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Aufbewahrungsfristen von A - Z Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben aber alle Unternehmen die Aufbewahrungsvorschriften nach 147 Abgabenordnung (AO) zu erfüllen. Neben den o.g. Vorschriften finden sich weitere unterschiedliche Regelungen zu den Aufbewahrungsfristen in diversen Gesetzen und Im Folgenden werden daher vornehmlich die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen dargestellt. Es ist zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist gem. der Abgabenordnung ( 147) mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Jahresabschluss aufgestellt worden ist. Daraus ergibt sich, dass die Aufbewahrungsfrist aller zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen ebenfalls mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde. Verordnungen so z.b.: Produkthaftungsgesetz ProdHaftG Beamtenrecht Steuerrecht EStG, KStG, GewStG Röntgenverordnung RöV Zivilrecht BGB, ZPO Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe EfbV Aktiengesetz AktG Strahlenschutzverordnung StrlSchV Banken- und Versicherungsgesetz Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und zur Aufbewahrung von Schriftgut stimmen nur zum Teil überein. Aus steuerlichen Gründen sind sämtliche Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen (wie z.b. DV-Datenträger und Mikrofilme) aufzubewahren, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die handelsrechtlichen Vorschriften haben damit für die betriebliche Praxis nicht die Bedeutung, wie sie den steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zukommt. Seite 1

Die Unterlagen der folgenden Jahrgänge können ab 01. Januar 2013 vernichtet werden Gesetzliche Aufbewahrungsfrist (Jahre) A An-, Ab- und Ummeldungen der AOK und Ersatzkassen 6 2006 Angebotsunterlagen, die nicht zum Auftrag geführt haben 0 Angebotsunterlagen, die zum Auftrag geführt haben 6 2006 Anlagevermögen 10 2002 Anlageverzeichnisse 10 2002 Anträge auf Arbeitnehmersparzulage 6 2006 Anwesenheitsliste (z. B. Stempelkarten) soweit für Lohnbuchhaltung erforderlich 10 2002 B Bankauszüge, Bankbelege 10 2002 Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung 10 2002 Belastungsanzeigen (intern und extern) 10 2002 Belege, Sammelbelege, Beleglisten soweit Buchungsunterlagen 10 2002 Bestell- und Auftragsunterlagen 6 2006 Beteiligungsunterlagen 10 2002 Betriebsabrechnungsbögen 10 2002 Betriebskostenabrechnungen 10 2002 Betriebstagebücher (EfbV) 5 2007 Bewirtungsunterlagen 10 2002 Bilanzen 10 2002 Bilanzen und Bilanzanlagen 10 2002 Buchungsanweisungen 10 2002 Bürgschaftsinformationen (nach Vertragsende) 6 2006 D Darlehensunterlagen 10 2002 Dateien (soweit Verfahrensdokumentation) ( 47 AO) 10 2002 Dauerauftragsunterlagen 6 2006 Debitorenbuchhaltung 10 2002 Depotbücher, Depotauszüge und Depotbestätigungen 10 2002 Doppelbesteuerungsunterlagen 6 2006 E EDV-Unterlagen, soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich (z. B. Ablaufdiagramme, Blockdiagramme und ähnliche Organisationsbeschreibungen) 10 2002 Effektenkassenquittungen, Effektenempfangsbescheinigungen (soweit Buchungsbelege), Effektenbuch 10 2002 Einheitswertunterlagen 10 2002 E-Mail mit steuerrelevantem Inhalt 10 2002 Essenmarkenabrechnungen 10 2002 Seite 2

F Fahrtkostenerstattungsunterlagen 10 2002 Frachtbriefe 10 2002 Freistempelabrechnungen 10 2002 G Gebäude- und Grundstücksunterlagen (Bauakten, Baupläne, Schätzungen, Genehmigungen, Abrechnungen über Anschaffungs- und Herstellungskosten), soweit Inventar 10 2002 Gehaltslisten 10 2002 Geschäftsberichte 10 2002 Geschäftsbriefe 6 2006 Geschenknachweise 10 2002 Gesellschafterversammlung /-beschlüsse (Protokolle und sonstige Unterlagen) 10 2002 Gewinn- und Verlustrechnung 10 2002 Grundbuch- und Journalblätter, wenn Inventare 10 2002 Gründungsakten der Gesellschaft 10 2002 Gutachten 10 2002 Gutschriften, Gutschriftsanzeigen 10 2002 H Handelsbriefe 6 2006 Handelsbücher 10 2002 Hauptbücher 10 2002 Hauptversammlungen (Beschlüsse, Protokolle, sonstige Unterlagen) 10 2002 I Inkassobücher, - karteien, - quittungen 10 2002 Inventare, Inventarnachweise 10 2002 Inventurunterlagen für Bilanzierungszwecke 10 2002 J Jahresabschluss 10 2002 Jahreslohnnachweise für Berufsgenossenschaften 10 2002 Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 10 2002 K Kassenberichte 10 2002 Kassenbücher und blätter 10 2002 Kassenzettel 10 2002 Kontenpläne und änderungen 10 2002 Kontoauszüge 10 2002 Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte 10 2002 Kostenträgerrechnungen 10 2002 Krankenhaus-Buchführungsunterlagen 10 2002 Kreditorenbuchhaltung 10 2002 Seite 3

L Lastschriftanzeigen 10 2002 Lieferscheine, wenn Buchungsunterlagen 10 2002 Lohnkontenarten 10 2002 Lohnlisten 10 2002 Lohnsteuer Jahresausgleichsunterlagen (für Arb./Angest.) 10 2002 M Mahnvorgänge 6 2006 Maschinenkarteikarten (Inventur) 10 2002 Mietverträge (nach Vertragsende) 6 2006 N Nebenbücher 10 2002 O Offenbarungseidanträge 6 2006 P Pachtverträge (nach Vertragsende) 6 2006 Patente und Patentunterlagen, nach Ablauf des Patents 6 2006 Patientenakten (Krankengeschichte) ambulant und stationär 30 1982 Pensionskassenunterlagen 10 2002 Personalunterlagen 6 2006 Pfändungsunterlagen 10 2002 Prämienunterlagen, z. B. über Versicherungsprämien, soweit Buchungsunterlagen 10 2002 Provisionsabrechnungen mit Unterlagen 10 2002 Prüfungsberichte des Abschlussprüfers 10 2002 Q Qualitätsmanagement-Unterlagen 10 2002 Quittungen, wenn Buchungsunterlagen 10 2002 R Rechnungen und Rechnungsunterlagen 10 2002 Rechtsstreitfälle mit allen Unterlagen, Klageakten nach Verfahrensabschluss 6 2006 Reisekostenabrechnungen 10 2002 Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 10 2002 S Saldenbilanzen 10 2002 Saldenlisten 10 2002 Scheck- und Wechselunterlagen 10 2002 Schriftwechsel 6 2006 Schriftwechsel (auch innerbetrieblich) 6 2006 Sozialversicherungsunterlagen 6 2006 Seite 4

Spendenbescheinigungen 10 2002 Strahlenschutz-Anwendungen (Röntgenaufnahmen-RöV) * 10 2002 Strahlenschutz-Anwendungen (Röntgenbehandlung-RöV) * 30 1982 Strahlenschutz-Belehrungen (RöV) * 30 1982 Strahlenschutz-Gesundheitsakte (RöV) * 30 1982 Strahlenschutz-Messergebnisse (RöV) * 30 1982 T Telefonkostennachweise 10 2002 U Überstundenlisten 10 2002 Unterlagen über dubiose Forderungen, Dubiosenbücher 10 2002 V Vermögensverzeichnis 10 2002 Versand- und Frachtunterlagen 10 2002 Versorgungsunterlagen, soweit Buchungsunterlagen 10 2002 VwL-Unterlagen 10 2002 W Wareneingangs- und ausgangsbücher 10 2002 Wechsel 10 2002 Z Zessionen 6 2006 Zinsabrechnungen 6 2006 Alle Angaben sind ohne Gewähr! *) 28 (3) RöV : Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren. Die Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren. Seite 5