Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011

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1 Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel 1). Der Fall 5 ist ein Jokerfall. Diesen Fall können Sie anstelle von Fall 2 lösen. Falls Sie Fall 2 lösen, wird der Jokerfall bei der Korrektur der Prüfung nicht berücksichtigt. 2. Bitte kontrollieren Sie vorsichtshalber die Vollständigkeit des 11-seitigen Dokuments (inkl. Beilage). 3. Schreiben Sie Ihre Lösungen auf den vorgesehenen leeren Platz und benutzen Sie notfalls die Rückseiten, unter genauer Angabe der Frage, auf die sich Ihre Lösung bezieht. Antworten auf allfälligen Zusatzblättern bleiben unbeachtlich! 4. Lesen Sie die Fragen genau und begründen Sie Ihre Antworten. Geben Sie auch die einschlägigen Gesetzestexte an. 5. Für die Berechnungen dürfen Sie einen Taschenrechner ohne Speicherfunktion (Memory-Taste erlaubt) benutzen. 6. Insgesamt können Sie mit 5 Fällen 18 Punkte erzielen. Damit erreichen Sie die Höchstnote; bei 9 Punkten wird die Arbeit als genügend bewertet. Viel Glück! Kandidaten-innen-Nr : (nicht den Namen einschreiben) Maturitätssprache : (und nicht die Muttersprache) BA/MA 05 (bitte Passendes ankreuzen) BA/MA 06 NEBENFACH / BRANCHES SECONDAIRES LDS II / DAES II ERASMUS UNIMOBIL Punkte : Note : Datum : Unterschrift der Professorin:

2 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 2 von 10 Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo Fall 1 (4 Punkte) Susanne und Victor Amherd-Escher sind seit 8 Jahren unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung verheiratet. Sie sind Eltern einer Tochter, Tina (5 Jahre alt). Victor und Susanne haben beide Kinder aus erster Ehe, Susanne einen Sohn Samuel (15), Victor zwei Töchter, Theresa (18) und Tabea (21). Die Eheleute haben kurz vor der Geburt ihrer Tochter ehevertraglich eine Gesamtvorschlagszuweisung an den überlebenden Ehegatten vereinbart. Vor einem Monat ist nun Victor Amherd bei einem tragischen Kletterunfall umgekommen. Im Rahmen der Erbteilung sind Sie als Anwalt/Anwältin der Vertretungsbeistand/die Vertretungsbeiständin von Tina. Sie möchten möglichst viel für Tina herausholen. Welche Theorie im Zusammenhang mit der Gesamtgutszuteilung vertreten Sie und wie begründen Sie diese? Erwähnen und erläutern Sie alle erforderlichen Argumente, welche die hier für Tina hilfreiche Theorie begründen. Sie können dabei von folgenden Zahlen ausgehen. (Diese Zahlen brauchen Sie dann bei Fall 2.) Errungenschaft Victor 2' Errungenschaft Susanne Eigengut Victor Eigengut Susanne 1'

3 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 3 von 10 Fall 2 (4 Punkte) Hinweis: Anstelle dieses Falls können Sie den Jokerfall 5 lösen Nehmen wir an, Victor und Susanne hätten im Fall 1 keinen Ehevertrag abgeschlossen, Victor habe aber testamentarisch seiner Ehefrau (45 Jahre alt) die Nutzniessung an seinem gesamten Vermögen zugewiesen. Fährt Tina damit besser oder schlechter? Und welche Konsequenzen hat das für die nichtgemeinsamen Kinder?

4 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 4 von 10

5 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 5 von 10 Fall 3 (4 Punkte) Das Ehepaar Fabian und Franziska Fischer lebt unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Vor 15 Jahren haben die beiden eine Liegenschaft zum Preis von CHF 800'000.- erworben. Dieser Kaufpreis wurde zu CHF 400'000 aus der Errungenschaft von Fabian und zu CHF 400'000 aus einer Hypothek finanziert. Die beiden sind als Miteigentümer zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Fabian und Franziska wollen nun Gütertrennung vereinbaren. Dabei will Fabian das Haus in sein Alleineigentum überführen. Franziska ist damit einverstanden. 1. Nehmen Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung vor, unter der Annahme, es sei ein Minderwert von CHF 200'000 eingetreten und Fabian habe beim Kauf des Hauses seiner Frau die CHF 200'000 Eigenmittel für ihren eigenen Miteigentumsanteil aus seiner Errungenschaft geschenkt.

6 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 6 von Nehmen Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung vor, unter der Annahme, es sei ein Mehrwert von CHF 200'000 eingetreten und Fabian habe beim Kauf des Hauses seiner Frau nichts geschenkt. Die CHF 400'000 Eigenmittel stammen also voll aus seiner Errungenschaft.

7 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 7 von 10 Fall 4 (6 Punkte) Aline und Alain sind seit mehr als 10 Jahren ein Paar. Sie haben aber nie geheiratet. Sie sind Eigentümer einer Wohnung in St. Luc (VS) sowie eines Hauses in Uster. Im Grundbuch sind sie als Gesamteigentümer eingetragen. Vor kurzem ist Aline gestorben. In ihrem Testament setzt sie Alain soweit gesetzlich zulässig als Alleinerben ein. Für den Fall, dass Alain vorverstorben ist, setzt sie ihren Patensohn, David, den Sohn ihrer Schwester, als Alleinerben ein. David soll aber gleichzeitig beim Tod von Alain oder aller anderer Erben alles aus ihrem Nachlass erhalten, was dannzumal noch übrig ist. Sie hinterlässt neben Alain ihre Eltern. Ferner hat sie zwei Geschwister, eine Schwester und einen Bruder. In ihren Unterlagen finden sich keine vertraglichen Abmachungen zwischen Alain und ihr. Die Wohnung in St. Luc wurde wie folgt finanziert: 100'000 von Aline, 200'000 von Alain, 150'000 Hypothek. Heute hat die Wohnung CHF 500'000 wert. Das Haus in Uster wurde wie folgt finanziert: 400'000 Aline, 200'000 von Alain, 400'000 Hypothek. Heute ist das Haus 1.5 Mio wert. 1. Wie gross ist der Nachlass von Aline und wer erhält wie viel, wenn jeder das ihm gesetzlich Zustehende durchsetzt?

8 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 8 von Was erhält David, wenn das Erbe zuerst an Alain und weitere Miterben geht und wir annehmen, die Erben hätten bei ihrem Tod die Hälfte des Erbes verbraucht?

9 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 9 von 10 Fall 5: Jokerfall (4 Punkte) Sie können diesen Fall anstelle von Fall 2 lösen! Elisabeth Eicher hinterliess bei ihrem Tod im Dezember 2010 ihren Sohn Samuel sowie zwei Töchter (Anne und Lisa) des vorverstorbenen Sohnes Stefan. Ihr Nachlass beträgt CHF 600'000. Anne hat vor zwei Jahren CHF 200'000 für den Aufbau ihrer Ärztinnenpraxis erhalten. Sie schlägt nun das Erbe aus. Wer erbt wie viel wenn alle das ihnen gesetzlich Zustehende geltend machen? Zeigen Sie verschiedene Lösungen (zwei verschiedene Meinungen) auf.

10 2. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 10 von 10 Ende (Beilage s. folgende Seite!)

Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011

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