Örtliche Unfalluntersuchung

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Transkript:

Örtliche Unfalluntersuchung Rechtsgrundlagen VwV 44 StVO Die Bekämpfung der Verkehrsunfälle setzt eine möglichst genaue Kenntnis aller mitwirkenden Ursachen voraus. Das Ergebnis der ÖUU dient der Polizei als Unterlage für zweckmäßigen Einsatz, den Verkehrsbehörden für verkehrsregelnde und den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen. Dazu bedarf es der Anlegung von Unfallsteckkarten. Welche Behörde diese Unterlagen zu führen und auszuwerten hat, richtet sich nach Landesrecht. RdErl. IM NRW RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 Aufgaben der Unfallkommission

Örtliche Unfalluntersuchung 1 Aufgaben und Zuständigkeiten Grundlage für die örtliche Unfalluntersuchung ist die Verwaltungsvorschrift zu 44 StVO. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La], Nr. 1.1 Die örtliche Unfalluntersuchung und damit die Arbeit der Unfallkommission ist eine gemeinsame Aufgabe von Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Nr. 1.1), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. RdErl. IM NRW vom 22.05.1996 IV C 4 6210 [SMBl. NRW 20530 ( Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei )], Nr. 1 Die örtliche Unfalluntersuchung ist eine Pflichtaufgabe, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO zu 44 StVO rechtlich festgeschrieben ist: VwV I zu 44 StVO: Die Bekämpfung der VU setzt eine möglichst genaue Kenntnis aller mitwirkenden Ursachen voraus. VwV II zu 44 StVO: Das Ergebnis der örtlichen Untersuchungen dient der Polizei als Unterlage für zweckmäßigen Einsatz, den Verkehrsbehörden für verkehrsregelnde und den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen. VwV III zu 44 StVO: Dazu bedarf es der Anlegung von Unfallsteckkarten... 25.08.2008 Seite - 1

VwV IV zu 44 StVO: Welche Behörde diese Unterlagen zu führen und auszuwerten hat, richtet sich nach Landesrecht. Die Durchführung der Unfallauswertung bei den Polizei-, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden richtet sich nach dem Erlass über die Aufgaben der Unfallkommission. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. 2 Unfalldaten Die Unterlagen (Ausfertigung der Unfallanzeige oder Zusatzblatt zur Unfallmitteilung ggf. Unfallskizze zu allen von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfällen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 - [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La], Nr. 2.1. 3 Unfalltypensteckkarte Der Unfalltyp beschreibt in Abgrenzung zur Unfallursache die Konfliktsituation vor dem eigentlichen Verkehrunfall, also den Verkehrsvorgang, der den Unfall ausgelöst hat. Der Verkehrsvorgang stellt den Grundtyp dar ( z.b. Fahren in der Kurve oder Abbiegen ), der Konflikt die eventuelle Nachfolgesituation mit einem anderen Verkehrsteilnehmer ( z.b. Linksabbieger / Gegenverkehr oder Pkw / Fußgänger von rechts ). Für die örtliche Unfalluntersuchung ist der Unfalltyp deswegen wichtig, weil er ohne auf das Verschulden von einzelnen Verkehrsteilnehmern abzustellen Verkehrsvorgänge und / oder Konfliktsituationen aufzeigt, die problembehaftet sein können. Treten an einer Stelle gleichartige Unfalltypen häufiger auf, ist das ein Signal zum gezielten Hinsehen ( auf der Karte und vor Ort ). RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La], Nr. 2 und Anlage 3, Definition nach Anlage 10. 25.08.2008 Seite - 2

Die Autobahnpolizei und die Kreispolizeibehörden führen auf der Grundlage der polizeilich registrierten Unfälle Unfalltypensteckkarten. Die Karten lassen Unfallhäufungen frühzeitig erkennen und machen darüber hinaus deutlich, ob Personen verletzt oder getötet wurden und ob die Unfälle durch gleichartige Bewegungsvorgänge zustande gekommen sind. Die Autobahnpolizei und die Kreispolizeibehörden stecken auf den Unfalltypensteckkarten, mit denen das gesamte Unfallgeschehen des jeweils laufenden Kalenderjahres dargestellt wird, die polizeilich registrierten Unfälle aller Kategorien ( Einjahreskarte ). Daneben sind für Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden sowie bei Fußgänger- und Radfahrerbeteiligung Mehrjahreskarten zu führen. Des Weiteren können auch Sondersteckkarten für bestimmte Auswertungen geführt werden. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La], Nr. 2.1 und Anlage 3. Einteilung der Unfalltypen Für die Bestimmung des Unfalltyps ist nicht die Unfallursache, sondern allein der Verkehrvorgang entscheidend, der den Unfall ausgelöst hat ( Konfliktsituation ). Für die Bestimmung des Unfalltyps spielt es daher z.b. keine Rolle, ob ein Beteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Beruht die Konfliktsituation auf dem Zusammentreffen mit einem anderen Verkehrteilnehmer, muss es dennoch nicht zu einem Zusammenstoß mit diesem Verkehrsteilnehmer kommen. Der eigentliche Unfall kann auch darin bestehen, dass einer der Konfliktbeteiligten mit einem dritten Verkehrsteilnehmer zusammenstößt oder sonst ein Schaden entsteht. Beispiel: Ein Pkw wartet, um links abzubiegen. Das nachfolgende Fahrzeug fährt auf ihn auf. Die Konfliktsituation ( hier: Abbiegen ) bestimmt den Unfalltyp. Die einzelnen 7 Unfalltypen sind auf der entsprechenden Folie aufgelistet. 25.08.2008 Seite - 3

Jeder Unfall ist daher mit einer farbigen Nadel entsprechend den Vorgaben des Unfalltypenkatalogs zu stecken. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Anlage 9 ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. RdErl. IM NRW vom 25.08.2008 41 61.05.01-3 [SMBl. NRW 2051 ( Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen, Anlage 8)] GDV Schriftenreihe Sicherung des Verkehrs auf Straßen, Nr. 12: Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Anlage 8 GDV Schriftenreihe Unfalltypen Katalog GDV Schriftenreihe Erkennen und Bewerten von Unfallhäufungen (Mitteilungen Nr. 38) Schipper/Ketzner/Koslowsky, Verkehrslehre, 10. Aufl. 2004, S. 60 ff. Darstellung der Unfallkategorie Nach dem Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle ( StVUnf- StatG ) werden die Unfälle in 7 verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese sind der entsprechenden Folie zu entnehmen. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Anlage 9 ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. RdErl. IM NRW vom 25.08.2008 41 61.05.01-3 [SMBl. NRW 2051 ( Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen)], Anlage 2. Die einzelnen Unfallkategorien sind auf der Unfalltypensteckkarte durch Verwendung unterschiedlicher Nadelkopfgrößen darzustellen. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La], Anlage 9. 4 Unfalldiagramme Unfall(Kollisions-)diagramme dienen der graphischen Darstellung einer Unfallhäufungs- oder Gefahrenstelle. In diesen Diagrammen werden anhand vorgegebener Signaturen nach Auswertung der Unfalltypensteckkarte und der Unfallblattsammlung für einen festgelegten Zeitraum die Unfälle dargestellt. Das Diagramm ist das Ergebnis der Untersuchung und enthält deshalb auch einen Vorschlag für die Beseitigung der Unfallhäufungsstelle. 25.08.2008 Seite - 4

Die im Unfalldiagramm verwendeten Signaturen können der entsprechenden Folie entnommen werden. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Nr. 2 i.v.m. Merkblatt FGSV, Teil 1)]. 5 Erkennen von unfallauffälligen Bereichen Die Auswertung der Unfalltypen Steckkarte erfolgt anhand der Einjahreskarte und den Dreijahreskarten. Grundsätzlich gilt, dass die abgeschlossenen Karten jedenfalls auf unfallauffällige Bereiche geprüft werden müssen. Festgestellte Unfallauffälligkeiten werden analysiert mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit durch bauliche, verkehrsregelnde oder polizeiliche Maßnahmen zu erhöhen. Bei der regelmäßigen Beobachtung der aktuellen Karten ist immer dann eine Untersuchung einzuleiten, wenn neue Unfallhäufungen auftreten oder erkannte Unfallhäufungen in der aktuellen Karte bereits den gleichen Umfang in kürzerer Zeit erreicht haben wie in bereits abgeschlossenen Karten. Unfallhäufungsstellen Unfallhäufungsstellen liegen vor, wenn an einer Straßenstelle mit nur geringer Längenausdehnung im Straßennetz gehäuft Unfälle auftreten. Typische Unfallhäufungsstellen sind Kreuzungen und/oder Einmündungen von Straßen. Werden in einem Zeitraum von längstens 1 Kalenderjahr (= 1-Jahres- Unfalltypensteckkarte ) oder von längstens 3 Kalenderjahren (= 3-Jahres- Unfalltypensteckkarte ) die in der Anlage 3 festgelegten Richtwerte erreicht oder überschritten, so handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Anlage 3 ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. 25.08.2008 Seite - 5

6 Voruntersuchung Die Voruntersuchung einer Unfallhäufungsstelle durch die Polizei ist einzuleiten, wenn bestimmte festgelegte Richtwerte erreicht oder überschritten werden. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Anlage 3, Tabelle 1 ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. Die Voruntersuchung erstreckt sich insbesondere darauf, ob an Knotenpunkten oder auf Strecken örtliche und zeitliche Verhältnisse ( z.b. schlechte Sicht, Nässe, Dunkelheit, Glätte, Wildwechsel ) als Unfallursache mitgewirkt haben können oder gleiche Konfliktsituationen erkennbar sind. Hierbei sind maßgeblich: - im Rahmen der 1-Jahres-Unfalltypensteckkarte: - die Verkehrsunfälle gleichen Grundtyps der Kategorien 1 4 - im Rahmen der 3-Jahres-Unfalltypensteckkarte: - die Verkehrsunfälle gleichen und ungleichen Grundtyps - der Kategorien 1 + 2 - Fußgänger- und Radfahrer- Verkehrunfälle der Kategorie 1-3 Ziel der Voruntersuchung ist vor allem die Suche nach Gleichartigkeiten und Entwicklungen im Unfallgeschehen. Das Erkennen von Gleichartigkeiten ist wichtig, da diese Hinweise auf Mängel in der Verkehrsanlage geben, die durch bauliche, verkehrsregelnde oder polizeiliche Maßnahmen (= Verkehrsüberwachung ) beseitigt oder verbessert werden können. Die Überprüfung im Unfallgeschehen dient dazu, solche Unfallhäufungen zu erkennen, die im Laufe der letzten Jahre mehr und/oder schwere Unfälle hatten. GDV Schriftenreihe Sicherung des Verkehrs auf Straßen, Nr. 12: Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Kap. 5 ( S. 30 ). 7 Nähere Untersuchung Straßenverkehrs- und baubehörden haben nach dem Ergebnis der Voruntersuchung zu prüfen, ob unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann oder ob sie zunächst eine nähere Untersuchung durchführen müssen. 25.08.2008 Seite - 6

In der näheren Untersuchung soll ermittelt werden, warum sich die Unfälle gerade an dieser Stelle oder in diesem Bereich des Straßennetze ereignen. Instrumente der näheren Untersuchung sind: - die Analyse des Unfallgeschehens nach strukturellen Gleichartigkeiten - das Unfalldiagramm - die Ortsbesichtigung - Unfallkommission Strukturelle Gleichartigkeiten Da in Unfalltypen - Steckkarten ausschließlich Gleichartigkeiten in Unfalltypen erkannt werden können, ist es erforderlich zu überprüfen, ob andere Gleichartigkeiten gegeben sind, z.b.: - Straßenzustand - Lichtverhältnisse - Tageszeit - Unfallursache Unfalldiagramme Unfalldiagramme zeigen für Bereiche mit Unfallhäufungen, ob Fahrzeuge aus bestimmten Fahrtrichtungen überproportional oft an Unfällen beteiligt waren oder ob bestimmte Umstände zu Unfällen beigetragen haben (z.b.: Fußgänger queren durch parkende Fahrzeuge hindurch ). Ortsbesichtigung Die Ortsbesichtigung dient dazu, die Entscheidungsfindung auf der Sitzung der Unfallkommission vorzubereiten. Die Ortsbesichtigung hat das Ziel festzustellen, ob die Auffälligkeiten im Unfallgeschehen ( = strukturelle Gleichartigkeiten u.a. ) aus veränderbaren Mängeln in der Örtlichkeit mit erklärt werden können. 25.08.2008 Seite - 7

Beispiele: - Sichtbehinderungen bei Einbiegen-/Kreuzen Unfällen - ungünstige Führung der Radverkehrsanlagen bei einer Häufung von Unfällen mit Radfahrern - Mängel in der Griffigkeit / Fahrbahnoberflächenbeschaffenheit bei Unfällen in Kurven - Mängel in der rechtzeitigen Erkennbarkeit von Kurven Es geht darum, unfallbegünstigende Faktoren in der Örtlichkeit anhand der vorhergegangenen Unfallanalyse zu erkennen, zu vertiefen und abzusichern oder Anregungen für weitere Untersuchungen ( z.b. Geschwindigkeitsmessungen ) zu geben. 8 Unfallkommission Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden haben im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten in gemeinsamer Verantwortung dafür zu sorgen, dass das Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung erreicht wird. Hierzu sind Unfallkommissionen einzurichten. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Nr. 1.3 und Anlage 1 ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. Die Unfallkommission hat das Verkehrsunfallgeschehen zu beobachten, auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheitsarbeit zu beraten und zu beschließen. Sie hat die zeitgerechte Durchführung der Maßnahmen und die anschließende Entwicklung des Unfallgeschehens zu beobachten und ggf. ergänzende Maßnahmen zu treffen. RdErl. IM NRW vom 11.03.2008 [ SMBl. NRW 9221 ( Aufgaben der Unfallkommission, Nr. 1.3 und Anlagen 1 + 2 ), abgedr. PolFHa 8-41-3 La]. 25.08.2008 Seite - 8

9 Literatur Mitteilungen Nr. 12 des Instituts für Straßenverkehr (GDV) / FGSV: Sicherung des Verkehrs auf Straßen, Auswertung von Straßenverkehrsunfällen Teil 1: Führen und Auswerten von Unfalltypensteckkarten Mitteilungen Nr. 13 des Instituts für Straßenverkehr (GDV) / FGSV: Sicherung des Verkehrs auf Straßen, Auswertung von Straßenverkehrsunfällen Teil 2: Maßnahmen gegen Unfallhäufungen Mitteilungen Nr. 38 des Instituts für Straßenverkehr (GDV): Erkennen und Bewerten von Unfallhäufungen Institut für Straßenverkehr (GDV), Stellenwert der Unfallkommission, 2. Erfahrungsbericht Institut für Straßenverkehr (GDV), EUSKa zeitgemäße Verkehrssicherheitsarbeit Institut für Straßenverkehr (GDV), Unfalltypenkatalog Leitfaden zur Bestimmung des Unfalltyps Verkehrssicherheit in NRW [Verkehrssicherheitsprogramm 2004; Hrsg.: MVEL NRW)] Schipper/Ketzner/Koslowski, Verkehrslehre, 10. Aufl. 2004, VdP Verlag Hilden Stiebing, Verkehrsmanagement der Polizei, 3. Aufl. 2006 Degener/Menge/Mönninghoff, Stellenwert der Unfallkommissionen in Deutschland, in: ZVS 3/2008, 146 Höhnscheid/Köppel/Meewes, Kostensätze für die volkswirtschaftliche Bewertung von Straßenverkehrsunfällen Preisstand 2000 Höhnscheid/Straube, Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2004, in: Wissenschaftliche Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen 2/2006 25.08.2008 Seite - 9