Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen Sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne einer umfassenden Personalentwicklung sollen alle Universitätsbeschäftigten die Möglichkeit haben, sich auf offene Stelle an der Universität zu bewerben. Insbesondere soll befristet Beschäftigten die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung und Teilzeitkräften eine Aufstockungsposition angeboten werden können. Unter Berücksichtigung dieser Ziele wurde zusammen mit dem Personalrat die beiliegende Dienstvereinbarung zum Vorgehen bei Stellenausschreibungen und bei der Besetzung von Stellen abgeschlossen. Der Kanzler Fahnenbergplatz 79085 Freiburg Tel. 0761 203-4324 Fax 0761 203-4265 stephan.bissinger@zv.uni-freiburg.de www.uni-freiburg.de Aktenzeichen: D3/0305.3 // 0307.5-11 k Bearbeitet von: Stephan Bissinger Freiburg, 21. April 2015 Diese Dienstvereinbarung eröffnet den Einrichtungen nun die Option, eine freie, befristete oder unbefristete Stelle / Tätigkeit bei Bedarf nur intern in der Stellenbörse auszuschreiben. Eine gleichzeitige externe Ausschreibung ist in diesem Fall nicht möglich. Falls die interne Ausschreibung nicht zum Erfolg führt, kann nach Abschluss des internen Verfahrens die freie Stelle selbstverständlich auch extern in der Stellenbörse und, sofern gewünscht, auch in weiteren Medien ausgeschrieben werden. Die Beschäftigten der Universität können jederzeit die intern ausgeschriebenen Stellen über die Stellenbörse aufrufen. Die interne Stellenbörse wird über die öffentliche Stellenbörse auf der Homepage der Universität (oder direkt über den Kurzlink: http://www.uni-freiburg.de/go/stellen-intern) und nach Anmeldung über den jeweiligen Uniaccount erreicht. Bei Fragen stehen Ihnen Herr Schindler im Personaldezernat und der Personalrat gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Matthias Schenek Anlage
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dienstvereinbarung zwischen dem Kanzler der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und dem Personalrat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zum Vorgehen bei Stellenausschreibungen und bei der Besetzung von Stellen
1. Ziele der Vereinbarung 1.1. Universitätsbeschäftigte sollen im Sinn einer umfassenden Personalentwicklung die Möglichkeit haben, sich auf offene Stellen an der Universität zu bewerben. Insbesondere soll befristet Beschäftigten die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung und Teilzeitkräften eine Aufstockungsoption angeboten werden. 2 1.2. Das Stellenausschreibungs- und Beteiligungsverfahren soll zügig, reibungslos und für alle Beteiligten transparent gestaltet werden. 2. Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Universität Freiburg (einschließlich der Beschäftigten der Medizinischen Fakultät und der vorklinischen Institute), die in den Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg fallen. 3. Stellenausschreibungen 3.1. Alle zu besetzenden Stellen werden in der Online-Stellenbörse der Universität ausgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, eine offene Stelle auch nur intern auszuschreiben. 3.2. Eine Ausschreibung gemäß der Ziffer 3.1. kann unterbleiben - bei befristeten Stellen im tariflichen Wissenschaftsbereich - bei studentischen Beschäftigten, - bei einmaligen Einstellungen mit einer Dauer bis zu zwei Monaten, - bei Aufstockungen auf der eigenen Stelle, - bei Weiterbeschäftigungen auf derselben Stelle, - bei der Übernahme von Auszubildenden, - wenn aus einem früheren Einstellungsverfahren mit gleichen oder ähnlichen Stelleninhalten, das nicht länger als sechs Monate zurückliegt, auf entsprechend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zurückgegriffen werden kann, - bei besonderen Gründen, die im Einzelfall mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung abzustimmen sind. 3.3. Dem Personalrat wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auf der Einstellungsvorlage mitgeteilt, wo und ab wann die zu besetzende Stelle ausgeschrieben wurde.
4. Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat 4.1. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erhält der Personalrat eine Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Informationen: Name, Vorname, Geburtsdatum - Qualifikation - derzeitige Beschäftigungsstelle - interne Bewerbung ja/nein - Begründung bei Nichtberücksichtigung von internen Bewerbungen - Schwerbehinderung bekannt ja/nein 4.2. Der Personalrat erhält die Möglichkeit, alle Bewerbungsunterlagen einzusehen. 3 5. Umgang mit Bewerbungen von Beschäftigten der Universität Freiburg (internen Bewerbungen) 5.1. Als interne Bewerberinnen und Bewerber gelten alle Kandidatinnen und Kandidaten, die derzeit bei der Uni\(ersität Freiburg beschäftigt sind oder innerhalb der letzten drei Monate beschäftigt waren. Dazu zählen auch Gast- oder Vertretungsprofessorinnen und -professoren. 5.2. Interne Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie nach Ausbildung und Profil der bisherigen Tätigkeit auf die zu besetzende Stelle passen. Ausnahmen sind vorab mit dem Personalrat abzusprechen. 5.3. Interne, befristet eingestellte Bewerberinnen und Bewerber müssen bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle erfüllen. 6. Umgang mit Bewerbungen von schwerbehinderten Personen 6.1. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie die ihnen nach 2 SGB IX Gleichgestellten sind bei der Personalauswahl und dem Einstellungsverfahren besonders zu berücksichtigen. 6.2. Über Bewerbungen von schwerbehinderten Personen ist die Schwerbehindertenvertretung (SBV) unverzüglich zu unterrichten. 6.3. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern deren fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. Hierüber entscheidet die SBV. 6.4. Bei Nichteinstellung einer schwerbehinderten Bewerberin I eines schwerbehinderten Bewerbers, die/der zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen war, sind die SBV und der
Personalrat unter Darlegung der Gründe über die Entscheidung zu unterrichten. 4 7. Beteiligung der/des Beauftragten für Chancengleichheit 7.1. Bei Stellenbesetzungen in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, ist die/der Beauftragte für Chaneeilgleichheit zu beteiligen. 7.2. ln Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind, fördert die Universität die Einstellung von Männern. Sofern erforderlich, wird auch in diesen Fällen die/der Beauftragte für Chancengleichheit beteiligt. 8. Laufzeit, lnkrafttreten, Kündigung 8.1. Sollten Teile dieser Vereinbarung nichtig sein, so bleiben die übrigen Teile der Dienstvereinbarung unberührt. 8.2. Diese Dienstvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Sie gilt bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung fort. 8.3. Die Beteiligten verpflichten sich, rechtzeitig in Verhandlungen über erforderliche Änderungen zu treten, insbesondere um den rein rechtlichen, technischen oder organisatorischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Freiburg, 21.04.2015 Für die Dienststelle Für den Personalrat Dr. Matthias Schenek Kanzler Werner Beiser Vorsitzender