Presseinfo [Barkel], [03.02.2014] Schimmelpilz-Saison Energieberatung der Verbraucherzentrale zu Ursachen, Vorbeugung und Sanierung Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall. Der sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch mit Gesundheitsrisiken verbunden. Martin Kühne Energieberater von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann. Im Winter sind die Außenwände der Häuser und Wohnungen kalt. An besonders kalten Stellen schlägt sich leicht Feuchtigkeit aus der Raumluft nieder. Diese Feuchtigkeit schafft ideale Bedingungen für den Schimmelpilz, auch ohne fühl- oder sichtbares Kondenswasser, erläutert Herr Kühne. Die wichtigste Regel zum Schutz vor Schimmelpilz heißt: raus mit der feuchten Luft, am besten durch kurzes, regelmäßiges Stoßlüften. Ein Hygrometer, der die Raumluftfeuchte misst, ist dabei hilfreich. Als Faustregel gilt, dass die Marke von 60 Prozent nur kurzzeitig überschritten werden sollte, in einen ungedämmten Altbau sollte besser die 50 Prozent-Grenze beachtet werden. Nach dem Lüften ist das ausreichende Heizen erforderlich, damit die Wände nicht zu sehr auskühlen. Die Empfehlung für Wohnräume liegt bei 19 bis 21 C. Aber auch wenig genutzte Räume sollten nicht völlig unbeheizt bleiben. Hier sind übrigens gut gedämmte Häuser klar im Vorteil, da die Dämmung ein Auskühlen der Wände effektiv verhindert. Was aber ist zu tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist? Aus Sicht von Martin Kühne ganz klar ein Fall für Fachleute: Wir empfehlen Ratsuchenden immer, erst die Ursache zu klären und den Schaden professionell beseitigen zu lassen, sonst kommt der Schimmel in den meisten Fällen schnell wieder. Nur eine fachgerechte Sanierung kann sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt wurden. Bei Fragen zu Bauphysik und zur Schimmelbekämpfung sind die Energieberater/Umweltberater der Verbraucherzentrale gerne behilflich. Persönliche Beratungstermine in der Verwaltungsnebenstelle werden unter 05272 360 247 oder energieberatung@brakel für den 04.03.2014 vereinbart. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium kostet die Beratung nur 5 Euro je halber Stunde. Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden. Pressekontakt ergänzen (bitte nicht veröffentlichen)
Anmeldungen an der Gesamtschule Brakel Wegen des Überhanges, den die Gesamtschule Brakel im letzten Jahr hatte, hat die Bezirksregierung Detmold für dieses Jahr das vorgezogene Anmeldeverfahren genehmigt. Die Anmeldung an der Gesamtschule werden somit von Freitag, den 7. Februar bis zum Freitag, den 14. Februar 2014 durchgeführt. Um das Anmeldeverfahren zu erleichtern und Ihre Wartezeit zu minimieren, werden wir Termine vergeben. Anmeldetermine können am 07. Februar 2014 noch ab 15:00 Uhr, sowie für den 08. und 10. Februar vormittags von 9:00 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr reserviert werden. Zu diesen Zeiten sind auch Anmeldungen am Donnerstag und Freitag (13./14. Februar) möglich. Am Dienstag und Mittwoch (11./12. Februar) kann nur nachmittags in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr angemeldet werden. Terminabsprachen können bei Frau Waldhoff im Sekretariat der Gesamtschule Brakel (05272 / 39333-40) montags bis freitags zwischen 8:30 und 12 Uhr erfolgen. Zur Anmeldung mitzubringen sind seitens der Eltern: - das Zeugnis des 1. Jahrgangs, - das aktuelle Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahrs, - die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, - die Übergangsscheine der Grundschule. Wir begrüßen es, wenn Sie die Anmeldung nach Möglichkeit persönlich mit Ihrem Kind vornehmen.
Bekanntmachung Sitzung: Termin: Ort: Rat Donnerstag, 13.02.2014, 18:00 Uhr Brakel, Am Markt 4a, Sitzungssaal "Alte Waage" Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Einbringung des Haushaltes 2014 2. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Brakel zum 31.12.2009 3. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Brakel zum 31.12.2010 4. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) im Entwurf; Beschluss zur Stellungnahme der Stadt Brakel 5. Bundesverkehrswegeplan 2015; Resolution zur Wiederaufnahme der Projekte Ortsumgehung Rheder und Ortsumgehung Siddessen der B 252 6. Oberflächengestaltung im historischen Stadtkern Brakels - 2. Bauabschnitt Ostheimer Straße"; Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. 23 GO NRW 7. Erweiterung des Nahwärmenetzes in der Brakeler Innenstadt (Vorfinanzierung) 8. Bestellung des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen 2014 9. Bekanntgaben der Verwaltung 10. Anfragen der Ratsmitglieder 11. Anfragen der Zuhörer
12. Bekanntgaben der Verwaltung 13. Anfragen der Ratsmitglieder Nichtöffentliche Sitzung Brakel, 13.02.2014 Hermann Temme Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2014 Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen ist dem Rat der Stadt zugeleitet worden. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Brakel mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 liegt gemäß 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, während der Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich aus. An Werktagen von Montag bis einschließlich Donnerstag kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus, Zimmer 30, von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, eingesehen werden. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 14.02.2014 bis 07.03.2014 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister (Fachbereich Zentrale Dienste, Finanzen) in 33034 Brakel, Rathaus, Zimmer 30, erheben. Über diese entscheidet der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung. Brakel, den 05.02.2014 Hermann Temme, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel Ersatzbestimmung gem. 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) für den am 30.08.2009 in den Rat der Stadt Brakel gewählten Bewerber Stefan Heilemann, Am Kirchhof 2, 33034 Brakel-Siddessen Der bei der Gemeinderatswahl am 30. August 2009 für die Wählergemeinschaft Zukunft für Brakel Wir für Brakel (Liste Zukunft) gewählte Bewerber, Herr Stefan Heilemann, Am Kirchhof 2, 33034 Brakel-Siddessen, hat gegenüber dem Wahlleiter seinen Verzicht auf das Ratsmandat mit Ablauf des 06.02.2014 erklärt. Gemäß 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stelle ich hiermit fest, dass an die Stelle des Verzichtenden nach der Reserveliste der Liste Zukunft der Bewerber Stefan Frese, Birkenweg 20, 33034 Brakel, tritt. Gemäß 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Ersatzbestimmung jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter, Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. 33034 Brakel, 07.02.2014 STADT BRAKEL Der Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2009 Hermann Temme
Die Stadt Brakel informiert: Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ( 36 Abs.1 SchlG) ist der Schulträger verpflichtet, alle in seinem Gebiet wohnenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder zukünftig eingeschult werden, über vorschulische Fördermöglichkeiten zu informieren. Daher sind alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Stadtgebiet Brakel, deren Kinder zum 01.08.2016 schulpflichtig (Geburtszeitraum 01.10.2009 30.09.2010) und zum 01.08.2017 schulpflichtig (Geburtszeitraum 01.10.2010 30.09.2011) werden, zu einer Informationsveranstaltung eingeladen: Mittwoch, den 26. März 2014 um 19.00 Uhr in der Aula des städt. Petrus-Legge-Gymnasiums Am Bahndamm 18 in Brakel Bei der Veranstaltung werden Vertreter/innen der Kindertageseinrichtungen des Stadtgebietes Brakel, der städt. Grundschulen und des Gesundheitsdienstes des Kreises Höxter die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über vorschulische Fördermöglichkeiten ihrer Kinder und zur Einschulung in die Grundschule informieren. Ihre Stadt Brakel Auskunft erteilt: Herr Josef Heger, Tel.: 05272/360202, email:j.heger@brakel.de