Rahmenbedingungen zum 37. Länderübergreifenden Ringversuch - Elemente in Abwasser

Ähnliche Dokumente
Rahmenbedingungen zum 40. Länderübergreifenden Ringversuch Summenparameter in Abwasser November 2015

An Teilnehmer der AQS Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Württemberg und im Ausland. 44. Länderübergreifender Ringversuch Elemente in Abwasser

Rahmenbedingungen zum 43. Länderübergreifenden Ringversuch Ionen in Abwasser, 11/2016

Rahmenbedingungen zum 42. Länderübergreifenden Ringversuch BTXE/LHKW in Abwasser 09/2016

An Teilnehmer der AQS Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Württemberg. 46. Länderübergreifender Ringversuch Tri- bis Hexachlorbenzole in Abwasser

Stand: 30. Mai An Teilnehmer der AQS Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Württemberg und im Ausland

An Teilnehmer der AQS Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Württemberg und im Ausland. 48. Länderübergreifender Ringversuch Summenparameter in Abwasser

Die Details entnehmen Sie bitte den beiliegenden Rahmenbedingungen und länderspezifischen

Die Details entnehmen Sie bitte den beiliegenden Rahmenbedingungen und länderspezifischen

Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg

Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft AQS Baden-Württemberg

1. Länderübergreifender Ringversuch Abwasser. Schwermetalle

AQS-Ringversuch RV 2/18 - TW A1 - Anionen in Trinkwasser

Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg

-Bodenschutz/Altlasten-

Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr. Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart

Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg

Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg

Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Ausschreibung Länderübergreifender Ringversuch Boden 2017 nach Fachmodulen Abfall und Boden/Altlasten (LÜRV-Boden 2017)

ZERTIFIKAT. Labor Dr. Reimer. Saarbrücker Str Saarbrücken. im Dezember erfolgreich teilgenommen

Freie und Hansestadt Hamburg

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg

Der Bodensättigungsextraktes wird zur Abschätzung von Schadstoffkonzentrationen im Sickerwasser eingesetzt.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *

23. BAM-Ringversuch Altlasten

Bescheid über die Zulassung als Untersuchungsstelle nach 25 Landesabfallgesetz (LAbfG)

Ausschreibung. Grundlage für den LÜRV-A-Bioabfall 2016 ist das Fachmodul Abfall (FMA), Stand: August 2012.

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Notifizierungsverfahren im Bereich Abwasser und Abfall

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht

Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt Nossen, den und Landwirtschaft Sachgebiet Qualitätsmanagement

Rahmenbedingungen für Trinkwasserringversuche des LANUV NRW

LÜRV-A Klärschlamm 2012 Länderübergreifender Ringversuch Klärschlamm für das Fachmodul Abfall Teilbericht FMA 1.2 bis 1.4

Top 1: Verordnungen. Ringversuche im abfallrechtlichen Bereich. Gliederung. Referent. Aufgabe des Referenten. Verordnung: AbfKlärV (1992)

21. Länderübergreifender Ringversuch - Summenparameter in Abwasser -

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

Die Details zu diesem Ringversuch entnehmen Sie bitte den beiliegenden Rahmenbedingungen.

Ausschreibung. Länderübergreifender Ringversuch Klärschlamm 2015 nach Fachmodul Abfall (LÜRV-A-Klärschlamm 2015)

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut/ Erläuterungen Baden- Württemberg

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:

Notifizierungsverfahren im Bereich Abwasser und Abfall

LUTX: Lungen- und Herz-Lungentransplantation

Ausschreibung. Länderübergreifender Ringversuch Klärschlamm 2014 nach Fachmodul Abfall (LÜRV-A-Klärschlamm 2014)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Bescheid über die Notifizierung als Untersuchungsstelle nach 3 Abs. 5 und 6 der Klärschlammverordnung (AbfKiärV) vom 15.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A

AQS-BW / HU HH. Ringversuche 2014/2015. Trinkwasser-Ringversuchsplan 2014

6,

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:

Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes

Thüringer Landesamt für Statistik

Service steuertip Info-Paket st

im September 2015 ist die Durchführung des o.g. Ringversuchs Anionen in Trinkwasser geplant.

Länderübergreifender Ringversuch - Chlorophyll in Oberflächenwasser -

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BMW BKK

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Energieeinsparverordnung: EnEV

Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 2016

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 16. Dezember 2015

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern,

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK Miele

Geburten je Frau im Freistaat Sachsen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen

!"#$%%& '%#'((%)%" *+, %!"#$%%

Arbeitsmarkt in Sachsen. Pressegespräch 6. Januar 2012

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr )

ELEKTRONIKER / IN FÜR BETRIEBSTECHNIK

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die Siemens Betriebskrankenkasse

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr )

a) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49

Statistische Auswertung von Ringversuchen

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Transkript:

Rahmenbedingungen zum 37. Länderübergreifenden Ringversuch - Elemente in Abwasser Parameter Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink Matrix Kommunales Abwasser, abgesetzt, filtriert Termine Anmeldung bis: 02.01.2015 Probenversand: 09.03.2015 Probenlieferung: 10.03.2015 (Eingang bis 14:00 Uhr) Analytik bis: 20.03.2015 Ergebnisabgabe: bis 02.04.2015, 24:00 Uhr, schriftlich beim Veranstalter, Achtung! Ausschlussfrist, Eingangsdatum entscheidet! Später eingehende Werte werden nicht akzeptiert! Probenverteilung Versand per Post bzw. Expressdienst. Sollte bei Anmeldung zum LÜRV 37 bis eine Woche vor Probenausgabe (s.o.) kein weiteres Schreiben mit weiteren Ringversuchsdetails eingegangen sein, sind diese telefonisch anzufordern. Probendetails 3 Proben je 1000 ml (PE-Flasche) zur Bestimmung der Parameter Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Nickel, Zink. Konservierung mit HNO 3 (ph 2,1) 3 Proben je 250 ml (Glasflasche) zur Bestimmung des Parameters Quecksilber. Konservierung mit K 2 Cr 2 O 7 /HNO 3 (entsprechend DIN EN 1483). Zugelassene Analysenverfahren Andere als die in Tabelle 1 aufgeführten Verfahren sind nicht zugelassen und ihre Anwendung führt zu einer negativen Bewertung (Verfahren der aktuellen AbwV fett gedruckt). Tabelle 1: Zugelassene Analysenverfahren Parameter Analysenmethode Al DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN EN ISO 12020 : 2000-05 (E 25) As DIN EN ISO 11969 : 1996-11 (D 18) DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) 37. Länderübergreifender Ringversuch Seite 1 von 7

Parameter Analysenmethode Pb DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN 38406-E 6 1998-07 Cd DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN EN ISO 5961: 1995-05 (E 19) Cr DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN EN 1233 : 1996-08 (E 10) Fe DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN 38406-E 1 : 1983-05 DIN 38406-E 32: 2000-05 DIN EN ISO 15586: 2004-02 (E 4) Cu DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN 38406-E 7: 1991-09 DIN 38406-E 16: 1990-03 Ni DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN 38406-E 11: 1991-09 DIN EN ISO 17294-2: 2005-02 (E 29) DIN 38406-E 16: 1990-03 DIN EN ISO 15586: 2004-02 (E 4) Hg DIN EN 1483 : 2007-07 (E 12) DIN EN 1483 : 1997-08 (E 12) DIN EN 12338 : 1998-10 (E 31) DIN EN 13506: 2002-04 (E 35) DIN EN ISO 17852: 2008-04 (E 35) Zn DIN EN ISO 11885 : 2009-09 (E 22) DIN 38406-E 8: 2004-10 DIN 38406-E 16: 1990-03 DIN EN ISO 17294-2: 2005-02 (E 29) DIN EN ISO 15586: 2004-02 (E 4) Die Wahl der Analysenverfahren kann ggf. durch länderspezifische Regelungen weiter eingeschränkt sein (s.u.). Arbeitsbereich Bei der Auswahl der Verfahren ist sicherzustellen, dass folgende untere Grenzen des Arbeitsbereiches erreicht werden können: 37. Länderübergreifender Ringversuch Seite 2 von 7

Parameter Untere Grenze des Arbeitsbereiches in [µg/l] Aluminium 100 Arsen 10 Blei 10 Cadmium 0,5 Chrom 20 Eisen 50 Kupfer 20 Nickel 20 Quecksilber 0,1 Zink 20 Durchführung der Analytik Die Proben sind vom Teilnehmerlabor vollständig selbst wie Routineproben zu untersuchen (im eigenen Labor mit eigenem Personal und eigenen Geräten). Angabe des Ergebnisses Es sind je Probe zwei unabhängige Untersuchungen durchzuführen. Anzugeben ist der Mittelwert aus beiden Bestimmungen in [µg/l] mit 3 signifikanten Stellen. Auswertemethodik Die statistische Auswertung der Daten dieses Ringversuchs erfolgt nach DIN 38402 - A 45 Ringversuche zur externen Qualitätskontrolle von Laboratorien mit Hilfe des kombinierten Schätzverfahrens Hampel/Q-Methode, ein Verfahren der robusten Statistik. Als Vorgabewert m soll wird der Hampel-Schätzer verwendet, da es sich um matrixbehaftetes Material handelt und daher keine ausreichend rückführbaren Referenzwerte zur Verfügung stehen. Die mit der Q-Methode berechneten Vergleichsstandardabweichungen s R werden zunächst als Sollstandardabweichung s soll, die zur Bewertung der Einzelwerte herangezogen werden, festgelegt. Für die Sollstandardabweichung werden folgende Ober- und Untergrenzen festgelegt (Tabelle 2): Tabelle 2: Parameter Grenzen für s soll in [%] Untergrenze Obergrenze Aluminium 10 25 Arsen 5 15 Blei 5 15 Cadmium 15 (< 2 µg/l, low level) 10 (> 2 µg/l, high level) 30 (< 2µg/l, low level) 20 (> 2µg/l, high level) Chrom 5 15 Eisen 5 15 Kupfer 5 15 Nickel 5 15 Quecksilber 15 (< 1 µg/l, low level) 10 (> 1 µg/l, high level) 35 (< 1 µg/l, low level) 25 (> 1 µg/l, high level) Zink 5 15 37. Länderübergreifender Ringversuch Seite 3 von 7

Aus Vorgabewert m soll und Sollstandardabweichung s soll wird für jeden Messwert nach folgender Formel ein z-score berechnet: ( Messwert m ) z Score = soll s soll Dieser z-score wird gemäß den Vorgaben des LAWA-Merkblatts A-3 mittels Korrekturfaktoren zu z U -Scores modifiziert. Als Toleranzgrenze wird z U =2 festgelegt. Bewertung der Parameter Ein Parameter ist dann erfolgreich bestimmt, wenn zwei von drei Werten innerhalb der Toleranzgrenzen liegen. Als nicht erfolgreich analysiert gelten: 1) Werte, die nicht im Toleranzbereich liegen, 2) Nicht bestimmte Werte, 3) Werte, die mit kleiner (<) untere Grenze des Arbeitsbereiches angegeben werden, 4) Werte, die aus Untervergaben an ein Fremdlabor resultieren, 5) Werte, die mit einem von den vorgegebenen Analysenverfahren abweichenden Verfahren ermittelt werden, und 6) Werte, die nicht innerhalb der festgesetzten Frist beim Veranstalter eintreffen. Kosten Die Gebühr für diesen Ringversuch richtet sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3 und beträgt 415,-- (ggf. zzgl. Umsatzsteuer), unabhängig von der Zahl der bestimmten Parameter. Ausfall von Proben oder Parametern Bei Ausfällen von Proben oder Parametern durch einen Fehler des Veranstalters muss der Ringversuch seitens des Ringversuchsveranstalters nicht wiederholt werden, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden: Gleichbehandlung aller Teilnehmer des betreffenden Ausrichters, die Teilnehmer der anderen Ausrichter dürfen keine gravierenden Nachteile haben, der entsprechende Parameter muss noch auswertbar sein (also noch mindestens 2 von 3 Niveaus auswertbar), kein Nachteil für einzelne Teilnehmer des betreffenden Ausrichters durch reduzierten Proben-Parameter-Satz. 37. Länderübergreifender Ringversuch Seite 4 von 7

Länderspezifische Hinweise zum 37. Länderübergreifenden Ringversuch - Elemente in Abwasser - Die Ergebnisse dieses Ringversuchs werden in allen Bundesländern anerkannt. Somit entfällt für die Untersuchungsstellen eine unnötige Mehrfachbeteiligung an gleichen Ringversuchen in mehreren Bundesländern. Hierzu sind jedoch die ggf. vorhandenen länderspezifischen Regelungen zu beachten. Baden-Württemberg Laboratorien, die nach der "Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft" vom 2. Mai 2001 anerkannt sind, sind zur Teilnahme an diesem Ringversuch entsprechend ihrem Anerkennungsumfang verpflichtet. Es sind die in der Anlage zum Bescheid genannten Analyseverfahren zu verwenden. Bayern Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der LaborV oder der VSU Boden und Altlasten sind verpflichtet an diesem Ringversuch teilzunehmen. Von der AQS-Stelle werden nur die Parameter, für die sie zugelassen sind, bewertet. Berlin Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der Eignung für Akkreditierungen/Zulassungen nach der Berliner IndV und für Oberflächen- und Grundwasseruntersuchungen. Brandenburg: Untersuchungsstellen, die eine Zulassung nach der Untersuchungsstellen- Zulassungsverordnung (UstZulV) vom 17.12.1997 zur Untersuchung von Abwasser gemäß 73 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), zur Untersuchung von Indirekteinleitungen gemäß 74 Satz 1 BbgWG oder Untersuchungen gemäß 110 BbgWG besitzen, sind zur Teilnahme an diesem Ringversuch entsprechend ihres Zulassungsumfanges verpflichtet. Untersuchungsstellen, die eine solche Zulassung beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen. Bremen - keine - Hamburg: Gemäß der "Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungs-stellen und deren Zulassung" vom 14.08.2001 werden alle Untersuchungsstellen, die eine Zulassung für den Teilbereich 3 besitzen bzw. anstreben, aufgefordert, an diesem Ringversuch teilzunehmen. Es sind die im "Merkblatt zur Zulassung von Messstellen im Wasser- und Abwasserbereich im Bundesland Hamburg" angegebenen Analysenverfahren anzuwenden. Hessen Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der Eignung für Laboratorien, die nach 5 EKVO (i.d. Fassung vom 21.01.2000) und 9 EKVO (i.d. Fassung vom 21.01.2000) in Hessen zugelassen sind. Im Rahmen des EKVO-Anerkennungsverfahrens in Hessen haben Sie sich verpflichtet: "Regelmäßig an den von der HLUG veranlassten Ringversuchen bzw. Vergleichsmessungen zwischen den Untersuchungsstellen teilzunehmen". Eine Teilnahmepflicht besteht bei diesem Ringversuch für alle Parameter, für die Sie anerkannt sind. Darüber hinaus ist eine freiwillige Teilnahme mit nicht anerkannten Parametern möglich. Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren gem. EKVO befinden, wird die Teilnahme an diesem Ringversuch dringend nahe gelegt. Nach EKVO staatlich anerkannte Laboratorien müssen die Analysenverfahren, für die sie zugelassen sind anwenden. Abweichende Verfahren können nicht anerkannt werden. Mecklenburg-Vorpommern: Untersuchungsstellen, die mit der behördlichen Überwachung von Abwassereinleitungen beauftragt sind, sollen, sofern sie hierfür Parameter dieses Ringversuchs bestimmen, an dem 37. Länderübergreifender Ringversuch Seite 5 von 7

Länderübergreifenden Ringversuch teilnehmen. Den übrigen Untersuchungsstellen, die eine Zulassung aufgrund der Verordnung über die Anerkennung als sachverständige Stelle für Abwasseruntersuchungen (AsSAVO) vom 14. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 667) besitzen oder beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen. Der erfolgreiche Abschluss wird als Nachweis der externen Qualitätssicherung gemäß 8 Abs. 3 der Verordnung anerkannt. Niedersachsen: Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung nach 125 NWG und 44 NAbfG sind verpflichtet an diesem Ringversuch teilzunehmen, sofern sie für die in diesem Ringversuch geprüften Parameter anerkannt sind. Das Bestehen des Ringversuchs ist für Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, noch keine hinreichende Voraussetzung für die Erlangung der Anerkennung. Es sind die in der Abwasserverordnung (Stand 02.09.2014) vorgeschriebenen Referenzverfahren anzuwenden. Die Bestimmung mittels gleichwertiger Verfahren gemäß Erlass des MU v. 03.02.2011 Az. 22 62411 (A) ist zulässig. Die Grundlage dafür bildet das LAWA AQS-Merkblatt A-11 Verzeichnis gleichwertiger Analysenverfahren zur Abwasserverordnung (Stand: April 2008). Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen müssen hierbei das Verfahren anwenden, für das die Anerkennung erteilt wurde. Nordrhein-Westfalen Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach 25 LAbfG (Teilbereich 3) sowie nach 17 LBodSchG (Untersuchungsbereich 4) werden verpflichtet, an diesem Ringversuch teilzunehmen. Die Verpflichtung besteht nur für Parameter, für die sie zugelassen sind. Hierbei sind die in den jeweiligen Zulassungsbescheiden angegebenen Analysenverfahren anzuwenden. Darüber hinaus dient dieser Ringversuch zur Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Untersuchungsstellen für die Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen nach 60 bzw. 60a LWG. Rheinland-Pfalz: Laut Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.Januar 2004 (GVBl. 2004, S.54), Stand: 23.11.2011 (GVBl. 2011, S. 402) benötigt der Beauftragte nach 57 Eigenüberwachung keine besondere Zulassung. Die Eignungsprüfung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Daher bietet sich an, dass die Laboratorien sich notifizieren / akkreditieren lassen, um beim Vertragsabschluß diese Unterlagen vorzuweisen. Eine Notifizierung ist in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Saarland: Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen Analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien, die nach 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme am Ringversuch. Die Teilnahme wird nur berücksichtigt, wenn der gesamte Parameterumfang analysiert wird bzw. alle mit dem Zulassungsbescheid übereinstimmenden Parameter analysiert werden. Sachsen Dieser Ringversuch gilt als Nachweis zur Bestätigung von Laboren, die im Rahmen der Eigenkontrolle gemäß 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über Art und Häufigkeit der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Eigenkontrollverordnung-EigenkontrollVO) vom 7. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1592), Stand vom 08.August 2013 Abwasser von Abwassereinleitern untersuchen wollen, an die Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor einer Vermischung festgelegt sind. Vorzugsweise wird auf die in der Anlage zu 4 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung-AbwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108 ff, 2625), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 02.09.2014 (BGBl. I S. 1474) aufgeführten Analysen- und Messverfahren 37. Länderübergreifender Ringversuch Seite 6 von 7

orientiert. Abweichend davon können andere geeignete DIN-Verfahren und auch entsprechende Schnellverfahren angewendet werden. Sachsen-Anhalt Die Teilnahme am Ringversuch bewirkt keinerlei Zulassung oder Auftrag für Wasseruntersuchungen zur behördlichen Überwachung in Sachsen-Anhalt. Schleswig-Holstein Untersuchungsstellen (Laboratorien) mit einer Zulassung nach der Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO), deren Zulassung den entsprechenden Teilbereich bzw. die entsprechenden Parameter umfasst sind verpflichtet, sich an diesem Ringsversuch zu beteiligen. Die Ergebnisse des Länderübergreifenden Ringversuchs werden als wiederkehrende AQS- Maßnahme für die Zulassung nach ZWVO verwendet. Untersuchungsstellen die eine entsprechende Zulassung beantragt haben oder beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen. Thüringen Die erfolgreiche Teilnahme am 37. Länderübergreifenden Ringversuch ist Voraussetzung für folgende Zulassungen: 1. Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung ThürAbwEKVO vom 23.August 2004 i.v. mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung vom 10. September 2009 2. Thüringer Deponieeigenkontrollverordnung ThürDepEKVO vom 08. August 1994 Zur erfolgreichen Teilnahme an diesem Ringversuch sind weiterhin alle Laboratorien verpflichtet, die Auftragsanalytik im zu bewertenden Parameterspektrum für die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie durchführen bzw. sich dafür bewerben. Für Sie gelten die länderspezifischen Regelungen des Bundeslandes, in dem Ihr Labor eine Anerkennung (Zulassung) hat. 37. Länderübergreifender Ringversuch Seite 7 von 7