Umsetzung in Deutschland

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Transkript:

Umsetzung in Deutschland

RL 2002/59/EG - RL 2010/65/EU Auswirkungen und Vorteile NSW Deutschland Anlaufreferenznummer Hafenbesuch (Visit-ID) NOK-Transit (Transit-ID) Meldevorgang

Zielsetzung: Eine zeitnahe Bereitstellung von Schiffs- und Schiffsreisebezogenen Informationen zu Seeschiffen in europäischen Gewässern zwischen den Mitgliedsstaaten bei besonderen Ereignissen und im Havariefall. MT Prestige

Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten gemäß Richtlinie 2002/59/EG erfolgt ausschließlich über SafeSeaNet. Gefährliche / Umweltschädliche Stoffe an Bord Ankunfts- / Abfahrtsmeldung Hafenanmeldung

Inhalte der Richtlinie 2002/59/EG wurden in Deutschland durch die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) in nationales Recht umgesetzt. Das Zentrale Meldesystem der Bundesrepublik Deutschland für Gefahrgut und Schiffsverkehre (ZMGS) stellt die nationale Kommunikationsplattform zum europäischen SafeSeaNet- System dar.

Artikel 1: Zweck dieser Richtlinie ist die Vereinfachung und Harmonisierung der Verwaltungsverfahren im Seeverkehr durch die allgemeine Nutzung elektronischer Systeme für die Datenübermittlung und durch die Rationalisierung der Meldeformalitäten. Artikel 5: Die Mitgliedstaaten akzeptieren so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Juni 2015, dass die Meldeformalitäten in elektronischer Form vorliegen und über ein einziges Fenster ( Single window ) übermittelt werden. Artikel 7: Die Mitgliedstaaten können nur noch bis zum 1. Juni 2015 anerkennen, dass die nach einem Rechtsakt der Union vorgeschriebenen Informationen in Papierform vorgelegt werden.

Zukünftig brauchen korrekte und aktuelle Meldedaten nur noch einmal übermittelt zu werden. Die Meldungen können ab dem 01. Juni 2015 ausschließlich auf elektronischem Wege abgeben werden. Ab dem 01. Juni 2015 ist keine Schiffsmeldung mehr per Fax oder E-Mail möglich.

Ab 01. Juni 2015 müssen laut EU Richtlinie Schiffsanläufe in europäischen Häfen elektronisch über ein einziges Fenster verpflichtend gemeldet werden. 01 Juni 2015 Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU betrifft Meldungen zu: Hafenbesuch Einlauf in einen Hafen in Deutschland Auslauf von Schiffen aus einem Hafen in Deutschland Transitreise eines Schiffes durch den Nord-Ostsee-Kanal

Die nationale Meldeverpflichtung gilt für die Meldeverantwortlichen und deren meldende Stellen: Schiffseigner Reedereien Makler Kapitäne und Ihre Beauftragten Agenten

Meldeformalitäten aus EU Verordnungen und EU Richtlinien Zoll (EEC No 2913/92 Gemeinschaftlicher Zoll Code) Artikel 36a Grenzkontrolle (EEC No 562/2006 Schengener Grenzkontroll- Code) Artikel 7 Meldeverantworlicher ENS (Richtlinie 2002/59) Artikel 5 Bunkermeldung Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (RL 2000/59/EC) Artikel 6 Hafenanmeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 4 Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffssicherheit ISPS Code PSC Hafenstaatkontrolle Meldeverantworlicher (Verordnung EC No 725/2004) Artikel 6 Gefahrgutanmeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 13 (Richtlinie 2009/16 i.v.m. RL 2002/59) Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

Meldeformalitäten abgeleitet aus internationalen Rechtsinstrumenten Maritme Gesundheitserklärung IMO/FAL- 1 (IHR, 2005) Meldeverantworlicher Allgemeine IMO-Erklärung IMO/FAL- 7 Gefahrgut- Meldeverantworlicher Manifest Meldeverantworlicher IMO/FAL-2 IMO-Fracht- Erklärung* ZOLL IMO/FAL- 6 IMO - Fahrgastliste Meldeverantworlicher * maßgeschneidert für fiskalische Zwecke ZOLL Meldeverantworlicher IMO/FAL-3 Erklärung über die Schiffsvorräte ZOLL IMO/FAL-4 Erklärung über die persönliche Habe und Waren im IMO/FAL- 5 IMO - Besatzungsliste Meldeverantworlicher Besitz der Besatzung Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

Das elektronische Melden über ein einziges nationales Fenster bringt Vorteile für alle Beteiligten: Der Austausch von Meldeinformationen in Papierform entfällt. Die Datenqualität wird durch das elektronische Melden verbessert. Redundant geforderte Informationen brauchen nur noch einmal eingegeben werden. Schnellere Übermittlung an die jeweils berechtigten Behörden.

Zusätzlich erleichtern harmonisierte Meldeverpflichtungen für den Besuch deutscher Häfen und die Transitreise durch den Nord-Ostsee- Kanal den Datenaustausch mit den zuständigen Behörden. Hafen

Das National Single Window Deutschland (NSW) ist die technische Umsetzung der Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EG. NSW Modul HIS NSW NSW Modul Behörde Melder HIS NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem HIS NSW Modul HIS Behörde Behörde

Zweck: Anmeldungen und Abgabe von Meldungen zu Hafenbesuchen / Kanaltransit Umfang: Erfüllt die Anforderungen nach Richtlinie 2010/65/EU Beantragung einer Anlaufreferenznummer Abgabe von allen Meldungen Kostenfreie Nutzung durch registrierte Nutzer

Der neue Anmeldevorgang beinhaltet eine Anlaufreferenznummer, die der Meldeverantwortliche vor den eigentlichen Schiffsmeldungen beantragt. Es liegt beim Meldeverantwortlichen, diese Anlaufreferenznummer an alle weiterzugeben, die Meldungen zu diesem Hafenbesuch oder diesem Kanaltransit abgeben. Die Beantragung, sowie die folgenden Meldungen können über die im Verkehrsblatt bekanntgemachten Meldestellen erfolgen.

Diese eindeutige Referenznummer ist für die Abgabe von Meldungen für einen Hafenbesuch (Visit-ID) oder eine Kanaltransit durch den Nord- Ostsee-Kanal (Transit-ID) erforderlich. SEC DERSK-2015-HROLWP Alle nachfolgenden Meldungen sind durch diese Anlaufreferenznummer verknüpft. DERSK-2015-HROLWP SHIP ATD DERSK-2015-HROLWP SEC ATA DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP

Die Visit-ID setzt sich aus dem Hafencode des Anlaufhafens, der Jahreszahl der geplanten Ankunft im Anlaufhafen sowie einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. DERSK-2015-QEOZBG Die Transit-ID setzt sich aus dem festen Code ZZNOK, der Jahreszahl der geplanten Ankunft an der Eingangsschleuse des NOK sowie einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. ZZNOK-2015-ASNUTR

Ein Hafenbesuch ist definiert als Hafenanlauf, Hafenaufenthalt und Hafenauslauf eines Schiffes im deutschen Hoheitsgebiet. DERSK

Für jeden einzelnen Hafenbesuch eines deutschen Hafens wird eine eigene Visit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Visit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens vor Einlaufen in den Anlaufhafen während des Hafenaufenthaltes bei Auslaufen aus dem Anlaufhafen

Schiffsanmeldung (Visit-ID) Meldung für erweiterte Überprüfung Verkehrsmeldung Ankunft (nur ATA) Verkehrsmeldung Abfahrt (nur ATD) Vor der ersten Meldung nach Ankunft 72 h im voraus nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h im voraus Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord, ohne ATA) Hafenmeldung Abfallmeldung Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung vor dem Auslaufen Verkehrsmeldung Abfahrt (ohne ATD) Gefahrgutmeldung Abfahrt

Transitreise durch den NOK bedeutet, dass bei einem Kanaltransit kein deutscher Hafen letzter Auslaufhafen oder nächster Anlaufhafen ist. PLSZZ NLEEM ZZNOK

Für jede Kanaltransit durch den Nord-Ostsee-Kanal wird eine eigene Transit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Transit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens 24 h vor Erreichen des Nord-Ostsee-Kanals vor Verlassen des Nord-Ostsee-Kanals

Schiffsanmeldung (Transit-ID) Vor der ersten Meldung Erreichen dt. Hoheitsgebiet NOK Passage Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h vor Erreichen NOK Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord) Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung Vor Verlassen des NOK Verkehrsmeldung Abfahrt (nur Personen an Bord)

Meldeklassen und Attribute Anmeldung Meldungen Rückmeldungen Violations www.national-single-window.de

Fachlich zusammengehörende Informationen (Attribute) werden für die technische Umsetzung der Meldeverpflichtungen in Meldeklassen gekapselt. Ein Attribut befindet sich immer nur in genau einer Meldeklasse. Eine Beschreibung der Attribute der Meldeklassen ist in der NSW Infobroschüre zu finden.

Verkehrsmeldung Ankunft VOYA POB ARR SHIP FUEL ARR DRAFT ARR TOW ARR ATA Hafenmeldung CAPT NAME INFO PORT CAR- GO SER- VICE Verkehrsmeldung Abfahrt VOYA POB DEP SHIP FUEL DEP DRAFT DEP TOW DEP ATD Hafenstaatkontrollmeldung PRE 72H Gefahrgutmeldung Ankunft DPG ARR Gefahrgutmeldung Abfahrt DPG DEP Sicherheitsmeldung SEC Gesundheitsmeldung MDH Grenzpolizeiliche Meldung BPOL PASS CREW Abfallmeldung WASTE

VOYA Reisedaten (Hafenbesuch) Voraussichtliche Ankunftszeit Voraussichtliche Auslaufzeit Zweck des Anlaufens im Anlaufhafen Letzter Auslaufhafen Ungefähre Auslaufzeit aus letztem Hafen Nächster Anlaufhafen Voraussichtliche Ankunftszeit im nächsten Anlaufhafen SHIP Schiffsdaten Schiffsname Funkrufzeichen MMSI Nummer Flagge Länge/Breite über alles Vermessung (BRZ) Heimathafen Inmarsat Rufnummer Schiffstyp ISM Firmeninformationen

Verteilung der Meldeklasse Personen an Bord NSW NSW Modul SSN NSW Modul HIS HIS NSW Modul UM Melder NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem Havariekommando HIS NSW Modul HIS Hafenamt HIS NSW Modul HIS Gesundheitsamt

Anmelden (Beantragen einer Anlaufreferenznummer) Eine Anmeldung ist notwendig bevor Meldungen abgegeben werden können. Nach der Anmeldung erhält man die für die nachfolgenden Meldungen benötigte Anlaufreferenznummer. Bei einer Anmeldung werden IMO-Nummer des Schiffes, LOCODE des Anlaufhafens und das geplante Ankunftsdatum im Anlaufhafen angegeben. Update Eine Anmeldung kann nicht aktualisiert werden. Storno Weiteres Melden auf diese Anlaufreferenznummer ist nicht mehr möglich. Die Anlaufreferenznummer wird für neue Meldungen und updates auf bestehende Meldungen blockiert.

Eine Anmeldungen besteht aus: Eindeutiger Identifikator ClientRequestID Kopfdaten Meldezeitstempel Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der Anmeldung Melder Details SchiffsID HafenID ETA (Datum) Fachl. Meldeinhalt

Melden Zum Melden wird eine Anlaufreferenznummer angegeben. Sobald eine Meldeklasse belegt ist, kann diese nicht mehr von Personen anderer Organisationen bemeldet werden. Initiales Melden ist nur auf noch nicht bemeldete Meldeklassen möglich. Update Bei einem update werden die Daten einer nicht fremd belegten Meldeklasse erneut vollständig abgegeben. Inhalte werden dabei nicht mit denen von vorherigen Meldungen kumuliert. Reset Bei reset wird eine nicht fremd belegte Meldeklasse komplett zurückgesetzt. Die Meldeklasse wird damit wieder für initiale Meldungen freigegeben.

Eine Meldung (Meldeklasse) besteht aus: Eindeutiger Identifikator Kopfdaten Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der jeweiligen Meldeklasse ClientRequestID Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel Melder Details POB DEP Fachl. Meldeinhalt

Rückmeldung nach Abgabe einer Meldung: Annahme Meldung wurde akzeptiert. Fehlermeldung Meldung wurde abgelehnt. Annahme mit Violations Meldung wurde angenommen, zur Erfüllung der Meldepflicht ist die Meldung jedoch entsprechend der Violations korrigiert oder ergänzt erneut abzugegeben.

Beispiel einer Violation in der Meldeklasse MDH MDH Datenfeld Ist während der Reise eine Person an Bord aus einer anderen Ursache als infolge eines Unfalls gestorben? (j/n) Wenn ja, Angabe der Gesamtanzahl der Todesfälle. Wert ja Bei Wert = ja zur ersten Frage ist die nächste Frage verpflichtend zu beantworten. Die verpflichtende Angabe des Wertes zu..anzahl der Todesfälle wurde nicht in der Meldung der Meldeklasse MDH übermittelt. Violation : Die Angabe zur Gesamtanzahl der Todesfälle fehlt.

Violation Eine Meldung enthält Informationen, die als Erstinformation eine Relevanz haben, deshalb werden die Daten der Meldung in dieser unvollständigen Form an die jeweiligen Behörden weiterverteilt. Über die Melderdetails kann die Behörde sich bei Rückfragen direkt an den Melder wenden. Eine Meldeverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn alle dazugehörigen Meldeklassen akzeptiert wurden und keine Violations mehr rückgemeldet wurden.

Aktuelle Informationen finden Sie auf: www.national-single-window.de Die NSW-Infobroschüre mit wichtigen Informationen zu den einzelnen Meldungen können Sie dort herunterladen. Die Print-Version erhalten Sie bei den entsprechenden Behörden oder Ihrem Hafeninformationssystem-Betreiber.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erstellung des Foliensatzes: Patrick Baum patrick.baum@wsv.bund.de Projektverantwortlicher: Werner Brunet werner.brunet@wsv.bund.de