B e i l a g e : Inhaltsverzeichnis des Jahrgangs 2006

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Transkript:

5321 61. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 23. Januar 2007 Nummer 1 Tag I N H A L T 11. 1. 2007 Verordnung zur Änderung der Verordnung über disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Bereich des Finanzministeriums................................................................................ 20412 16. 1. 2007 Verordnung über die Todesbescheinigung (TbVO).................................................. 21068 (neu) Seite 1 2 B e i l a g e : Inhaltsverzeichnis des Jahrgangs 2006 Verordnung zur Änderung der Verordnung über disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Bereich des Finanzministeriums Vom 11. Januar 2007 Aufgrund des 75 Nrn. 1 und 3 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes vom 13. Oktober 2005 (Nds. GVBl. S. 296), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 568), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet: Artikel 1 Die Verordnung über disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Bereich des Finanzministeriums vom 5. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 371) wird wie folgt geändert: 1. In 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird das Wort Landesfinanzschule durch das Wort Steuerakademie ersetzt. 2. In 2 Abs. 3 wird das Wort Landesfinanzschule durch das Wort Steuerakademie ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Hannover, den 11. Januar 2007 Niedersächsisches Finanzministerium Möllring Minister 1

Verordnung über die Todesbescheinigung (TbVO) Vom 16. Januar 2007 Aufgrund des 6 Abs. 3 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 8. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 381) wird verordnet: 1 Ausstellen der Todesbescheinigung und der Bescheinigung über eine gesonderte innere Leichenschau (1) Für die Todesbescheinigung nach 6 Abs. 1 BestattG ist ein Vordruck als Trennsatz (fünf Blätter) nach dem Muster der Anlage 1 zu verwenden. (2) 1 Der Vordruck ist im Durchschreibeverfahren auszufüllen. 2 Er ist von der ärztlichen Person, die die Leichenschau durchgeführt hat, mit Datum und zu versehen und zu unterschreiben. 3 Bei einer beschränkten Todesbescheinigung nach 3 Abs. 4 BestattG sind Angaben zumindest zu den Nummern 1 und 4 a oder 1 und 4 b des Vordrucks zu machen. (3) 1 Wird eine innere Leichenschau nach 5 BestattG gesondert durchgeführt, so ist dies durch Ausfüllen eines Vordrucks als Trennsatz (drei Blätter) nach dem Muster der Anlage 2 zu dokumentieren. 2 Der Vordruck ist im Durchschreibeverfahren auszufüllen. 3 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (4) 1 Im Fall einer nicht vollständigen Durchführung der Leichenschau ist der Hinderungsgrund in der Todesbescheinigung anzugeben. 2 Übermittlung und Bearbeitung (1) 1 Das erste Blatt der Todesbescheinigung ist für die untere Gesundheitsbehörde des Auffindungs- oder es, das zweite Blatt für das Landesamt für Statistik, das dritte Blatt für das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen und das fünfte Blatt für das Standesamt bestimmt. 2 Das vierte Blatt verbleibt bei der ausstellenden Person. 3 In dem für das Landesamt für Statistik bestimmten Blatt sind die persönlichen Angaben zu den Nummern 1 und 2 des Vordrucks, in dem für das Standesamt bestimmten Blatt die Angaben zu den Nummern 9 a, 9 b und 10 bis 13 des Vordrucks nicht durchgeschrieben. (2) 1 Die ausstellende Person verschließt das erste, zweite und dritte Blatt der Todesbescheinigung in einen mit der Aufschrift Über das Standesamt an die untere Gesundheitsbehörde versehenen Fensterumschlag, in den das erste Blatt so einzulegen ist, dass der Name der verstorbenen Person im Umschlagfenster sichtbar ist, und händigt ihn zusammen mit dem fünften Blatt derjenigen Person aus, die für die Bestattung sorgt, oder an deren Beauftragte oder Beauftragten. 2 Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Unterlagen unverzüglich dem für die Beurkundung des Sterbefalls zuständigen Standesamt vorzulegen. 3 Ist niemand bekannt oder erreichbar, der für die Bestattung sorgt, so übergibt die ausstellende Person die Unterlagen an die für den Auffindungs- oder zuständige Gemeinde. (3) 1 Das Standesamt gleicht die Eintragungen zu den Nummern 1 bis 3 der Todesbescheinigung mit den standesamtlichen Unterlagen ab und teilt der die standesamtlichen Eintragungen zu dem Todesfall einschließlich der Sterbebuchnummer sowie etwaige notwendige Berichtigungen und Ergänzungen zusammen mit der Übersendung des verschlossenen Umschlags unverzüglich mit. 2 Die untere Gesundheitsbehörde überträgt die standesamtlichen Eintragungen sowie notwendige Berichtigungen oder Ergänzungen in das erste bis dritte Blatt. (4) 1 Wenn eine innere Leichenschau nach 5 BestattG gesondert durchgeführt worden ist, übersendet die ausstellende Person das erste und das zweite Blatt der Bescheinigung nach 1 Abs. 3 unverzüglich in einem verschlossenen Umschlag der. 2 Das dritte Blatt verbleibt bei der ausstellenden Person. (5) 1 Ergänzungen oder Berichtigungen der Bescheinigungen nach den Anlagen 1 oder 2 durch die Gesundheitsbehörde sind kenntlich zu machen. 2 Bescheinigungen nach der Anlage 2 sind mit den zugehörigen Todesbescheinigungen nach der Anlage 1 zusammenzuführen. 3 Die untere Gesundheitsbehörde benachrichtigt das Standesamt bei Berichtigungen oder Ergänzungen zu den Nummern 1 bis 5 der Todesbescheinigung. 4 Sie leitet die für das Landesamt für Statistik und das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen bestimmten Blätter mindestens einmal monatlich gesammelt bis spätestens zum 10. eines jeden Folgemonats an diese weiter. (6) Wenn eine Einäscherung vorgesehen ist und eine schriftliche Genehmigung nach 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung nicht vorliegt, übersendet die untere Gesundheitsbehörde der für die Durchführung der zweiten Leichenschau zuständigen Stelle eine Kopie vom ersten Blatt der Todesbescheinigung und einer nach der Anlage 2 erstellten Bescheinigung. 3 Auswertung Die untere Gesundheitsbehörde ist befugt, die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über eine gesonderte innere Leichenschau zur Erfüllung ihrer Aufgaben auszuwerten. 4 Aufbewahrung (1) 1 Die untere Gesundheitsbehörde des Auffindungs- oder es bewahrt die Todesbescheinigungen und die ihr von auswärtigen Stellen zugesandten gleichartigen Bescheinigungen auf. 2 Sie übersendet der zuständigen des letzten Hauptwohnortes der verstorbenen Person eine Kopie des ersten Blattes der Todesbescheinigung und die Kopie einer Bescheinigung nach der Anlage 2, wenn der letzte Hauptwohnort der verstorbenen Person außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegt. 3 Die Übersendung ist in einem Umschlag mit dem deutlichen Hinweis Vertraulich, Verschlossen vorzunehmen. (2) Die untere Gesundheitsbehörde des Auffindungs- oder es bewahrt die Todesbescheinigungen, die Bescheinigungen nach der Anlage 2 sowie übermittelte gleichartige Bescheinigungen mindestens 20 Jahre, höchstens 30 Jahre auf. 5 Übergangsvorschrift Bis zum 15. April 2007 dürfen noch die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung gebräuchlichen Vordrucke für die Todesbescheinigung und die gesonderte innere Leichenschau verwendet werden. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft. Hannover, den 16. Januar 2007 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Ross-Luttmann Ministerin 2

Anlage 1 (zu 1 Abs. 1) Zutreffendes bitte ankreuzen X und / oder ausfüllen Todesbescheinigung 1. Personalangaben Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname Identifikation 2. Hauptwohnsitz PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Nicht vollständig wegen: Notfall-/Rettungsdienst persönlich bekannt Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ( 52 Abs. 1 StPO) ordnungsgemäße Leichenschau nicht durchführbar Angaben Angehöriger / Dritter Ausweis / Pass Staatsangehörigkeit keine Blatt 1: Untere Gesundheitsbehörde Wird nach Angaben des Standesamtes von der Gemeinde-Nr. des Standesamtes Gemeinde-Nr. des Hauptwohnortes 3. Geburtsdatum und Geschlecht männlich weiblich Sterbebuch-Nr. Vormerkliste-Nr. 4a. Todeszeitpunkt 4b. Tot aufgefunden (falls Todeszeitpunkt unbekannt) 4c. Todeseintritt zwischen und 5. Auffindungsort ( unbekannt) Ergänzende Angaben zum Sterbe-/Auffindungsort: 1 2 3 4 5 im Krankenhaus zu Hause im Heim Transport Sonstiger: Einrichtung: Name der Einrichtung, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer; Angaben zu ungewöhnlichen Orten: z. B. Gemarkung, Flurstück, Kreis-/Land-/Bundesstraße 6. Todesart natürlich nicht natürlich nicht aufgeklärt Name, Telefonnummer, Adresse 7. Zuletzt behandelnde/r Ärztin/Arzt 8. Zusatzangaben bei Totgeborenen Gewicht in g Als tote In der Geburt von mindestens 500 g Leibesfrucht verstorben 9a. Bestehen Hinweise für eine Erkrankung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes? 9b. Warnhinweise Besondere Maßnahmen für Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung, Bestattung? 10. Todesursache Leichenschau innere Leichenschau nach 5 BestattG der Krankheit und Tod ICD-10 Code a) I. II. Andere wesentliche Krankheiten (Begleitkrankheiten, die nicht mit I a) in Zusammenhang stehen) b) c) d) 11. Bei Verletzungen und Vergiftungen erkennbare äußere Umstände Häuslicher Sport- oder Nur bei Unfällen Arbeitsunfall Schulunfall Verkehrsunfall Unfall Spielunfall Geburtsort Mehrlingsgeburt Länge bei Geburt 12. Bei Totgeburten ja cm 13. Bei Neugeborenen, die innerhalb der ersten Frühgeburt in der Lebensdauer in Stunde 24 Stunden verstorben sind Schwangerschaftswoche vollen Stunden Notärztin / Notarzt (soweit Leichenschau nicht vollständig durchgeführt) Ärztin / Arzt Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer ICD-10 Code Sonstiger Unfall Geburtsgewicht g unbekannt 3

Zutreffendes bitte ankreuzen X und / oder ausfüllen Todesbescheinigung 1. Personalangaben Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname Identifikation 2. Hauptwohnsitz PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Nicht vollständig wegen: Notfall-/Rettungsdienst persönlich bekannt Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ( 52 Abs. 1 StPO) ordnungsgemäße Leichenschau nicht durchführbar Angaben Angehöriger / Dritter Ausweis / Pass Staatsangehörigkeit keine Blatt 2: Landesamt für Statistik Niedersachsen Wird nach Angaben des Standesamtes von der Gemeinde-Nr. des Standesamtes Gemeinde-Nr. des Hauptwohnortes 3. Geburtsdatum und Geschlecht männlich weiblich Sterbebuch-Nr. Vormerkliste-Nr. 4a. Todeszeitpunkt 4b. Tot aufgefunden (falls Todeszeitpunkt unbekannt) 4c. Todeseintritt zwischen und 5. Auffindungsort ( unbekannt) Ergänzende Angaben zum Sterbe-/Auffindungsort: 1 2 3 4 5 im Krankenhaus zu Hause im Heim Transport Sonstiger: Einrichtung: Name der Einrichtung, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer; Angaben zu ungewöhnlichen Orten: z. B. Gemarkung, Flurstück, Kreis-/Land-/Bundesstraße 6. Todesart natürlich nicht natürlich nicht aufgeklärt Name, Telefonnummer, Adresse 7. Zuletzt behandelnde/r Ärztin/Arzt 8. Zusatzangaben bei Totgeborenen Gewicht in g Als tote In der Geburt von mindestens 500 g Leibesfrucht verstorben 9a. Bestehen Hinweise für eine Erkrankung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes? 9b. Warnhinweise Besondere Maßnahmen für Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung, Bestattung? 10. Todesursache Leichenschau innere Leichenschau nach 5 BestattG der Krankheit und Tod ICD-10 Code a) I. II. Andere wesentliche Krankheiten (Begleitkrankheiten, die nicht mit I a) in Zusammenhang stehen) b) c) d) 11. Bei Verletzungen und Vergiftungen erkennbare äußere Umstände Häuslicher Sport- oder Nur bei Unfällen Arbeitsunfall Schulunfall Verkehrsunfall Unfall Spielunfall Geburtsort Mehrlingsgeburt Länge bei Geburt 12. Bei Totgeburten ja cm 13. Bei Neugeborenen, die innerhalb der ersten Frühgeburt in der Lebensdauer in Stunde 24 Stunden verstorben sind Schwangerschaftswoche vollen Stunden Notärztin / Notarzt (soweit Leichenschau nicht vollständig durchgeführt) Ärztin / Arzt Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer ICD-10 Code Sonstiger Unfall Geburtsgewicht g unbekannt 4

Zutreffendes bitte ankreuzen X und / oder ausfüllen Todesbescheinigung 1. Personalangaben Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname Identifikation 2. Hauptwohnsitz PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Nicht vollständig wegen: Notfall-/Rettungsdienst persönlich bekannt Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ( 52 Abs. 1 StPO) ordnungsgemäße Leichenschau nicht durchführbar Angaben Angehöriger / Dritter Ausweis / Pass Staatsangehörigkeit keine Blatt 3: Epidemiologisches Krebsregister Wird nach Angaben des Standesamtes von der Gemeinde-Nr. des Standesamtes Gemeinde-Nr. des Hauptwohnortes 3. Geburtsdatum und Geschlecht männlich weiblich Sterbebuch-Nr. Vormerkliste-Nr. 4a. Todeszeitpunkt 4b. Tot aufgefunden (falls Todeszeitpunkt unbekannt) 4c. Todeseintritt zwischen und 5. Auffindungsort ( unbekannt) Ergänzende Angaben zum Sterbe-/Auffindungsort: 1 2 3 4 5 im Krankenhaus zu Hause im Heim Transport Sonstiger: Einrichtung: Name der Einrichtung, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer; Angaben zu ungewöhnlichen Orten: z. B. Gemarkung, Flurstück, Kreis-/Land-/Bundesstraße 6. Todesart natürlich nicht natürlich nicht aufgeklärt Name, Telefonnummer, Adresse 7. Zuletzt behandelnde/r Ärztin/Arzt 8. Zusatzangaben bei Totgeborenen Gewicht in g Als tote In der Geburt von mindestens 500 g Leibesfrucht verstorben 9a. Bestehen Hinweise für eine Erkrankung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes? 9b. Warnhinweise Besondere Maßnahmen für Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung, Bestattung? 10. Todesursache Leichenschau innere Leichenschau nach 5 BestattG der Krankheit und Tod ICD-10 Code a) I. II. Andere wesentliche Krankheiten (Begleitkrankheiten, die nicht mit I a) in Zusammenhang stehen) b) c) d) 11. Bei Verletzungen und Vergiftungen erkennbare äußere Umstände Häuslicher Sport- oder Nur bei Unfällen Arbeitsunfall Schulunfall Verkehrsunfall Unfall Spielunfall Geburtsort Mehrlingsgeburt Länge bei Geburt 12. Bei Totgeburten ja cm 13. Bei Neugeborenen, die innerhalb der ersten Frühgeburt in der Lebensdauer in Stunde 24 Stunden verstorben sind Schwangerschaftswoche vollen Stunden Notärztin / Notarzt (soweit Leichenschau nicht vollständig durchgeführt) Ärztin / Arzt Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer ICD-10 Code Sonstiger Unfall Geburtsgewicht g unbekannt 5

Zutreffendes bitte ankreuzen X und / oder ausfüllen Todesbescheinigung 1. Personalangaben Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname Identifikation 2. Hauptwohnsitz PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Nicht vollständig wegen: Notfall-/Rettungsdienst persönlich bekannt Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ( 52 Abs. 1 StPO) ordnungsgemäße Leichenschau nicht durchführbar Angaben Angehöriger / Dritter Ausweis / Pass Staatsangehörigkeit keine Wird nach Angaben des Standesamtes von der Gemeinde-Nr. des Standesamtes Gemeinde-Nr. des Hauptwohnortes 3. Geburtsdatum und Geschlecht männlich weiblich Sterbebuch-Nr. Vormerkliste-Nr. 4a. Todeszeitpunkt 4b. Tot aufgefunden (falls Todeszeitpunkt unbekannt) 4c. Todeseintritt zwischen und Blatt 4: Arzt 5. Auffindungsort ( unbekannt) Ergänzende Angaben zum Sterbe-/Auffindungsort: 1 2 3 4 5 im Krankenhaus zu Hause im Heim Transport Sonstiger: Einrichtung: Name der Einrichtung, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer; Angaben zu ungewöhnlichen Orten: z. B. Gemarkung, Flurstück, Kreis-/Land-/Bundesstraße 6. Todesart natürlich nicht natürlich nicht aufgeklärt Name, Telefonnummer, Adresse 7. Zuletzt behandelnde/r Ärztin/Arzt 8. Zusatzangaben bei Totgeborenen Gewicht in g Als tote In der Geburt von mindestens 500 g Leibesfrucht verstorben 9a. Bestehen Hinweise für eine Erkrankung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes? 9b. Warnhinweise Besondere Maßnahmen für Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung, Bestattung? 10. Todesursache Leichenschau innere Leichenschau nach 5 BestattG der Krankheit und Tod ICD-10 Code a) I. II. Andere wesentliche Krankheiten (Begleitkrankheiten, die nicht mit I a) in Zusammenhang stehen) b) c) d) 11. Bei Verletzungen und Vergiftungen erkennbare äußere Umstände Häuslicher Sport- oder Nur bei Unfällen Arbeitsunfall Schulunfall Verkehrsunfall Unfall Spielunfall Geburtsort Mehrlingsgeburt Länge bei Geburt 12. Bei Totgeburten ja cm 13. Bei Neugeborenen, die innerhalb der ersten Frühgeburt in der Lebensdauer in Stunde 24 Stunden verstorben sind Schwangerschaftswoche vollen Stunden Notärztin / Notarzt (soweit Leichenschau nicht vollständig durchgeführt) Ärztin / Arzt Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer ICD-10 Code Sonstiger Unfall Geburtsgewicht g unbekannt 6

Zutreffendes bitte ankreuzen X und / oder ausfüllen Todesbescheinigung 1. Personalangaben Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname Identifikation 2. Hauptwohnsitz PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Nicht vollständig wegen: Notfall-/Rettungsdienst persönlich bekannt Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ( 52 Abs. 1 StPO) ordnungsgemäße Leichenschau nicht durchführbar Angaben Angehöriger / Dritter Ausweis / Pass Staatsangehörigkeit keine Blatt 5: Standesamt Wird nach Angaben des Standesamtes von der Gemeinde-Nr. des Standesamtes Gemeinde-Nr. des Hauptwohnortes 3. Geburtsdatum und Geschlecht männlich weiblich Sterbebuch-Nr. Vormerkliste-Nr. 4a. Todeszeitpunkt 4b. Tot aufgefunden (falls Todeszeitpunkt unbekannt) 4c. Todeseintritt zwischen und 5. Auffindungsort ( unbekannt) Ergänzende Angaben zum Sterbe-/Auffindungsort: 1 2 3 4 5 im Krankenhaus zu Hause im Heim Transport Sonstiger: Einrichtung: Name der Einrichtung, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer; Angaben zu ungewöhnlichen Orten: z. B. Gemarkung, Flurstück, Kreis-/Land-/Bundesstraße 6. Todesart natürlich nicht natürlich nicht aufgeklärt Name, Telefonnummer, Adresse 7. Zuletzt behandelnde/r Ärztin/Arzt 8. Zusatzangaben bei Totgeborenen Gewicht in g Als tote In der Geburt von mindestens 500 g Leibesfrucht verstorben 9a. Bestehen Hinweise für eine Erkrankung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes? 9b. Warnhinweise Besondere Maßnahmen für Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung, Bestattung? Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung! 10. Todesursache Leichenschau innere Leichenschau nach 5 BestattG der Krankheit und Tod ICD-10 Code a) I. II. Andere wesentliche Krankheiten (Begleitkrankheiten, die nicht mit I a) in Zusammenhang stehen) b) c) d) 11. 12. Bei Verletzungen und Vergiftungen erkennbare äußere Umstände Nur bei Unfällen Bei Kindern unter einem Jahr sowie bei Totgeborenen 13. Bei Neugeborenen, die innerhalb der ersten 24 Stunden verstorben sind Notärztin / Notarzt (soweit Leichenschau nicht vollständig durchgeführt) Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer Arbeitsunfall Schulunfall Verkehrsunfall Häuslicher Unfall Sport- oder Spielunfall Geburtsort Mehrlingsgeburt Länge bei Geburt ja cm Frühgeburt in der Lebensdauer in Stunde Schwangerschaftswoche vollen Stunden Ärztin / Arzt Datum,, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer ICD-10 Code Sonstiger Unfall Geburtsgewicht g unbekannt 7

Anlage 2 (zu 1 Abs. 3) Bescheinigung der inneren Leichenschau nach 5 BestattG Blatt 1: Untere Gesundheitsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. X Personalangaben Name, ggf. Geburtsname, Vorname Standesamt Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort, Kreis Wird nach Angaben des Standesamtes von der Sterbefall beurkundet, Sterbebuch-Nr. Eintragung vorgemerkt, Vormerkliste Nr. Geburtsdatum Sterbezeitpunkt Zeitpunkt der Leichenauffindung Geschlecht männlich weiblich Nur eintragen, wenn Sterbezeitpunkt unbekannt bzw. tot aufgefunden! Todesursache / Klinischer Befund Bitte nur eine Todesursache pro Feld; nicht Endzustände wie Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Versagen, Kachexie usw. eintragen I. Unvermeidbar zum Tode führende Krankheit Vorangegangene Ursachen: Krankheiten, die die unmittelbare Todesursache unter a) herbeigeführt haben der Krankheit und Tod ICD-Code II. Andere wesentlichen Krankheiten: Krankheiten, die zum Tode beigetragen haben, ohne mit der unmittelbaren Todesursache oder dem Grundleiden im Zusammenhang stehen Ort und Datum der inneren Leichenschau Die innere Leichenschau erfolgte durch (Unterschrift und Stempel) 8

Bescheinigung der inneren Leichenschau nach 5 BestattG Blatt 2: Landesamt für Statistik Niedersachsen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. X Personalangaben Name, ggf. Geburtsname, Vorname Standesamt Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort, Kreis Wird nach Angaben des Standesamtes von der Sterbefall beurkundet, Sterbebuch-Nr. Eintragung vorgemerkt, Vormerkliste Nr. Geburtsdatum Sterbezeitpunkt Zeitpunkt der Leichenauffindung Geschlecht männlich weiblich Nur eintragen, wenn Sterbezeitpunkt unbekannt bzw. tot aufgefunden! Todesursache / Klinischer Befund Bitte nur eine Todesursache pro Feld; nicht Endzustände wie Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Versagen, Kachexie usw. eintragen I. Unvermeidbar zum Tode führende Krankheit Vorangegangene Ursachen: Krankheiten, die die unmittelbare Todesursache unter a) herbeigeführt haben der Krankheit und Tod ICD-Code II. Andere wesentlichen Krankheiten: Krankheiten, die zum Tode beigetragen haben, ohne mit der unmittelbaren Todesursache oder dem Grundleiden im Zusammenhang stehen Ort und Datum der inneren Leichenschau Die innere Leichenschau erfolgte durch (Unterschrift und Stempel) 9

Bescheinigung der inneren Leichenschau nach 5 BestattG Blatt 3: Ärztin / Arzt Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. X Personalangaben Name, ggf. Geburtsname, Vorname Standesamt Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort, Kreis Wird nach Angaben des Standesamtes von der Sterbefall beurkundet, Sterbebuch-Nr. Eintragung vorgemerkt, Vormerkliste Nr. Geburtsdatum Sterbezeitpunkt Zeitpunkt der Leichenauffindung Geschlecht männlich weiblich Nur eintragen, wenn Sterbezeitpunkt unbekannt bzw. tot aufgefunden! Todesursache / Klinischer Befund Bitte nur eine Todesursache pro Feld; nicht Endzustände wie Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Versagen, Kachexie usw. eintragen I. Unvermeidbar zum Tode führende Krankheit Vorangegangene Ursachen: Krankheiten, die die unmittelbare Todesursache unter a) herbeigeführt haben der Krankheit und Tod ICD-Code II. Andere wesentlichen Krankheiten: Krankheiten, die zum Tode beigetragen haben, ohne mit der unmittelbaren Todesursache oder dem Grundleiden im Zusammenhang stehen Ort und Datum der inneren Leichenschau Die innere Leichenschau erfolgte durch (Unterschrift und Stempel) Herausgegeben von der Niedersächsischen Staatskanzlei Verlag und Druck: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover; Postanschrift: 30130 Hannover, Telefon 0511 8550-0, Telefax 0511 8550-2400, Postbank Hannover 4 10-308. Erscheint nach Bedarf. Laufender Bezug und Einzelstücke können durch den Verlag bezogen werden. Bezugspreis pro Jahr 56,30 (einschließlich 3,68 Mehrwertsteuer und einschließlich 9,20 Portokostenanteil). Bezugskündigung kann nur 10 Wochen vor Jahresende schriftlich erfolgen. Einzelnummer je angefangene 8 Seiten 1,05. ISSN 0341-3497. Abonnementservice Christian Engelmann, Telefon 0511 8550-2424, Telefax 0511 8550-2405 Einzelverkaufspreis dieser Ausgabe 2,10 einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten 10

Preiswerte Textausgaben wichtiger Gesetze Aktuell: Gemeindeund Landkreisordnung Neubekanntmachung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28. 10. 2006 und der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) vom 30. 10. 2006 (Nds. GVBl. Nr. 27/06)... 7,35 (Die Einzelpreise verstehen sich einschl. MwSt. zuzüglich Versandkosten.) Bestellungen erbeten an:. Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Telefon 0511 8550-0 Telefax 0511 8550-2405 info@schluetersche.de www.schluetersche.de A 1