Rechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule?

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Transkript:

Rechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule?

182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (1)Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Weg der Information Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen Lehrkräfte müssen die Schulleitung informieren und mit einbeziehen Die Schule ist verpflichtet das Jugendamt zu unterrichten, wenn das Wohl des Jugendlichen gefährdet ist (Art. 31 BayEUG) Informationen bei Verdacht können anonym eingeholt werden (z. B. 8-Beratung bei Erziehungsberatungsstellen oder Jugendamt)

Der Weg der Information In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Fachleuten (z. B. Beratungsfachkräfte, Jugendsozialarbeit) wird das Vorgehen besprochen Jugendlichen müssen in die Entscheidung eingebunden werden (Selbstbestimmungsrecht). Bei Lehrern als Tätern muss die Schulleitung sofort handeln und die zuständige Stelle (Schulamt, MB, Regierung) informieren.

Der Weg der Information Information und Gespräche mit den Eltern hängen von der Lage des Falls und dem Willen des Jugendlichen ab (Familienmitglied = Täter?) Bei Ausbildern als Tätern, Information der zuständigen Stellen für die Ausbildung (z. B. IHK, Handwerkskammern ) Wichtig: Besonnen vorgehen, eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden!

Der Missbrauch mit dem Missbrauch -wenn der Ruf der Lehrkraft auf dem Spiel steht.

Vorbeugend wirken Kritische Gespräche wenn möglich nicht unter vier Augen führen. Nicht hinter verschlossenen Türen sprechen Vorsicht bei Verdacht auf starke Zuneigung. Vorgänge dokumentieren (Briefe, Emails vertraulich weiterleiten z. B. SP) Vorgesetzte bei Problemen mit Schülern frühzeitig informieren.

Prävention in der Schule

Prävention ist Aufgabe aller, die mit der Erziehung von Kindern betraut sind.

Prävention Prävention bedeutet insbesondere: Jugendlichen mit Achtung und Respekt zu begegnen und sie in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Jugendliche darin zu fördern, ihre eigenen Gefühle wahrzunehmen, den Gefühlen zu trauen und sie ausdrücken zu lernen. Den Jugendlichen zu vermitteln, dass sie Rechte haben, z. B. das Recht, eigene Grenzen zu setzen und bei Nichtbeachtung Hilfe zu holen.

Prävention Wichtig für Mädchen: Selbstbewusstsein Selbstwertgefühl Selbstbehauptung Wichtig für Jungen: Gefühle wie Angst oder Hilflosigkeit zeigen zu dürfen Gefühle anderer verstehen Sich in andere hineinversetzen können

Prävention Verwirklichung des Prinzips Stärken stärken Jugendliche können sich jederzeit an Lehrer und Fachkräfte wenden. Information über beteiligte Einrichtungen, Dienste und andere Hilfen Lehrkräfte ahnden sexuelle Übergriffe schon in den Anfängen (anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze u.ä.) Der Lehrer ist Vorbild

Prävention in der Schule konkret Einbindung des Themas in den Unterricht: Religionslehre Deutsch (Kommunikation) Berufliche Fächer (Pädagogik und Psychologie, Behandlungsassistenz, Berufs-und Rechtskunde ) Projekttage zum Thema Information über Programme für Jugendliche von anderen Institutionen wie z. B. Erziehungsberatungsstellen ( Trau dich was! Selbstsicherheitstraining für Mädchen und junge Frauen von 15 bis 18 Jahren)

Quellen: BayEUG StGB Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Sexueller Missbrauch von Kindern. Eine Handreichung zur Prävention und Intervention für Schulen.