Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen.

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Transkript:

Dienststelle: Sachbearbeiter(-in): Datum der Überwachung: Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen. 1. Name und Anschrift des Betreibers oder Verantwortlichen Name Straße PLZ Ort Tel./E-Mail 2. Ansprechpartner/-in Ansprechpartner/-in Ansprechpartner/-in Name Straße PLZ Ort Tel./E-Mail Liste der Teilnehmenden siehe Anlage 3. 3.1 Allgemeine Angaben zur Instandhaltung Welche Arten von Instandhaltungsmaßnahmen an MP werden durch eine eigene Medizintechnik- Abteilung / Werkstatt selbst durchgeführt? Keine (weiter mit Punkt 3.6) First-Line-Service Wartungen Instandsetzungen / Reparaturen STK-Prüfungen DIN EN 62353 (DGUV V3) MTK-Prüfungen ja nein 3.2 3.3 3.4 3.5 Ist die Weisungsfreiheit gemäß 3 Abs. 4 und 6 Abs. 4 Nr. 2 MPBetreibV dokumentiert / belegt (Stellenbeschreibung, Dienstanweisung o.ä.)? Verfügt die eigene Medizin- bzw. Haustechnikabteilung für selbst vorgenommene Prüfungen an MP (STK, MTK, DIN EN 62353) über die erforderlichen Messmittel i.s.v. 3 MPBetreibV? Liegen für diese verwendeten Messmittel gültige Kalibrierungen (z.b. MTK gemäß 11 Abs. 4 MPBetreibV) vor? Sofern die eigene Medizin- bzw. Haustechnikabteilung MTK durchführt, wurde diese Tätigkeit vorschriftsmäßig angemeldet? Seite 1 vo

3. Allgemeine Angaben zur Instandhaltung ( 11 Abs. 5 MPBetreibV) 3.6 3.7 Welche Arten von Instandhaltungsmaßnahmen an MP werden durch externe Serviceunternehmen durchgeführt? Erfolgt eine regelmäßige Durchführung und Dokumentation von Funktionsprüfungen an notfallmedizinischen Geräten i.s.v. 2 Abs. 5 MPBetreibV i.v.m. 3 Abs. 1 MPBetreibV und den Herstellervorgaben? Full-Line-Medizintechnik- Management Herstellerservice Wartungen / Instandsetzungen Herstellerservice STK / MTK Wartungen / Instandsetzungen STK-Prüfungen DIN EN 62353 (DGUV V3) MTK-Prüfungen 4. Bestandsverzeichnis für alle aktiven nichtimplantierbaren MP 4.1 Liegt ein Bestandsverzeichnis vor? ( 8 Abs. 1 MPBetreibV) Bei Ja: Sind die MP plausibel erfasst? 4.2 Sind die Angaben zu den MP vollständig? ( 8 Abs. 2 MPBetreibV) 4.3 Bei Nein: Folgende Angaben fehlen (bitte ankreuzen): Gerätebezeichnung, Art, Typ Loscode oder Serien-Nr. Anschaffungsjahr Verantwortlicher nach 5 MPG, Name und Anschrift CE-Kennzeichnung, ggf. mit Kenn-Nr. der Benannten Stelle Standort, betriebliche Zuordnung STK-Frist Wie wird das Bestandsverzeichnis geführt (händische bzw. einfache EDV-Listen oder mit (MP- Management-) Software i.s.v. 8 Abs.4 MPBetreibV)? Bei Software: Können die Angaben eines auf Datenträgern gespeicherten Bestandsverzeichnisses in einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden, auch wenn zwischenzeitlich Systemumstellungen oder Wechsel der Software erfolgten? ( 8 Abs. 4 MPBetreibV) / / Listenform Software Anmerkung: Falls mehr als drei MP überprüft werden, werden zusätzliche Blätter eingefügt. Seite 2 vo

5. Aktive nichtimplantierbare MP, ggf. Anlage 1 oder 2 MPBetreibV nicht anwendbar = n.a., vorhanden = ja, nicht vorhanden = nein MP A MP B MP C n.a. ja nein n.a. ja nein n.a. ja nein 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.1.6 5.1.7 5.1.8 5.1.9 5.1.10 5.1.11 5.1.12 5.1.13 Geprüfte MP Inventar-Nr.: MP-Art, -bezeichnung: Typ: Verantwortlicher nach 5 MPG: Fabrikations-/ Serien-/ Lot-Nr.: Datum der Inbetriebnahme: MP der Anlage Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 2 Anlage 2 weder/noch weder/noch weder/noch Gebrauchsanweisung zugänglich? ( 9 Abs. 1 MPBetreibV) MP-Buch vorhanden? ( 7 Abs. 1 MPBetreibV) Funktionsprüfung erfolgt? ( 5 Abs. 1 MPBetreibV) Ersteinweisung erfolgt? ( 5 Abs. 1 MPBetreibV) Name des Beauftragten nach 5 Abs. 1 MPBetreibV Anwendereinweisung? ( 5 Abs. 2 MPBetreibV) Mögliche Art der Überprüfung: Anzahl Stichproben: 5.1.14 Anzahl Einweisungsdokumentation vorhanden: Anzahl fehlende Einweisungen bzw. Dokumentationen: Dokumentation von Funktionsstörungen? ( 7 Abs. 2 Nr. 6 MPBetreibV) Seite 3 vo

5. Aktive nichtimplantierbare MP, ggf. Anlage 1 oder 2 MPBetreibV nicht anwendbar = n.a., vorhanden = ja, nicht vorhanden = nein MP A MP B MP C n.a. ja nein n.a. ja nein n.a. ja nein 5.1.15 5.1.16 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 Sondervorschriften? ( 15 MPBetreibV) BAZ / 22 bzw. 28 Abs. 1, Abs. 2 MedGV / CE vorhanden Sicherheitstechnische Kontrollen Durchführung der STK vorgeschrieben? Bei Nein: Keine STK auf Grund: kein MP der Anlage 1 Ausschluss durch Hersteller STK-Frist (Intervall): Letzte STK am: kein MP der Anlage 1 Ausschluss durch Hersteller kein MP der Anlage 1 Ausschluss durch Hersteller 5.2.4 5.2.5 5.2.6 5.2.7 5.2.8 5.2.9 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 STK-Frist eingehalten? Protokoll der letzten STK vorhanden? Protokoll ohne Mängel? STK-Umfang vollständig / plausibel? STK ohne Mängel? Zweifel an der Qualifikation der prüfenden Person? Messtechnische Kontrollen Durchführung einer MTK vorgeschrieben? Vorschriftsmäßige Kennzeichnung (Aufkleber)? ( 11 Abs. 8 MPBetreibV) MTK-Frist (Intervall): 1 1 1 1 1 1 1 Werden im Rahmen der STK, MTK und Instandhaltung Mängel festgestellt, ist die notwendige Reparatur bzw. eine ggf. notwendige Stilllegung bis zur Fehlerbehebung zu dokumentieren. Seite 4 vo

5. Aktive nichtimplantierbare MP, ggf. Anlage 1 oder 2 MPBetreibV nicht anwendbar = n.a., vorhanden = ja, nicht vorhanden = nein MP A MP B MP C n.a. ja nein n.a. ja nein n.a. ja nein 5.3.4 5.3.5 5.3.6 5.3.7 5.3.8 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.3 5.4.4 5.4.5 5.4.6 5.4.7 Letzte MTK am: MTK-Frist eingehalten? MTK-Ergebnisse im MP-Buch eingetragen? MTK ohne Mängel? Zweifel an der Qualifikation der prüfenden Person? Instandhaltung Werden die Instandhaltungshinweise (Wartungs- und Inspektionshinweise bzw. Empfehlungen) aus den Gebrauchsanweisungen der Hersteller befolgt? Dokumentation von Instandhaltungsmaßnahmen? Wurden Mängel bei der letzten Instandhaltung dokumentiert? Wurden die Mängel nachvollziehbar beseitigt? Zweifel an der Qualifikation der instandhaltenden Person? Regelmäßige Prüfung medizinisch elektrischer Geräte nach DIN EN 62353 auf der Grundlage der DGUV V3? Werden für erklärungsbedürftige MP (z.b. Röntgeneinrichtungen, Ultraschall-Geräte, Insufflationsgeräte, CTG-Geräte) auch Geräteeinweisungen zur Beachtung der Gebrauchsanweisung und der sicherheitsbezogenen Informationen i.s.v. 2 Abs. 5 MPBetreibV organisiert (ggf. dokumentiert)? 1 1 1 1 1 1 Seite 5 vo

6. Betriebsmedien 6.1 Sind für den Betrieb der aktiven nichtimplantierbaren MP besondere Betriebsmedien erforderlich? 2 7. Gerätekombinationen ( 2 Abs. 3 MPBetreibV) 7.1 Werden miteinander verbundene MP eingesetzt? 3 8. Eigenherstellung 8.1 8.2 9. Werden MP aus Eigenherstellung betrieben? ( 12 Abs. 1 MPG) Falls Ja: Liegt für die Eigenherstellung eine Erklärung nach 7 Abs. 9 MPV vor? Fremdgeräte 4 4 9.1 Wurde der Umgang mit Leihgeräten oder patienteneigenen MP bzgl. Der Betreiberpflichten i.v.m. der Nutzung dieser MP in der Einrichtung geregelt (z.b. durch VAW)? 10. Andere MP nicht anwendbar = n.a., vorhanden = ja, nicht vorhanden = nein MP A MP B MP C n.a. ja nein n.a. ja nein n.a. ja nein 10.1 10.2 10.3 10.4 MP-Art, -bezeichnung: Typ: Verantwortlicher nach 5 MPG: Fabrikations-/ Serien-/ Lot-Nr.: 2 Falls ja: ggf. ausführliches FB Betriebsmedien heranziehen (in Bearbeitung) 3 Falls ja: ggf. ausführliches FB zu Gerätekombinationen heranziehen (in Bearbeitung) 4 Falls ja: ggf. VAW Eigenherstellung heranziehen (in Bearbeitung) Seite 6 vo

10.5 10.6 Sachgemäße Lagerung / Verfalldatum? Kennzeichnung in Ordnung? 11. Dokumentation zu implantierbaren MP der Anlage 3 MPBetreibV nicht anwendbar = n.a., vorhanden = ja, nicht vorhanden = nein n.a. ja nein Bemerkungen 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 Implantate (zutreffendes bitte ankreuzen): Aktive implantierbare MP Herzklappen Nicht resorbierbare Gefäßprothesen und stützen Gelenkersatz für Hüfte oder Knie Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen Brustimplantate Dokumentation mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten, Typ und Chargen- oder Serien-Nr. des Implantats, Verantwortlicher nach 5 MPG vorhanden? ( 10 Abs. 2 MPBetreibV) Ist sichergestellt, dass die Dokumentation zu Implantaten nach Anlage 3 so aufbewahrt wird, dass der betroffene Patientenkreis innerhalb von drei Werktagen ermit- telt werden kann? ( 10 Abs. 2 MPBetreibV) Wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der Aufbewahrung über die Dauer von 20 Jahren getroffen? ( 10 Abs. 2 MPBetreibV) Entsprechen die ausgehändigten Dokumente den Anforderungen nach 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MPBetreibV? (Freifeld für Eintragungen): 12. Organisation von Vorkommnismeldungen nicht anwendbar = n.a., vorhanden = ja, nicht vorhanden = nein n.a. 12.1 Regelung vorhanden? 12.2 Regelung ohne Mangel? 12.3 Regelung auf aktuellem Stand? Seite 7 vo

12.4 12.5 12.6 Formular vorhanden bzw. BfArM-Seite bekannt? Ist bekannt, dass MP nach einem Vorkommnis aufbewahrt werden müssen, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind? ( 12 Abs. 4 MPSV) Gab es in den letzten zwei Jahren Vorkommnismeldungen? Falls ja: Bei welchen Produkten (ggf. inkl. BfArM- bzw. PEI-Fallnummer)? 13. Inhalt des Abschlussgespräches vor Ort und Zusammenfassung der Prüfergebnisse 14. Vollzugsmaßnahmen Unterschrift des/der Überwachenden: Seite 8 vo