das Projekt: Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule endet in 3 Monaten. Und wir wollen bis dahin noch viel zusammen erreichen.

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Transkript:

Liebe Leserinnen, liebe Leser, das Projekt: Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule endet in 3 Monaten. Und wir wollen bis dahin noch viel zusammen erreichen. In diesem Info-Brief geht es darum: Tagung Wir sind auf dem Weg! vom 29.8. bis 31.8. Und wir berichten vom aktuellen Stand zur Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). Weibernetz war 2 Mal zu Gast im Fernsehen. Dabei ging es um das Thema: Gewalt gegen Frauen mit Lern-Schwierigkeiten. Tagung für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen: Wir sind auf dem Weg! Zum Abschluss von unserem Projekt Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule macht Weibernetz e.v. eine große Tagung. Die Tagung geht insgesamt 3 Tage vom 29. August bist 31. August 2016. Die Tagung findet im Hotel MOA in Berlin statt. Am 29. August und am 30. August machen wir ein Vernetzungs-Treffen nur für die Projekt-Frauen. Also für die Frauen-Beauftragten, ihre Unterstützerinnen und die Trainerinnen. 1

Am 31. August gibt es einen Fach-Tag für die Öffentlichkeit. Zum Beispiel für: Frauen-Beauftragte aus Einrichtungen und Frauen, die es noch werden wollen Werkstatt-Räte und Bewohner-Beiräte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen und die Einrichtungs-Leitung Fach-Frauen aus Beratungs-Stellen und Frauen-Häusern Fach-Leute aus Politik und Wissenschaft Behinderten-Beauftragte und Gleichstellungs-Beauftragte und für alle, die das Thema Frauen-Beauftragte in Einrichtungen wichtig finden. Was passiert beim Vernetzungs-Treffen vom 29.8.2016 bis 30.8.2016? Weibernetz hat insgesamt 4 Schulungs-Kurse gemacht. 2 Schulungs-Kurse für Frauen-Beauftragte und ihre Unterstützerinnen. Und 2 Schulungs-Kurse für Trainerinnen für Frauen-Beauftragte. Einige von den Frauen kennen sich schon. Aber andere kennen sich noch nicht. Wir haben gemerkt: Es ist wichtig, wenn sich alle Trainerinnen, alle Frauen-Beauftragten und alle Unterstützerinnen kennen-lernen. Dann können sich die Frauen austauschen. Sie können über ihre Arbeit sprechen. Sie können sich gegenseitig Tipps geben. Und sie können sich gegenseitig Mut machen. Deswegen ist das große Vernetzungs-Treffen so wichtig. Und wir freuen uns schon sehr darauf. 2

Wir wollen mit allen Frauen Forderungen für die Zukunft aufschreiben. Wir wollen die Erfahrungen von den Frauen-Beauftragten, ihren Unterstützerinnen und von den Trainerinnen weiter-geben. Wir wollen sagen: Das brauchen die Frauen, damit sie gut arbeiten können! Diese Forderungen stellen wir auch bei dem Fach-Tag am 31. August vor. Was machen wir beim Fach-Tag am 31. August 2016? Die neue Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung soll ab Januar 2017 gelten. Dann muss es in allen Werkstätten Frauen-Beauftragte geben. Wir wollen beim Fach-Tag genau darüber sprechen. Zum Beispiel: Das haben Frauen-Beauftragte in Einrichtungen bisher erreicht. Das brauchen Frauen-Beauftragte in Einrichtungen, damit sie gut arbeiten können. Das können Einrichtungen gegen Gewalt gegen Frauen mit Behinderung machen. Diese Angebote brauchen Frauen mit Behinderungen, wenn sie Gewalt erlebt haben. Das muss die Politik machen, damit Frauen-Beauftragte in Einrichtungen gut arbeiten können. Wir machen ein Gespräch mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel: aus der Politik, 3

oder aus der Wissenschaft, oder aus den Projekten von Weibernetz. Und wir machen verschiedene Arbeits-Gruppen rund um das Thema Frauen-Beauftragte. Zum Beispiel zu Mitsprache-Rechten für Frauen-Beauftragte. Sie wollen sich auch für unseren Fach-Tag anmelden? Der Anmelde-Schluss für unseren Fach-Tag ist der 15. Juli 2016. Es gibt noch freie Plätze. Im Anhang schicken wir Ihnen die Anmeldung in Leichter und in schwerer Sprache zu. Wenn Sie sich schon angemeldet haben, können Sie die Anmelde-Unterlagen gern weiter-geben. Aktueller Stand zur Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung Wir haben uns den neuen Entwurf zur WMVO angesehen. Und wir haben nochmal genauer geschaut: Was hat sich zum Thema Frauen-Beauftragte geändert? 1. Wie viele Frauen-Beauftragte wird es geben? Im Entwurf steht: In jeder Werkstatt wird es weiterhin 1 Frauen-Beauftragte und 1 Stellvertreterin geben. 4

Aber: In großen Werkstätten ab 700 beschäftigten Frauen kann noch eine zweite Stellvertreterin gewählt werden. Und in Werkstätten ab 1000 beschäftigten Frauen können bis zu 3 Stellvertreterinnen gewählt werden. Und die Frauen-Beauftragte hat das Recht ihre Stellvertreterinnen für bestimmte Aufgaben zu holen. Die Stellvertreterinnen werden für ihre Aufgaben frei-gestellt. Das heißt aber auch: 1 Frauen-Beauftragte ist für 700 beschäftigte Frauen da. Wir sagen: Das ist noch immer zu viel für eine Frau. Und es gibt noch immer das Problem mit den Zweig-Werkstätten. Wie soll die Frauen-Beauftragte die Frauen in den Zweig-Werkstätten erreichen? 2. Welche Rechte haben Frauen-Beauftragte? Diese Rechte stehen bisher im Entwurf: Die Frauen-Beauftragte darf an den Sitzungen vom Werkstatt-Rat teilnehmen. Und sie darf dort auch etwas sagen. Sie hat das Recht auf ein Gespräch mit der Einrichtungs-Leitung. Das Gespräch soll 1 Mal im Monat statt-finden. Sie darf bei ihrer Arbeit als Frauen-Beauftragte nicht gestört werden. Sie muss informiert werden, 5

wenn es um die Frauen in der Einrichtung geht. Und sie muss die Infos auch verstehen. Aber: Die Frauen-Beauftragten haben keine klaren Mitsprache-Rechte! So kann sie nicht für die Rechte der Frauen kämpfen. 3. Hat die Frauen-Beauftragte und ihre Unterstützerin ein Recht auf Schulung? Im Entwurf steht: Ja, die Frauen-Beauftragte hat ein Recht auf Schulung. In der 1. Amts-Zeit 20 Tage. Und ab der 2. Amts-Zeit 15 Tage. Eine Amts-Zeit geht immer 4 Jahre. Für die Schulung wird die Frauen-Beauftragte freigestellt. Aber: Im Entwurf steht nicht: Die Unterstützerin braucht auch eine gute Schulung für ihre wichtige Aufgabe. Nur durch eine gute Schulung kann die Unterstützerin gut mit der Frauen-Beauftragten arbeiten. Und im Entwurf steht auch nicht: Haben die Stellvertreterinnen von der Frauen-Beauftragten auch ein Recht auf Schulungen? 6

4. Wird es mehr Barriere-Freiheit und Hilfen für die Arbeit der Frauen-Beauftragten geben? Dieser Punkt steht nicht im Entwurf drin. Das bedeutet: Zum Beispiel für gehörlose Frauen bleibt es schwer: Sie können nur mit der Frauen-Beauftragten sprechen, wenn es Übersetzerinnen für Gebärden-Sprache gibt. Sie können selbst nur dann Frauen-Beauftragte werden, wenn sie Übersetzerinnen für Gebärden-Sprache für ihre Arbeit bekommen. Aber in den Werkstätten gibt es oft keine Übersetzerinnen für Gebärden-Sprache. Das ist ungerecht. Wir fordern weiter: Die Frauen-Beauftragten in den Werkstätten müssen alle Hilfen bekommen, die sie wegen ihrer Behinderung brauchen!! Bisher unterstützen unsere Forderungen: 9 Organisationen. Und 683 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Sie können gerne unsere Forderungen unterstützen. Oder in der Einrichtung weiter-leiten. Nur gemeinsam sind wir stark! Sie können gerne unsere Unterschriften-Liste unterschreiben, wenn Sie es noch nicht getan haben. Wir schicken sie im Anhang mit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 7

Sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Lern-Schwierigkeiten 2 Sendungen im ZDF berichten: Im Fernsehen gibt es nur selten Berichte über Menschen mit Behinderungen. Und es gibt fast keine Berichte über Gewalt gegen Frauen mit Lern-Schwierigkeiten. Deswegen freuen wir uns sehr, dass es gleich 2 Berichte zu diesem Thema gab. Martina Puschke wurde in die Sendungen: Menschen - Das Magazin und Volle Kanne eingeladen. Beide Berichte haben 2 Teile. Im 1. Teil geht es um eine Frau mit Lern-Schwierigkeiten, die vor vielen Jahren sexuelle Gewalt erlebt hat. Jetzt hat sie Hilfe bei der Ombuds-Stelle gegen sexualisierte Gewalt in Berlin gefunden. Sie spricht dort mit der Beraterin Pia Witthöft über ihre Erinnerungen. Die Ombuds-Stelle ist eine Beratungs-Stelle für Frauen und Männer mit Behinderung, die schon mal Gewalt erlebt haben. In Leichter Sprache heißt sie auch Mut-Stelle. Denn die Frauen und Männer brauchen viel Mut, wenn sie in die Beratung gehen. 8

Im 2. Teil gibt es ein Gespräch mit Martina Puschke vom Weibernetz. Sie hat über die Probleme von Frauen mit Lern-Schwierigkeiten gesprochen. Sie hat viele Fragen von den Moderatoren beantwortet. Durch die Fragen wurde klar: Nur wenige Menschen wissen Bescheid über die Situation von Frauen in Einrichtungen. Viele Menschen wissen gar nicht: Welche Angebote gibt es für die Frauen? Oder an wen können sich die Frauen wenden, wenn sie Probleme haben? Das ist auch oft in Einrichtungen so. Wir finden: Viele Menschen müssen sich die Berichte ansehen. Damit mehr Menschen Bescheid wissen. Und damit sie anderen davon erzählen können. Denn das macht auch den Frauen Mut, damit sie über ihre Erlebnisse sprechen können. Wie die Frau in dem Bericht. Wollen Sie sich die Berichte im Internet ansehen? Dann klicken Sie auf die beiden Links: Menschen Das Magazin: http://www.zdf.de/menschen-das-magazin/folgen-sexueller-gewalt-bei-menschen-mitbehinderung-43374850.html 9

Volle Kanne: http://www.zdf.de/zdfmediathek/beitrag/video/2757054/sexuelle-gewalt-gegen- Behinderte#/beitrag/video/2757054/Sexuelle-Gewalt-gegen-Behinderte Das Team vom Weibernetz wünscht Ihnen eine schöne Sommer-Pause. Und eine erholsame Urlaubs-Zeit. Den nächsten und letzten Info-Brief von unserem Projekt bekommen Sie im September 2016. Dann berichten wir von der Tagung im August. Ihre Schreiberinnen vom Weibernetz Einladung zum Fach-Tag für Frauen-Beauftragte in Sachsen Der Verein Lebendiger Leben e.v. macht zusammen mit den Trainerinnen aus Sachsen 3 Fach-Tage zum Thema: Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Die 3 Fach-Tage sind am: 5. September 2016 in Chemnitz. 13. September 2016 in Dresden. 26. September 2016 Leipzig. Die Fach-Tage beginnen immer um 9 Uhr. Alle Tagungen sind in Leichter Sprache. 10

Bei den Fach-Tagen geht es darum: Das müssen Einrichtungen machen, damit Frauen-Beauftragte gut arbeiten können. Zum Beispiel: Wie kann die Frauen-Beauftragte gut mit der Einrichtungs-Leitung zusammen-arbeiten? Mit wem muss sich die Frauen-Beauftragte vernetzen? Wie sieht die Zusammen-Arbeit mit den Werkstatt-Räten aus? Welche Themen haben die Frauen in der Beratung? Sie wollen auch zu einem Fach-Tag kommen? Wir schicken Ihnen die Einladung mit. Dort finden Sie auch die Kontakt-Daten. Und Sie können alle Infos in Leichter Sprache bekommen. Info: Sie können uns immer schreiben. Unsere E-Mail-Adresse ist: frauen-beauftragte@weibernetz.de Oder Sie rufen uns an. Die Telefon-Nummer ist: 05 61 72 88 53 14. Bitte vergessen Sie nicht: Den Info-Brief können auch Frauen ohne Internet bekommen. Dann brauchen wir die Post-Adresse. Bitte leiten Sie die Infos weiter an alle interessierten Frauen in den Einrichtungen. 11

Fach-Tag am 31. August 2016 Wir sind auf dem Weg! Frauen-Beauftragte in Werkstätten und Wohn-Einrichtungen Bitte schicken Sie den Anmelde-Bogen bis zum 15. Juli 2016 zurück! Jede Person muss einen eigenen Anmelde-Bogen ausfüllen. Wichtig: Aus jeder Einrichtung können leider nur 2 Personen kommen! Aber Sie können natürlich eine Unterstützungs-Person mitbringen. An: Weibernetz e.v. Projekt Frauenbeauftragte in Einrichtungen Samuel-Beckett-Anlage 6 34119 Kassel E-Mail: frauen-beauftragte@weibernetz.de Fax: 0561-72 885 23 10 Ich komme zum Fach-Tag. Name: Organisation / Einrichtung:. Adresse: Telefon:.. E-Mail: Anmelde-Bogen 1

Info: Der Teilnahme-Beitrag für die Tagung kostet 35. Es gibt auch einen ermäßigten Beitrag. Frauen mit wenig Geld bezahlen 15. Auf der Tagung brauche ich: Gebärden-Sprache eine Hör-Anlage Leichte Sprache Sonstiges (zum Beispiel Begleitung von der Halte-Stelle zum Tagungs-Haus) Das müssen wir noch von Ihnen wissen: Ich komme mit Unterstützungs-Person. Wichtig! Die Unterstützungs-Person muss sich auch anmelden. Ich nutze einen Rollstuhl. Ich bin blind. Ich möchte vegetarisch essen. Ich möchte vegan essen. 2 Anmelde-Bogen

In dieser Arbeits-Gruppe möchte ich mitmachen: Info: Alle Arbeits-Gruppen sind in Leichter Sprache. 1. Wahl 2. Wahl AG 1: Die Arbeit von Frauen-Beauftragten: Mitsprache-Rechte AG 2: Umgang mit Gewalt in Einrichtungen: Zusammen-Arbeit mit Beratungs-Stellen AG 3: Frauen-Beauftragte mit verschiedenen Behinderungen AG 4: Frauen-Beauftragte in Wohn-Einrichtungen AG 5: Vernetzung ist wichtig! AG 6: Rahmen-Bedingungen und Geld für die Arbeit der Frauen-Beauftragten AG 7: Offene Fragen: Was ist Ihnen noch wichtig? Wir sprechen über Ihre Fragen. Achtung: Es können 200 Personen am Fach-Tag teilnehmen. Deshalb: Melden Sie sich schnell an! Wir schreiben Ihnen dann: Ob Sie am Fach-Tag teilnehmen können. Das sollten Sie noch wissen: Auf dem Fach-Tag werden vielleicht Fotos oder Ton-Aufnahmen gemacht. Ort, Datum Unterschrift Anmelde-Bogen 3

Anmeldung für den Fachtag Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen: Wir sind auf dem Weg! am 31. August 2016 Bitte bis spätestens 15. Juli 2016 zurücksenden! Danke! Rückmeldungen senden Sie bitte an: Weibernetz e.v. Projekt Frauenbeauftragte in Einrichtungen Samuel-Beckett-Anlage 6 34319 Kassel Fax: 0561 72885-2310 E-Mail: Frauen-Beauftragte@Weibernetz.de Hiermit melde ich mich für diesen Fachtag an. Name: Organisation / Einrichtung: Adresse: Telefon / E-Mail: Ich benötige während des Fachtages: Gebärdensprachdolmetscherinnen eine Höranlage/ Induktionsschleife Leichte Sprache Sonstiges (Unterlagen vorab per Mail oder als Großdruck, Begleitung auf dem Weg von der Haltestelle zum Tagungshaus ) Für die Planung des Fachtags benötigen wir noch folgende Angaben: Ich komme mit einer Assistenzperson Name der Assistenzperson: Ich nutze einen Rollstuhl

Ich möchte vegetarisch essen Ich möchte vegan essen Ich bin an möchte folgender Arbeitsgruppe teilnehmen: (bitte 1. und 2. Wahl ankreuzen) 1. Wahl 2. Wahl AG 1 Arbeit der Frauenbeauftragten: Mitspracherechte AG 2 Umgang mit Gewalt in Einrichtungen: Vernetzung mit Frauenhilfesystem AG 3 Frauenbeauftragte mit psychischen Beeinträchtigungen AG 4 Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen AG 5 Rahmenbedingungen und Finanzierung AG 6 Vernetzung ist wichtig! AG 7 Offener Austausch Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Sie werden durch eine Anmeldebestätigung benachrichtigt. Darin teilen wir Ihnen auch die Kontoverbindung für die Teilnahmegebühr mit. Erst mit Eingang der Teilnahmegebühr auf unserem Bankkonto ist Ihre Anmeldung verbindlich. Ich nehme zur Kenntnis, dass ggf. Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden. Ort, Datum Unterschrift

Bitte schicken Sie die Unterschriften an unsere Adresse: Sie können auch eine E-Mail oder ein Fax schicken. Weibernetz e.v. Frauenbeauftragte in Einrichtungen Samuel-Beckett-Anlage 6 E-Mail: frauen-beauftragte@weibernetz.de Fax: 0561-72 885 23 10 34119 Kassel Ich unterstütze den Appell von Weibernetz: Name Ort, Organisation Unterschrift

Name Ort, Organisation

Ohne diese 5 geht es nicht! Forderungen an die Bundes-Regierung Diese 5 Punkte sind wichtig, damit Frauen-Beauftragte in Werkstätten gut arbeiten können. Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung wird gerade neu geschrieben. In allen Werkstätten soll es dann Frauen-Beauftragte geben. Sie sollen von den Frauen in der Werkstatt gewählt werden. Sie sollen die Rechte von Frauen in der Werkstatt stärken. Das ist gut so! Aber: Damit Frauen-Beauftragte in den Werkstätten gut arbeiten können, brauchen sie gute Arbeits-Bedingungen. Sonst können sie diese wichtige Aufgabe nicht schaffen. Es reicht nicht, wenn die Werkstatt nur sagt: Wir haben eine Frauen-Beauftragte. Die Werkstatt muss die Frauen-Beauftragten gut unterstützen. Das Projekt Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule von Weibernetz fordert deshalb von der Bundes-Regierung: Diese 5 wichtigen Punkte müssen in der WMVO stehen! Sonst können Frauen-Beauftragte in den Werkstätten nicht arbeiten. 1

Diese Punkte müssen in der neuen WMVO stehen! Damit Frauen-Beauftragte in den Werkstätten gut arbeiten können. 1. Eine Frauen-Beauftragte für jeden Stand-Ort der Werkstätten Frauen-Beauftragte sollen ihre Kolleginnen gut vertreten. Sie sollen mit ihrer Beratung und ihren Angeboten für alle Frauen in der Werkstatt da sein. Viele Werkstätten haben mehrere Stand-Orte und sehr viele Beschäftigte. Das können eine Frauen-Beauftragte und ihre Vertreterin nicht alleine schaffen. Die Frauen-Beauftragte müsste zu allen Stand-Orten kommen und dort Sprech-Stunden anbieten. Sie braucht Vertrauens-Personen und Unterstützung an jedem Stand-Ort. An jedem Stand-Ort soll es Angebote für die Frauen geben. Das ist zu viel für eine Frauen-Beauftragte allein. 2

In großen Betrieben gibt es bis zu 4 Gleichstellungs-Beauftragte. In den Städten und Gemeinden haben Frauen-Beauftragte meistens mehrere Mitarbeiterinnen. In Werkstätten für behinderte Menschen soll das eine Frau schaffen? Deshalb fordern wir: In jedem Stand-Ort der Werkstätten muss es eine Frauen-Beauftragte geben. Die Frauen-Beauftragten und ihre Vertreterinnen müssen eine Teil-Freistellung für ihre Arbeit bekommen. 2. Frauen-Beauftragte sollen mitbestimmen können. Sie müssen gefragt werden. Bei allen Entscheidungen, die wichtig für die Frauen sind. In der WMVO muss genau stehen: Diese Rechte haben Frauen-Beauftragte in der Werkstatt. So können sie mitsprechen. Es reicht nicht, wenn die Frauen-Beauftragte im Werkstatt-Rat nur angehört wird. Sie muss mitbestimmen können, wenn es um die Rechte der Frauen geht. Wir fordern: Frauen-Beauftragte in der Werkstatt müssen ein eigenes Stimm-Recht haben. 3

3. Frauen-Beauftragte müssen in der Werkstatt ernst genommen werden. Frauen-Beauftragte können nur dann gut arbeiten, wenn sie in der Einrichtung ernst genommen werden. Von den Chefinnen und Chefs. Von den Begleitenden Diensten. Von den Gruppen-Leiterinnen und Gruppen-Leitern. Deshalb ist das wichtig: Frauen-Beauftragte müssen in wichtigen Regeln von den Werkstätten stehen. Zum Beispiel in den Regeln gegen Gewalt. Frauen-Beauftragte müssen alle wichtigen Infos bekommen, wenn es um die Frauen in der Werkstatt geht. Die Geschäfts-Führung muss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Werkstatt sagen: Frauen-Beauftragte machen eine wichtige Arbeit. Sie sollen in der Werkstatt ernst genommen werden. Sie machen die Frauen in der Werkstatt stärker. Sie sorgen für Gleich-Berechtigung. Sie machen eine wichtige Arbeit zum Schutz vor Gewalt. 4

4. Frauen-Beauftragte und ihre Unterstützerinnen haben ein Recht auf Schulungen. Frauen-Beauftragte müssen ein Recht auf Schulungen und Weiter-Bildungen haben. So wie die Werkstatt-Räte auch. Außerdem haben Frauen-Beauftragte ein Recht auf eine Unterstützerin. Dabei kann die Frauen-Beauftragte aussuchen: Will sie eine Unterstützerin aus der Werkstatt? Oder will sie lieber eine Unterstützerin von außen? Auch die Unterstützerinnen der Frauen-Beauftragten machen eine schwierige Arbeit. Deshalb sollen auch sie ein Recht auf Schulungen haben. Sie sollen lernen: So kann ich eine Frauen-Beauftragte gut unterstützen. Das soll auch in der WMVO stehen. 5

5. Barriere-Freiheit und Hilfen für die Arbeit der Frauen-Beauftragten Die Frauen-Beauftragten in den Werkstätten müssen alle Hilfen bekommen, die sie wegen ihrer Behinderung brauchen. Nur so können sie ihre Arbeit gut machen. Zum Beispiel: Gehörlose Frauen-Beauftragte brauchen Gebärden-Sprache. Es muss Übersetzerinnen für Gebärden-Sprache geben: Für die Beratung. Für die Schulungen. Für die Angebote für die Frauen. Oder wenn gehörlose Frauen Hilfe von der Frauen-Beauftragten wollen. Dann muss es Übersetzung in Gebärden-Sprache geben. Januar 2016 Ricarda Kluge, Weibernetz e.v. Telefon: 030 91 49 06 23 E-Mail: ricarda.kluge@weibernetz.de Internet: www.weibernetz.de/frauenbeauftragte Wollen Sie die Forderungen auch unterstützen? Schreiben Sie eine E-Mail an: frauen-beauftragte@weibernetz.de Wir freuen uns über ihre Unterstützung! Bilder: Reinhild Kassing 6

Diese Personen unterstützen die Forderungen: Dr. Sigrid Arnade ISL e.v. Nihal Arslan Elke Baier Kathrin Bein Kerstin Blochberger Gerlinde Busch Barbara Carstensen Susanne Falk Susanne Göbel Andrea Hammann Ursula Hansen Susanne Hasel Monika Jaekel Meike Johannink Christian Judith Ursula Jünger Silke Köchling Jenifer Kriese Susanne Löb Margarita Martinez Rebecca Maskos Heike Menzel Bärbel Mickler Bettina Mistler Frauenbeauftragte der vfj-werkstatt und Trainerin für Frauenbeauftragte, Berlin Frauenbeauftragte der Lindenwerkstätten Leipzig und Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte und WenDo Trainerin Dresden bbe-beratungsstelle-elternassistenz-hannover ZsL Mainz, Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte, Kiel Frauennotruf Heidelberg, Trainerin für Frauenbeauftragte Kassel Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Hannover Trainerin für Frauenbeauftragte, Berlin Trainerin für Frauenbeauftragte, Diakonie Stetten Frauenbeauftragte der Elbe-Werkstätten Hamburg Trainerin für Frauenbeauftragte, Beelitz k-produktion Hamburg Unterstützerin der Frauenbeauftragten in der Stiftung Eben-Ezer Frauenbeauftragte der WfbM Mainz und Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte, Hamburg Sprecherin der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Unterstützerin der Frauenbeauftragten Elbe-Werkstätten Hochschule Bremen Niedersächsisches Netzwerk für Frauen mit Behinderung forum e.v., Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte, Pirmasens 7

Ina Neufrau Ursula Schele Petra Schneider Rita Schroll Susann Schwentke Sarah Sorko Ute Strittmatter Christiane Tewes-Assauer Dr. Angelika Weirauch Pia Witthöft Dr. Julia Zinsmeister Sprecherin des Niedersächsischen Netzwerks Frauen mit Behinderung Petze- Institut für Gewaltprävention, Kiel Trainerin für Frauen-Beauftragte, Bremen Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.v. Frauenbeauftragte der Kappelner Werkstätten und Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeaftragte, Diakonie Stetten Netzwerkfrauen Bayern Unterstützerin der Frauenbeauftragten, Höxter Lebendiger leben! e.v. Mutstelle Berlin - Ombudsstelle zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen TH Köln Diese Vereine und Organisationen unterstützen die Forderungen: BbE e.v. - Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern Bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.v. BVWR - Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte forum e.v. Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung ISL e.v. - Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland LIGA Selbstvertretung - Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs- Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland) MEDEA e.v. Frauen- und Mädchengesundheitszentrum Dresden Mensch Zuerst Netzwerk People First Deutschland e.v. mixed pickles e.v. NETZWERK ARTIKEL 3 e.v. Netzwerkfrauen-Bayern Petze Institut für Gewaltprävention, Kiel 8

Appell an die Bundesregierung Ohne diese 5 in der WMVO geht s nicht! 5 Kernpunkte zur Absicherung der Arbeit von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Derzeit wird die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) überarbeitet. Neben Werkstatträten soll es künftig in allen WfbM Frauenbeauftragte geben. Sie sollen aus den Reihen der weiblichen Beschäftigten gewählt werden. Damit wird die Interessenvertretung der weiblichen Beschäftigten gestärkt. Das ist gut! ABER: Damit Frauenbeauftragte in WfbM gut arbeiten können, müssen gute Bedingungen in den Werkstätten geschaffen werden! Sonst ist ihre Arbeit zum Scheitern verurteilt. Frauenbeauftragte dürfen keine reine Feigenblattfunktion in WfbM`s bekommen! Weibernetz e.v. Projekt Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule appelliert an die Bundesregierung: Keine WMVO ohne diese fünf Kernpunkte zur Absicherung der Arbeit von Frauenbeauftragten in WfbM! Die 5 Kernpunkte für eine gute Verankerung von Frauenbeauftragten in der WMVO: 1) Eine Frauenbeauftragte pro Standort der WfbM! Damit die Frauenbeauftragten die Interessen der weiblichen Beschäftigten gut wahrnehmen können, müssen sie verlässlichen und vertrauenswürdigen Kontakt zu ihnen haben, z.b. in regelmäßigen Sprechzeiten und durch Angebote für Frauen, für die sie freigestellt werden müssen. Gerade in großen WfbM mit mehreren Standorten kann diese Aufgabe nicht von einer Frauenbeauftragten mit ihrer Vertreterin geleistet werden. Wenn es unabhängig nach Größe und der Anzahl der Betriebsstätten der WfbM nur eine Frauenbeauftragte und eine Vertreterin gäbe, würden wir mehr von der Frauenbeauftragten mit Behinderung in der WfbM erwarten als von Gleichstellungsbeauftragten in Betrieben des Bundes, in denen in großen Dienststellen bis zu vier Beauftragte bestellt werden können ( 19 Abs. 4 BGleiG Bundesgleichstellungsgesetz)! Deshalb: Eine Frauenbeauftragte pro Standort der WfbM! Jede Frauenbeauftragte und ihre Stellevertreterin benötigen eine Teil-Freistellung für ihr Amt.

2) Mitbestimmung und Mitwirkung bei allen Fragen, die die weiblichen Beschäftigten in den WfbM betreffen! In der WMVO müssen die Rechte der Frauenbeauftragten in der WfbM klar umrissen werden. Ein reines Anhörungsrecht in den Werkstatträten würde nicht ausreichen, um die Frauen wirkungsvoll vertreten zu können. Frauenbeauftragte in WfbM müssen ein eigenes Stimmrecht haben! Eine Struktur analog zu den Schwerbehindertenvertreterinnen und vertretern in Betrieben ist anzustreben. 3) Klare Positionierung des Amts der Frauenbeauftragten in WfbM s! Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen klar, dass die Unterstützung durch die Leitung ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Arbeit der Frauenbeauftragten ist. Die Leitung muss klarstellen, dass die Arbeit der Frauenbeauftragten gewollt und eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Frauen, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Gewaltprävention innerhalb der Einrichtung ist. Es ist daher unerlässlich, dass Frauenbeauftragte zumindest in Leitlinien und Handlungsrichtlinien der Einrichtung verankert werden! 4) Recht auf Schulung der Frauenbeauftragten und ihrer Unterstützerinnen! Analog zum Recht auf Aus- und Weiterbildungen für Werkstatträte müssen auch Frauenbeauftragte das Recht auf entsprechende Schulungen haben! Zudem soll jede Frauenbeauftragte in der WfbM das Recht auf eine externe oder interne Unterstützerin haben. Da ihr Aufgabenbereich sehr komplex ist, ist ein Recht auf Fortbildung auch für Unterstützerinnen zu verankern! 5) Bereitstellung aller notwendiger Kommunikationshilfen sowie weiterer Voraussetzungen zum Schaffen von Barrierefreiheit! Frauenbeauftragten in WfbM müssen jegliche Hilfen bereitgestellt werden, damit sie ihr Amt ausführen können. Z.B. die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschung, wenn die Frauenbeauftragte gehörlos sein sollte. Die Dolmetschung muss ihr für die Teilnahme an Schulungen, die Durchführung ihrer Sprechstunden sowie weiterer Angebote zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für weitere behinderungsbedingte Bedarfe, die zur Ausübung ihres Amtes benötigt wird. 15. Januar 2016 Ricarda Kluge, Weibernetz e.v. Tel.: 030 91 49 06 23, www.weibernetz.de/frauenbeauftragte

Der Appell wird unterstützt von folgenden Erstzeichner_innen: Dr. Sigrid Arnade Nihal Arslan Elke Baier Kathrin Bein Kerstin Blochberger Gerlinde Busch Barbara Carstensen Susanne Falk Susanne Göbel Andrea Hammann Ursula Hansen Susanne Hasel Monika Jaekel Meike Johannink Christian Judith Ursula Jünger Silke Köchling Jenifer Kriese Susanne Löb Margarita Martinez Rebecca Maskos Heike Menzel Bärbel Mickler Bettina Mistler ISL e.v. Frauenbeauftragte der vfj-werkstatt und Trainerin für Frauenbeauftragte, Berlin Frauenbeauftragte der Lindenwerkstätten Leipzig und Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte und WenDo Trainerin Dresden bbe-beratungsstelle-elternassistenz-hannover ZsL Mainz, Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte, Kiel Frauennotruf Heidelberg, Trainerin für Frauenbeauftragte Kassel Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Hannover Trainerin für Frauenbeauftragte, Berlin Trainerin für Frauenbeauftragte, Diakonie Stetten Frauenbeauftragte der Elbe-Werkstätten Hamburg Trainerin für Frauenbeauftragte, Beelitz k-produktion Hamburg Unterstützerin der Frauenbeauftragten in der Stiftung Eben-Ezer Frauenbeauftragte der WfbM Mainz und Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte, Hamburg Sprecherin der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Unterstützerin der Frauenbeauftragten Elbe-Werkstätten Hochschule Bremen Niedersächsisches Netzwerk für Frauen mit Behinderung forum e.v., Trainerin für Frauenbeauftragte, Hamburg Trainerin für Frauenbeauftragte, Pirmasens

Ina Neufrau Ursula Schele Petra Schneider Rita Schroll Susann Schwentke Sarah Sorko Ute Strittmatter Sprecherin des Niedersächsischen Netzwerks Frauen mit Behinderung Petze- Institut für Gewaltprävention, Kiel Trainerin für Frauen-Beauftragte, Bremen Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.v. Frauenbeauftragte der Kappelner Werkstätten und Trainerin für Frauenbeauftragte Trainerin für Frauenbeauftragte, Diakonie Stetten Netzwerkfrauen Bayern Christiane Tewes-Assauer Unterstützerin der Frauenbeauftragten, Höxter Dr. Angelika Weirauch Pia Witthöft Lebendiger leben! e.v. Mutstelle Berlin - Ombudsstelle zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen Dr. Julia Zinsmeister TH Köln BbE e.v. - Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern Bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.v. BVWR - Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte forum e.v. Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung ISL e.v. - Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland LIGA Selbstvertretung - Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs- Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland) MEDEA e.v. Frauen- und Mädchengesundheitszentrum Dresden Mensch Zuerst Netzwerk People First Deutschland e.v. mixed pickles e.v. NETZWERK ARTIKEL 3 e.v. Netzwerkfrauen-Bayern Petze Institut für Gewaltprävention, Kiel

Weitere Mitzeichner_innen: Sie wollen den Appell mit unterzeichnen? Wir freuen uns! Bitte einfach eine Mail schreiben an: frauen-beauftragte@weibernetz.de

Lebendiger Leben! e.v. Inklusion und Partizipation durch Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung Wie können Einrichtungen das Konzept erfolgreich umsetzen?...frauen-beauftragte sind für Frauen mit Problemen da. Frauen-Beauftragte helfen Frauen weiter... Auch in diesem Jahr beschäftigt sich der Verein Lebendiger leben! e.v. in Dresden mit der Thematik der Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Schon 2015 gab es eine Reihe an Informationsveranstaltungen unter dem Titel Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Mit Veröffentlichung des Entwurfes zum BTHG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Art. 21, Abschnitt 4a im April 2016 gewinnen die Frauenbeauftragten an Bedeutung und werden voraussichtlich ein zentraler Bestandteil in Einrichtungen der Behindertenhilfe in den kommenden Jahren werden. Umso wichtiger ist es, sich schon heute mit der Rolle der Frauenbeauftragten auseinanderzusetzen. Themen unserer Veranstaltung zur Frauenbeauftragten in diesem Jahr sind: Hintergründe und Entwicklung der Rolle der Frauenbeauftragten und dem Projekt des Weibernetzwerkes bis heute Ausbildung und Arbeit der Frauenbeauftragten Vernetzungsarbeit mit Beratungsstellen Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Leitung der Behinderteneinrichtungen und der Frauenbeauftragten aus Die Rolle der Werkstatträte und deren Verbindungen zu den Frauenbeauftragten Frauenspezifische Themen zu Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft Die Veranstaltung findet in den folgenden Städten statt: Dresden: Rathaus (Festsaal) am 13.09.2016, ab 9.00 Uhr. Leipzig: Rathaus (Festsaal) am 26.09.2016, ab 9.00 Uhr. Chemnitz: City-Hostel Chemnitz eins am 05.09.2016, ab 9.00 Uhr. 1

Unterstützt wird die Teilnahme und die Veranstaltung durch: den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Herrn Stephan Pöhler, der Behindertenbeauftragten der Stadt Dresden Frau Sylvia Müller, der Behindertenbeauftragten der Stadt Leipzig Frau Carola Hiersemann und der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz Frau Petra Liebetrau. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Weibernetz e.v. statt. Kontaktdaten für weitere Informationen und Materialien: Wir bieten die Veranstaltung barrierefrei an, sodass jeder daran teilhaben kann. Bei uns erhalten Sie Informationen auch in Leichter Sprache. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin: Sara Winsel Lebendiger leben! e.v. Rosenbergstr. 10 01277 Dresden 0351/8996204 E-Mail: sara.winsel@lebendiger-leben-ev.de Homepage: www.lebendiger-leben-ev. Wir möchten Sie herzlich zur oben genannten Veranstaltung einladen! 2