TOP I: Tätigkeitsbericht: Sachstand GOÄneu

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Transkript:

TOP I: Tätigkeitsbericht: Sachstand GOÄneu 119. Deutscher Ärztetag am 24. Mai 2016 in Hamburg Dr. Klaus Reinhardt Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer

Agenda a Vorbemerkungen b Entwicklungen nach dem GOÄ-Sonderärztetag 2016 c Antrag des Vorstandes zur GOÄ für den 119. DÄT 1

Vorbemerkungen Politischer Hintergrund Einigung auf ein Komplettpaket für die GOÄ-Novelle durch Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines entsprechenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren durch die Bundesregierung Dies bedeutet im Falle der Erfüllung für beide Seiten Kompromisse oder erfordert die Kampagnenfähigkeit einer einigen Ärzteschaft für den Fall der Forderung einer GOÄ ohne Einflussnahme der Kostenträger 2

Vorbemerkungen Sonderärztetag 2016 Der Sonderärztetag 2016 hat nach kontroverser Diskussion den erreichten Verhandlungsstand zur gemeinsamen Gesetzesinitiative und zum Paragraphenteil der neuen GOÄ mit großer Mehrheit bestätigt. Wesentliche Kritikpunkte waren in der Diskussion aber die geplante Einrichtung einer Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GEKO), die restriktiven Regelungen zur Steigerung, die Befürchtung einer Budgetierung während der Monitoringphase, eine zu starke Beschneidung der wahlärztlichen Vertretungsoptionen und eine Einschränkung von Analogabrechnung und IGeL 3

Agenda a Vorbemerkungen b Entwicklungen nach dem GOÄ-Sonderärztetag 2016 c Antrag des Vorstandes zur GOÄ für den 119. DÄT 4

Forderungen der ärztlichen Spitzenverbände auf und nach dem Sonderärztetag (vgl. auch das KBV-Schreiben vom 11.02.2016) Erhalt der uneingeschränkten Freiberuflichkeit des Arztes in Klinik und Praxis Vermeidung der ordnungspolitischen Anlehnung an Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung Keine Beeinträchtigung des individuellen Arzt-Patienten-Verhältnisses Keine Honorierung nichtärztlicher Berufsgruppen nach der neuen GOÄ Keine Festlegung absoluter oder prozentualer Ausgabenobergrenzen im Rahmen des dreijährigen Monitorings Die GeKo darf lediglich eine beratende Funktion haben Eigenes GOÄ-Kapitel für die hausärztliche Versorgung 5

Forderungen der ärztlichen Spitzenverbände auf und nach dem Sonderärztetag (vgl. auch das KBV-Schreiben vom 11.02.2016) Bindung von 1 Abs. 2 GOÄ-Paragraphenteil an die Berufsordnung an Statt an die Weiterbildungsordnung Ausräumung etwaiger Missverständnisse zur Empfehlungsrolle der GeKo-Abstimmungen Überführung der Zuständigkeit der GeKo bzgl. Aufklärungs-, Dokumentationspflichten bei Auftragsleistungen in die Begründung Fortführung der Analogberechnungen alter Leistungen auch ggü. der PKV und Beihilfe Erhöhung der Zahl der regulären Vertreter des Wahlarztes Klarstellung, dass mit dem Monitoring kein Budget vorgegeben wird 6

Forderungen der ärztlichen Spitzenverbände auf und nach dem Sonderärztetag (vgl. auch das KBV-Schreiben vom 11.02.2016) Bindung von 1 Abs. 2 GOÄ-Paragraphenteil an die Berufsordnung an Statt an die Weiterbildungsordnung wurde erreicht Ausräumung etwaiger Missverständnisse zur Empfehlungsrolle der GeKo-Abstimmungen Die PKV teilt die Position der BÄK, dass GeKo-Abstimmungen nur Empfehlungscharakter haben. Die Formulierungen der Gemeinsamen Gesetzesinitiative zur GOÄ- Novellierung wurden entsprechend überprüft Überführung der Zuständigkeit der GeKo bzgl. Aufklärungs-, Dokumentationspflichten bei Auftragsleistungen in die Begründung erreicht wurde die ersatzlose Streichung aus dem Aufgabenkatalog der GeKo 7

Forderungen der ärztlichen Spitzenverbände auf und nach dem Sonderärztetag (vgl. auch das KBV-Schreiben vom 11.02.2016) Fortführung der Analogberechnungen alter Leistungen auch ggü. der PKV und Beihilfe wurde nicht erreicht, jedoch wurde das Bezugsdatum der Regelung nach 6 Abs. 2 GOÄneu(Entwurf) vom bisherigen Datum des Inkrafttretens der neuen GOÄ auf den 01.01.2016 vorverlegt Erhöhung der Zahl der regulären Vertreter des Wahlarztes wurde nicht erreicht (PKV-Verband gibt an, den Verweis auf die gängige Rechtssprechung aus dem diesbezüglichen Antrag des Sonderärztetags nicht nachvollziehen zu können.) 8

Forderungen der ärztlichen Spitzenverbände auf und nach dem Sonderärztetag (vgl. auch das KBV-Schreiben vom 11.02.2016) Klarstellung, dass mit dem Monitoring kein Budget vorgegeben wird Zusage wurde erreicht 'eine entsprechende Vereinbarung mit dem PKV-Verband, in der ausdrücklich jegliche Budget-Systematik ausgeschlossen ist, befindet sich in Vorbereitung und Abstimmung. In diesen Prozess sollen Vertreter der Spitzenverbände einbezogen werden. Weitere Änderungen in der Gesetzesinitiative: - Umbenennung des Verfahrens zur Ergänzung der Positivliste ( Ersuchen statt Antrag ) - Konkretisierung der Regelung nach 11b BÄOneu (Entwurf) Modellvorhaben Unterschreitung der Gebührensätze unzulässig 9

BÄK-Vorstandssitzung 17.03.2016 Nach dem Sonderärztetag bestand und besteht aus Sicht der BÄK die Erwartung, dass nach unter dem Vorbehalt der Durchführungsvereinbarung 2015 (Es kommt erst dann zu einer Gesamteinigung, wenn alle einzelnen Punkte der GOÄ-Novelle geeinigt sind!) eingegangenen Kompromissen in der Gesetzesinitiative, im Paragraphenteil und zu den Leistungslegenden für die Ärzteschaft akzeptable Honorare zu realisieren sind. Diese Erwartung konnte auf Basis der von der Kostenträgerseite für die BÄK-Vorstandssitzung am 17.03.2016 vorgelegten Bewertungstabelle nicht erfüllt werden 10

BÄK-Vorstandssitzung 17.03.2016 Zudem hatte die Bundesärztekammer bereits vor ihrer Vorstandssitzung am 17.03.2016 die Nachricht erreicht, dass die Bundesregierung die GOÄ-Novelle noch in der laufenden Legislaturperiode auf Grund der Ablehnung der SPD nicht mehr umsetzen wird.. 11

Spitzengespräch vom 06.04.2016 Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben sich in einem Spitzengespräch am 06.04.2016 auf die Fortführung des GOÄ-Novellierungsprozesses auf Basis der bestehenden Vorarbeiten geeinigt; dies auf Initiative der Bundesärztekammer aber nun klar unter dem Motto Qualität vor Eile und unter bundesärztekammerseitiger Einbeziehung der ärztlichen (Berufs- )Verbände und Fachgesellschaften in die Finalisierung der Leistungslegenden und die Festlegung der Leistungsbewertungen vor der Übergabe an das Bundesministerium für Gesundheit (zuvor waren die Verbände-anhörungen aus Zeitgründen erst zum Referentenentwurf der neuen GOÄ unter Koordination des Ministeriums geplant) 12

Struktur des weiteren Verhandlungsprozesses 6.4.2016 3.05.2016 31.07.2016 30.09.2016 31.12.2016 Start Technische/Inhaltliche Legendierungsabstimmung Legendierungsabstimmung mit Verbänden Qualitätsgesichertes Leistungsverzeichnis Konsentierung GOÄ PKV/BÄK/Verbände evtl. Praxistest Bewertung und Mengengerüste Nochmalige Durchsicht aller Leistungslegenden gemeinsam durch BÄK, Fach-u. Berufsverbände zur Qualitätssicherung der daraus eventuell entstehende Veränderungsbedarf soll zwischen BÄK, PKV, BMG und Verbänden erörtert und dann möglichst abschließend konsentiert werden die Erarbeitung eines BÄK-seitigen Kalkulationsmodelles zur Bewertung der einzelnen Leistungen, sowie der Folgeabschätzungen bei der Transkodierung GOÄalt auf GOÄneu unterstützt durch externe Beratung Fach- u. Berufsverbände sollen in diesen Prozess einbezogen werden

Qualität vor Zeit: Neuer Zeitplan* für die GOÄ-Novelle 6.4.2016 3.05.2016 31.07.2016 30.09.2016 31.12.2016 Start Technische/Inhaltliche Legendierungsabstimmung Legendierungsabstimmung mit Verbänden Qualitätsgesichertes Leistungsverzeichnis Konsentierung GOÄ PKV/BÄK/Verbände evtl. Praxistest Bewertung und Mengengerüste * Die auf dieser und den folgenden Folien dargestellten Zeitläufe setzen voraus, dass alle für den Erfolg notwendigen (Anhörungs- und Sitzungs-)Termine wie geplant und ohne Ergänzungstermine und Terminverschiebungen stattfinden (können). Die noch zu vereinbarende Durchführung eines evtl. Praxistests des Entwurfes der neuen GOÄ konnte noch nicht in die Zeitplanung einbezogen werden und wird sich daher ggf. verlängernd auswirken!

GOÄ-Novelle Die Durchführungsvereinbarung gilt weiter! Durchführungsvereinbarung vom März 2015 15

GOÄ-Novelle Die Durchführungsvereinbarung gilt weiter! Durchführungsvereinbarung vom März 2015 Jede Detaileinigung gilt erst dann und nur dann, wenn eine Vereinbarung über das Gesamtpaket der GOÄneu zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV- Verband einvernehmlich zu Stande kommt. Neben der Überprüfung der Leistungslegenden und Festlegung der Bewertungen wird eine Überprüfung des Verhandlungsstandes der Gesetzesinitiative und des Paragraphenteils kein Tabu sein! 16

Beschlüsse der KBV-Vertreterversammlung zur GOÄ am 23.05.2016 (Appell an den BÄK-Vorstand) Kurzfristige Erhöhung des GOÄ-Punktwertes mit dem Ziel des Inflationsausgleichs seit 1996 Ablehnung der vorgesehenen Änderungen der Bundesärzteordnung und des GOÄ-Paragraphenteils Aufnahme neuer Leistungen, Streichung veralteter Leistungen, Anpassung der Leistungsbewertungen an eine betriebswirtschaftliche Kalkulation und die Preisentwicklungen seit 1996, Beibehaltung des differenzierten Steigerungssatzes Verzicht auf GOÄ-Novelle, falls eine solche an eine Änderung der BÄO und des Paragraphenteils gebunden wird, stattdessen Empfehlung angemessener Steigerungsfaktoren für die Abrechnung der vorhandenen Leistungen durch die BÄK 17

Agenda a Vorbemerkungen b Entwicklungen nach dem GOÄ-Sonderärztetag 2016 c Antrag des Vorstandes zur GOÄ für den 119. DÄT 18

Antrag des Vorstands zur GOÄ für den 119. Deutschen Ärztetag 19

Antrag des Vorstands zur GOÄ für den 119. Deutschen Ärztetag 20

Antrag des Vorstands zur GOÄ für den 119. Deutschen Ärztetag 21

Antrag des Vorstands zur GOÄ für den 119. Deutschen Ärztetag 22

Agenda a Vorbemerkungen b Entwicklungen nach dem GOÄ-Sonderärztetag 2016 c Antrag des Vorstandes zur GOÄ für den 119. DÄT 23