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Transkript:

Basisinformation Regierung Die Bundesregierung steht im Zentrum des politischen Geschehens. Ihre Zusammensetzung resultiert aus dem Ergebnis der Nationalratswahlen bzw. den darauf folgenden Parteienverhandlungen. Die Bundesregierung ist dem Nationalrat gegenüber politisch verantwortlich. Dieser kann mit einfacher Mehrheit der Regierung oder einzelnen BundesministerInnen das Misstrauen aussprechen, worauf automatisch eine Amtsenthebung folgen würde. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler, dem Finanzminister und den übrigen BundesministerInnen. Deren Anzahl, Bezeichnung und Aufgabenstellung wird durch das Bundesministeriengesetz festgelegt. Die jeweils einer Bundesministerin / einem Bundesminister unterstellten StaatssekretärInnen sind politisch, jedoch nicht rechtlich, Mitglieder der Bundesregierung. Sie verfügen im Ministerrat über kein Stimmrecht. Dort gilt das Einstimmigkeitsprinzip, folglich kann eine einzige Ministerin / ein einuiger Minister einen Regierungsbeschluss verhindern. Der Bundeskanzler als Vorsitzender hat weder eine Richtlinienkompetenz noch ein Weisungsrecht gegenüber den BundesministerInnen. Allerdings werden MinisterInnen nur auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen. Da der Bundeskanzler in der Regel auch Parteivorsitzender ist, verfügt er über einen gewissen Machtvorsprung. Eine wichtige Stellung kommt dem Finanzminister zu. Neben der Budgeterstellung hat er weitreichende Mitwirkungsrechte beim Budgetvollzug. Parteiinterne Faktoren wie z. B. regionale Aspekte, der Einfluss der Verbände, die von der Partei fixierte Frauenquote oder auch die Stärke eines Parteiflügels beeinflussen häufig die Entscheidung des Bundeskanzlers für einen Minister oder eine Ministerin. In einer Koalition hat der Vizekanzler die volle Autonomie über jene MinisterInnen, die seiner Partei entstammen. Dies führt zu einer Aufwertung der Position des Vizekanzlers in Koalitionsregierungen. Aufgaben der Regierung Die Bundesregierung bzw. die einzelnen MinisterInnen haben die obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes soweit sie nicht in die Kompetenz des Bundespräsidenten fallen zu besorgen. Jede Ministerin / jeder Minister ist für ihr / sein Ressort allein verantwortlich und handelt selbstständig und unabhängig. Im Falle von Querschnittsmaterien, die mehrere Ministerien gleichzeitig betreffen, bedarf es der Zusammenarbeit. Regieren bedeutet mehr als nur Verwalten. Das Recht der Regierung, Gesetze zu initiieren (durch Regierungsvorlagen) birgt die Möglichkeit, aktiv zu gestalten und den Staat zu steuern. Die BeamtInnen der Ministerien erarbeiten die Gesetzesentwürfe und sorgen für den späteren Vollzug dieser Gesetze. Wichtige Gesetzesvorhaben werden in den Parteigremien beraten. Sie bedürfen einer Abstimmung mit dem Koalitionspartner, ehe sie in den Ministerrat eingebracht werden. Diese Vorberatungen erfolgen in informellen Ministerratsbesprechungen oder einem hierfür eingerichteten Koalitionsausschuss. An ihnen nehmen auch die Klubobleute der Regierungsparteien teil. Die Sitzungen des Ministerrates sind meist kurz und dienen lediglich der formalen Abstimmung. Neben dem Beschluss von Regierungsvorlagen werden im Ministerrat vor allem Personalentscheidungen getroffen: die Besetzung von Spitzenbeamten sowie von Höchstrichtern. Notverordnungen Sie dienen der Abwehr eines offenkundigen und nicht wieder gutzumachenden Schadens, wenn der Nationalrat nicht zusammentreten kann. Sie sind vorläufige gesetzesändernde Verordnungen auf Vorschlag der Bundesregierung und bedürfen der Zustimmung des ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses des Nationalrats. Durch sie können keine Änderungen der Bundesverfassung und keine dauernden finanziellen Lasten des Bundes oder der StaatsbürgerInnen herbeigeführt werden. Notverordnungen sind dem unverzüglich einzuberufenden Nationalrat vorzulegen.

Der Bundespräsident Der Bundespräsident zählt wie die Mitglieder der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen zu den obersten Organen der Vollziehung, hat jedoch als Einziger durch die unmittelbare Volkswahl eine besondere demokratische Legitimation. Gewählt werden kann nur, wer spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat (alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 35. Geburtstag gefeiert haben) und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Der Wahlwerber darf das Amt nicht durch zwei unmittelbar vorangehende Amtsperioden (12 Jahre) ausgeübt haben. Zum Zweck der Republiksicherung sind folgende Personen von der Wählbarkeit ausgeschlossen: die Mitglieder regierender Häuser oder von Familien, die ehemals regiert haben (Habsburg ). Erreicht keine Kandidatin / kein Kandidat eine absolute Mehrheit, folgt auf den ersten Wahlgang ein zweiter, zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten des ers ten Wahlganges. Der Bundespräsident legt vor der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) das Amtsgelöbnis ab. Während seiner Amtstätigkeit darf er keinen allgemeinen Vertretungskörpern (z. B. Nationalrat, Bundesrat, Landtage) angehören und keinen anderen Beruf ausüben. Der Bundespräsident ist politisch niemandem verantwortlich, er unterliegt jedoch einer rechtlichen Verantwortung. Sollte er gegen die Bundesverfassung verstoßen, kann er vom Verfassungsgerichtshof verurteilt und seines Amtes enthoben werden. Seit der Präsidentschaft Dr. Kurt Waldheims (196 1992) wird das Amt des Bundespräsidenten politischer gesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ein Bundespräsident weder öffentlich noch in den Medien kritisiert. Das änderte sich 196, der Bugespräsident wurde zum politischen Mandatar, der öffentlicher Kritik ausgesetzt war. Bei Dr. Waldheim war es seine Rolle in der Deutschen Wehrmacht, bei Dr. Klestil persönliche Umstände (Scheidung, Wiederverehelichung...), sein öffentliches Auftreten sowie das Verhalten bei der Bildung der FPÖ-ÖVP-Koalition, die polarisierten und Kritik hervorriefen. In der Zweiten Republik hatten bislang (2007) nur Männer das Amt des Bundespräsidenten inne. Kompetenzen des Bundespräsidenten Der Bundespräsident ist im Bereich der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit zuständig. Politisch wichtig sind vor allem die durch die B-VG Novelle 1929 geschaffenen Kompetenzen, die als Gegenpol zur Macht des Parlaments gedacht waren: die Ernennung des Bundeskanzlers, der übrigen BundesministerInnen und StaatssekretäreInnen (über Vor-schlag des Bundeskanzlers, an den er aber nicht gebunden ist), die Entlassung des Kanzlers und der gesamten Regierung, Basisinformation die Vertretung der Republik nach außen, der Abschluss von Staatsverträgen, die Ernennung der höheren Bundesbeamten und obersten Richter, die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze, der Oberbefehl über das Bundesheer, das Notverordnungsrecht (sehr komplex, sodass es nicht praktikabel ist). Darüber hinaus verfügt der Bundespräsident über einige politisch weniger bedeutende Aufgaben: Angelobungen, Schaffung und Verleihung von Berufstiteln, Begnadigung von rechtskräftig Verurteilten, Niederschlagung von strafgerichtlichen Verfahren und die Legitimation von unehelichen Kindern. Hinzu kommen noch zahlreiche Repräsentationspflichten. Allerdings: Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen von wenigen Ausnahmen abgesehen des Vorschlages und der Gegenzeichnung der Regierung oder der zuständigen Bundesministerin / des zuständigen Bungrdministers. Dadurch wird er zum unselbstständigen Staatsoberhaupt, das in der Regel nicht initiativ, sondern nur reaktiv tätig werden kann. Bis in die 190er Jahre, solange ein stabiles Zweiparteiensystem bestand, war das Verhalten der Bundespräsidenten daher auch von Rollenverzicht geprägt. Er sollte die Einheit, Kontinuität und Funktionsfähigkeit des Staates wahren, während dem Bundeskanzler die Rolle des Aktiven zukam. Dies zeigte sich sowohl in der Außenpolitik als auch bei der Regierungsbildung, aber auch im Anschluss an die Nationalratswahlen, wenn der Bundespräsident den Kanzlerkandidaten der stimmenstärksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragte. Der spätere Bundespräsident Dr. Thomas Klestil kündigte in seinem Wahlkampf 1992 ( Macht braucht Kontrolle ) an, er wolle stark, aktiv und dynamisch sein. Seine Versuche, die von der Verfassung rechtlich eingeräumten Zuständigkeiten auch wirklich politisch auszuschöpfen, scheiterten jedoch. Dies zeigte sich z. B. in der Außenpolitik, bei der die Bundesregierung die faktische Vertretungskompetenz innehat. Bundespräsident Dr. Klestil nahm zwar an der Unterzeichnung des EU-Beitrittsabkommens auf dem Gipfel in Korfu teil, unterschrieben wurde das Abkommen jedoch von Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky und Außenminister Dr. Alois Mock. Seither wird Österreich im Europäischen Rat vom Bundeskanzler vertreten. Bundespräsident Dr. Klestil stimmte im Jahr 2000 auch der Bildung der ÖVP-FPÖ-Regierung zu, obwohl diese gegen seinen Willen zustande kam. Die Praxis zeigte, dass er in der Ausübung seiner Funktion im Normalfall auf die Mehrheit im Parlament angewiesen und von ihr abhängig war.

Regierung Recherchieren Sie, welche Regierungsformen es seit 1945 es in Österreich gegeben hat und wer jeweils Bundeskanzler war. Tragen Sie das Ergebnis in die nachfolgende Tabelle ein. Arbeitsblatt 1 Zeitraum Bundeskanzler Regierungsform 1945 1947 1947 1966 1966 1970 1970 1971 1971 193 193 197 197 1999 / 2000 2000 2006 2006 Der Bundespräsident Recherchieren Sie die Namen der Bundespräsidenten der Zweiten Republik und ihre Amtszeit. Tragen Sie diese anschließend in die Tabelle ein. Namen Amtsperiode(n)

Arbeitsblatt 2 Regierung, der Bundespräsident Lösen Sie dieses Kreuzworträtsel (Ä = Ä) 1 2 3 4 5 6 7 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 19 20

Arbeitsblatt 3 Regierung, der Bundespräsident Waagrecht 3. Woraus resultiert die Zusammensetzung der Bundesregierung? Aus dem 4. Wie wird der Bundespräsident gewählt? Durch (2 Wörter) 6. Was legt der Bundespräsident vor der Bundesversammlung ab? 9. Wer verfügt über kein Stimmrecht im Ministerrat? 10. Wer hat Autonomie über jene MinisterInnen, die seiner Partei entstammen? 12. Gesetzesvorhaben werden in einer Koalition mit wem abgestimmt? 13. Mitglieder z. B. welcher Familie sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen? 14. Wen ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers? 15. Wie nennt man eine vorläufige gesetzesändernde Verordnung auf Vorschlag der Bundesregierung zur Abwendung eines nicht wieder gutzumachenden Schadens? 17. Erreicht kein Kandidat eine absolute Mehrheit, ist ein zweiter nötig. 1. Nationalrat und Bundesrat bilden gemeinsam ein parlamentarisches Organ. Welches? 19. Wer ernennt die Mitglieder der Bundesregierung über Vorschlag des Bundeskanzlers? 20. Von Dr. Thomas Klestil stammt der Ausspruch: Macht braucht Senkrecht 1. Wem gegenüber ist die Regierung politisch verantwortlich? 2. Bei Verstößen gegen die Bundesverfassung kann der Bundespräsident seines Amtes enthoben werden. Von wem? 5. Wie viele Jahre dauert eine Amtsperiode des Bundespräsidenten? 7. Welcher Bundespräsident war wegen seiner Scheidung und Wiederverehelichung der öffentlichen Kritik ausgesetzt?. Wer hat die Möglichkeit den Staat durch Gesetzesvorlagen zu steuern? 11. Wer unterzeichnete das EU-Beitrittsabkommens auf dem Gipfel in Korfu? (3 Wörter) 16. Der Bundespräsident hat den über das Bundesheer inne.