Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007

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Transkript:

Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 49 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 1 Betriebsprüfung................................................................................49 2 Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe.....................................................50 3 Prüfungsturnus, Prüfungszeitraum und Prüfungsdichte.......................................50 4 Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Außenprüfung...........................................51 5 Steuermehraufkommen durch mehr Außenprüfer?............................................52 Im Jahr 2007 waren 13 646 Prüfer im Einsatz. Die Außenprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 16,6 Mrd.. Im Durchschnitt wurden je Prüfer 1,2 Mio. Mehrergebnis erzielt. Von den 8 352 473 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben wurden 213 375 Betriebe geprüft; das entspricht 2,6 %. 1 Betriebsprüfung Das Bundesministerium der Finanzen erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Bundesländer eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern und die Gewerbesteuer. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und speziellen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern außer der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs des Staates. Rechtsgrundlage hierfür ist 193 der Abgabenordnung (AO), wonach Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen zulässig sind, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind ( 193 Abs. 1 AO). Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist ( 193 Abs. 2 Nr. 2 AO). Für Zwecke der Betriebsprüfung werden die Steuerpflichtigen in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeteilt ( 3 Betriebsprüfungsordnung BpO), wobei die Zuordnung zu den Größenklassen vom Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig gemacht wird. Für das Jahr 2007 sind die Abgrenzungsmerkmale für die Größenklassen aus der Tabelle 5 ersichtlich. Die Einordnung in die Größenklassen hat für den einzelnen Betrieb Folgen hinsichtlich der Häufigkeit der Außenprüfungen. Analysen und Berichte

Seite 50 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 2 Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe In der Betriebskartei der Finanzämter waren im Jahr 2007 8 352 473 Betriebe erfasst, von denen 213 375 Betriebe geprüft wurden (2,6 %). Weiterhin waren 24 925 sonstige Fälle wie Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG), Bauherrengemeinschaften (BHG) und Fälle mit bedeutenden Einkünften (be) erfasst, von denen 3 085 Fälle geprüft wurden: Tabelle 1: Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum Größenklasse G M K Kst Summe gesamt darunter geprüft Anzahl Anteil in % 169 843 38 662 22,8 757 810 59 068 7,8 1 140 402 44 735 3,9 6 284 418 70 910 1,1 8 352 473 213 375 2,6 3 Prüfungsturnus, Prüfungszeitraum und Prüfungsdichte Während bei Großbetrieben der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen soll ( 4 Abs. 2 BpO), womit eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume erreicht werden soll, wird für die übrigen Betriebe lediglich gefordert, dass ein Prüfungszeitraum nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfassen soll ( 4 Abs. 3 BpO). In der Praxis der Außenprüfung spiegeln sich diese Anforderungen im Prüfungsturnus wider, also dem Zeitraum, der durchschnittlich vergeht, bis ein Betrieb wieder einer Außenprüfung unterliegt. Der Prüfungsturnus differiert sehr stark für die einzelnen Größenklassen. Während im Jahr 2007 rechnerisch ein Großbetrieb alle 4,39 Jahre geprüft wird, vergehen 88,63 Jahre bis ein Kleinstbetrieb wieder mit einer Außenprüfung rechnen muss. Im Durchschnitt aller Größenklassen liegen 39,14 Jahre zwischen den Außenprüfungen: be BHG + VZG 10 970 1 612 14,7 13 955 1 473 10,6 Tabelle 2: Prüfungsturnus im Berichtszeitraum Größenklasse G M K Kst G-Kst Prüfungsturnus in Jahren 4,39 12,83 25,49 88,63 39,14 In Großbetrieben, mit im Jahr 2007 abgeschlossener Außenprüfung, wurden durchschnittlich 3,53 Veranlagungsjahre geprüft, in einem Kleinstbetrieb lag die Zahl bei 2,90 Veranlagungsjahren:

Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 51 Tabelle 3: Prüfungszeitraum im Berichtszeitraum 4 Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Außenprüfung Größenklasse G M K Kst Prüfungsturnus in Jahren 3,53 3,03 2,96 2,90 Durch Kombination beider Größen lässt sich die Prüfungsdichte, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Veranlagungsjahr geprüft wird, ermitteln. Während bei Großbetrieben ca. 80 % der Veranlagungsjahre geprüft werden, sind es bei Kleinstbetrieben lediglich ca. 3 %: Tabelle 4: Prüfungsdichte im Berichtszeitraum Größenklasse G M K Kst geprüft in % nicht geprüft 80,4 19,6 23,6 76,4 11,6 88,4 3,3 96,7 Im Jahr 2007 waren in den Betriebsprüfungen der Länder bundesweit 13 646 Außenprüfer im Einsatz. Sie erzielten ein Mehrergebnis von 16,6 Mrd., dies sind durchschnittlich 1,2 Mio. je Prüfer. Die Prüfung der Großbetriebe ergab ein Mehrergebnis von 13,2 Mrd., dies sind ca. 341 300 je geprüftem Betrieb. Die Prüfung der Kleinstbetriebe erbrachte hingegen nur ein Mehrergebnis von 0,82 Mrd. bzw. ca. 11 500 je geprüftem Betrieb (vgl. Abbildung 1). Betrachtet man das Mehrergebnis nach Steuerarten (vgl. Abbildung 2, S. 52), so ragt die Körperschaftsteuer mit 4,79 Mrd. hervor. Einen erheblichen Anteil am Mehrergebnis haben auch die Zinsen nach 233a AO mit 2,35 Mrd.. Die Verzinsung nach 233a AO (Vollverzinsung) schafft einen Ausgleich dafür, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Analysen und Berichte Abbildung 1: Mehrergebnis nach Größenklassen im Berichtszeitraum Übrige ( 193 Abs. 2 AO); 0,59 Mrd. (4 %) Kleinbetriebe; 0,63 Mrd. (4 %) Kleinstbetriebe; 0,82 Mrd. (5 %) Mittelbetriebe; 1,39 Mrd. (8 %) Großbetriebe; 13,20 Mrd. (79 %)

Seite 52 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 Abbildung 2: Mehrergebnis nach Steuerarten im Berichtszeitraum Sonstiges; 1,15 Mrd. (7 %) Umsatzsteuer; 1,60 Mrd. (10 %) Zinsen n. 233a AO; 2,35 Mrd. (14 %) Einkommensteuer; 3,10 Mrd. (19 %) Gewerbesteuer; 3,62 Mrd. (22 %) Körperschaftsteuer; 4,79 Mrd. (28 %) 5 Steuermehraufkommen durch mehr Außenprüfer? In der öffentlichen Diskussion werden häufig Vollzugsdefizite in der Steuerverwaltung beklagt, die dadurch entstünden, dass zu wenige Betriebe geprüft würden, weil die Betriebsprüfungsstellen mit zu wenig Personal ausgestattet seien. Hierbei taucht immer wieder das Argument auf, der Einsatz von mehr Betriebsprüfern würde zu einem entsprechenden Steuermehraufkommen (in Höhe des durchschnittlichen Mehrergebnisses pro Prüfer, multipliziert mit der Anzahl der mehr eingesetzten Prüfer) führen. Diese Argumentation ist jedoch nicht richtig. Die Betriebe mit dem höchsten Mehrergebnis, also die Großbetriebe, werden in der Regel anschlussgeprüft. Die Betriebe mit dem geringsten Mehrergebnis (Kleinstbetriebe) werden eher selten geprüft (siehe Tabelle 4). Der Einsatz zusätzlicher Prüfer müsste also überwiegend im Bereich der Mittel- bis Kleinstbetriebe erfolgen. Die Auswahl der zu prüfenden Betriebe orientiert sich hier aber bereits stark am zu erwartenden Mehraufkommen. Das Steuermehraufkommen würde dementsprechend wesentlich geringer ausfallen als die durchschnittlichen Zahlen pro Betrieb oder pro Prüfer suggerieren.

Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 53 Tabelle 5: Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 19. Prüfungsturnus (1. Januar 2007) Betriebsart 1 Bertriebsmerkmale in Großbetriebe (G) Mittelbetriebe (M) über Kleinbetriebe (K) Handelsbetriebe (H) 6 500 000 800 000 155 000 250 000 50 000 32 000 Fertigungsbetriebe (F) 3 700 000 450 000 155 000 220 000 50 000 32 000 Freie Berufe (FB) 3 900 000 735 000 155 000 500 000 115 000 32 000 Andere Leistungsbetriebe (AL) 4 900 000 660 000 155 000 280 000 55 000 32 000 Kreditinstitute (K) Aktivvermögen oder 121 000 000 31 000 000 9 500 000 500 000 170 000 40 000 Versicherungsunternehmen Pensionskassen (V) Jahresprämieneinnahmen über 26 500 000 4 300 000 1 600 000 Unterstützungskassen (U) alle Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) sonstige Fallart (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst) Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG) und Bauherrengemeinschaften (BHG) bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche oder steuerlicher Gewinn über Erfassungsmerkmale Personenzusammenschlüsse und Gesamtobjekte i.s.d. Nrn. 1.2 und 1.3 des BMF-Schreibens vom 13.07.1992, IV A 5 - S 0361-19/92 (BStBl I S. 404) Summe der Einnahmen 185.000 90.000 40.000 105.000 55.000 32.000 Erfassung in der Betriebskartei als Großbetrieb alle über 6 000 000 Analysen und Berichte Fälle mit bedeutenden Einkünften (be) Summe der positiven Einkünfte gem. 2 Absatz 1 Nrn. 4-7 EstG (keine Saldierung mit negativen Einkünften) über 500 000 1 Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen. Quelle: Anlage zum BMF-Schreiben vom 21.9.2006 IV A 7 S 1450 29/06.

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