www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)
Technologieberatung
ist eine gemeinsame Einrichtung der rheinland- pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern für die Technologie- und Innovationsberatung der rheinlandpfälzischen Wirtschaft.
Aufgaben und Ziele Unterstützung der rheinland-pfälzischen Unternehmen durch Beratung in allen technologischen Fragen sowie die Vermittlung von Informationen über Entwicklungen und Trends im Bereich der Technik.
Zielgruppen von Sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen vom 6. Mai 2003 (Abl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36) in der jeweils gültigen Fassung. Die Unternehmen müssen ihren Firmen- oder Betriebssitz in Rheinland-Pfalz haben.
Definition von KMU KMU sind kleine und mittlere Unternehmen: - mit weniger als 250 Beschäftigten - mit max. 50 Mio. Umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR - die eigenständig sind und keine Anteile von 25% oder mehr an einem Unternehmen halten, bzw. an denen keine Anteile von 25% oder mehr gehalten werden
SERVICE Individuelle Erstberatung der Unternehmen vor Ort zu Schwerpunktthemen durch erfahrenetechnologieberater. Recherche und Information zu Forschungsergebnissen, Förderprogrammen, neuen Technologien. Hilfe bei Fragen zu Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU. Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Seminaren, Workshops. Kontaktvermittlung zwischen: Wirtschaft, Wissenschaft und Fachexperten
Welche Maßnahmen können über das BITT- Programm gefördert werden?
Förderarten 1. Technologieorientierte Beratungen 2. Beratung zum Aufbau eines QM-Systems 3. Begutachtungen von FuE-Vorhaben 4. Inanspruchnahme von Informationsvermittlungstellen
Wie errechnet sich die Höhe der Zuschüsse?
Berechnung der Zuschüsse Der Zuschuss errechnet sich: nach dem beantragten Aufwand (Tagewerke), den zuwendungsfähigen Höchstsätzen und dem
Berechnung der Zuschüsse Höchstgrenzen Tagewerke Technologieorientierte Beratungen 15 Tagewerke (in 3 Jahren) oder Beratungen zum Aufbau eines QM-Systems 15 Tagewerke (in 3 Jahren) oder Begutachtung von Anträgen im Rahmen des rheinlandpfälzischen Technologieprogramms 15 Tagewerke (in 3 Jahren) Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen 15 Inanspruchnahmen (in 3 Jahren)
Berechnung der Zuschüsse Höchstsätze Tagewerke Beratungen/Begutachtungen Freie Berater 400,-- Hoch-/Fachhochschullehrer und öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen (auch in Nebentätigkeit) 250,-- Informationsvermittlungesstellen Datenbankrecherchen 500,--
Welche Maßnahmen werden gefördert? Wieviel Zuschuss erhalte ich für eine Maßnahme? Technologieorientierte Beratung Recherchen QM-System Gutachten Ende
Technologieberatung Was wird gefördert? neue Produktionskonzepte Aufbau neuer Herstellungsverfahren und innovativer Produktionsabläufe einschließlich organisatorischer Abläufe verbesserte Nutzung neuer Technologien im Produkt- und Fertigungsbereich Qualifizierung des Mitarbeiterstabes um veränderten Anforderungsprofilen durch neue Technologien und Verfahren effizient unterstützen zu können Themen des Umweltschutzes, zu Energieeinsparung und der Ressourceneffizienz Planung, Beantragung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Markteinführung und Erschließung des Marktes von neu entwickelten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen Fragestellungen des Produktdesigns für technologieorientierte Produkte Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems (QMS).
Technologieberatung Beispiel: Berechnung des Zuschusses Der Tagewerksatz des Beraters beträgt 700,00 Euro. Die Beratung umfasst 12 Tagewerke. 12 Tagewerke à (max.) 400,-- Euro = 4.800,-- Euro hiervon 50 % = 2.400,-- Euro Zuschuss für Ihr Unternehmen = 2.400,-- Euro
Recherchen Was wird gefördert? Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbanken zwecks Überprüfung des Stands der Technik Höchstsatz: 500,00
Recherchen Beispiel: Berechnung des Zuschusses: Die IVS der FH Koblenz hat eine Datenbankrecherche durchgeführt. Kosten: 600,00 Euro 50 % von 500,00 Euro (Höchstgrenze) => Zuschuss für das Unternehmen = 250,00 Euro
Qualitätsmanagement Was wird gefördert? Gefördert wird die Nutzung externer Beratungsleistungen zur Erstellung eines Qualitätsmanagementsystems, das auf die Belange des Unternehmens ausgerichtet ist.
Qualitätsmanagement Die Beratung umfasst: Erfassung und Analyse des Ist-Zustandes Festlegung des Soll-Zustandes Erstellung eines auf die Belange des Unternehmens ausgerichteten QMS unter Berücksichtung der Normenanforderung den Nachweis der Zertifizierfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems
Qualtitätsmanagement Beispiel: Berechnung des Zuschusses Der Tagewerksatz des Beraters beträgt 1100,00 Euro. Die Beratung umfasst 8 Tagewerke. Der Vorjahresumsatz des Unternehmens beträgt 4 Mio. Euro Max. Tagewerksatz 400,-- Euro, davon 50 % = 200,-- Euro 8 Tagewerke à 200,-- = 1.600,-- Euro Zuschuss für Ihr Unternehmen = 1.600,-- Euro
Begutachtungen Was wird gefördert? Bezuschusst wird die Begutachtung von Anträgen nach Themen der Technologieförderung insbesondere bei Zuschuss-, Darlehens- und Beteiligungsprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz und der ISB.
Begutachtungen Beispiel: Berechnung des Zuschusses: Gutachten werden in der Regel von Hoch-/Fachhochschullehrern erstellt. Der Tagewerkhöchstsatz liegt hier bei 250,00 Euro. Die Rechnung des Gutachters weist einen Zeitaufwand von 4 Tagewerken und einen Tagessatz von 500,00 Euro aus. 4 Tagewerke à 250,- Euro = 1.000,-- Euro hiervon 50 % = 500,-- Euro Zuschuss für Unternehmen = 500,-- Euro
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