Finanzplanung für private Haushalte Fall 1

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Transkript:

Abschlussprüfung zum / zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 6. Session Finanzplanung für private Haushalte Fall 1 Mündliche Prüfung vom 23. / 25. Mai 2012 Hauptprüfungsexperten: Urs Büchler & Marcel Quidort Aufgaben Prüfungsmodus mündliche Prüfung Prüfungsdauer Vorbereitungszeit 30 Minuten Mündliche Prüfung 30 Minuten aufgeteilt in 10 Minuten Präsentation Aufgaben 20 Minuten Expertengespräch / Fragen und Antworten Punktemaximum: 100 Erlaubte Hilfsmittel: ZGB und OR Kandidat: Erstkorrektur:... Zweitkorrektur:... Erreichte Punkte: Seite 1 von 8

HINWEISE ZUR MÜNDLICHEN PRÜFUNG Die mündliche Prüfung setzt inhaltlich beim Fall der schriftlichen Klausur an. Sie erhalten während der Vorbereitungszeit (vgl. unten) nochmals die Ausgangslage des schriftlichen Falls, ergänzt um eine Fragestellung mit Präsentationsauftrag sowie Zusatzfragen. Die Prüfung besteht aus Ihrer Präsentation Ihrer Lösungsansätze zur Fragestellung von ca. 10 12 Minuten gemäss Vorbereitungsauftrag, gefolgt von einem Gespräch mit den Experten zu Ihrer Präsentation sowie zu den Zusatzfragen. Das Gespräch erstreckt sich jedoch grundsätzlich über den gesamten Prüfungsstoff, und die Experten können auch andere als die vorformulierten Fragen stellen. Ihre Leistungen an der mündlichen Prüfung werden nach diesen zwei gewichteten Kriterien bewertet: Kriterium Gewichtung Fachkompetenz 70 % Sozial- und Methodenkompetenz 30 % Ihre Sozial- und Methodenkompetenz wird nach diesen Gesichtspunkten beurteilt: Gesprächseröffnung und - führung, sprachlicher Ausdruck, aktives Zuhören, Umgangsformen, analytisches und strukturiertes Vorgehen, Präsentationstechnik. Hilfsmittel Die während der Vorbereitungszeit (vgl. unten) erstellte Kurzpräsentation. Im Übrigen: keine. Im Vorbereitungsraum liegen Gesetzestexte zur Einsicht auf. Sie dürfen den eigenen Taschenrechner benutzen. Die offizielle Formelsammlung liegt im Vorbereitungsraum auf. Andere Formelsammlungen sind nicht zugelassen. Des Weiteren werden leere Folien, Stifte usw. für die Erstellung der Präsentation zur Verfügung gestellt. Der Einsatz elektronischer Hilfsmittel (z.b. Laptops) für die Präsentation ist nicht zulässig. Vor der Prüfung Sie haben Gelegenheit, sich direkt vor der Prüfung während 30 Minuten in einem geschlossenen Vorbereitungsraum auf das Prüfungsgespräch vorzubereiten. Sie erhalten dort einen schriftlichen Fall mit der Ausgangslage des schriftlichen Falles, einer Fragestellung zur Präsentation sowie Zusatzfragen. Bereiten Sie somit Ihre Präsentation auf. Es ist Ihnen überlassen, welche der zulässigen Präsentationsmittel Sie dabei einsetzen wollen. Bitte finden Sie sich spätestens 35 Minuten vor Prüfungsbeginn bzw. 5 Minuten vor der angegebenen Vorbereitungszeit am Prüfungsort ein. Nehmen Sie einen Identifikationsausweis (ID oder Pass oder Führerausweis) mit; die Prüfungsaufsicht wird Identifikationskontrollen vornehmen. Bitte schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus. Nach Ablauf der Vorbereitungszeit werden Sie Ihrem Expertenteam zugeteilt. Am Ende der Prüfung Alle Unterlagen sind am Schluss des Prüfungsgesprächs den Experten abzugeben. Es dürfen keine Unterlagen und/oder Notizen mitgenommen werden. Seite 2 von 8

Ausgangslage Kundensituation Marco Van Basten, geb. 30.06.1957, und Regula Van Basten, geb. 01.06.1959, haben im Jahr 1985 geheiratet. Marco Van Basten wurde in Amsterdam (NL) geboren und ist seit 1990 Schweizer Bürger. Er kam im Alter von 26 Jahren in die Schweiz. Regula Van Basten in Schweizerin. Das Ehepaar Van Basten hat einen Sohn, Philip Van Basten, geb. 23.09.1984. Die Familie lebt in einer Mietwohnung in der Stadt Bern. Marco Van Basten ist Physiotherapeut mit eigener Praxis ohne weiteren Angestellten. Regula Van Basten ist ebenfalls Physiotherapeutin und arbeitet auf eigene Rechnung in den gleichen Praxisräumen wie Marco Van Basten. Die Praxis liegt im gleichen Haus wie die Wohnung von Van Bastens. Philip Van Basten hat ebenfalls die Ausbildung zum Physiotherapeuten abgeschlossen und studiert noch zwei Semester Bewegungswissenschaft. Nach Abschluss seines Studiums möchte er gerne die Praxis seiner Eltern um ein Fitnesscenter erweitern und später einmal die gesamte Praxis von seinen Eltern übernehmen. Marco Van Basten befasst sich seit einiger Zeit mit der Übergabe der Praxis an seinen Sohn und mit dem Thema seiner Pensionierung. Eine Frühpensionierung kommt für ihn nicht in Frage. Eine Finanz- und Pensionsplanung wurde vorgenommen. Das Ehepaar Van Basten hat nun ein paar Fragen Sie. Seite 3 von 8

BEILAGEN Gemischte Lebensversicherung, Freie Vorsorge (Säule 3b) Policennummer 10/2.300.300-1 Versicherungsnehmer Herr Marco Van Basten Versicherte Person Herr Marco Van Basten, geboren 30.06.1957 Versicherungsbeginn 01.04.2002 Vertragsende / Vertragsdauer 01.04.2022 / 20 Jahre Leistungs- und Prämienübersicht Im Erlebensfall Kapital am 01.04.2022 CHF 129'000.00 Im Todesfall Kapital vor dem 01.04.2022 CHF 129'000.00 Erwerbsunfähigkeitsrente Bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit: Erwerbsunfähigkeitsrente (jährlich) CHF 12'000.00 Wartefrist 24 Monate Zahlbar bis 01.04.2022 Prämienbefreiung Bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall: Prämienbefreiung, Wartefrist 90 Tage Versicherungsprämien Prämie pro Jahr CHF 6'000.00 Prämie jährlich zahlbar, fällig am 30.03. erstmals 30.03.2002, letztmals 30.03.2021 Überschussbeteiligung und Begünstigung Überschussbeteiligung Die Überschüsse werden verzinslich angesammelt und im Todesfall oder bei Ablauf ausbezahlt. Die Höhe der künftigen Überschussanteile kann nicht garantiert werden. Begünstigung Im Todesfall des Versicherungsnehmers gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag über an den Ehegatten oder die eingetragene Partnerin beziehungsweise den eingetragenen Partner, bei dessen Fehlen an die Kinder, bei deren Fehlen an die Erben. Zusatzinformationen Überschussbeteiligung per Vertragsende (garantiert) CHF 13'000.00 Aktueller Rückkaufswert / Steuerwert CHF 63'000.00 davon zugeteilte Überschussguthaben CHF 6'500.00 Seite 4 von 8

Teil 1a: Aufgaben zur Präsentation 1. Aufgabe: Präsentation Punkte 14 Ehegüter- und Erbrecht Nachstehend sehen Sie die güter- und erbrechtliche Auseinandersetzung beim Tod von Marco Van Basten beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Güterrechtliche Auseinandersetzung beim Tod von Marco Van Basten Konto Kantonalbank 3a Marco 120'000 Konto Raiffeisen 3a Regula 73'000 Depot 300'000 Geschäftsvermögen 150'000 Total Vermögen 643'000 abz. Erbschaft Marco 315'000 abz. Schenkung Regula 150'000 Errungenschaft 178'000 Nachlass Marco Regula Erbschaft 315'000 Schenkung 150'000 1/2 Errungenschaft 89'000 89'000 Total Nachlass Marco 404'000 Erbrechtliche Auseinandersetzung Sohn 1/2 des Nachlasses 202'000 202'000 Total Vermögen von Regula Van Basten Auszahlung Lebensversicherung (siehe beiliegende Police) 129'000 abz. Steuern Säule 3a 10 % von 120'000-12'000 Total Vermögen Regula 558'000 Hinweis: Da es sich bei der Säule 3a um ein Bankkonto handelt, ist dieses in der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen. Die Eheleute Van Basten haben nun bei einem Notar mittels Ehevertrag volle Vorschlagsummenzuweisung an den überlebenden Ehegatten vereinbart. Ferner sind sie in einem Erbvertrag übereingekommen, dass beim Tod eines Ehepartners der Sohn die Praxis zu Buchwerten, unter Anrechnung seines Erbanteils, übernehmen soll. Der Sohn hat diesem Erbvertrag ebenfalls zugestimmt. Allfällige Wertdifferenzen sind bar auszugleichen. Seite 5 von 8

1. Präsentieren Sie die güter- und erbrechtliche Verteilung des Vermögens beim Tod von Regula Van Basten unter Berücksichtigung der vorerwähnten Abmachungen im Ehe- und Erbvertrag. Aus der Zusammenstellung soll ersichtlich sein, wie hoch das Guthaben aus dem Nachlass für den Sohn ist und über welches Totalvermögen Marco Van Basten nach der Aufteilung des Nachlasses hat, nach dem Ausgleich allfälliger Wertdifferenzen. Die Wertangaben können der vorgegebenen güter- und erbrechtlichen Teilung entnommen werden. 2. Aufgabe: Präsentation Punkte 15 Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende Dezember beschlossen, die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zu eröffnen. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen. Zeigen Sie auf, was für Massnahmen in Bezug auf den Umwandlungssatz und das Rentenalter diskutiert werden. Seite 6 von 8

Teil 1b: Aufgaben zur Vertiefung / Verständigung Fragen zu Aufgabe/Präsentation (diese muss nicht präsentiert werden) 3. Frage: zu Aufgabe / Präsentation 1 6 Pkt. a) Nennen Sie zwei unanfechtbare Möglichkeiten zur Besserstellung des überlebenden Ehegatten mittels Testament. b) Welche Formvorschriften sind zu beachten beim Testament, welche beim Erbvertrag? Seite 7 von 8

Teil 2: Allgemeine Zusatzfragen (diese müssen nicht präsentiert werden) 4. Frage: Anlagefonds 7 Pkt. 1. Welche Fonds unterscheidet das Gesetz? 2. Welche Anlagen dürfen in den jeweiligen Kategorien getätigt werden? a. Effektenfonds b. Übrige Fonds für traditionelle Anlagen c. Übrige Fonds für alternative Anlagen d. Immobilienfonds 3. Was gilt es gemäss SFA-Richtlinien beim Verkehr mit dem Kunden zu beachten? 5. Frage: Stempelsteuer auf Versicherungsprämien 4 Pkt. Ein Kunde wandelt seine Kapitalversicherung mit Einmalprämie vor deren vertraglichen Ablauf in eine neue rückkaufsfähige Rentenversicherung um. Wird in diesem Falle die Stempelsteuer fällig? 6. Frage: Steuerliche Folgen bei Rückkauf einer Rentenversicherung 8 Pkt. Ihr Kunde (59 Jahre alt) kauft seine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalprämie nach einer Vertragsdauer von 4 Jahren zurück. Welche steuerlichen Konsequenzen hat dies? 7. Frage BVG und Pensionskasse 8 Pkt. Welche Kapitalbezüge betrifft das Verbot, nach einem Einkauf keine Leistungen während drei Jahren in Kapitalform beziehen zu dürfen? Welche sind vom Verbot ausgeschlossen? 8. Frage: Betreuungsgutschriften 8 Pkt. 1. Was sind Betreuungsgutschriften? 2. Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften? Seite 8 von 8