Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis

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Transkript:

18 September 2003 1 Tagung Nichtrauchen an Hochschulen Bettina Berg Ansatzpunkte für einen Kulturwandel- Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis

18 September 2003 2 Kulturwandel 1 Kultur? rund die Hälfte der Studierenden raucht Tabakrauch allgegenwärtig die Zigarette als typisches Intellektuellen- Accessoire gesundes Führungsverhalten spielt keine Rolle Wandel! Nichtrauchen (in öffentlichen Bereichen) als Normalfall Leitbild Rauchfreie Hochschule Gesundheitsbewußter Lebenstil und gesundheitsbewußtes Führungs- und Vorbildverhalten als Normalfall

18 September 2003 3 Kulturwandel 2 Warum? Gefahren durch Rauchen und Passivrauchen rechtliche Notwendigkeit (direkter Anlass!) gesunde und gesundheitsförderliche Lehrund Lernbedingungen schaffen Dominoeffekt: Ausbildung künftiger Führungskräfte

Zielgruppen und Angebote Angebote des Projektes: Öffentliche Verwaltung, oberste Bundesbehörden Hochschulen Betriebe/bes. KMU Informationen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Betriebsärzte u.a.: die gesetzlichen Anforderungen - die Möglichkeiten der Umsetzung Beratungsleistungen Hilfen zur Gestaltung von Informationstagen Unterstützung bei der internen und externen Kommunikation des Themas Erfahrungsaustausch und Vernetzung 18 September 2003 4

18 September 2003 5 Projektdesign Beratung Modellbetrieb Modellbetrieb Wissenstransfer M M M M M Auswertung 3a ArbStV Modellbetrieb Modellbetrieb Modellbetrieb Ziel Verankerung von Nichtraucherschutz und Tabakprävention in die betriebliche Gesundheitsförderung der Unternehmen

18 September 2003 6 Statistik zum Rauchen 1 Konsum: durchschnittlich 15,4 Zigaretten täglich. Aufhörwillig: etwa ein Drittel der Raucher. Mit 40 Jahren sind ca. 30 % derjenigen, die je geraucht haben, wieder Nichtraucher! Todesfälle: Mehr als 110.000 durch Rauchen verursachte Todesfälle jährlich in Deutschland jährlich (Täglich mehr als 300 Personen). Umfrage des Statistischen Bundesamtes 1999 (Mikrozensus) (Alter der Befragten: 18-59 Jahre)

18 September 2003 7 Statistik zum Rauchen 2 Raucherquoten bei deutschen Jugendlichen 60% 40% 20% 0% 10% 29% 44% 46% 48% 42% 43% 12J- 13J 14J- 15J 16J- 17J 18J- 19J Alter 20J- 21J 22J- 23J 24J- 25J Drogenaffinitätsstudie 2000 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

18 September 2003 8 Passivrauchen 1 Konzentration von krebserregenden Stoffen im Nebenstromrauch teilweise höher als im Hauptstromrauch. Gleiche akute und chronische Gesundheitsschäden durch Passivrauchen wie durch Rauchen - nur in geringerem Ausmaß

18 September 2003 9 Passivrauchen 2 Drei Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Räumen, in denen regelmäßig geraucht wird. Tabakrauch in der Raumluft ist von der MAK-Kommission der Deutschen Forschungs-gemeinschaft 1998 als eindeutig krebserzeugend für den Menschen eingestuft worden (höchste Gefahrenstufe krebserzeugender Arbeitsstoffe).

18 September 2003 10 Passivrauchen 3 PR erhöht das Risiko für chronische Bronchitis, infektiöse Lungenentzündung und neu auftretende Asthma-Anfälle um etwa 50 %. Studien an Nichtraucherinnen mit rauchenden Partnern: Lungenkrebsrisiko um 30 % erhöht. Neueste Untersuchungen zu PR am Arbeitsplatz: Personen, die 10-15 Jahre in stark verrauchten Räumen arbeiteten, haben ein doppelt so großes Lungenkrebsrisiko wie nicht belastete Personen.

18 September 2003 11 Passivrauchen 4 Nach Abschätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg sterben in Deutschland jährlich 400 Menschen an Lungenkrebs durch das unfreiwillige Einatmen von Tabakrauch.

18 September 2003 12 Arbeitsrechtliche Vorschriften 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.08.1996 1 und 4: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit verbessern. Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 618 Abs.1: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers -.. gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit schützen, als die Natur der Dienstleistung es erlaubt.

Arbeitsrechtliche Vorschriften 2 Gilt seit 02. Oktober 2002: Der neue 3a Nichtraucherschutz der ArbStättV: (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen. 18 September 2003 13

3a ArbStV - Bedeutung 1 Bedeutung der Neuregelung durch 3a ArbStättV: Mit der ausschließlichen Fokussierung auf den Gesundheitsschutz der Nichtraucher macht der Gesetzgeber deutlich, dass den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher Vorrang gegenüber der Handlungsfreiheit der Raucher einzuräumen ist. 18 September 2003 14

18 September 2003 15 3a ArbStV- Bedeutung 2 Neuregelung durch 3a ArbStättV: Der Arbeitgeber hat ein Auswahlermessen, jedoch kein Entschließungsermessen mehr.

18 September 2003 16 3a ArbStV- Umsetzung 1 Mögliche Formen einer Nichtraucherschutzregelung: Betriebsvereinbarung Weisungsrecht des Arbeitgebers Arbeitsvertrag

3a ArbStV - Umsetzung 2 Umsetzung des 3a ArbStättV: Mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Nichtraucherschutzes: Lüftungstechnische Maßnahmen Räumliche Trennung Rauchverbote 18 September 2003 17

18 September 2003 18 Zur Rolle des Personalrates Mitbestimmungsrecht des PersR bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen und bei Regelungen der Ordnung in der Dienststelle inkl. Befugnis zum Abschluss von Dienstvereinbarungen ( 75 Abs.3 Nr.11 und 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG) PersR hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die ges. Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG/entspricht 68 Abs. 1 Nr.2 BPersVG) BR hat sich von sich aus für die Durchführung des Arbeitsschutzes einzusetzen ( 89 Abs. 1 BetrVG/ 81 Abs.1 BPersVG)

18 September 2003 19 Neuere Umfragen 1 Ich bin fÿr den gesetzlichen Anspruch der Arbeitenden auf einen rauchfreien Arbeitsplatz Wei nicht 5 2 Nein Ja 22 25 73 73 Nichtraucher Raucher 0 20 40 60 80 emnid für ntv, 2001

18 September 2003 20 Neuere Umfragen 2 Rauchen am Arbeitsplatz sollte generell verboten werden Wei nicht 1 Nein Ja 26 36 45 55 64 73 Frauen MŠnner Gesamt 0 20 40 60 80 emnid für ntv, 2001

Leitfaden für Betriebe 1 Rauchfrei am Arbeitsplatz Ein Leitfaden für Betriebe Expertenartikel Vorbildliche Betriebsvereinbarungen Dokumentation des BASF-Pilotprojektes Muster für Infoschreiben, Mitarbeiterbefragungen, Presseartikel etc. Tipps für eine erfolgreiche Kommunikation Zur Anzeige wird der QuickTimeª Dekompressor ÒFoto - JPEGÓ benštigt. 18 September 2003 21

Betriebsberatung 1 WHO-Konzept : Gesundheitsschutz für Nichtraucher Gesundheitsförderung für Raucher Beratung über mögliche Maßnahmen des Nichtraucherschutzes und der Raucherentwöhnung. Vermittlung von Multiplikatoren-Schulungen zur Raucherentwöhnung im Betrieb (Raucherberater). Beratung und Unterstützung bei interner und externer Kommunikation der Maßnahmen. Auf Wunsch: Vermittlung von Raucherentwöhnungs-Kursen im Betrieb. 18 September 2003 22

18 September 2003 23 Betriebsberatung 2 Beratung/Bildung eines Arbeitskreises Betrieblicher Arbeitskreis: Werksleitung, Betriebsrat, Personalabteilung, Betriebsarzt, Arbeitsschutz etc. Beratung: Gesetzgebung, Rechtsprechung, Kosten des Rauchens für den Arbeitgeber, Schädlichkeit des Rauchens/Passivrauchens, Möglichkeiten der betrieblichen Raucherentwöhnung, erfolgreiche Wege in anderen Betrieben, Imagegewinn für den Betrieb etc.

Betriebsberatung 3 Entwicklung eines Zeit- und Maßnahmenplans Bestandsaufnahme/Mitarbeiterbefragung Einrichtung von rauchfreien Arbeitsplätzen (eventuell mit Angebot von separaten Raucherräumen) Rauchverbot generell oder in besonderen Bereichen (z.b. Foyer, Kantine, Konferenzräume, Treppenhäuser etc.) Einschränkung des Zigarettenverkaufs im Betrieb Verbesserung der Beschilderung Betriebsvereinbarung, Dienstanweisung oder Werkrundschreiben Angebote zur Tabakentwöhnung 18 September 2003 24

18 September 2003 25 Betriebsberatung 4 Kommunikation Innerbetriebliche Kommunikation: Informieren und integrieren. Mitarbeit an Rundbriefen (paperless: e-mail), Artikeln für Hauszeitungen, Informationen für das Intranet, Aushängen, Flyern, Mitarbeiterbefragungen, Präsentationen etc. Organisation eines Informationstages im Betrieb mit Displays,CO- Atemluft-Messung, Broschüren, Postern, Informationsmaterialien. Vorbereitung, Mitarbeit und Teilnahme an einer Pressekonferenz zur Außendarstellung der Maßnahmen.

18 September 2003 26 Betriebsberatung 5 Kommunikation: Informationstag

18 September 2003 27 Betriebsberatung 6 Raucherentwöhnungskurse im Betrieb Angebot wirksam kommunizieren (etwa 10-20 Prozent der Raucher im Betrieb können innerhalb von fünf Jahren zur Entwöhnung motiviert werden) Regelmäßiges Angebot im Betrieb: z.b. Frühjahr / Herbst Effiziente Kurse mit hoher Erfolgsquote gemäß den WHO-Richtlinien zur Raucherentwöhnung

18 September 2003 28 NRS an Hochschulen 1 Rechtliche Grundlagen für die Angestellten gilt: Schutz durch 3a der ArbStV Übertragung des Schutzrechtes auf die Studierenden (?) NRS mit Hilfe des Hausrechtes (Rauchverbote)

18 September 2003 29 NRS an Hochschulen 2 Wer sollte einbezogen werden? I N T E R N Projektgruppe:Leitung, Personalentwicklung, Personalrat, BÄD, Suchtbeauftragte, Arbeitsschutz, Vertreter d. akad. Seite, Gebäudemanagement, Pressestelle, AStA als Partner je nach Hochschule Vertreter verschiedener Fachbereiche (z.b. Kommunikationswissenschaften, Sport, empirische Sozialforschung u.s.w.) Hochschulsport Projekt Rauchfrei am Arbeitsplatz NID Krankenkassen DKFZ ( Rauchersprechstunde ) BZGA potentielle Sponsoren lokale Partner mit Vorerfahrung im NRS (z.b. Verkehrsbetriebe) andere Hochschulen mit Vorerfahrung E X T E R N

18 September 2003 30 NRS an Hochschulen 3 Zeit-/Maßnahmeplanung Rechtliche Grundlagen Bestandsaufnahme: evt. Mitarbeiter- und Studierenden-Befragung Vorbereitung evt. technischer und organisatorischer Maßnahmen für die Angestellten gilt: Schutz durch 3a der ArbStV Übertragung des Schutzrechtes auf die Studierenden NRS mit Hilfe des Hausrechts (Rauchverbote) Festlegung der Rauchverbote zum Tag x Vorbereitung des Tages x durch ein umfassendes Kommunikationskonzept Dienstvereinbarung Verbesserung der Beschilderung Abbau der Aschenbecher Abschaffung des Zigarettenverkaufs in der Hochschule Informationsveranstaltungen, Aktionen Raucherberatung Tabakentwöhnungsangebote für Beschäftigte und Studierende

18 September 2003 31 NRS an Hochschulen 4 Kommunikation Entwicklung einer hochschuleigenen Medien-Kampagne durch einschlägige Studiengänge Nutzung von Einschreibung und Rückmeldung, um über NRS zu informieren Aktionstage Einbindung prominenter Hochschulangehöriger...

18 September 2003 32 Kulturwandel 3 Ansatzpunkte Nichtraucherschutz verwirklichen Tabakentwöhnung kontinuierlich anbieten gesundes Führen muss Thema werden Studierende als künftige Führungskräfte in den Blick nehmen Wandel zum Leitbild gesundheitsbewußter Lebensstil

18 September 2003 33 Kulturwandel 4 These Kulturwandel ist ein höherer Anspruch als die Umsetzung von Nichtraucherschutzmaßnahmen und Tabakentwöhnungsangeboten!

18 September 2003 34 Nichtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben Weitere Informationen unter: www.rauchfrei-am-arbeitsplatz.de