Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe
|
|
|
- Carsten Baumann
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fest- und Hochzeitsmesse 2009, St. Gallen 17. und 18. Januar 2009, Uhr Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson
2 Übersicht 1. Einleitung 2. Ehegüterrecht und Ehevertrag 3. Erbrecht und Erbvertrag 4. Fallbeispiele 5. Schlusswort und Fragen 2
3 Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe 3
4 Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 159 ZGB A. Eheliche Gemeinschaft; Rechte und Pflichten der Ehegatten 1 Durch die Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. 2 Sie verpflichten sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. 3 Sie schulden einander Treue und Beistand. 4
5 Element der Ehe Liebe Gesetzliche Regelungen Ehe 5
6 Ewigi Liebi Ewigi Liebi, das wünsch ich dir; Ewigi Liebi, das wünsch ich mir. Ewigi Liebi, das wünsch ich für üs zwei. Auszug aus dem Song Text Ewigi Liebi von Mash 6
7 Element der Ehe Liebe Gesetzliche Regelungen Ehe Eherecht Erbrecht Erbvertrag Ehevertrag 7
8 Teil 2 Das Ehegüterrecht und der Ehevertrag 8
9 Das Ehegüterrecht Das Güterrecht Das eheliche Güterrecht umschreibt die Wirkung der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten, wobei es im Rahmen verschiedener Güterstände unterschiedliche Ordnung zulässt. Der Güterstand Der Güterstand legt einerseits fest, wie die Ehegatten ihre Vermögenswerte während der Ehe nutzen und verwalten; anderseits bestimmt er, wie das Vermögen bei Tod oder Scheidung aufgeteilt wird. 9
10 Die drei verschiedenen Güterstände Errungenschaftsbeteiligung Art. 196 ff. ZGB Gütergemeinschaft Art. 221 ff. ZGB Gütertrennung Art. 247 ff. ZGB gesetzlicher Güterstand i.d.r. vertragliche Güterstände 10
11 Errungenschaftsbeteiligung 4 Gütermassen Eigengut Ehemann Errungenschaft Ehemann Errungenschaft Ehefrau Eigengut Ehefrau Errungenschaft Während der Dauer der Ehe erarbeitetes Vermögen; Art. 197 ZGB Eigengut In die Ehe eingebrachte Vermögenswerte, Erbschaften, Schenkungen; Art. 198 ff. ZGB 11
12 Gütergemeinschaft 3 Gütermassen Eigengut Ehemann Gesamtgut (beiden Ehegatten gemeinsam) Eigengut Ehefrau Gesamtgut Eigengut Vereinigtes Vermögen und Einkünfte der Ehegatten, mit Ausnahme der Gegenstände, die von Gesetzes wegen Eigengut sind; Art. 222 ff. ZGB Persönliche Gegenstände, Genugtuungsansprüche und Zuwendungen Dritter; Art. 225 ff. ZGB 12
13 Gütertrennung 2 Gütermassen Ehemann Ehefrau Getrennte Vermögen von Ehemann und Ehefrau 13
14 Die drei verschiedenen Güterstände Errungenschaftsbeteiligung Art. 196 ff. ZGB Gütergemeinschaft Art. 221 ff. ZGB Gütertrennung Art. 247 ff. ZGB gesetzlicher Güterstand i.d.r. vertragliche Güterstände Ohne Änderung durch einen Ehevertrag gilt grundsätzlich der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. 14
15 Formen der Eheauflösung Auflösungsgründe Tod Scheidung Verschollenerklärung Ungültigerklärung 15
16 Güterrechtliche Auseinandersetzung Auflösung der Ehe Güterrechtliche Auseinandersetzung 16
17 Errungenschaftsbeteiligung 4 Gütermassen Eigengut Ehemann Errungenschaft Ehemann Errungenschaft Ehefrau Eigengut Ehefrau Errungenschaft Eigengut Während der Dauer der Ehe erarbeitetes Vermögen; Art. 197 ZGB In die Ehe eingebrachte Vermögenswerte, Erbschaften, Schenkungen; Art. 198 ff. ZGB 17
18 Errungenschaftsbeteiligung Bei Auflösung des Güterstandes: Beteiligung aus Güterrecht nach Gesetz Eigengut Ehemann Anteil Ehefrau Ehemann Errungenschaft Anteil Ehemann Ehefrau Errungenschaft Eigengut Ehefrau Gegenseitig hälftige Beteiligung am Vorschlag, nicht aber an einem Rückschlag. Vorschlag Unter dem Vorschlag versteht man den Überschuss der Aktiven über die Passiven der Errungenschaft 18
19 Gütergemeinschaft 3 Gütermassen Eigengut Ehemann Gesamtgut (beiden Ehegatten gemeinsam) Eigengut Ehefrau Gesamtgut Eigengut Vereinigtes Vermögen und Einkünfte der Ehegatten, mit Ausnahme der Gegenstände, die von Gesetzes wegen Eigengut sind; Art. 222 ff. ZGB Persönliche Gegenstände, Genugtuungsansprüche und Zuwendungen Dritter; Art. 225 ff. ZGB 19
20 Gütergemeinschaft Auflösung des Güterstandes Durch Tod eines Ehegatten Art. 241 ZGB Übrige Auflösungsgründe Art. 242 ZGB (Scheidung, Ungültigerklärung der Ehe, gesetzliche oder gerichtliche Gütertrennung) 20
21 Gütergemeinschaft Auslösung des Güterstandes bei Versterben eines Ehegatten (Bsp.Ehefrau ) Eigengut Ehemann Gesamtgut (beiden Ehegatten gemeinsam) Eigengut Ehefrau Anteil überlebender Ehegatte Nachlass (daran ist Ehemann erbrechtlich auch beteiligt) Die eine Hälfte des Gesamtgutes geht an den überlebenden Ehegatten, die andere Hälfte in den Nachlass. 21
22 Gütergemeinschaft Auflösung des Güterstandes bei Scheidung Annahme: Ehefrau erhielt grosse Erbschaft während der Ehe Eigengut Ehemann Gesamtgut (beiden Ehegatten gemeinsam) Eigengut Ehefrau Rücknahme des Eigenguts gemäss Errungenschaftsbeteiligung Rücknahme des Eigenguts gemäss Errungenschaftsbeteiligung Hälftige Teilung des verbleibenden Gesamtguts 22
23 Gütergemeinschaft Auflösung des Güterstandes bei Scheidung Annahme: Ehefrau erhielt grosse Erbschaft während der Ehe Eigengut Ehemann Gesamtgut (beiden Ehegatten gemeinsam) Eigengut Ehefrau Anteil Ehemann Anteil Ehefrau Evtl. ungleiche Verteilung des Gesamtguts! 23
24 Gütertrennung Auflösung des Güterstandes Ehemann Ehefrau Keine gegenseitige Beteiligung am Güterrecht Die Situation während der Ehe und nach Auflösung des Güterstandes ist identisch! 24
25 Ehevertrag Der Ehevertrag ist die besondere Formschriften unterstehende vertragliche Vereinbarung der Brautleute oder Ehegatten zum Zweck des Wechsel oder der Modifikation des Güterstandes. 25
26 Voraussetzungen zum Abschluss eines Ehevertrages Persönliche Voraussetzungen Urteilsfähigkeit der Brautleute oder Ehegatten (Art. 183 Abs. 1 ZGB i.v.m. Art. 16 ZGB) Formelle Voraussetzungen Öffentliche Beurkundung (Art. 184 ZGB) 26
27 Inhaltliche Schranken beim Ehevertrag Typengebundenheit und Modifikationen Auswahl zwischen den drei verschiedenen Güterständen Modifikation eines Güterstandes Veränderung in der Zusammensetzung der Gütermassen Änderungen der gesetzlichen Beteiligungsansprüche bei Auflösung Ausschluss von Mehrwertanteilen Verfügung über Miteigentum / Zuteilung von Hausrat Nebenfolgen der Ehescheidung etc. 27
28 Teil 3 Das Erbrecht des Ehegatten und der Erbvertrag 28
29 Erbanspruch des überlebenden Ehegatten Art. 462 ZGB B. Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner erhalten: 1 wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft; 2 wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft; 3 wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft. 29
30 Pflichtteil Art. 471 II. Pflichtteil Der Pflichtteil beträgt: 1. für einen Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruches; 2. für jedes der Eltern die Hälfte; 3. für den überlebenden Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner die Hälfte. 30
31 Frei verfügbare Quote Die verfügbare Quote ist derjenige Teil am Nachlass, der übrig bleibt, wenn die gesetzlichen Pflichtteile abgezogen wurden. Mit dieser verfügbaren Quote kann der Erblasser machen, was er will. 31
32 Gesetzliche Erbteile und Pflichtteile Konstellation Der Erblasser hinterlässt: den Ehegatten und Nachkommen den Ehegatten und Eltern den Ehepartner und Geschwister Gesetzliche Erbteile ½ an den Ehegatten ½ an die Nachkommen ¾ an den Ehegatten ¼ an die Eltern ¾ an den Ehegatten ¼ an die Geschwister Pflichtteile und frei verfügbare Quote ¼ an den Ehegatten ⅜ an die Nachkommen ⅜ frei verfügbare Quote ⅜ an den Ehegatten ⅛ an die Eltern ½ frei verfügbare Quote ⅜ an den Ehegatten ⅝ frei verfügbare Quote nur Kinder alles an Kinder ¾ an Kinder weder Nachkommen noch Eltern oder Geschwister alles an Ehegatten ¼ frei verfügbare Quote ½ an den Ehegatten ½ frei verfügbare Quote 32
33 Besonderheit Bei der Auflösung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten 1. Schritt: Güterrechtliche Auseinandersetzung Trennung des Frauen- und Mannenguts 2. Schritt: Berechnung der Anteile am Nachlass 33
34 Beispiel Annahme: Ehefrau 38, Ehemann 42, 2 Kinder 8/10 Güterstand: Errungenschaftsbeteiligung, kein Testament oder Erbvertrag verfasst Auflösungsgrund: Ehemann verstirbt bei Autounfall 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung Ehefrau Ehemann Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut Errungenschaft ( bzw. Vorschlag) total ; somit je Anspruch Ehefrau aus Güterrecht Nachlass Ehemann total
35 Beispiel 2. Berechnung der Anteile am Nachlass Kein Testament oder Erbvertrag, deshalb gelten die gesetzlichen Erbteile. Ehefrau 1. Kind 2. Kind Quote am Nachlass ½ ¼ (=½ x ½ ) ¼ (=½ x ½ ) Anteil am Nachlass von total Die Ehefrau erhält insgesamt ( aus Güterrecht und aus Erbschaft) des gesamten ehelichen Vermögens von
36 Erbvertrag Der Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft von Todes wegen, mit dem ein oder mehrere Erblasser bindende Anordnungen über den erblasserischen Nachlass treffen. Entweder wird einem oder mehreren Vertragspartner oder einem Dritten eine Begünstigung versprochen (Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag); oder es wird mit einem potentiellen Erben ein Erbverzicht vereinbart (Erbverzichtsvertrag) 36
37 Voraussetzungen zum Abschluss eines Erbvertrages Persönliche Voraussetzungen Urteilsfähigkeit der Vertragspartner Formelle Voraussetzungen Öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen 37
38 Teil 4 Fallbeispiele 38
39 Fallbeispiel 1 Ausgangslage: Ehefrau 42, Ehemann 45, keine Kinder, Eltern der Ehefrau leben, Eltern haben Schwiegersohn nie akzeptiert, seit 15 Jahren keinen Kontakt Güterstand: Errungenschaftsbeteiligung, kein Testament oder Erbvertrag verfasst Auflösungsgrund: Ehefrau verstirbt an Brustkrebs 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung Ehefrau Ehemann Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut Errungenschaft ( bzw. Vorschlag) total ; somit je Nachlass Ehefrau total Anspruch Ehemann aus Güterrecht 39
40 Fallbeispiel 1 2. Berechnung der Anteile am Nachlass Kein Testament oder Erbvertrag, deshalb gelten die gesetzlichen Erbteile. Ehemann Eltern Quote am Nachlass ¾ ¼ Anteil am Nachlass von total Obwohl die Ehefrau schon seit über 15 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatte und sie sich nichts mehr zu sagen hatte, haben die Eltern vom Nachlass ihrer verstorbenen Tochter erhalten. 40
41 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 1 Kombinierter Ehe- und Erbvertrag Ehevertrag mit Modifikation der Errungenschaftsbeteiligung (Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, d.h. vollständig Vorschlagzuweisung) sowie Erbvertrag, welcher Eltern auf Pflichtteil setzt. 41
42 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 1 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung Ehefrau Ehemann Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut Ganzer Vorschlag an überlebenden Ehemann, somit Nachlass Ehefrau total Anspruch Ehemann aus Güterrecht 42
43 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 1 2. Berechnung der Anteile am Nachlass Eltern werden im Erbvertrag auf den Pflichtteil gesetzt. Ehemann Eltern Quote am Nachlass ⅞ ⅛ Anteil am Nachlass von total Anstatt der hatte der überlebenden Ehemann den Eltern der verstorbenen Ehefrau nur auszuhändigen. 43
44 Fallbeispiel 1a Ausgangslage: Ehefrau 42, Ehemann 45, keine Kinder, Eltern der Ehefrau leben, Ehefrau hat von ihrem Onkel eine Liegenschaft von erhalten Güterstand: Errungenschaftsbeteiligung, kein Testament oder Erbvertrag verfasst Auflösungsgrund: Ehefrau verstirbt an Brustkrebs 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung Ehefrau Ehemann Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut Errungenschaft ( bzw. Vorschlag) total ; somit je Nachlass Ehefrau total Anspruch Ehemann aus Güterrecht 44
45 Fallbeispiel 1a 2. Berechnung der Anteile am Nachlass Kein Testament oder Erbvertrag, deshalb gelten die gesetzlichen Erbteile. Ehemann Eltern Quote am Nachlass ¾ ¼ Anteil am Nachlass von total Obwohl die Ehefrau schon seit über 15 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatte und sie sich nichts mehr zu sagen hatten, würden die Eltern vom Nachlass ihrer verstorbenen Tochter erhalten. 45
46 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 1a Kombinierter Ehe- und Erbvertrag Ehevertrag mit Güterstandwechsel zur Gütergemeinschaft mit Modifikation der vollständigen Zuweisung des Gesamtguts an den überlebenden Ehegatten sowie Erbvertrag, welcher Eltern auf Pflichtteil setzt. 46
47 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 1a 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Gütergemeinschaft Ehefrau Ehemann Eigengut Gesamtgut Eigengut * Vollständige Zuweisung des Gesamtguts an Ehegatten (*Erbschaft von fällt bei Gütergemeinschaft nicht unter Eigengut, sondern unter Gesamtgut) Nachlass Ehefrau total Anspruch Ehemann aus Güterrecht 47
48 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 1a 2. Berechnung der Anteile am Nachlass Erbvertrag, welcher Eltern auf Pflichtteil setzt Ehemann Eltern Quote am Nachlass ⅞ ⅛ Anteil am Nachlass von total Anstatt der hätte der überlebenden Ehemann den Eltern der verstorbenen Ehefrau nur auszuhändigen. Dem Ehemann verbliebe dadurch aus dem ehelichen Vermögen insgesamt
49 Variante Lösungsvorschläge Fallbeispiel 1 + 1a Abschluss eines Erbverzichtsvertrags mit den Eltern Problematik: Vorteil: Einverständnis der Eltern erforderlich. Pflichtteil der Eltern entfällt vollständig! 49
50 Fallbeispiel 2 Ausgangslage: Ehefrau 45, Ehemann 47, zwei Kinder 18/20; Ehepaar hat sich einen Traum erfüllt und das ganze Vermögen in ein Haus investiert Güterstand: Errungenschaftsbeteiligung, kein Testament oder Erbvertrag verfasst Auflösungsgrund: Ehemann stirbt an Herzinfarkt 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung Ehefrau Ehemann Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut Errungenschaft ( bzw. Vorschlag) total ; somit je Anspruch Ehefrau aus Güterrecht Nachlass Ehemann total
51 Fallbeispiel 2 2. Berechnung der Anteile am Nachlass Kein Testament oder Erbvertrag, deshalb gelten die gesetzlichen Erbteile. Ehefrau Nachkommen Quote am Nachlass ½ ½ Anteil am Nachlass von total Das jüngere Kind wollte mit seiner Erbschaft unmittelbar nach seiner Matur eine Schauspielschule in den USA absolvieren. Das ältere Kind gründete soeben ein Unternehmen für Web- Design. Beide Kinder verlangten die Auszahlung ihrer Erbschaft von je Die Ehefrau musste daraufhin das Familienhaus verkaufen. 51
52 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 2 Kombinierter Ehe- und Erbvertrag Ehevertrag mit Modifikation der Errungenschaftsbeteiligung (Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, d.h. vollständige Vorschlagszuweisung) sowie Erbvertrag, welcher Kinder auf Pflichtteil setzt. 52
53 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 2 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung Ehefrau Ehemann Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut Ganzer Vorschlag an überlebende Ehefrau, somit Anspruch Ehefrau aus Güterrecht Nachlass Ehemann total
54 Lösungsvorschlag Fallbeispiel 2 2. Berechnung der Anteile am Nachlass Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung; Kinder auf Pflichtteil Ehefrau Nachkommen Quote am Nachlass ⅝ ⅜ Anteil am Nachlass von total Anstatt der hätte die überlebende Ehefrau ihren Kindern nur ausbezahlen müssen. Die Existenz der Ehefrau hätte damit gesichert werden können; das Haus wäre im Eigentum der Ehefrau verblieben. 54
55 Variante Lösungsvorschlag Fallbeispiel 2 Nutzniessung des Ehegatten über die Pflichtteile der Nachkommen im Erbvertrag Würde das Eigengut in dargelegtem Fall einen grösseren Betrag ausmachen, so wer zu prüfen, ob anstelle des Pflichtteils des überlebenden Ehegatten eine Nutzniessung am Pflichtteil der Nachkommen i.s. von Art. 473 ZGB vorzusehen wäre. Vorteil: Keine Auszahlung von Pflichtteilen erforderlich Sonja Lendenmann ME Advocat Rechtsanwälte, Staad
56 Teil 5 Schlusswort und Fragen 56
57 Warum ist der Ehe- und Erbvertrag ein must have? Absicherung des überlebenden Ehegatten Verhinderung existenzbedrohender Erbschaften von Eltern, Kindern oder anderen Erben Aufteilung und Zuteilung von Vermögenswerten nach den individuellen Bedürfnissen der Ehepartner Wichtige Regelungen können frühzeitig getroffen werden Insgesamt persönliche Ausgestaltung der vermögensrechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe 57
58 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!...und denken Sie daran, dass es für eine gegenseitige Absicherung nie zu früh ist! Alle Informationen zum Vortrag finden Sie unter Know How 58
59 Kontaktdaten lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson Müller Eckstein Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad/SG Telefon: Telefax:
Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe
Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson Ziele Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Eheund Erbrecht.
Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand
M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t
Z i v i l s t a n d s a m t M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzu oft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch.
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster
Erbrecht Silvio Kuster Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? ZGB = Erbrecht III. Teil EGzZGB EVzZGB Kommentare und Fachzeitschriften wie ZBGR BGE (= Bundesgerichtsentscheide) usw. Erbrecht Vorschriften
Verwaltungsrat im eigenen Unternehmen
Verwaltungsrat im eigenen Unternehmen Sicherung von Kontinuität trotz ändernden Verhältnissen Referat vom 19. September 2012 von Dr. Patron Ausgangslage: Unternehmer, Alleinaktionär Ziel: Fokus: Nachfolgeregelung
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: [email protected] in Kooperation mit Steuerberaterinnern
Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie
Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
Güterrecht. 1. Überblick über die gesetzlichen Grundlagen 2. 1.1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Art. 181-251 ZGB) 2
Güterrecht Inhaltsverzeichnis 1. Überblick über die gesetzlichen Grundlagen 2 1.1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Art. 181-251 ZGB) 2 1.2 Schlusstitel des ZGB (Übergangsrecht vom alten zum neuen Recht)
Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft
Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge
Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
Informationsblatt. Der Ehevertrag
Informationsblatt Der Ehevertrag 1 2 1. Was ist ein Ehevertrag? Wenn Ehepartner heiraten, hat das bürgerliche Gesetzbuch eine Reihe von gesetzlichen Ehevorschriften vorgesehen, die besonders den Fall der
Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch [email protected] 044 457 15 15
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch [email protected] 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch [email protected] 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des
EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT
EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung
P S F A DVOKATUR UND NOTARIAT
Fürsprecher Roland Padrutt Rechtsanwalt Bachstrasse 2 Postfach CH-5600 Lenzburg Telefon + 41 (0)62 886 97 70 Telefax + 41 (0)62 886 97 71 E-Mail [email protected] Website www.roland-padrutt.ch
Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?
Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011
Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel
bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
Alarm für Thomas Britzger
Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht
Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
Erben. Teilen. Streiten?
PODIUM MÄRZ 2015 Erben. Teilen. Streiten? Kinga M. Weiss, Rechtsanwältin Hans-Peter Kümin, Rechtsanwalt René Strazzer, Rechtsanwalt Moderation: Hans-Peter Kümin Zürcher Anwaltsverband Geschäftsstelle Birmensdorferstrasse
Ehescheidungsformular
Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.
Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1
Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister
Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011
Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel
Tagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner
Tagebuch Internet-Blog 2011 Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Themenschwerpunkte / Vorgehensweisen: Erben- teilen- streiten Ein Beispiel als Vorgeschmack auf unser heutiges
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen
Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat
Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
Testament und Erbvertrag
VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später
Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015
Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%
Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula
Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.
Die Meistbegünstigung des Ehegatten
Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht
Eheliches Güterrecht
Stand: 05/2013 Eheliches Güterrecht 1. Gesetzlicher Güterstand Der gesetzliche Güterstand gilt, wenn die Ehegatten nicht durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Seit dem 01.07.1958
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche
Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
Fragebogen für Erblasser
Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand
Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.
Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)
Immobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli
Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh, aber oft zu spät! 2 Grundsätzliches (2/2) Verbindlich vereinbarte Regelungen nur soweit, wie die Lösung nachhaltig
Vorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile
Vorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass Sie ohne Anfahrt zum Anwalt und ohne Wartezeiten den Auftrag zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens bequem von
Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl
1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat
Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
Ehescheidungsformular
Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die
Ehescheidungsformular
Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die
Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1
1 Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Dr. iur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte AG, Vaduz 2 Themen Gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsrecht Was erbt der/die überlebende PartnerIn? Was ist
Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema
Pro Senectute Kanton Zürich / Legateveranstaltung 2010 Nachlass, Testament und Legate Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema www.studer-law.com Einleitung Der Kranke tut sich keinen
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
Lösungen für die Praxis
Martin Würsch Leiter Dr. Esther Lange Anwältin Lösungen für die Praxis 13.11.2013 Praxislösungen / -empfehlungen Hofübergabe Beweise Buchhaltung Finanzierung der güterrechtlichen Forderung Gewinnanspruch
Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim
FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung
Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin
Susanne Strick Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Leinen & Derichs Anwaltsozietät Clever Straße 16 50668 Köln Tel. 0221-772090 www.leinen-derichs.de Eheverträge richtig gestalten Bestehende Verträge
Informationen zum Familienrecht
Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen
Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung
Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?
1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,
Ehe- und Erbrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Pensionierungsseminar Zürich, 3. November 2015 Ehe- und Erbrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch
Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.
Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der
Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013. baranowski & kollegen, www.kanzlei-baranowski.de, Erfassungsbogen zum Zugewinn
Rechtsanwälte Baranowski & Kollegen Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsanwälte Bismarckstraße 80 57076 Siegen/Weidenau 0271-5 60 55 www.kanzlei-baranowski.de Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten 13 Frau Jansen aus Oschatz: Ich bin Witwe und habe drei Kinder, die mich eigentlich zu jeweils einem Drittel beerben sollten. Im letzten Jahr ist tragischerweise mein
EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT
Die Güterstände - Errungenschaftsbeteiligung "Ordentlicher Güterstand"; besteht ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen; kann aber mittels Ehevertrag angepasst werden. - Gütergemeinschaft Mit Ehevertrag vereinbarter
DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
Was ist planbar? Güter- und vorsorgerechtliche Planungsmöglichkeiten in der Ehe
St. Galler Juristenverein 23. Februar 2011 Was ist planbar? Güter- und vorsorgerechtliche Planungsmöglichkeiten in der Ehe Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller Universität Luzern [email protected] 1 Übersicht
Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht
Scheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer
2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele
3. Schweizerischer Notarenkongress 14. November 2014 Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele Philippe Frésard, Notar und Rechtsanwalt, MLE, Bern Freitag, 14. November
Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum
Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda A.
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).
Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
...... Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...
Fragebogen für Online-Scheidung 1. Daten zur Ehe Standesamt der Eheschließung:... Tag der Eheschließung... Register-Nr. {s. Eheurkunde]... Bitte Eheurkunde in Kopie zusenden. Anschrift der letzten gemeinsamen
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Formular zur Ehescheidung I. Personalien Personalien des Antragstellers: (Hinweis: Wenn ein Ehegatte außerhalb der Bundesrepublik wohnt oder
Inhaltsverzeichnis EHEGÜTERRECHT 2
Ehegüterrecht EHEGÜTERRECHT 2 Inhaltsverzeichnis 23. Rechtsgeschäftliche Autonomie 5 I. Ehevertrag....................................... 5 1. Abschluss.................................... 5 2. Inhalt......................................
T A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament
Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen
24-6-2013. Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht
Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht Dr. Rembert Süß Deutsches Notarinstitut Kleiner Voraus, 1932 S. 2 BGB Zur
Familienrecht Erbrecht 29.04.2010
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht
