Einwohnergemeinde Aeschi Bürgergemeinde Aeschi Einheitsgemeinde Steinhof. Abstimmungsbotschaft zum Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof

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Transkript:

Einwohnergemeinde Aeschi Bürgergemeinde Aeschi Einheitsgemeinde Steinhof Abstimmungsbotschaft zum Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof Mai 2011

Kurzfassung Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof In aller Kürze Vorteile eines Zusammenschlusses höherer aussenpolitischer Einfluss der EG und der BG Aeschi; erhöhte finanzielle Stabilität; tieferer Steuerfuss im Ortsteil Steinhof; weniger Personalbedarf bei den Behörden; Kantonsbeiträge und Besitzstand beim Finanzausgleich über mehrere Jahre sowie Übernahme der Projektkosten durch den Kanton (sofern Zusammenschluss erfolgt); grösseres Planungsgebiet = einheitlichere Planung; marginale finanzielle Synergiegewinne. Seite 1

Kurzfassung Nachteile eines Zusammenschlusses gewisser Autonomieverlust in Steinhof (insb. Ortsplanung) Ortsbürgerrecht Steinhof wird aufgehoben (Tradition) Steinhöfer Bürger werden Aescher Bürger Hinweis Der Zeitpunkt für den Zusammenschluss ist optimal, weil keine der Gemeinden verschuldet ist (beide verfügen über Nettovermögen) und weil der Kanton Zusammenschlüsse mit Beratung und mit Geldmitteln aktiv fördert. Empfehlung Abstimmungsempfehlung des Bürgerrates Aeschi, des Gemeinderates Aeschi und des Gemeinderates Steinhof Den Stimmberechtigten wird empfohlen, auf die Vorlagen einzutreten und den Anträgen zuzustimmen. Seite 2

Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof Ausgangslage Gemeindezusammenschlüsse liegen im Trend. Tatsächlich sank die Anzahl Schweizer Gemeinden in den letzten Jahren deutlich. Zwischen 01.01.2000 und 01.01.2011 hat der Gemeindebestand in der Schweiz um 348 Gemeinwesen abgenommen. Aktuell meldet das Bundesamt für Statistik noch einen Bestand von 2551 Gemeinden. Haben Aeschi und Steinhof bloss einen modernen Trend aufgenommen, oder gibt es echt sinnvolle Gründe für diesen Zusammenschluss? Generell gibt es vier Hauptmotive für Gemeindezusammenschlüsse: 1. finanzielle Einsparungen durch Synergiegewinne; 2. zu wenig personelle Ressourcen für die Besetzung der Behörden; 3. Ausbau der politischen Mitwirkung durch eine Reduktion der interkommunalen Zusammenarbeitsformen; 4. höhere Stabilität durch eine gewisse Grösse. Die finanziellen Einsparungen bzw. die Synergiegewinne werden in aller Regel zu stark gewichtet. Im Fall von Aeschi Steinhof sind sie definitiv kein beherrschendes Motiv. Es gibt zwar einige Sparmöglichkeiten. Aber es werden auch Kosten entstehen. Aus naheliegenden Gründen sind die personellen Ressourcen in der Gemeinde Steinhof nicht sehr gross. Es besteht zwar kein Personalnotstand. Generell nimmt leider die Bereitschaft zu Engagements zugunsten der öffentlichen Körperschaften ab. Dieser Trend hat auch die kleinen Gemeinden erfasst. Was heute für Steinhof noch kein Problem ist, könnte rasch zu einem werden. Weil zahlreiche Vollzugsaufgaben durch Dritte erledigt werden, sind die wirklich autonomen Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeinden grundsätzlich und der kleinen Gemeinden speziell begrenzt. Der Gemeinderat kann oft nur nachvollziehen, was Dritte beschliessen. Umgekehrt nehmen die Einflussmöglichkeiten in regionalen Gremien proportional zur Einwohnerzahl zu. In der Regionalschule äusseres Wasseramt ist Aeschi Leitgemeinde. Mit einem Zusammenschluss kann die Steinhöfer-Bevölkerung an der Gemeindeversammlung wieder etwas direkter auf die Schule Einfluss nehmen. Seite 3

Schliesslich ist eine grössere Einheit weniger anfällig auf zufällige und nicht beeinflussbare Finanzierungspflichten (z.b. im Sonderschulbereich) und auch auf Schwankungen auf der Ertragsseite. Politisch ist es sehr vorteilhaft, wenn ein Gemeindezusammenschluss nicht durch eine finanzielle oder materielle Notsituation initiiert wird. Im Fall von Aeschi und Steinhof sind keinerlei unmittelbar zwingenden Fusionsgründe vorhanden. Mittel- bis langfristige Entwicklungen sprechen aber ganz klar zugunsten eines Zusammenschlusses. Deshalb ist es vorteilhaft jetzt zu handeln. Für die Gemeinde Steinhof sind die Vorteile eines Zusammenschlusses leicht erkennbar. Aber auch Aeschi kann von einem Zusammenschluss profitieren. Die politische Positionierung der Gemeinde an der Ostflanke des Wasseramtes wird verbessert. Die Ortsplanung in der Region kann einheitlicher und damit sinnvoller gestaltet werden. Und schliesslich erhält Aeschi - neben dem See - mit den erratischen Blöcken eine zusätzliche touristische Attraktion. Es gibt also objektiv etliche gute Gründe, welche für einen Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof sprechen. Dies auch im Sinne zusammen, was zusammen gehört. Aeschi Steinhof konkret Allgemeines Die Ausgangslage für einen Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof ist sehr gut. Zahlreiche Gemeindeaufgaben werden bereits gemeinsam erledigt. Soweit es die Aufgaben der Einwohnergemeinden betrifft, sind praktische keine Sachprobleme erkennbar. Im Bereich der Aufgaben der Bürgergemeinde gestaltet sich die Situation schwieriger. Aeschi hat eine Bürgergemeinde, währenddem Steinhof seit 2007 als Einheitsgemeinde konstituiert ist. Zur Gewährleistung einer sauberen Trennung der unterschiedlichen Aufgaben der Bürgerund der Einwohnergemeinden wird eine Überführung der ehemaligen Bürgergemeinde Steinhof in die Bürgergemeinde Aeschi beantragt. Die Modalitäten werden in einem speziellen Abschnitt in diesem Bericht erläutert. Seite 4

Name Steinhof Auch bei einem Zusammenschluss soll der Name Steinhof nicht aufgegeben werden. Als Ortsteil werden Burgäschi und Steinhof in der Gemeindeordnung als Ortsteile Erwähnung finden, was zwar formal keine Wirkungen zeitigt, aber immerhin die Vergangenheit der früher selbstständigen Gemeinden würdigt. Die Postadresse Steinhof bleibt gemäss Auskunft der Post unverändert bestehen. Analog Ramiswil (Gemeinde Mümliswil) gilt die gleiche Aussage auch für den Telefonbucheintrag. Ortswappen Das bestehende Wappen der Gemeinde Aeschi soll unverändert auch für die erweiterte Gemeinde gelten. Finanzielle Auswirkungen Die Steuerkraft 1 der Einwohnergemeinde Aeschi liegt spürbar über dem Niveau der Gemeinde Steinhof. Aufgrund dieses Faktums erhält Steinhof höhere Beiträge aus dem direkten und dem indirekten Finanzausgleich. Finanzpolitisch sind die Wirkungen des Finanzausgleichs wesentlich. Der Kanton Solothurn gewährt fusionsbereiten Gemeinden den Besitzstand beim Finanzausgleich über mehrere Jahre. Aus diesem Grund können Aeschi und Steinhof von einer raschen Vereinigung finanziell profitieren. Allerdings wird zurzeit an der Revision des Finanzausgleichs gearbeitet, mit dem Ziel im Jahr 2015 eine zeitgemässere Finanzausgleichssystematik in Kraft zu setzen. Wie sich die Situation nach 2015 präsentiert, kann mit oder ohne Zusammenschluss nicht schlüssig vorausgesagt werden. Bezüglich Nettoschulden bzw. -vermögen sind beide Gemeinden bestens positioniert, Steinhof sogar besser als Aeschi. Allerdings muss bei allen Vergleichen der Kennzahlen je Einwohner/in das Grössenverhältnis von rund 7 zu 1 (Aeschi / Steinhof) berücksichtigt werden. Die konkreten Zahlen (prov. Rechnungsabschlüsse 2010): Nettovermögen Aeschi = 395.-- CHF je Einw. Nettovermögen Steinhof = 910.-- CHF je Einw. 1 100 % Staatssteuer je Einwohner/in Seite 5

Die Kennzahlen der Einwohnergemeinde Aeschi können in wesentlichen Teilen nicht mit den übrigen Gemeinden verglichen werden. Als Leitgemeinde für die Regionalschule äusseres Wasseramt generiert Aeschi einen weit überproportionalen Umsatz. Der Durchschnitt aller Wasserämter Gemeinden liegt bei CHF 4'958.-- je Einwohner/in. Aeschi weist CHF 8'718.-- aus (Quelle = Finanzstatistik 2008 der Einwohnergemeinden). Trotzdem sind ein Vergleich des Nettoaufwandes der funktionalen Gliederung sowie die Auswirkungen für den Fall des Zusammenschlusses interessant. 0 = allgemeine Verwaltung 1 = öffentliche Sicherheit 2 = Bildung 3 = Kultur / Freizeit 4 = Gesundheit 5 = Soziale Wohlfahrt 6 = Verkehr 7 = Umwelt / Raumplanung Die Kosten für die allgemeine Verwaltung und für die soziale Wohlfahrt in Steinhof liegen über den Werten von Aeschi. Diese Gegebenheit scheint überraschend, ist aber eine Folge der geringen Einwohnerzahl der Gemeinde Steinhof. Gewisse Fixkosten verteilen sich auf weniger Personen. In der gewichteten Zusammenfassung würde bei absolut unveränderter Aufgabenerledigung eine marginale Kostensteigerung gegenüber Aeschi im Alleingang resultieren. Durch den Zusammenschluss wird die Steuerkraft etwas geschmälert. Ein Teil dieses Effekts wird allerdings durch den Finanzausgleich wieder aufgehoben. Weil sich jeder Finanzausgleich in irgendeiner Form an der Steuerkraft ausrichtet, dürfte dieses Faktum auch unter den Bedingungen nach 2015 gelten. Unter dem Strich wird sich eine Vereinigung der zwei Gemeinden kurz- und mittelfristig finanziell nicht spürbar auswirken. Gewisse Synergiegewinne werden durch eine mengenmässige Zunahme der Aufgaben der Gemeindeverwaltung Aeschi eliminiert. Eine seriöse Prognose ist auf lange Sicht allerdings nicht möglich. Gesetzesrevisionen auf Bundesund Kantonsstufe 2 wirken mit Sicherheit deutlich stärker, als der Zusammenschluss. Die übergeordneten Vorgaben wirken so oder so, denn sie betreffen die Bevölkerung beider Gemeinden bzw. beider Ortsteile. 2 Bund z.b. Revisionen bei den Sozialversicherungen wie IV, EL, AHV, ALV Kanton z.b. Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden (NFA SO) Seite 6

Fusionskosten Die mit der Fusion entstehenden Kosten (Sitzungsgelder, externe Beratung, Anpassung Reglemente usw.) werden vollumfänglich durch den Kanton getragen und führen nicht zu einer zusätzlichen Belastung. Bürgergemeinde Die ehemalige Bürgergemeinde Steinhof soll in die Bürgergemeinde Aeschi überführt werden. Dadurch wird das organisatorisch problematische Konstrukt Partielle Einheitsgemeinde verhindert. Das Gemeindebürgerrecht Steinhof wird durch die Zusammenlegung hinfällig. Personen mit dem Bürgerrecht Steinhof sind neu Bürgerinnen und Bürger von Aeschi. Die Bürgergemeinde Aeschi übernimmt auch die früheren Domänen, also den Wald, das Bürgerland, die Kapelle und die Legate zugunsten des Unterhalts der Kapelle und weitere 3, im Wert von ca. CHF 149 817.-- 4 (Stand 31.12.2009) sowie frühere Guthaben der Bürgergemeinde in der Grössenordnung von CHF 50'000 bis 70 000.-- 5. Alle übrigen Aktiven und Passiven der Einheitsgemeinde Steinhof gehen auf die Einwohnergemeinde Aeschi über. Die Pachtverträge mit Landwirten auf dem Steinhofer-Bürgerland werden bis auf weiteres unverändert weitergeführt. Die Bürgergemeinde Aeschi strebt eine faire Lösung mit den jetzigen Pächtern an. Es geht schliesslich um Existenzen. Ein Verkauf des Bürgerlandes steht nicht zur Diskussion. 3 Position 203 (2033.01 bis 2033.06) in der Bestandesrechnung Steinhof vom 31.12.2009 4 Bilanzwert der Legate per 31.12.2010, massgebend ist der zukünftige Bilanzwert per 31.12.2011 5 Details werden durch die Gemeinderäte festgelegt. Seite 7

Schützenhaus / Scheibenstand Steinhof betreibt eine eigene Schiessanlage. Diese wird durch den einzigen Steinhöfer- Verein, die Schützengesellschaft genutzt und ist in einem guten Zustand. Aus diesem Grund soll auch in einer vereinigten Gemeinde der Schiessbetrieb weiterhin möglich sein. Die Situation wird aber neu beurteilt, wenn bauliche Sanierungen notwendig werden. Im Eigentum der Gemeinde Steinhof ist lediglich der Scheibenstand. Die Kugelfanganlage entspricht den aktuellen Vorschriften. Werke / Gemeinschaftsantenne Bei der Wasserversorgung und bei den Abwasseranlagen des Ortsteils Steinhof ergeben sich keine physischen Änderungen. Hingegen sollen die Wasser- und Abwasserrechnungen und damit auch die entsprechenden Gebühren vereinheitlicht werden. Die Abfallentsorgung soll sich neu nach den Reglementen der Gemeinde Aeschi richten. Bei der Stromversorgung sind für den Ortsteil Steinhof keine Änderungen vorgesehen. Onyx bleibt Versorgerin. Die bestehenden Reglemente bleiben in Kraft. Vorbehalten bleiben allerdings mögliche Bundesvorgaben im Zusammenhang mit der Gesetzgebung rund um den Strommarkt. Die Ausweitung der Gemeinschaftsantenne auf den Ortsteils Steinhof ist zurzeit nicht vorgesehen. Weil es sich bei der Antenne um eine auf die Nutzer abgewälzte Gebühr handelt, müssen selbstverständlich die Bewohnerinnen und Bewohner der nicht mit Signalen versorgten Ortsteile keine Kosten tragen. Seite 8

Formelles Der Zusammenschluss der beiden Gemeinden verlangt gemäss Gesetz zwingend nach einer Urnenabstimmung in allen beteiligten Gemeinden. Zuerst muss je eine Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Aeschi, der Einheitsgemeinde Steinhof und der Bürgergemeinde Aeschi Eintreten beschliessen. Nach der Beratung unterbleibt die Schlussabstimmung. Die drei Gemeinden müssen anschliessend an der Urne den definitiven Entscheid fällen. Soweit möglich wird auf die Ausfertigung eines Fusionsvertrags verzichtet. Vielmehr sollen die Weiterführung und die Aufhebung von Reglementen oder Teilen davon sowie weitere politisch relevante Vollzugsdetails in einem Anhang der Gemeindeordnungen der Bürger- und der Einwohnergemeinde Aeschi festgelegt werden. Sofern alle drei Urnenabstimmungen positiv verlaufen, werden im Herbst 2011, also vor dem eigentlichen Fusionstermin, die Budgets 2012 verabschiedet. Selbstverständlich können die Stimmberechtigten der zukünftigen gemeinsamen Gemeinde bei diesem Traktandum mitdiskutieren und mitstimmen. Die beiden Gemeinderäte (BG und EG Aeschi) sowie die Baukommission Aeschi sollen bis zum Ende der Amtsperiode um je ein bisheriges Mitglied aus dem Ortsteil Steinhof ergänzt werden. Fazit Bezogen auf die so genannt harten Faktoren wird sich ein Zusammenschluss speziell für den Steinhof positiv auswirken. Beispielsweise wird der Steuersatz im Ortsteil Steinhof spürbar sinken (20 Punkte). Zudem werden die öffentlichen Dienstleistungen praktisch en passant ausgebaut (Schalteröffnungszeiten). Auch Aeschi kann für sich einige Pluspunkte verbuchen. Diese sind aber eher im organisatorischen Bereich erkennbar. Die Synergiegewinne werden höchstwahrscheinlich durch die etwas tiefere Steuerkraft und durch die Mengenausweitung der Aufgaben in der Gemeindeverwaltung Aeschi gänzlich eliminiert. Durch ein rasches Zusammengehen der beiden Gemeinden kann ein finanzieller Ertrag generiert werden, einerseits weil die bisherigen Projektkosten extrem gering waren und andererseits weil der Kanton bezüglich Finanzausgleich über mehrere Jahre Besitzstand garantiert. Abstimmungsempfehlung des Bürgerrates Aeschi, des Gemeinderates Aeschi und des Gemeinderates Steinhof Den Stimmberechtigten wird empfohlen, auf die Vorlagen einzutreten und den Anträgen zuzustimmen. Seite 9

Anträge an die Einwohnergemeinde Aeschi 1. Gemeindeversammlung 1.1 Teilrevision der Gemeindeordnung ( 2 und 43) Bestand Art. 45 KV 2 1. Die Einwohnergemeinde Aeschi ist eine Gemeinde im Sinne der Verfassung des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 und des Gemeindegesetzes. Übergangsbestimmungen nach Fusion mit Steinhof 43 bis 2. Sie umfasst das herkömmliche und ihr verfassungsmässig garantierte Gebiet mit allen Personen, die darin wohnen oder sich aufhalten. 3. Das Gemeindegebiet umfasst die Ortsteile - Aeschi - Burgaeschi - Steinhof Die Übergangsbestimmungen nach der Vereinigung mit der Gemeinde Steinhof (Teil Einwohnergemeinde) sind im Anhang 1 geregelt. 1.2 Anhang 1 zur Gemeindeordnung (neu) Übergangsbestimmungen nach Fusion mit Steinhof 1 1 Die Gemeindeordnung, - die Dienst- und Gehaltsordnung, - das Steuerreglement, - die Wegleitung Baugesuchseingabe, - das Reglement Abwassergebühren - das Reglement Grundeigentümerbeiträge und Gebühren der Gemeinde Steinhof werden aufgehoben und durch die massgebenden Reglemente der Einwohnergemeinde Aeschi ersetzt. 2 Die Zonenpläne und das Zonenreglement inkl. Zonenreglements- Aenderung 16 der Gemeinde Steinhof bleiben grundsätzlich bis zur nächsten ordentlichen Ortsplanungsrevision in Kraft. 3 Die Netzanschlussrichtlinien Onyx bleiben für den Ortsteil Steinhof in Kraft. 4 Das Reglement über die Abwasserbeseitigung bleibt für den Ortsteil Steinhof in Kraft (Ausnahme Gebühren). 5 Das Antennen-Reglement gilt für den Ortsteil Steinhof nicht. Seite 10

2 Bis zum Ende der Amtsperiode 2009 / 2013 nimmt ein Mitglied des Gemeinderates Steinhof als zusätzliches Mitglied im Gemeinderat Aeschi Einsitz. 3 Bis zum Ende der Amtsperiode 2009 / 2013 nimmt ein Mitglied der Bau- und Wasserkommission Steinhof als zusätzliches Mitglied in der Baukommission Aeschi Einsitz. 1.3 Antrag zum Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Auf die Vorlage Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof wird eingetreten. Die Schlussabstimmung entfällt an der Gemeindeversammlung (Urnenabstimmung). 2. Antrag an die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeschi (Urnenabstimmung) Die Einwohnergemeinde Aeschi und die Einheitsgemeinde Steinhof (Teil Einwohnergemeinde) werden per 01.01.2012 vereinigt. Vorbehalt: Der Zusammenschluss und die Änderung der Gemeindeordnung kommen nur zu Stande, wenn die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Aeschi, der Bürgergemeinde Aeschi und der Einheitsgemeinde Steinhof der Vorlage an der Urne zustimmen. Seite 11

Beschlüsse der Bürgergemeinde Aeschi vom 28.04.2011 3. Gemeindeversammlung der Bürgergemeinde Aeschi 3.1 Teilrevision der Gemeindeordnung ( 2 und 37) Bestand 2 1. Die Bürgergemeinde Aeschi ist eine Gemeinde im Sinne der Verfassung des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 und des Gemeindegesetzes. Übergangsbestimmungen nach Fusion mit Steinhof 37 bis 2. Sie umfasst das herkömmliche und ihr verfassungsmässig garantierte Gebiet mit allen in der Gemeinde heimatberechtigten Personen, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz. 3. Das Gemeindegebiet umfasst die Ortsteile - Aeschi - Burgaeschi - Steinhof Die Übergangsbestimmungen nach der Vereinigung mit der Gemeinde Steinhof (Teil Bürgergemeinde) sind im Anhang 1 geregelt. 3.2 Anhang 1 zur Gemeindeordnung (neu) Übergangsbestimmungen nach Fusion mit Steinhof 1 1 Das Einbürgerungsreglement, allfällige weitere Reglemente der Gemeinde Steinhof (Teil Bürgergemeinde) werden aufgehoben und durch die massgebenden Reglemente der Bürgergemeinde Aeschi ersetzt. 2 Bis zum Ende der Amtsperiode 2009 / 2013 nimmt ein Mitglied des Gemeinderates Steinhof (Bürger von Steinhof) als zusätzliches Mitglied im Bürgerrat Aeschi Einsitz. 3 Die massgebenden Bestimmungen über die Fonds werden unverändert übernommen. Seite 12

3.3 Beschluss der Bürgergemeindeversammlung Aeschi vom 28.04.2011 zum Zusammenschluss der Bürgergemeinden Auf die Vorlage Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof wird eingetreten. Die Schlussabstimmung entfällt an der Gemeindeversammlung (Urnenabstimmung). 4. Antrag an die Stimmberechtigten der Bürgergemeinde Aeschi (Urnenabstimmung) Antrag an die Stimmberechtigten der Bürgergemeinde Aeschi Die Bürgergemeinde Aeschi und die Einheitsgemeinde Steinhof (Teil Bürgergemeinde) werden per 01.01.2012 vereinigt. Vorbehalt: Der Zusammenschluss und die Änderung der Gemeindeordnung kommen nur zu Stande, wenn die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Aeschi, der Bürgergemeinde Aeschi und der Einheitsgemeinde Steinhof der Vorlage an der Urne zustimmen. Seite 13

Anträge an die Gemeinde Steinhof 5. Gemeindeversammlung 5.1 Antrag an die Einheitsgemeinde Steinhof a) Der Änderung der 2 und 43 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aeschi sowie dem Anhang 1 wird zugestimmt. b) Der Änderung der 2 und 37 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Aeschi sowie dem Anhang 1 wird zugestimmt. 5.2 Antrag zum Zusammenschluss der Gemeinde Steinhof mit der Einwohner- und der Bürgergemeinde Aeschi a) Auf die Vorlage Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof wird eingetreten. Die Schlussabstimmung entfällt an der Gemeindeversammlung (Urnenabstimmung). 6. Antrag an die Stimmberechtigten der Einheitsgemeinde Steinhof (Urnenabstimmung) Der Teil Einwohnergemeinde der Einheitsgemeinde Steinhof und die Einwohnergemeinde Aeschi sowie der Teil Bürgergemeinde der Einheitsgemeinde Steinhof und die Bürgergemeinde Aeschi werden per 01.01.2012 vereinigt. Vorbehalt: Der Zusammenschluss und die Änderung der Gemeindeordnungen der Bürger- sowie der Einwohnergemeinde Aeschi kommen nur zu Stande, wenn die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Aeschi, der Bürgergemeinde Aeschi und der Einheitsgemeinde Steinhof der Vorlage an der Urne zustimmen. n:\2011\gemeinden\aeschi\aeschi-steinhof-botschaft-def.doc / bu / Fassung vom 12. Mai 2011 Seite 14