Anordnungen für den Todesfall

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Transkript:

Version 2013 11 10 Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden. Psalm 90,12 Anordnungen für den Todesfall (Die Texte wurden diversen Dokumentationen entnommen, überarbeitet und ergänzt. Besonders berücksichtigt wurden die Ausführungen von Pro Senectute und Kassensturz ) Name und Vorname: Geburtsdatum: Heimatort: Strasse: PLZ und Ort: Sie können die schwarze Klammer in der Mitte des Bundes nach links herausziehen. Die Blätter werden sich dann aus der Halterung lösen.

S e i t e 2 Vorwort Kaum jemand denkt gerne an das eigene Sterben. Und trotzdem gehört der Tod mit Sicherheit zu unserem Leben. Weil wir um dieses kommende Ereignis wissen, ist es hilfreich sich auf diesen Moment vorzubereiten. Eine geistliche Vorbereitung schafft innere Ruhe; eine organisatorische Vorbereitung klärt Dinge, die ohne diese Klärung plötzlich von anderen Menschen entschieden würden. Schnell kann es geschehen, dass wir wegen eines Unfalls oder einer Krankheit unsere Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr mitteilen können. So erweisen Sie sich und Ihren Angehörigen einen wertvollen Dienst, wenn Sie Ihre Anordnungen niederschreiben: Die Angehörigen sind damit in der Lage, die richtigen Entscheide treffen zu können. Zwei wichtige Hinweise: Besprechen Sie Ihre Anordnungen mit einer Person Ihres Vertrauens. Dadurch verhindern Sie, dass Angehörige überfordert oder sonst in eine schwierige Lage gebracht werden. Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, wo Sie diese Anweisungen aufbewahren (am besten zu Hause bei andern wichtigen Dokumenten). Empfehlenswert ist es auch, an einem leicht zugänglichen Ort (z.b. in Ihrem Portemonnaie eine Notiz zu haben mit dem Hinweis auf diese Verfügung und deren Aufbewahrungsort). Falls Sie Ihre Wünsche einer vertrauten Person mündlich mitgeteilt haben, so können Sie nachfolgend diese Person(en) angeben. Name und Vorname: Strasse: PLZ und Ort: Telefon: Zu beachten: Bei Ehepaaren ist es sinnvoll, wenn jede Person für sich ein Dokument ausfüllt. Sollte der vorgegebene Platz für die Angaben nicht ausreichen, so können Sie auch die Rückseite des vorhergehenden Blattes für Ihre Notizen brauchen.

S e i t e 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 3 Persönliche Angaben Seite 4 Zu benachrichtigende Personen Seite 5 Zivilstandsamt Seite 7 Todesanzeige / Leidzirkulare Seite 7 Bestattung Seite 7 Kirchliche Feier Seite 8 Geistliches Leben Seite 9 Danksagung Seite 10 Nach der Bestattung Seite 11 Grabgestaltung Seite 12 Meine Hinterlassenschaft Seite 13 Freiraum in der Umsetzung meiner Anordnungen Seite 13 Rechtliches und allgemein Wissenswertes Seite 14 Testament Seite 16 Vollmacht Seite 17 Patientenverfügung Seite 18 Vorsorgeauftrag Seite 20 Merkblatt für die Hinterbliebenen Seite 21

S e i t e 4 Persönliche Angaben AHV Nr.: Kirchenzugehörigkeit: Arbeitgeber: Beistand/Vormund: Hausverwaltung: Krankenkasse: Andere Rente: Unfallversicherung: Lebensversicherung: Haftpflichtversicherung: Hausrat /Mobiliarversicherung: Wo befinden sich meine wichtigsten Dokumente? Schriftenempfangsschein: Niederlassungsbewilligung: Familienbüchlein: Pass/Identitätskarte: Krankenkassenausweise: Organspendeausweis: Versicherungsausweise: Post- und Bankbelege: Auto-Dokumente: Erbvertrag: Testament: Mietvertrag: Verträge über Grabunterhalt: Steuerakten:

S e i t e 5 Konten und Wertschriften: siehe Steuerakten Wo sich andere wichtige Dinge befinden: Schlüssel: Wertsachen: Kreditkarten: Fahrzeuge: Anderes: Homepagename Benutzername Passwort Internet: Abonnemente: Es ist hilfreich, wenn Sie ein Passwortverzeichnis für Ihre Internetnutzungen anlegen (Homepages, Bankkonti, Mailkontos, Soziale Netzwerke etc). Schrifteneingang beobachten und laufend kündigen auf Ende der Laufzeit. Umleitungsabo für einen anderen interessierten Leser bis Aboschluss veranlassen. Zu benachrichtigende Personen: Angehörige: Name und Adresse Telefon

S e i t e 6 Hausarzt und Spezialärzte: Folgende Personen sollen telefonisch benachrichtigt werden: Folgende Personen und Institutionen, mit denen ich regelmässig Kontakt hatte, sollen sofort benachrichtigt werden (z.b. Pro Senectute, Spitexdienste usw.): Name und Adresse Telefon

S e i t e 7 Zivilstandsamt Beachten Sie das Merkblatt für die Hinterbliebenen, Seite 16 und 17: Todesanzeige / Leidzirkulare Ich wünsche keine Todesanzeige. Ich wünsche keinen Versand von Leidzirkularen. Ich wünsche eine Todesanzeige in folgenden Zeitungen: Ein Entwurf für meine Todesanzeige liegt bei. Ich bitte die nächsten Angehörigen, eine Todesanzeige aufzusetzen. Eine Liste jener Personen die schriftlich informiert werden sollten findet sich: Anstelle von Blumengaben empfehle ich folgende Institution(en): Bestattung Ich wünsche: Erdbestattung in einem Reihengrab im Familiengrab Nr. in vorbestimmtem Grab Kremation und Urnenbeisetzung im Urnen Reihengrab in Urnennische in der Urne im Familiengrab Nr. im Gemeinschaftsgrab

S e i t e 8 Ich wünsche: einen einfachen Sarg einen Sarg mittlerer Preislage einen Sarg bester Ausführung Ich habe bereits einen entsprechenden Vertrag gemacht (bitte Unterlagen bereitlegen oder beifügen). Besondere Wünsche (Standard: Leichenhemd oder private Kleidung): Kirchliche Feier Im Blick auf die kirchliche Feier ist es hilfreich, wenn folgende Dinge bereits geklärt sind: Anordnungen / Wünsche für die Feier (siehe unten) Angaben zum Lebenslauf Ich wünsche eine Bestattung/Beisetzung und einen Gottesdienst, wie es in meiner Kirchgemeinde üblich ist. Ich wünsche als Pfarrer/Prediger folgende Person: Ich wünsche, dass ein Lebenslauf vorgelesen wird. Lebenslauf liegt bei. Ich wünsche, dass kein Lebenslauf vorgelesen wird.

S e i t e 9 Lieder: Predigttext: Anderes (Ort, Lesung, Musik, beteiligte Personen etc.): Geistliches Leben Ich habe die Gewissheit, dass mir meine Sünden vergeben sind und ich ein Kind Gottes bin. (Sollte dies nicht der Fall sein, klären Sie dies bitte mit Ihrem Seelsorger!). Auf diese Weise habe ich zum Glauben an Jesus Christus gefunden:

S e i t e 10 Diese Entscheidung / dieser Glaube hat sich in meinem Leben so ausgewirkt: Ich erlebte Jesus als Wenn ich den an der Trauerfeier Anwesenden einen Satz sagen könnte, dann würde dieser so lauten: Danksagung Ich wünsche den Versand von Danksagungen mit einem Foto von mir ohne Foto Ich wünsche folgenden Text für die Danksagung: Den Text für die Danksagung sollen meine Angehörigen verfassen.

S e i t e 11 Die Danksagung soll in diesen Zeitungen erscheinen: Nach der Bestattung Ich wünsche, dass im Anschluss an die Beerdigung zu einem Imbiss eingeladen wird: Angehörige und Verwandte Freunde und Bekannte Nachbarschaft/Hausbewohner, Arbeitskollegen Meine speziellen Wünsche und Vorstellungen (Restaurant, Imbiss etc.): Ich wünsche kein Leidmahl.

S e i t e 12 Grabgestaltung Für den Grabunterhalt habe ich einen Vertrag mit folgender Firma abgeschlossen: Für den Grabunterhalt ist folgende Person zuständig: Folgender Betrag ist vorgesehen: Fr. Deponiert bei: Für den Grabstein habe ich folgenden Wunsch: Meine Vorstellung von der Grabbepflanzung:

S e i t e 13 Meine Hinterlassenschaft Ich habe ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst (bitte Hinweise auf Seite 14 beachten). Das Testament/der Erbvertrag ist aufbewahrt: Als Willensvollstrecker/ in ist im Testament/Erbvertrag vorgesehen (im Kanton Zürich ist dies amtlich geregelt): Ich habe kein Testament/keinen Erbvertrag verfasst. An folgende Person(en) habe ich vor meinem Ableben über den Tod hinaus Vollmacht(en) mit Verfügungsrecht über folgende Vermögenswerte (Bank, Postkonten usw.) erteilt: (Eine Vollmacht abzugeben ist deshalb hilfreich, weil auch Angehörige nach einem Todesfall nicht sofort auf Konten zugreifen können und Rechnungen doch bezahlt werden sollten). Freiraum in der Umsetzung meiner Anordnungen Ich bitte, meine Anordnungen einzuhalten. Ich räume den Ausführenden Freiheit ein, besonders dann, wenn sich die Umstände seit der Niederschrift verändert haben (z.b. wenn die Vermögenswerte aufgebraucht sind). Ort und Datum Unterschrift

S e i t e 14 Rechtliches und allgemein Wissenswertes Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige Verfügung / Testament öffentliche letztwillige Verfügung Nottestament Erbvertrag Wer kann ein eigenhändiges Testament gültig verfassen? Wer urteilsfähig ist und mind. 18 Jahre alt ist. Was ist eine eigenhändige letztwillige Verfügung (auch Testament genannt)? Das Testament ist eine Willensäusserung einer Person, die Verteilung des Nachlasses beim Ableben betreffend. Dieses Testament ist vom Erblasser von Anfang bis Ende mit der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand zu schreiben und mit seiner Unterschrift zu versehen. Das Testament muss eigenhändig (vom Verfügenden) auf Papier geschrieben werden. Es soll vorzugsweise mit Tinte oder Kugelschreiber, jedoch nicht mit Bleistift geschrieben werden. Die eigenhändige letztwillige Verfügung muss weder amtlich beglaubigt noch öffentlich beurkundet werden! Wie geht man vor, um ein Testament zu schreiben? Zuerst ist zu überlegen, wie der Nachlass verteilt werden soll: An wen, was und wie viel. Sind pflichtteilgeschützte Erben (Nachkommen, Eltern, Ehegatten oder registrierter Partner) vorhanden, so darf auf keinen Fall der entsprechende Pflichtteil verletzt werden. Welche Arten von Begünstigungen bestehen? Es können Personen oder Institutionen am ganzen Nachlass oder an einem Teil davon als Erben eingesetzt werden. Wird jedoch nur ein Gegenstand oder ein bestimmter Geldbetrag zugewiesen, so wird dieser Begünstigte nicht Erbe, sondern Vermächtnisnehmer. Dieser Begünstigte haftet nicht für Erbschaftsschulden. Wo ist das Testament sicher aufzubewahren? Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, eine Stelle zu unterhalten, die Testamente und Erbverträge aufbewahrt. Im Kanton Zürich befindet sich diese Stelle bei den staatlichen Notariaten. Sie garantieren eine sichere Aufbewahrung und sorgen im Todesfall auch dafür, dass das Testament zur Eröffnungsbehörde gelangt. Sie können Ihr Testament selbstverständlich aber auch einer Vertrauensperson zur Aufbewahrung geben.

S e i t e 15 Besteht die Möglichkeit, ein Testament abfassen zu lassen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, selber zu schreiben und/oder zu lesen? Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, das Testament selber zu schreiben und/oder zu lesen, so kann man beim Amtsnotariat eine öffentliche letztwillige Verfügung erstellen lassen. Der Erblasser teilt dem Notar seinen Willen mit und der Notar als Urkundsperson wird die entsprechende Urkunde ausfertigen. Was ist ein Erbvertrag? Im Gegensatz zum (einseitigen) Testament ist der Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Vertragsparteien. Ein Erbvertrag ist für alle Parteien bindend und kann nur im Einverständnis aller Parteien geändert oder aufgehoben werden. Der Erbvertrag muss zur Gültigkeit zudem von einer Urkundsperson, z.b. vom Amtsnotar, beurkundet werden. Mit wem kann ein Erbvertrag abgeschlossen werden? Man kann mit dem Ehepartner, den Nachkommen, anderen Verwandten oder mit nicht verwandten Personen einen Erbvertrag abschliessen. Im Erbvertrag verpflichtet man sich auf den Tod hin, der anderen Partei oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu gewähren. Was kann der Inhalt eines Testamentes oder Erbvertrages sein? Erbeinsetzungen Ausrichtung von Vermächtnissen Ausschluss von nicht pflichtteilberechtigten Erben Enterbungen Pflichtteilssetzungen Einsetzung eines Willensvollstreckers Errichtung von Stiftungen Anerkennung eines Kindes Erbverzicht/-auskauf (nur mit Erbvertrag) Teilungsvorschriften Quelle: http://www.amtsnotariate.sg.ch/home/formulare downloads.par.0012.downloadlistpar.00 13.File.tmp/Testament1.pdf

S e i t e 16 Testament Was beim Abfassen einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung beachtet werden sollte: persönlich von Hand geschrieben (nicht von Dritten wie z.b. Tochter, Enkel etc. schreiben lassen) Personalien der Person, welche das Testament verfasst Haupterbe(n) bestimmen Vermächtnisnehmer bestimmen Bezeichnung der bedachten Person/en mit Namen, Adresse und Geburtsdatum (nicht nur z.b. Patenkind schreiben); Genaue Bezeichnung des entsprechenden Gegenstandes, der jemandem zugewiesen wird, und allenfalls, wo er sich zurzeit befindet (roter Teppich im Wohnzimmer etc.); Datum, wann das Testament geschrieben wurde; Unterschrift Bei Unsicherheiten kann man das Testament von einer Fachperson überprüfen lassen (z.b. Notariat). Ein Testament könnte wie folgt aussehen: Testament Ich, die unterzeichnende Hermine Muster, geb. 16. 6.1950 von Winterthur, wohnhaft in 8494 Bauma, Musterstrasse 10, verfüge auf mein Ableben hin Folgendes: 1. Ich hebe hiermit sämtliche bisherigen Testamente auf. 2. Meine Nachkommen setzte ich auf den Pflichtteil. Für die freie Quote setze ich (Institution/Person) als Erbe/ Erbin ein. 3. Als Vermächtnis erhalten meine Enkelkinder Peter, Paul und Maria Muster je Fr. 1000.-. 4. Im Sinne einer Teilungsvorschrift verfüge ich, dass der Schmuck meiner Tochter Anna in Anrechnung an ihren Erbanteil zugeteilt wird. 5. Den roten Teppich im Wohnzimmer vermache ich meinem Patenkind Klara Muster, geb. 10. 10.1961, Ebenalpstrasse 70, 8001 Zürich. 6. Zum Willensvollstrecker ernenne ich meinen Freund Peter Muster, geb. 2. 7.1960, Hauptstr. 129, 8400 Winterthur, ersatzweise das Amtsnotariat in (Ort). Bauma, 1. März 2011 Unterschrift Quelle: http://www.amtsnotariate.sg.ch/home/formulare downloads.par.0012.downloadlistpar.00 13.File.tmp/Testament1.pdf

S e i t e 17 Vollmacht Eine Vollmacht muss schriftlich festgehalten werden. Wenn Sie wollen, können Sie sie mit Maschine oder auf dem Computer schreiben, der Ausdruck muss aber vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben sein. Zudem muss die Vollmacht datiert sein. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht notwendig. Die Mustervollmacht ist ein Vorschlag für den Fall, dass nur ein Ehegatte den andern bevollmächtigen möchte. Wie weit diese Vollmacht gehen soll, kann jeder für sich entscheiden. Selbstverständlich können sich Ehegatten auch gegenseitig in ein und derselben Vollmacht bevollmächtigen. Dazu muss der Text entsprechend abgeändert und durch beide Unterschriften ergänzt werden. Eine Vollmacht sollte man so aufbewahren, dass sie im Bedarfsfalle sicher zur Hand ist. Sie können sie beispielsweise bei einem Treuhänder, Notar, bei der Bank oder auch daheim an einem sicheren Ort hinterlegen. Muster für eine Vollmacht: Ich, (Vorname, Name) geboren am (Datum einsetzen) wohnhaft in (Strasse, Wohnort) erteile hiermit (Vorname, Name) geboren am (Datum einsetzen) wohnhaft in (Strasse, Wohnort) folgende Vollmacht: Für den Fall, dass ich aus gesundheitlichen Gründen oder wegen meines Todes nicht mehr fähig bin, meine rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten selber zu regeln, erteile ich (Vorname, Name) die Vollmacht, mich rechtsgültig zu vertreten. Er / sie ist berechtigt, sämtliche Angelegenheiten - ohne Einschränkung - für mich wahrzunehmen und mich rechtsgültig bei Behörden, Banken, Versicherungen, Gerichten, Heimen, Spitälern oder Amtsstellen zu vertreten mit der Wirkung, wie wenn ich selber gehandelt hätte. Diese Vollmacht soll mit dem Verlust der Handlungs- bzw. Urteilsfähigkeit oder mit dem Tode nicht erlöschen. Diese Vollmacht tritt in Kraft ab (Datum einsetzen). Datum - Unterschrift des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin

S e i t e 18 Patientenverfügung (kann direkt ausgefüllt oder angepasst werden) Ich, geb. am wohnhaft in verfüge schon jetzt für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr verständlich äussern kann, gegenüber meinen Ärzten, dem Alten- oder Pflegeheim, in dem ich im entscheidenden Zeitpunkt ggf. wohne, sowie gegenüber jedem, der sonst Entscheidungen über meine Person zu treffen hat, folgendes: Ich wünsche einen menschenwürdigen Tod und bitte meine Ärzte, Angehörigen und Pfleger, mir dabei beizustehen. Wenn zwei Fachärzte unabhängig voneinander bestätigt haben und keine abweichenden ärztlichen Prognosen eines behandelnden Arztes vorliegen, dass ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, dass ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, dass in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsicht zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, wünsche ich keine weiteren intensiv-medizinischen Massnahmen, die mein Leben verlängern oder aufrechterhalten. Ich wünsche: keine Gabe lebenserhaltender Medikamente. dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. weiter aufrechterhalten wird. Ich wünsche jedoch, dass Medikamente zur Linderung der Luftnot gegeben werden und zwar auch dann, wenn diese Medikamente meine Lebenszeit verkürzen. keine künstliche Ernährung durchgeführt bzw. aufrechterhalten wird. Ich wünsche in jedem Fall eine fachgerechte Pflege der Mund- und Schleimhäute sowie eine menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung und Körperpflege. Insbesondere verlange ich, dass mir bei Schmerzen, Erstickungsängsten und Atemnot, Übelkeit, Angst sowie anderen qualvollen Zuständen und belastenden Symptomen Medikamente verabreicht werden, die mich von Schmerzen und grösseren Belastungen befreien, selbst wenn dadurch mein Tod voraussichtlich früher eintreten wird. Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen Verantwortung für mich selbst ab. Für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein werde, über meine persönlichen Belange zu entscheiden, soll diese Erklärung als Bekundung meines ausdrücklichen Willens gelten. Sollte ein Arzt oder eine Ärztin oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäusserten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine

S e i t e 19 anderweitige medizinische und / oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Diese Verfügung bitte ich, meinen behandelnden Ärzten zugänglich zu machen. Zu Massnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung. Wenn für mich ein Betreuer bestellt wird, soll diese Verfügung auch für ihn gelten, d. h., dass er die hier festgelegten Verfügungen zu beachten hat. Ich erwarte, dass mein Betreuer / meine Betreuerin meine Behandlung so organisiert, dass meinem in dieser Verfügung niedergelegten Willen entsprochen wird. Mein behandelnder Arzt ist berechtigt, folgenden Personen Auskunft über meinen gesundheitlichen Zustand zu geben und ist insoweit von der Schweigepflicht entbunden. Name: Anschrift: ggf.: Folgende Person hat von mir eine gesonderte Vorsorgevollmacht erhalten, die auch die Umsetzung dieser Patientenverfügung erfasst: Name: Anschrift: Diese Erklärung wurde von mir unterschrieben. Zwei Personen meines Vertrauens bezeugen durch ihre Unterschrift meine Willenserklärung. Name und Anschrift des Zeugen: Datum, Unterschrift: Name und Anschrift des Zeugen: Datum, Unterschrift: Im Folgenden bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt meiner Patientenverfügung überprüft habe und sich mein Wille nicht verändert hat: Datum, Unterschrift:

S e i t e 20 Vorsorgeauftrag K-Tipp 01/2013 vom 16. Januar 2013 aktualisiert am 28. August 2013 (Achtung: Vorsorgeauftrag von Hand abschreiben) Vorsorgeauftrag von Name und Vorname Geburtsdatum Wohnadresse Für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit beauftrage ich folgende Person, meine Interessen im persönlichen Bereich wahrzunehmen (Pflege und medizinische Betreuung) sowie mein Einkommen und Vermögen zu verwalten, die laufenden Rechnungen zu bezahlen, alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen und mich vor Gericht zu vertreten. Ich entbinde alle einer beruflichen Schweigepflicht unterstehenden Personen gegenüber der beauftragten Person vom Berufs- und Amtsgeheimnis: Name und Vorname Geburtsdatum Wohnadresse Sollte diese Person den Auftrag nicht annehmen oder verhindert sein, beauftrage ich: Name und Vorname Geburtsdatum Wohnadresse Der Aufwand der beauftragten Person wird aufgrund einer detaillierten Honorarnote mit dem ortsüblichen Ansatz für private Vertretung zusätzlich Spesen abgegolten. Ort, Datum Unterschrift (Wichtig: Der Vorsorgeauftrag ist gültig, wenn er von einer urteilsfähigen mindestens 18jährigen Person vollumfänglich von Hand geschrieben wird. Die Beauftragten müssen ebenfalls volljährig und urteilsfähig sein. Bewahren Sie das Dokument im Haushalt leicht auffindbar auf und benachrichtigen Sie die beauftragte Person über den Hinterlegungsort der Urkunde. Sie können das Dokument auch in mehreren Ausführungen niederschreiben und ein Exemplar der beauftragten Person übergeben. Der Auftrag gilt nur für den Fall von Urteilsunfähigkeit und erlischt bei Wegfallen dieser Voraussetzung.)

S e i t e 21 Merkblatt für die Hinterbliebenen Beim Thema Tod herrscht manchmal eine gewisse Rat- und Hilflosigkeit, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Nachstehend wird in Stichworten aufgezeigt, was vor allem im Verkehr mit dem Bestattungsamt der Reihe nach erledigt werden muss. Je nach Gemeinde ist das Zivilstandsamt zu benachrichtigen, welches in der Folge alle Amtsstellen benachrichtigt und die erforderlichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Bestattung trifft. Diese erfolgt frühestens 48 Stunden nach eingetretenem Todesfall. Allfällige Wünsche und Weisungen des Verstorbenen sind zu berücksichtigen. Fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Vereinbarungen über Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt deponiert werden. 1. Todesfall a) Es ist eine Person zu Hause verstorben: Rufen Sie einen Arzt. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden. b) Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben: Das Pflegepersonal verständigt den Arzt und kümmert sich um Einkleidung und Aufbahrung. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Den Angehörigen wird eine Todesanzeige des Spitals/Heims oder die ärztliche Todesbescheinigung ausgehändigt. c) Bei einem Unfall oder Suizid: Die Polizei muss zugezogen werden. 2. Dem Bestattungsamt / Zivilstandsamt sin d abzugeben: a) Ärztliche Todesbescheinigung, Todesanzeige vom Spital oder Heim b) Familienbüchlein c) Meldebestätigung (bei ausl. Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass) 3. Zur Anzeige auf dem Zivilstandsamt sind verpflichtet a) der Ehegatte b) die Kinder und deren Ehegatten c) die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person d) die Person, die beim Ableben zugegen war e) die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals.

S e i t e 22 4. Das Zivilstandsamt hat folgende Fragen an Sie: a) Soll eine Erdbestattung oder Kremation stattfinden? b) Wird eine Abdankung in der Friedhofkapelle, in der Kirche oder eventuell einzig eine Grabliturgie auf dem Friedhof gewünscht? c) Soll die Beisetzung in einem Reihengrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab oder Familiengrab stattfinden? Wird die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab gewünscht, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine entsprechende Erklärung beim Bestattungsamt zu deponieren. d) Wer vertritt die Erben (Kontaktadresse für die Gemeinde- bzw. Stadtbehörde)? e) Erfolgt die private Todesanzeige sofort oder allenfalls erst nachträglich? f) Soll die amtliche Todesanzeige unterbleiben? g) Wann kann die Einsargung bzw. Überführung stattfinden? (Falls zu Hause verstorben) 5. Das Zivilstandsamt trifft nach Absprache mit Ihnen folgende Anordnungen (je nach Gemeinde / Stadt kann dies anders geregelt sein): a) Es veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung im Friedhofgebäude sowie den Urnentransport. b) Festsetzung des verbindlichen Termins für die Beisetzung und Abdankung und Bekanntgabe des zuständigen Pfarrers. c) Mitteilung an den Pfarrer, den Friedhofgärtner, den Sigrist, den Organisten. d) Aufgabe der amtlichen Todesanzeige in der örtlich zuständigen Zeitung (auf Wunsch auch erst nachträglich). 6. Was bleibt für Sie zu erledigen, nach der Vorsprache beim Bestattungsamt / Zivilstandsamt? a) Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer. b) Erledigung weiterer Aufgaben, wie z.b.: - Druckauftrag für Leidzirkulare, Adressliste erstellen - Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen - ev. Bestellung des Leidmahls - Benachrichtigung von Angehörigen, Freunden, Vereinen, Verbänden und des Arbeitgebers des Verstorbenen - Mitteilung an Versicherungen, Krankenkasse und Pensionskasse / AHV c) Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, so ist der Besitzer desselben verpflichtet, dieses unverzüglich der Nachlassbehörde (Bezirksgericht des letzten Wohnortes des Verstorbenen) zur Eröffnung einzureichen (Art. 556 ZGB). 7. Fristen, Öffnungszeiten und Pikettdienst Ein Todesfall ist innert zweier Tage dem Bestattungsamt / Zivilstandsamt anzuzeigen (Art. 81 Zivilstandsverordnung). Erkundigen Sie sich über die Öffnungszeiten des zuständigen Bestattungsamtes / Zivilstandsamtes. In der Regel haben diese über die Wochenenden keinen Pikettdienst. Allenfalls besteht in Ihrer Gemeinde ein Pikettdienst über die verlängerten Wochenenden und die Feiertage. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bestattungsamt / Zivilstandsamt an Ihrem Wohnort gerne zur Verfügung.