"Häufig gestellte Fragen zum KEF-RP"



Ähnliche Dokumente
"Häufig gestellte Fragen zum KEF-RP"

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Ende von Vertragsbeziehungen

Konsolidierungsvertrag. zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) zwischen. und

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Die Gesellschaftsformen

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Terminal Kasse und Berichte

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Merkblatt Infrastruktur

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.

Eisenbahnspiel. (Dokumentation)

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Leichte-Sprache-Bilder

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung

Lebensversicherung. OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Lehrer: Einschreibemethoden

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Montessori Verein Kösching e.v.

Statuten in leichter Sprache

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage Haufe-Lexware Freiburg 2011

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Internet Explorer Version 6

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FVSA Az VA vom Rat

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: )

How to do? Projekte - Zeiterfassung

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was ist clevere Altersvorsorge?

Ihre Lizenz ändern. Stand 01/2015

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

EINE PLATTFORM

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Elternzeit Was ist das?

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Versetzungsregeln in Bayern

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Anwendungsbeispiele Buchhaltung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Rente und Hinzuverdienst

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Teilliquidationsreglement

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Updatehinweise für die Version forma 5.5.5

Finanzlage der Länderhaushalte

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Aufgabe 1: Finanzmathematik (20 Punkte)

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Transkript:

Frage: 9.5.01 Atypisch hohe Geldzuflüsse Folgende Fallbeispiel: Eine Kommune hat mit der Kommunalaufsichtsbehörde einen entsprechenden Konsolidierungsvertrag geschlossen. Überraschend hat die Kommunen z. B. nach zwei Jahren aus einem einmaligen Geldzufluss die Möglichkeit, alle Liquiditätskredite zurückzahlen; d. h. Kredite wurden aus eigenen Kraft getilgt. Der Vertrag ist gemäß 6 des Musters 2 beendet. Im Folgejahr sind wieder Liquiditätskredite aufzunehmen. Ist dann eine Rückkehr in den Fonds unter Beachtung der ursprünglichen Rahmenbedingungen möglich oder führt der Kreditwegfall zu einem dauerhaften Ende der Fondsbeteiligung? Die Teilnahme am KEF-RP endet spätestens am 31. Dezember 2026 oder grundsätzlich mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde. In Abstimmung mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur kann ausnahmsweise eine Fortsetzung der Programmteilnahme in Betracht kommen, wenn ein Wiederanstieg der Liquiditätskredite unmittelbar nach Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde, trotz strengster Haushaltsdisziplin absehbar ist. Die Gemeinde hat die besonderen Umstände (bei überraschend höheren Steuereinnahmen beispielsweise absehbar höhere Umlagebelastungen in den beiden Folgejahren) anhand der Haushalts-Planungsdaten nachzuweisen. Vgl. Frage: 9.5.02 Atypisch hohe Geldzuflüsse Frage-Datum: 20. Juni 2011 Antwort-Datum: 14. Juli 2011 Bearbeiter: Uwe Göhring, ISIM

Frage: 9.5.02 Atypisch hohe Geldzuflüsse II Ist es zutreffend, dass bei einer Kommune, welche am 31.12.2009 einen zur Teilnahme berechtigenden Liquiditätskreditbestand aufwies (hier: 107.000 ), diesen im Folgejahr zum 31.12.2010 nahezu vollständig tilgen konnte (hier: 3.800 ) und im darauf folgenden Jahr zum 31.12.2011 trotz Haushaltsdisziplin einen Wiederanstieg der Liquiditätskredite über ein Drittel des Liquiditätskreditbestandes per 31.12.2009 zu verzeichnen hat (hier: 121.000 ) die Teilnahmeberechtigung ab dem 01.01.2012 mit 107.000 wiederauflebt bzw. fortbesteht (Teilnahmeberechtigung maximal zum ehemaligen Liquiditätskreditbestand per 31.12.2009)? Die Teilnahme am KEF-RP endet spätestens am 31. Dezember 2026 oder grundsätzlich mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde. In Abstimmung mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur kann ausnahmsweise eine Fortsetzung der Programmteilnahme in Betracht kommen, wenn ein Wiederanstieg der Liquiditätskredite unmittelbar nach Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde, trotz strengster Haushaltsdisziplin absehbar ist. Die Gemeinde hat die besonderen Umstände (bei überraschend höheren Steuereinnahmen beispielsweise absehbar höhere Umlagebelastungen in den beiden Folgejahren) anhand der Haushalts-Planungsdaten nachzuweisen. Zwischen dem Betrag der nahezu vollständigen Tilgung und dem Wiederanstieg der Liquiditätskredite muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (z. B.: außerordentlich hohe Gewerbesteuereinnahme wird für eine vollständige Tilgung eingesetzt, führt aber mindestens in einem der beiden Folgejahren zu verminderten Schlüsselzuweisungen und höheren Umlagezahlungen, so dass der Liquiditätskreditbestand trotz strengster Haushaltsdisziplin wieder auflebt.) Vgl. Frage: 9.5.01 Atypisch hohe Geldzuflüsse Frage-Datum: 28. Oktober 2011 Antwort-Datum: 9. November 2011

Frage: 9.5.03 Zielerreichung durch Veräußerungserlöse Nach dem Leitfaden zum KEF-RP können Grundstücksveräußerungen ab dem 22.09.2010 als Konsolidierungsmaßnahmen anerkannt und über die Laufzeit vorgetragen werden. Frage 1: Bleibt es auch in diesen Fällen bei der Notwendigkeit, dass bei der jeweiligen Kommune zu Beginn der Teilnahme am KEF-RP (Vertragsschluss mit Wirkung ab 01.01.2012) noch mindestens ein Drittel ihrer Liquiditätskredite per 31.12.2009 bestehen muss? Frage 2: Falls ja, ist sodann im Rahmen dieser Bestandsermittlung zum Teilnahmezeitpunkt (ab dem 01.01.2012) eine fiktive Gegen- bzw. Rückrechnung der Tilgungserfolge aus den vorzeitigen Grundstücksveräußerungen zulässig und leitet sich daraus sodann auch die verbleibende Vertragslaufzeit ab? Antwort zu Frage 1: Ja. Der Konsolidierungsvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde. Konnte dieser Status schon vor Beginn einer Teilnahme am KEF-RP erreicht werden, kommt ein Beitritt zu dem Entschuldungsprogramm nicht mehr in Betracht. Antwort zu Frage 2: Falls die Summe der jährlichen Konsolidierungsbeträge einmalig durch Veräußerungserlöse aufgebracht werden kann, können entsprechende Konsolidierungsbeiträge grundsätzlich vorgetragen werden. Voraussetzung ist, dass sie zum einen kassenwirksam und zum anderen für eine Verminderung der Verbindlichkeiten eingesetzt geworden sind. Aus diesem Vortragen soll der Gemeinde jedoch kein Nachteil erwachsen. Für die fortlaufende Prüfung, ob die Grenze von einem Drittel der Verbindlichkeiten bereits unterschritten wurde, ist dem jeweils aktuellen Stand der Verbindlichkeiten (bei der Regellaufzeit von 15 Jahren) ein Vortragswert hinzuzurechnen, der sich nach folgender Formel bemisst: 80 v.h. vom Verkaufserlös / 15 Jahre x Restlaufzeit bis 2026 in Jahren = Vortragswert Ist der aktuellen Stand der Verbindlichkeiten zuzüglich des Vortragswertes geringer als ein Drittel der Verbindlichkeiten, scheidet die Gemeinde aus dem KEF-RP aus. Der Verkaufserlös muss tatsächlich zur Tilgung verwendet worden sein oder bei noch nicht erreichten Fälligkeitsterminen in einer greifbaren Rücklage angelegt und dann fristgerecht verwendet werden. Kann der Verkaufserlös nur teilweise zur Tilgung bzw. Rücklagenbildung eingesetzt werden, verringert sich der Wert in der o. g. Formel entsprechend. Vgl. auch Frage 9.5.01. Frage-Datum: 28. Oktober 2011 Antwort-Datum: 10. November 2011

Frage: 9.5.04 Abbau des Liquiditätskreditbestandes vor dem 31. Dezember 2026 Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gemeinde, deren Bestand an Liquiditätskrediten sich seit 2009 im Lauf der Jahre 2010 und 2011 nicht unerheblich reduziert hat, sich wohl auch zukünftig ohne KEF-RP weiter reduzieren würde, am Entschuldungsfonds teilnehmen? Die Gemeinsame Erklärung vom 22. September 2010 führt zu Punkt B.2 aus: "Es ist geplant, die Liquiditätskredite zum Stand 31. Dezember 2009 aller partizipierenden Kommunen um zwei Drittel zu reduzieren." Vordringliches Ziel des KEF-RP ist die nachhaltige Verminderung der Liquiditätskreditbelastung aufgrund der Entschuldungshilfen des Fonds und der damit verbundenen kommunalen Eigenanstrengungen. Es sollen neue bzw. zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen erbracht werden, die zu einem tatsächlichen Konsolidierungsfortschritt für die Gemeinde führen. Wenn es der Kommune folglich gelingt, bereits vor dem 31. Dezember 2026 den Umfang der Liquiditätskredite erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 zu verringern, endet die Teilnahme am KEF-RP, sofern nicht ausnahmsweise ein unmittelbarer Wiederanstieg der Liquiditätskredite absehbar ist. Vgl. auch Häufig gestellte Frage Nr. 9.5.02 Frage-Datum: 28. März 2012 Antwort-Datum: 28. März 2012 Bearbeiter: Rainer Grings, ISIM 1/1

Frage: 9.5.05 Zahlungsmittelbestände der Einheitskasse oder der VG? In 6 des Konsolidierungsvertrages heißt es: Dieser Konsolidierungsvertrag tritt am in Kraft und endet spätestens am 31.12.2026 bzw. mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune unter Berücksichtigung der auf den eigenen Haushalt entfallenden Zahlungsmittelbestände erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde, soweit Wie ist die Formulierung unter Berücksichtigung der auf den eigenen Haushalt entfallenden Zahlungsmittelbestände zu verstehen? Sind damit die Zahlungsmittelbestände im Sinne der Bilanz (Position 2.2.6 bzw. 2.4) gemeint, die durch Finanzmittelüberschüsse in der Finanzrechnung (Position 44) entstehen? In der Bilanz werden bei Verbandsgemeinden Zahlungsbestände innerhalb der Einheitskasse nachgewiesen, die regelmäßig nicht nur auf den eigenen Haushalt der VG entfallen, sondern aufgrund von Einzahlungen der Mandanten der Einheitskasse mit Forderungen der Mandanten gegenüber der Verbandsgemeinde einhergehen und deshalb bei der Verbandsgemeinde als Verbindlichkeiten gegenüber des Mandanten nachgewiesen werden. Es kann sich folglich nur um Finanzmittelüberschüsse handeln, die aus den Finanzrechnungen abzuleiten sind../. Frage-Datum: 28. März 2012 Antwort-Datum: 28. März 2012

Frage: 9.5.06 Abweichungen vom Stichtag 31. Dezember 2009 Abwandlung zur Häufig gestellten Frage 9.5.02: Der Wiederanstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt mehr als ein Drittel, aber insgesamt weniger als der Bestand per 31.12.2009. Ist für die Berechnung der Gesamt- und Jahresleistung sowie der Laufzeit des Konsolidierungsvertrages a) der stichtagsbezogene Bestand der Liquiditätskredite per 31.12.2009 oder b) der tatsächliche Betrag in Höhe des Wiederanstiegs maßgebend? zu a: Ausnahmen und Abweichungen vom Stichtag 31. Dezember 2009 sind nicht vorgesehen; maßgebend ist der stichtagsbezogene Bestand der Liquiditätskredite per 31.12.2009. zu b: Es gilt der Konsolidierungsvertrag, der abgeschlossen wurde, um Leistung und Gegenleistung betragsmäßig für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 festzulegen. Eine nachträgliche Änderung der vertraglich vereinbarten Beträge ist nicht möglich../. Frage-Datum: 28. März 2012 Antwort-Datum: 28. März 2012