vorläufige Netznutzungsentgelte Strom

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Transkript:

vorläufige Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2017 Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen Internet: www.stadtwerke-kempen.de

Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreis-System) Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle im unter 2.500 h/a über 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/a Ct/kWh /kw/a Ct/kWh Hochspannungsnetz incl. Umspannung 64,55 0,17 Mittelspannungsnetz 9,1 3,09 75,51 0,44 einschl. Umspannung 11,01 3,34 69,27 1,01 Niederspannungsnetz 15,09 4,01 40,85 2,98 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,0 Ct/kvarh - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

Preisblatt 2 Preisstellung für Zählpunkte ohne Leistungsmessung (Lastprofilkunden) Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Grundpreis 30,40 /Jahr 36,18 /Jahr Arbeitspreis 5,61 ct/kwh 6,68 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

Preisblatt 3 Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Elektro-Speicherheizung 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Elektro-Wärmepumpe 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

Preisblatt 4 Entgelte für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb einschließlich Messung Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Messpreis Wechselstrom - Eintarifzähler 15,09 /a 17,96 /a Drehstrom - Eintarifzähler 16,00 /a 19,04 /a Drehstrom - Mehrtarif-Zähler 15,87 /a 18,89 /a Wechselstrom - Mehrtarif - Zähler 14,95 /a 17,79 /a Drehstrom - 2 Richtungszähler 18,85 /a 22,43 /a Zählpunkte mit Leistungsmessung Niederspannungsmessung je Zählpunkt 53,82 /a 64,05 /a Niederspannungsmessung als 2-Richtungszähler je 55,01 /a 65,46 /a Mittelspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HS/MS Mittelspannungsmessung je Zählpunkt 48,66 /a 57,91 /a Mittelspannungsmessung als 2-Richtungszähler je 48,66 /a 57,91 /a Sonstige Messeinrichtung Stromwandler Niederspannung 31,56 /a 37,56 /a Stromwandler Mittelspannung 103,98 /a 123,74 /a Spannungswandler 107,79 /a 128,27 /a Tarifschaltung 13,57 /a 16,15 /a Telekommunikationseinrichtung Festnetz 12,12 /a 14,42 /a Telekommunikationseinrichtung GSM (Mobilfunknetz) 141,65 /a 168,56 /a Die Preise für die sonstigen Messeinrichtungen sind je nach Anwendungsfall den Preisen für die Messung hinzu zu fügen.

Preisblatt 5 Sonstige Entgelte Netto-Preise Konzessionsabgabe Cent/kWh Entnahmen < 30 kw und 100.000 kwh ausgenommen Schwachlasttarife 1,59 Entnahmen im Schwachlasttarif 0,61 Entnahmen > 30 kw und 100.000 kwh 0,11 KWK-Aufschlag ab 1. Januar 2017 Endkunden mit Verbrauch bis 1.000.000 kwh je Verbrauchsstelle Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab 1.000.001 kwh je Verbrauchsstelle Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab 1.000.001 kwh je Verbrauchsstelle, bei produzierenden Gewerbebetrieben deren Stromkosten 4% des Vorjahresumsatzes überschreiten ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Cent/kWh offen offen offen Entgelte für Blindstrom (alle Spannungsebenen) Cent/kvarh Überschreitet die in einem Monat bezogene induktive Blindarbeit 50% der in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, beträgt der Preis für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) 1,00 Die vorstehenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer

Preisblatt 6 Offshore-Haftungsumlage für 2017 nach 17 f EnGW) Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe (derzeit gültiges KWKG) Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2017 offen offen offen Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Verbrauchsstelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von xxx ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle 1.000.000 kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von xxx ct/kwh

Preisblatt 7 Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztververbraucher (LV) umgelegt. Die für 2016 geltende Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV ist von den Übertragungsnetzbetreibern am noch nicht veröffentlicht worden und beträgt: Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2017 offen offen offen Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Verbrauchsstelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von xxx ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.00.000 kwh hinausgehende Strombezüge macimal xxx ct/kwh Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

Preisblatt 8 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Verbrauch für alle kwh Cent/kWh offen Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) wird erstmals ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlage noch nicht veröffentlicht. Da der Belastungsausgleich dieser Umlage nach 18 Abs. 1 Satz 1 AbLaV entsprechend 9 KWKG erfolgt, bedeutet dies, dass die AbLaV-Umlage ebenso wie der KWK-Abschlag als Aufschlag auf die Netzentgelte hinzukommt. Die AbLaV-Umlage ist daher von den Netzbetreibern den ab 01.01.2014 geltenden Stromnetzentgelten hinzuzurechnen.