Wirtschaftsministerium Stand: November 2006 Baden-Württemberg Merkblatt Programm zur Förderung der Regionalbüros für berufliche Fortbildung 1. Ziel und Zweck der Förderung Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für die Beschäftigten und die Unternehmen in Baden-Württemberg, hat das Wirtschaftsministerium im Rahmen eines Modellvorhabens landesweit Regionalbüros der Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung erprobt. Aufgrund der positiven Ergebnisse und guten Erfahrungen aus dem Pilotprojekt soll mit diesem Programm die Arbeit der Regionalbüros fortgesetzt und die Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt noch mehr erhöht sowie die Schaffung eines weiterbildungsfreundlichen Klimas - besonders auf regionaler Ebene - verstärkt gefördert werden. Die Regionalbüros sollen insbesondere für die berufliche Weiterbildung vor Ort werben und die Öffentlichkeit neutral über Angebote der beruflichen Weiterbildung informieren. Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen sollen die Regionalbüros die Arbeit der landesweit 34 Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung und des Wirtschaftsministeriums unterstützen. Für jede Region ist maximal ein Regionalbüro vorgesehen. Die insgesamt 13 Regionalbüros sollen wie folgt dargestellt eingerichtet werden, wobei ein Regionalbüro die Einzugsgebiete oft mehrerer Arbeitsgemeinschaften (Argen) betreut. 1
Region I: Arge Heilbronn, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Schwäbisch Hall Region II: Arge Ludwigsburg, Rems-Murr, Stuttgart Region III: Arge Esslingen, Göppingen Region IV: Arge Ostwürttemberg Region V: Arge Biberach, Ulm Region VI: Arge Reutlingen / Tübingen, Zollernalb Region VII: Arge Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen Region VIII: Arge Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald, Sinsheim Region IX: Arge Baden-Baden / Rastatt, Karlsruhe Region X: Arge Calw, Mühlacker, Pforzheim Region XI: Arge Freudenstadt-Horb, Ortenau Region XII: Arge Schwarzwald-Baar-Heuberg Region XIII: Arge Emmendingen, Freiburg Breisgau Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut 2. Rechtsgrundlage Der Zuschuss wird aus Mitteln der laufenden Förderperiode der EU (ESF Ziel 3) sowie des Landes Baden-Württemberg finanziert. Er wird im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechend den 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung, dem Gemeinsamen Leitfaden für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds - Ziel 3 - und den einschlägigen EU-Bestimmungen zunächst für das Jahr 2007 gewährt. 2
Die EU-Bestimmungen können unter www.fortbildung-bw.de/esf abgerufen werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind in der Regel Träger, Organisationen und Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung die bereit sind, ein Regionalbüro neutral zu führen und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen teilweise kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 4. Fördertatbestände Gefördert werden folgende Ausgaben: 1. Eine Vollzeitstelle für die Geschäftsführung des Regionalbüros (bei Neuverträgen bis maximal Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder TV-L. Bisherige Mitarbeiter im Rahmen der Besitzstandswahrung bis maximal bisherigem BAT III Landestarif jeweils einschl. Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung). 2. Verwaltungsausgaben insgesamt bis zu 5.000 jährlich für: 2.1 Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Personalabteilung, Rechungswesen (gegen Gehaltsnachweis, Projekttagebuch und nachvollziehbaren Umlageschlüssel). 2.2 Ausgaben für eine evtl. Stellenausschreibung (müssen durch Rechnungsbelege nachgewiesen werden). 2.3 Ausgaben für Büromaterial, Porto, Telefon, Kopieraufwendungen, Papier und Toner (müssen durch Rechnungsbelege nachgewiesen werden). 3. Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg für erforderliche Reisen voll erstattet. 3
4. Vorbereitung und Durchführung von Aktionen, Veranstaltungen des Regionalbüros insgesamt bis zu 10.000 jährlich (einschl. Druckerzeugnisse, Werbung, Referentenhonorare). 5. Zuschusshöhe Der Zuschuss beläuft sich je Regionalbüro auf bis zu ca. 80.000 jährlich. Der Zuwendungsempfänger trägt alle anderen Ausgaben und Kosten, die für die Errichtung und den Betrieb des Regionalbüros anfallen. Er stellt die erforderlichen Büroräume einschließlich der Ausstattung zur Verfügung. 6. EU-Statistik, Mitwirkungspflichten, Finanzkontrolle Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, an der Begleitung, Bewertung und Evaluierung der Maßnahme mitzuwirken, die von der EU geforderten statistischen Daten zu erfassen und die Finanzkontrolle durch das Land, den Bund und die Europäische Union zu unterstützen. 7. Publizitätspflicht Der Zuwendungsempfänger muss in allen Veröffentlichungen und Veranstaltungen auf die finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds hinweisen. 8. Antragstellung Der Antrag ist an das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Referat Berufliche Bildung, Theodor - Heuss - Straße 4, 70174 Stuttgart / Postfach 10 34 51, 70029 Stuttgart zu richten. Das Wirtschaftsministerium entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses. 4
9. Auszahlung / Verwendungsnachweis Zuschussmittel können jederzeit für bereits getätigte Ausgaben angefordert werden. Ein Vordruck für die Auszahlung wird im Internet unter www.wm.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung gestellt. Es ist ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht über die Mittelverwendung vom Zuwendungsempfänger zu führen und für das Jahr 2007 bis Ende Februar 2008 beim Wirtschaftsministerium einzureichen. Im Sachbericht muss nachvollziehbar dargestellt werden, welche konkreten Maßnahmen mit den Zuschussmitteln verwirklicht wurden. 10. Beginn und Laufzeit des Programms Das Programm beginnt ab dem 01.01.2007 und läuft zunächst bis zum 31.12.2007. Es ist vorgesehen, das Programm in der neuen EU-Förderperiode nahtlos fortzuführen. 11. Ansprechpartner Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Referat Berufliche Bildung Herr Herbert Mücke Postfach 103451, 70029 Stuttgart Telefon: 0711 123-2466 Fax: 0711 123-2754 E-Mail: herbert.muecke@wm.bwl.de 5