sieg-Kreis Intention: Angebot einer frühzeitigen Unterstützung [ab BÜMA & fester Zuweisung zu einer Kommune] Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs vom AsylbLG in das SGB II [umgangssprachlich = Harz IV ] Hilfestellung bei der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Ab 01.02.2016 Bis zum 31.01.2016 R E C H T S K R E I S W E C H S E L R E C H T S K R E I S W E C H S E L Zuständigkeiten nach Status BÜMA & Zuweisung zu einer Kommune Formeller Asylantrag Positive BAMF- Entscheidung Negative BAMF- Entscheidung 18 Monate nach dem 1. Abschiebungsversuch Asylbewerber Flüchtlinge Geduldete Sicherstellung des Lebensunterhalts Jobcenter Rhein-Sieg mit 7 Geschäftsstellen Beratung & Vermittlung Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Beratung & Vermittlung Sicherstellung des Lebensunterhalts Integration Point Integration Point Integration Point
Interner Aufbau des IP BÜMA & Zuweisung zu einer Kommune Formeller Asylantrag Positive BAMF- Entscheidung Agentur für Arbeit [4 Mitarbeiter] Beratung & Vermittlung Sicherstellung des Lebensunterhalts Jobcenter Rhein-Sieg [9 Mitarbeiter] [1 Mitarbeiterin] Kooperationspartner des IP Der IP ist eine Bürogemeinschaft von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Bonn / Rhein-Sieg und des Jobcenters Rhein-Sieg, die u.a. eng mit den einzelnen Sozialämtern des Rhein-Sieg-Kreises und den Ausländerämtern verzahnt ist Der IP ist keine eigenständige Behörde Die Beratung & Vermittlung vor Anerkennung erfolgt daher weiterhin freiwillig Erst nach Anerkennung gilt das Prinzip des Förderns & Forderns
Aufgabe des IP: Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration Erstkontakt: Profiling 1 mit Berufsabschluss formal qualifiziert 1 Anerkennungsberatung Feststellung der für die Vermittlung erforderlichen: - persönlichen & beruflichen Merkmale - Eignungen und Fähigkeiten 2 3 mit Berufsabschluss nicht formal qualifiziert /nachweisbar ohne Berufsabschluss ggf. informell qualifiziert Ausrichtung des Erstgesprächs 2 3 Arbeitserprobung Ausbildung Klärung von Rahmenbedingungen (Leistungsvermögen) 4 Ohne Berufsabschluss Nicht ausbildungsoder arbeitsfähig 4 weitere Beratung ggf. BPS/Reha Forcierung von Berufs- und Zeugnisanerkennung Sprachförderung anstoßen und begleiten [Schlüsselqualifikation]
Netzwerk- und Kooperations- Mit Präsenzzeiten im IP IQ-Netzwerk Sprachschulen Kammern HWK und IHK Partner Migrationsberatung Integrationsagenturen Arbeitgeber Netzwerkpartner KAoA Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen KAUSA und weitere Mit Präsenzzeiten im IP Berufspsychologischer und ärztlicher Dienst Hotline Bildungsträger Berufsberatung Arbeitgeberservice Kommunales Integrationszentrum Ehrenamtliche und Paten Schulen Arbeitsvermittlung AA Bonn Hotline Ausländerbehörde Jugendämter Arbeitgeberberatung Wirtschaftsförderer Sozialämter Arbeitsvermittlung Leistungsbereich Absprachen
Benötigte Unterlagen 1 2 Allgemeine Unterlagen zur Verfahrensbeschleunigung [freiwillig]: Willkommenspaket 1 2 3 IP Ausländeramt Sozialamt Arbeitsagentur Jobcenter Zeugnisse -im Original soweit vorhanden- Schule Studium Arbeitgeber Auszug: Unterlagen zum Harz IV-Antrag mit Anerkennung [zwingend] Abrufbar unter https://www.jobcenter-rhein-sieg.de/site/276/
Kontakt zum IP Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an unser Service-Center: 02241 / 39780 Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, und Herkunftsland bereit. NEU: AZR-Nummer 12-stellig / nur Ziffern
Kontakt für Arbeitgeber Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bonn Tel: 0800 / 455552-0 oder Email: bonn.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Arbeitgeberberatung des Jobcenters-Rhein-Sieg Tel: 02241 / 95802-307 oder Email: jobcenter-rhein-sieg.ag@jobcenter-ge.de