Grundschule in der Zeit des Nationalsozialismus Amtlich verordnete Erziehung und Bildung 1933-1945
Zeitgeschichte (Ausschnitt)! 1919-1933 Weimarer Republik Versailler Verträge: Verlust 1/7 des Staatsgebietes, hohe Entschädigungszahlen, Empfinden von Schande, Dolchstoßlegende, Putsche rechtsradikaler Gruppen gegen sozialistisch regierte Republik, 1933 Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler! 1929-1932 Weltwirtschaftskrise Misstrauen gegen Parlamentarismus, starker Anstieg der Nationalsozialisten, 6 Mio. Arbeitslose! 1933 Diktatur und Einparteienstaat politische Indoktrination und Verfolgung, 1934 Liquidierung politischer Gegner, 1935 Nürnberger Gesetze, Entrechtung der Juden, Rassenverfolgung! 1939-1945 Zweiter Weltkrieg Barbara Berthold, Universität Bremen, FB 12 2
Nationalsozialismus! Rassenlehre und Antisemitismus Abneigung und Feindseligkeit gegenüber den Juden, auch (nationalistische) Bewegungen mit ausgeprägten judenfeindlichen Tendenzen! Führerprinzip Auf der Vorstellung der totalen Identität von Herrscher und Beherrschten beruhendes Herrschaftsprinzip, das die unbedingte Autorität und Entscheidungskompetenz in einem Staat, einer Partei oder Organisation einem Einzelnen zuweist. Dabei gilt der Grundsatz: unbedingte Autorität nach unten, ausschließliche Verantwortlichkeit nach oben. Der oberste Führer selbst beruft sich bei seinen Entscheidungen auf den (meist manipulierten)»volkswillen«, auf (rassistische oder sozialrevolutionäre) Doktrinen oder auf eine (im Irrationalen angesiedelte) Autorität, z.b. die»vorsehung«.! Lebensraumschaffung für das deutsche Volk Barbara Berthold, Universität Bremen, FB 12 3
Ziele für den Erziehungs- und Bildungssektor! Erziehung zur nationalsozialistischen Weltanschauung, zum Dienst an Volk und Staat! Erschaffung des neuen deutschen Menschen! Organisatorischer Neuaufbau des Bildungswesens! Gleichschaltung der Erziehungs- und Unterrichtsprozesse Barbara Berthold, Universität Bremen, FB 12 4
Äußere und innere Gestaltung der Grundschule im Überblick! 1911 Erste Ansätze zu einer inneren Reform der Volksschule: Erprobung von Gesamtunterricht durch Leipziger Lehrerverein! 1919 Einführung einer für alle Kinder gemeinsamen Grundschule! 1921 Preußische Richtlinien für Grundschullehrplänen: Umsetzung reformpädagogischer Prinzipien, Richtlinie ist die Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung des Kindes, heimatkundlicher Gesamtunterricht! ab 1933 aufkommender Nationalsozialismus: Grundschule wird zusehends in den Dienst der nationalsozialistischen Ideologie gestellt, Vorschulen werden abgeschafft, äußere Form bleibt als Unterstufe für alle sechs- bis zehnjährigen Kinder in der Volksschule erhalten, Gründung nationalsozialistischer Eliteschulen (ohne Grundstufe), Zugang durch Aufnahmeprüfung und Vorschlag der Grundschullehrer/innen bzw. nach Empfehlung der Parteiführung Barbara Berthold, Universität Bremen, FB 12 5
Amtliche Maßnahmen Bildungspolitische Zugriffe in Erlassen, Gesetzen! Mai 1934 Zentralisierung des Bildungswesens im Reichserziehungsministerium gesetzlich und institutionell vollzogen; inhaltliches Ziel: Gleichschaltung der Erziehungs- und Unterrichtsprozesse, z.b. durch folgende Anordnungen: Einführung der deutschen Schrift, Familienkunde, Reichslesebuch, Hitlergruß, Flaggenappelle, Schulfeiern angelehnt an den nationalsozialistischen Jahreskreis! April 1937 reichsseitig gültige Richtlinien für den Unterricht in den vier unteren Jahren der Volksschule mit dem Anspruch einer einheitlichen Ausgestaltung der Grundschularbeit! Dezember 1939 landesweit gültige Richtlinien für die gesamte Volksschule, Vollzug Mitte 1940 mit landes- und reichsseitigen Maßnahmen im Sinne umfassender Lehrpläne, landesseitige Lehrpläne der 1920er Jahre werden außer Kraft gesetzt, Auftrag der Qualifikationsvermittlung bleibt bestehen Barbara Berthold, Universität Bremen, FB 12 6
Entwicklungslinien! Bis April 1937 keine planvollen und systematischen Eingriffe in das Bildungswesen, trotz Institutionalisierung des Reichserziehungsministeriums entscheiden Kultusbehörden weiter eigenmächtig; vielfältige, teils widersprüchliche Erlasse und Verfügungen existieren nebeneinander, die davon zeugen, dass auf amtlicher Ebene kein Einheitskurs existierte; die landesseitigen Lehrpläne der Weimarer Zeit, die einem individualistischen ganzheitlichen Bildungsverständnis verpflichtet waren, galten vorerst weiter, Elemente der Reformpädagogik eigneten sich im Sinne der neuen Erziehungsziele zur Umdeutung! April 1937 Anspruch auf echte Vereinheitlichung mit Richtlinien für den Unterricht in den vier unteren Jahrgängen der Grundschule, Grundstufe wird eigener Bildungs- und Erziehungsauftrag aberkannt! Mitte 1940 Einbindung der Grundschularbeit in ein curriculares Gesamtkonzept, Beseitigung des gleichzeitigen Nebeneinanders unvereinbarer Normierungen der Grundschularbeit, systemkonforme und bekräftigende Inhalte v. a. im Deutsch-, Musik- und Heimatkundeunterricht sowie im Turnen und den Schulfeiern! Mit Ausbruch des Krieges Verschlechterung äußerer Schulverhältnisse situationsspezifisch bestimmend für die innere Ausgestaltung zusammen mit differierenden amtlichen Vorgaben, intentional als Reaktionen auf den Ausnahmezustand; Sammelaktionen in den Kriegsjahren machen Grundschule zu einem kriegswichtigen Betrieb Barbara Berthold, Universität Bremen, FB 12 7